Rechtsprechung
| BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 115/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustimmung der dinglich berechtigten Dritten am Wohnungseigentum für die Eintragung eines Sondernutzungsrechts; Voraussetzungen eines Sondernutzungsrechts für einen Wohnungseigentümer oder Teileigentümer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 08.08.1989 - 13 T 5098/89
- BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 115/89
Papierfundstellen
- Rpfleger 1990, 63
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82
Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer …
Auszug aus BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 115/89
Dem entspricht die Notwendigkeit einer Bewilligung dieser Drittberechtigten nach § 19 GBO (BGHZ 91, 343/346 f.; …Anders ist es hingegen bei den dinglich Berechtigten an der Wohnung Nr. 12. Zwar tritt auch hier eine Änderung des Inhalts des Sondereigentums ein, doch ist dies keine rechtliche Beeinträchtigung, die allein zur Anwendung von §§ 877, 876 BGB und damit von § 19 GBO führen würde (BGHZ 91, 343/346).
2 Z 50/80">BayObLGZ 1985, 124/131), sondern folgerichtig auch die der dinglich daran Berechtigten (BGHZ 91, 343/347).
Auf möglicherweise damit verbundene wirtschaftliche Belastungen (Unterhaltungslast) kann es für die Anwendung der §§ 877, 876 BGB , § 19 GBO nicht ankommen (BGHZ 91, 343/346 unten).
- BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77
Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen
Auszug aus BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 115/89
Die beantragte Eintragung dieses Vorgangs im Grundbuch bewirkt eine Inhaltsänderung des Sondereigentums sowohl der Wohnung Nr. 11 als auch der Wohnung Nr. 12, nicht aber der übrigen Wohnungen (vgl. BGHZ 73, 145/149; …Wie bereits oben dargelegt bewirkt die beantragte Eintragung eine Änderung des Inhalts des Sondereigentums lediglich bei den Wohnungen Nr. 11 und 12. Der Inhalt des Sondereigentums der übrigen Wohnungs- und Teileigentumsrechte wird dadurch nicht berührt (vgl. BGHZ 73, 145/149).
- OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 139/17
Antrag auf Eintragung eines aufschiebend bedingten Sondernutzungsrechts in das …
Rn. 21 a) Unter einem Sondernutzungsrecht für einen Wohnungs- oder Teileigentümer wird eine nach § 10 Abs. 2 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG vereinbarte Gebrauchsregelung verstanden, die einem bestimmten Wohnungseigentümer hinsichtlich eines Teils des gemeinschaftlichen Eigentums das ausschließliche Recht zum Gebrauch einräumt, den anderen Wohnungseigentümern also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG nimmt (vgl. nur BayObLG Rpfleger 1990, 63).Sind die übrigen Wohnungseigentümer bereits in der Teilungserklärung vom Mitgebrauch gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen worden und hat der teilende Alleineigentümer durch entsprechende Regelung in der Teilungserklärung (Vorratsteilung nach § 8 WEG) sich selbst oder dem Verwalter die Begründung von Sondernutzungsrechten durch entsprechende Zuordnungserklärung vorbehalten, so sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentumsrechte von Anfang an nur mit dieser Einschränkung entstanden und werden durch die spätere Zuordnung von Nutzungsrechten zu einzelnen Sondereigentumseinheiten rechtlich nicht mehr betroffen (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 63).
Deshalb ist sowohl die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer als auch die der Grundpfandgläubiger im Fall der konkreten Zuordnung des Sondernutzungsrechts durch den nach der Teilungserklärung hierzu Berechtigten entbehrlich (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 63; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 63).
- OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 94/10
Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Errichtung und Unterhaltung einer …
Mit dem Ausschluss der bisherigen Befugnis der anderen zum Mitgebrauch ist eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums verbunden (BGH, Beschl. v. 14.6.1984 - V ZB 32/82 - BGHZ 91, 343; BayObLG, RPfleger 1990, 63).Werden Sondernutzungsrechte nicht schon in der Teilungserklärung oder der in ihr enthaltenen Gemeinschaftsordnung festgelegt, können sie nachträglich durch eine allstimmige Vereinbarung der Eigentümer gemäß §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 , Abs. 3 WEG eingeräumt werden (OLG Hamm, FGPrax 2009, 57 ; BayObLG, RPfleger 1990, 63;… Commichau in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 10 WEG Rdn. 26).
Das ist bei den Sondereigentumseinheiten Nr. B bis D (Blatt 2632 - Bl. 2634) aber nicht der Fall, so dass eine Anwendung der §§ 877, 876 BGB ausscheidet (BayObLG, RPfleger 1990, 63;… siehe auch Schmidt in: jurisPK- BGB , 4. Aufl. 2008, § 5 WEG Rdn. 32: Im Falle der Begründung eines Sondernutzungsrechtes müssen nur solche dinglich Berechtigten zustimmen, an deren Anteil nicht selbst das Sondernutzungsrecht begründet wird;… ebenso Pick, WEG , 18. Aufl. 2007, § 15 Rdn. 12).
Auf Nachteile wegen mit den Sondernutzungsrechten verbundener wirtschaftlicher Belastungen (Unterhaltungslasten, eventuelle spätere Reparatur- und Beseitigungskosten) kommt es für die Anwendung der nach ihrem Schutzzweck allein auf rechtliche Nachteile abstellenden §§ 877, 876 BGB , § 19 GBO nicht an (OLG Hamm, RPfleger 1997, 346; BayObLG, RPfleger 1990, 63).
- OLG München, 01.10.2025 - 34 Wx 106/25
Zuordnung eines Sondernutzungsrechts, Wohnungseigentümergemeinschaft, Änderung …
Rn. 21 a) Unter einem Sondernutzungsrecht für einen Wohnungs- oder Teileigentümer wird eine nach § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 WEG vereinbarte Gebrauchsregelung verstanden, die einem bestimmten Wohnungseigentümer hinsichtlich eines Teils des gemeinschaftlichen Eigentums das ausschließliche Recht zum Gebrauch einräumt, den anderen Wohnungseigentümern also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG nimmt (vgl. nur BayObLG Rpfleger 1990, 63).Sind die übrigen Wohnungseigentümer bereits in der Teilungserklärung vom Mitgebrauch gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen worden und hat der teilende Alleineigentümer durch entsprechende Regelung in der Teilungserklärung (Vorratsteilung nach § 8 WEG) sich selbst oder dem Verwalter die Begründung von Sondernutzungsrechten durch entsprechende Zuordnungserklärung vorbehalten, so sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentumsrechte von Anfang an nur mit dieser Einschränkung entstanden und werden durch die spätere Zuordnung von Nutzungsrechten zu einzelnen Sondereigentumseinheiten rechtlich nicht mehr betroffen (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 63).
Deshalb ist sowohl die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer als auch die der Grundpfandgläubiger im Fall der konkreten Zuordnung des Sondernutzungsrechts durch den nach der Teilungserklärung hierzu Berechtigten entbehrlich (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 63; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 63).
- OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 96/10
Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!
Mit dem Ausschluss der bisherigen Befugnis der anderen zum Mitgebrauch ist eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums verbunden (BGH, Beschl. v. 14.6.1984 - V ZB 32/82 - BGHZ 91, 343; BayObLG, RPfleger 1990, 63).Werden Sondernutzungsrechte nicht schon in der Teilungserklärung oder der in ihr enthaltenen Gemeinschaftsordnung festgelegt, können sie nachträglich durch eine allstimmige Vereinbarung der Eigentümer gemäß §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2, Abs. 3 WEG eingeräumt werden (OLG Hamm, FGPrax 2009, 57; BayObLG, RPfleger 1990, 63;… Commichau in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 10 WEG Rdn. 26).
Das ist bei den Sondereigentumseinheiten Nr. B bis D (Blatt BBBB - Bl. DDDD) aber nicht der Fall, so dass eine Anwendung der §§ 877, 876 BGB ausscheidet (BayObLG, RPfleger 1990, 63;… siehe auch Schmidt in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 5 WEG Rdn. 32: Im Falle der Begründung eines Sondernutzungsrechtes müssen nur solche dinglich Berechtigten zustimmen, an deren Anteil nicht selbst das Sondernutzungsrecht begründet wird;… ebenso Pick, WEG, 18. Aufl. 2007, § 15 Rdn. 12).
Auf Nachteile wegen mit den Sondernutzungsrechten verbundener wirtschaftlicher Belastungen (Unterhaltungslasten, eventuelle spätere Reparatur- und Beseitigungskosten) kommt es für die Anwendung der nach ihrem Schutzzweck allein auf rechtliche Nachteile abstellenden §§ 877, 876 BGB, § 19 GBO nicht an (OLG Hamm, RPfleger 1997, 346; BayObLG, RPfleger 1990, 63).
- OLG München, 27.03.2017 - 34 Wx 114/14
Anspruch auf Löschung eines Amtswiderspruchs
Rn. 23 (2) Unter dem Sondernutzungsrecht wird eine nach § 10 Abs. 2 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (bzw. bei Eintragung im Jahr 1983 nach § 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1 WEG i. d. F. v 1.1.1983) vereinbarte Nutzungsregelung verstanden, die einem bestimmten Wohnungseigentümer hinsichtlich eines Teils des gemeinschaftlichen Eigentums das ausschließliche Recht zum Gebrauch einräumt, den anderen Wohnungseigentümern also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG nimmt (vgl. nur BayObLG Rpfleger 1990, 63).Rn. 30 Bei einem erst nachträglich zu bestellenden Sondernutzungsrecht müssen alle Wohnungseigentümer die Eintragung im Grundbuch gemäß § 19 GBO bewilligen, wenn sich nicht der teilende Alleineigentümer einseitig durch entsprechende Regelung in der Teilungserklärung die Begründung von Sondernutzungsrechten vorbehalten hat (Vorratsteilung nach § 8 WEG, vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 63).
- OLG München, 28.09.2015 - 34 Wx 84/14
Notwendige Bestimmtheit der Beizeichnung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch …
Rn. 23 a) Unter dem Sondernutzungsrecht für einen Wohnungs- oder Teileigentümer wird eine nach § 10 Abs. 2 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG vereinbarte Nutzungsregelung verstanden, die einem bestimmten Wohnungseigentümer hinsichtlich eines Teils des gemeinschaftlichen Eigentums das ausschließliche Recht zum Gebrauch einräumt, den anderen Wohnungseigentümern also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG nimmt (vgl. nur BayObLG Rpfleger 1990, 63).Bei einem nachträglich zu bestellenden Sondernutzungsrecht müssen somit alle Wohnungseigentümer die Eintragung im Grundbuch gemäß § 19 GBO bewilligen, außer der teilende Alleineigentümer hat schon einseitig durch entsprechende Regelung in der Teilungserklärung die Begründung von Sondernutzungsrechten vorgesehen (Vorratsteilung nach § 8 WEG, vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 63).
Deshalb ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer sowie der Grundpfandgläubiger in diesem Fall bei der Eintragung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch entbehrlich (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 63; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 63).
- OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10
Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!
Mit dem Ausschluss der bisherigen Befugnis der anderen zum Mitgebrauch ist eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums verbunden (BGH, Beschl. v. 14.6.1984 - V ZB 32/82 - BGHZ 91, 343; BayObLG, RPfleger 1990, 63).Werden Sondernutzungsrechte nicht schon in der Teilungserklärung oder der in ihr enthaltenen Gemeinschaftsordnung festgelegt, können sie nachträglich durch eine allstimmige Vereinbarung der Eigentümer gemäß §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2, Abs. 3 WEG eingeräumt werden (OLG Hamm, FGPrax 2009, 57; BayObLG, RPfleger 1990, 63;… Commichau in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 10 WEG Rdn. 26).
Das ist bei den Sondereigentumseinheiten Nr. B bis D (Blatt BBBB - Bl. DDDD) aber nicht der Fall, so dass eine Anwendung der §§ 877, 876 BGB ausscheidet (BayObLG, RPfleger 1990, 63;… siehe auch Schmidt in: jurisPK-BGB, 4. Aufl. 2008, § 5 WEG Rdn. 32: Im Falle der Begründung eines Sondernutzungsrechtes müssen nur solche dinglich Berechtigten zustimmen, an deren Anteil nicht selbst das Sondernutzungsrecht begründet wird;… ebenso Pick, WEG, 18. Aufl. 2007, § 15 Rdn. 12).
Auf Nachteile wegen mit den Sondernutzungsrechten verbundener wirtschaftlicher Belastungen (Unterhaltungslasten, eventuelle spätere Reparatur- und Beseitigungskosten) kommt es für die Anwendung der nach ihrem Schutzzweck allein auf rechtliche Nachteile abstellenden §§ 877, 876 BGB, § 19 GBO nicht an (OLG Hamm, RPfleger 1997, 346; BayObLG, RPfleger 1990, 63).
- OLG Hamm, 01.12.1997 - 15 W 384/97
Vorbehaltene Zuordnung von Sondernutzungsrechten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08
Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts
Deshalb ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer der Wohnanlage sowie der Grundpfandgläubiger in diesem Fall bei der Eintragung des Sondernutzungsrechtes im Grundbuch entbehrlich (…vgl. Senat a.a.O.; BayObLG a.a.O. und Rpfleger 1990, 63; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 63). - OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern
Unter dem Sondernutzungsrecht für einen Wohnungs- oder Teileigentümer wird eine nach §§ 10 I 2, 15 I WEG vereinbarte Nutzungsregelung verstanden, die einem bestimmten Wohnungseigentümer hinsichtlich eines Teiles des gemeinschaftlichen Eigentums das ausschließliche Recht zum Gebrauch einräumt, den anderen Wohnungseigentümern also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 II 1 WEG nimmt (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 63). - OLG Saarbrücken, 06.03.2018 - 5 W 17/18
Wohnungsgrundbuchsache: Erforderlichkeit der Bewilligung sämtlicher …
- OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 101/01
Wohnungseigentum - Teilungserklärung - Sondernutzungsrecht an künftiger …
- OLG Hamm, 04.05.2004 - 15 W 183/03
Rechtsnatur eines Unschädlichkeitszeugnisses
- OLG Düsseldorf, 02.05.2001 - 3 Wx 123/01
Wohnungseigentum - Teilung durch Alleineigentümer - Sondernutzungsrecht an …
- OLG Köln, 27.04.2001 - 2 Wx 62/00
Berechtigtenzustimmung zu Sondernutzungsrechtsbegründung
- OLG Hamm, 11.02.1997 - 15 W 490/96
Eintragung einer Erweiterung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch
- OLG Düsseldorf, 16.12.1992 - 3 Wx 110/92
Vorbehalt der späteren Zuordnung von Sondernutzungsrechten in der …
- OLG Jena, 27.07.2011 - 9 W 264/11
Wohnungsgrundbuchverfahren: Zustimmungserfordernis von Grundpfandrechtsgläubigern …
- BayObLG, 31.07.1996 - 2Z BR 66/96
Begründung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Alleineigentümer
- LG Aachen, 11.11.1992 - 3 T 285/92
Verwalterzustimmung bei Veräußerung durch Erben des teilenden Eigentümers
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