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   OLG Düsseldorf, 04.10.2006 - I-3 Wx 165/06   

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https://dejure.org/2006,4217
OLG Düsseldorf, 04.10.2006 - I-3 Wx 165/06 (https://dejure.org/2006,4217)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.10.2006 - I-3 Wx 165/06 (https://dejure.org/2006,4217)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Oktober 2006 - I-3 Wx 165/06 (https://dejure.org/2006,4217)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Berichtigung des Grundbuches; Richtiger Antragsteller betreffend der Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld; Frage der Beschwerdeberechtigung des Vormerkungsberechtigten; Zweck der Löschung einer Grundschuld

  • Judicialis

    GBO § 13 Abs. 1 Satz 1; ; GBO § ... 13 Abs. 1 Satz 2; ; GBO § 22; ; GBO § 53; ; GBO § 71 Abs. 2 Satz 1; ; GBO § 71 Abs. 2 Satz 2; ; GBO § 78; ; GBO § 78 Satz 2; ; GBO § 80 Abs. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 546; ; BGB § 894

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 13 Abs. 1 Satz 1 § 22 § 53; BGB § 894
    Kein Grundbuchberichtigungsanspruch für den Vormerkungsberechtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann Vormerkungsberechtigter gegen Sicherungshypothek vorgehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 9
  • Rpfleger 2007, 69
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 15.10.1998 - 2Z BR 42/98

    Änderung der Gemeinschaftsordnung nach Eintragung einer Auflassungsvormerkung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2006 - 3 Wx 165/06
    Soweit die Beschwerde unter Berücksichtigung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dahingehend auszulegen sei, dass der Beteiligte zu 3 die Eintragung eines Amtswiderspruchs begehre, sei sein Rechtsmittel nicht zulässig, da ihm nach zutreffender obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1482; BayObLG NZM 1999, 126) weder ein eigenes Antrags- noch Beschwerderecht zustehe.
  • OLG Frankfurt, 09.08.1996 - 20 W 252/96

    Vollmachtsnachweis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.10.2006 - 3 Wx 165/06
    Soweit die Beschwerde unter Berücksichtigung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung dahingehend auszulegen sei, dass der Beteiligte zu 3 die Eintragung eines Amtswiderspruchs begehre, sei sein Rechtsmittel nicht zulässig, da ihm nach zutreffender obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1482; BayObLG NZM 1999, 126) weder ein eigenes Antrags- noch Beschwerderecht zustehe.
  • BGH, 02.07.2010 - V ZR 240/09

    Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung zur Löschung einer

    Auf der Ebene des formellen Grundbuchrechts scheitert eine isolierte, d.h. von der Erfüllung des vorgemerkten Anspruchs losgelöste Löschung des Grundpfandrechts durch den Vormerkungsberechtigten daran, dass ihm die nach § 13 GBO erforderliche Antragsbefugnis fehlt (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 2007, 69; OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1482 f. sowie Staudinger/ Gursky, BGB [2008], § 888 Rdn. 49 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 25.02.2010 - 3 W 81/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Fremdgrundschuld auf Antrag des Gläubigers

    Denn dabei handelt es sich um lediglich mittelbare Vorteile, die ihn nicht zu jemandem im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 GBO machen, zu dessen - unmittelbaren - Gunsten die Löschung erfolgen soll (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 2007, 69).
  • OLG Nürnberg, 06.08.2020 - 15 W 2066/20

    Antrag auf Eigentumsumschreibung eines Pfandgläubigers eines Anwartschaftsrechtes

    Ein solcher bloßer wirtschaftlicher Vorteil begründet kein Antragsrecht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2006 - 3 Wx 165/06 -, juris Rn. 24; OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.08.1996 - 20 W 252/96 -, juris Rn. 3).
  • OLG Nürnberg, 19.03.2012 - 10 W 1639/11

    Vorkaufsrecht: Beschwerdebefugnis gegen Ablehnung der Grundbuchlöschung;

    Sein wirtschaftliches Interesse an der Löschung des Rechts führt nicht zu einem Antragsrecht, mithin auch nicht zu einer Beschwerdebefugnis (vgl. OLG Düsseldorf Rpfleger 2007, 69; Kuntze/Ertl/Herrmann/Eickmann-Briesemeister, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 71 Rn. 70; Meikel-Streck, GBO, 10. Aufl., § 71 Rn. 121).
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