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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.08.1985 - 15 W 115/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4517
OLG Hamm, 30.08.1985 - 15 W 115/85 (https://dejure.org/1985,4517)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.08.1985 - 15 W 115/85 (https://dejure.org/1985,4517)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. August 1985 - 15 W 115/85 (https://dejure.org/1985,4517)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1986, 16
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BayObLG, 18.07.1997 - 1Z BR 83/97

    Grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers bei unterlassener …

    Vielmehr hängt dies von den Umständen des Einzelfalls ab (bejahend z.B. KG Seuff-Arch 58, 461, OLG Hamm OLGZ 1986, 1, LG Berlin BWMotZ 1981, 117;… verneinend BayObLG aaO, OLG Köln FamRZ 1992, 723, OLG Zweibrücken FGPrax 1997, 109 ).

    Die Aufstellungen können daher die dem Nachlaßverzeichnis zugedachte Funktion als Grundlage für die Rechnungslegung des Testamentsvollstreckers (§ 2218 BGB ) und seine Haftung (§ 2219 BGB ) nicht erfüllen (vgl. auch OLG Hamm OLGZ 1986, 1, 5).

    Daher hat das Landgericht zu Recht geprüft, ob überwiegende Gründe für einen Verbleib des Testamentsvollstrecker im Amt sprechen (vgl. BayObLGZ 1976, 67, 73 f. und 1997, 1, 12; OLG Hamm OLGZ 1986, 1, 6).

  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06

    Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im …

    Liegt ein wichtiger Grund nach § 2227 BGB vor, so ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (Senat OLGZ 1986, 1; BayObLGZ 1988, 42; FamRZ 1997, 905 /907).
  • BayObLG, 26.01.2000 - 1Z BR 214/98

    Grobe Pflichtverletzung eines Testamentsvollstreckers

    Wird ein Testamentsvollstrecker gegen seinen Willen vom Landgericht als Beschwerdegericht entlassen, so kann dessen Entscheidung nach §§ 27, 29 Abs. 2, § 81 Abs. 2 FGG nur mit der sofortigen weiteren Beschwerde angefochten werden (BGHZ 30, 132/133; BayObLGZ 1985, 298/301; 1951, 657/660; FamRZ 1995, 124/125; OLG Hamm OLGZ 1986, 1/2;… Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 81 FGG Rn. 7).

    Da weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, kann das Rechtsbeschwerdegericht, das in vollem Umfang an die Stelle des Landgerichts tritt, die Ermessensentscheidung selbst vornehmen (OLG Hamm OLGZ 1986, 1/6).

  • OLG Zweibrücken, 29.01.1997 - 3 W 219/96

    Voraussetzungen für eine Entlassung aus dem Amt des Testamentsvollstreckers; …

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  • BayObLG, 24.02.1988 - BReg. 1 Z 48/86

    Begründung der Entlassung des Testamentsvollstreckers bei einer …

    Diese Prüfung obliegt hier dem Rechtsbeschwerdegericht, das wegen der Aufhebung der Beschwerdeentscheidung an die Stelle des Landgerichts getreten ist und demzufolge auch eigenes Ermessen ausüben kann (vgl. OLG Hamm OLGZ 1986, 1/6; Jansen § 27 RdNr. 45).
  • OLG Saarbrücken, 10.09.2024 - 5 W 47/24

    Nachlasssache: Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auch der Senat hält die gerügten Mängel, die nach Abschluss der notariellen Auseinandersetzungsvereinbarung nur noch einen Teil des Nachlasses betreffen und die im Zuge der weiteren Auseinandersetzung unschwer behoben werden können, bei sachgerechter Abwägung aller Umstände unter Berücksichtigung des Erblasserwillens und der wechselseitigen Interessen der Beteiligten (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1986, 1, 6 f.) für nicht derart gravierend, dass dies nunmehr zu einer Entlassung der Beteiligten zu 3) und 4) führen müsste; vielmehr ist an dieser Stelle zu berücksichtigen, dass mit dem Willen der Erblasserin, wie er in dem notariellen Testament zum Ausdruck gekommen ist, gewichtige, vorliegend auch überwiegende Gründe bestehen, die für einen Verbleib der Beteiligten zu 3) und 4) in ihrem Amt als Testamentsvollstrecker sprechen (…vgl. OLG Hamm, a.a.O.; BayObLGZ 1997, 1, 12).

    In einem solchen Fall haben die Interessen der Beteiligten zu 1) und 2) an der - ohnehin nachholbaren - Vorlage eines (vollständigen) Nachlassverzeichnisses und weiterer, zum Zwecke der abschließenden Auseinandersetzung erforderlicher Auskünfte hinter dem erkennbaren (mutmaßlichen) Willen des Erblassers an einer Fortdauer der Amtsführung zurücktreten (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation: OLG Hamm, OLGZ 1986, 1, 7).

  • OLG Köln, 20.07.2007 - 2 Wx 34/07

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen

    Der Senat kann diese Ermessensentscheidung der Vorinstanzen im Verfahren der weiteren Beschwerde nur in eingeschränktem Umfang, d.h. nur auf Rechtsfehler hin überprüfen, §§ 27 Abs. 1 FGG, 546 ZPO (vgl. BayObLG, NJW-RR 1990, 52 [53]; BayObLG NJW-RR 1992, 1159; OLG Hamm, OLGZ 1986, 1 [6];… Meyer-Holz in Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27, Rdn. 23 mit weit. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2005 - 20 W 111/05

    Handelsregister: Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Löschung einer …

    Da die entscheidungserheblichen Tatsachen bekannt sind und eine weitere Sachaufklärung nicht erforderlich ist, kann der Senat bezüglich des Widerspruchs gegen die Löschung eine abschließende Entscheidung treffen und hierbei das gebotene Ermessen selbständig ausüben (vgl. BayObLG NJW 1988, 2388; OLG Hamm Rpfleger 1986, 16;… Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 27 Rn. 56).
  • BayObLG, 18.12.1997 - 1Z BR 97/97

    Zwingende Anhörung des Testamentsvollstreckers vor Entlassung - Zeitpunkt …

    1 Z 10/85">1985, 298/303; OLG Hamm OLGZ 1986, 1/3; Keidel/Kuntze § 27 Rn. 30 f.).
  • BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99

    Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Da hierzu aber keine zusätzlichen Ermittlungen erforderlich sind, kann das Rechtsbeschwerdegericht die Ermessensentscheidung anstelle des Beschwerdegerichts vornehmen (OLG Hamm OLGZ 1986, 1/6).
  • OLG Köln, 25.11.1991 - 2 Wx 26/91

    Entlassung des Testamentsvollstreckers aus wichtigem Grund; Unterlassung der …

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