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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2498
BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86 (https://dejure.org/1986,2498)
BayObLG, Entscheidung vom 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86 (https://dejure.org/1986,2498)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Juni 1986 - BReg. 2 Z 47/86 (https://dejure.org/1986,2498)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GBO §§ 20, 29, 35, 36, 51; BGB §§ 2111, 2205
    Entgeltlichkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers nur gegenüber einem Miterben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfügung eines Testamentsvollstreckers über einen Nachlassgegenstand; Berechtigung zu unentgeltlichen Verfügungen; Nachweis der Erbfolge durch Vorlage der Erbscheine; Eintragung eines Nacherbenvermerks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1070
  • FamRZ 1987, 104
  • Rpfleger 1986, 470
  • BayObLGZ 1986 Nr. 37
  • BayObLGZ 1986, 208
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86
    Seine Verfügungen sind nur wirksam, wenn sie entgeltlich sind oder wenn ihnen die Erben und Vermächtnisnehmer zugestimmt haben ( BGHZ 57, 84 /94).

    Danach können auch einfache Erklärungen des Testamentsvollstreckers genügen, wenn keine begründeten Zweifel erkennbar sind ( BGHZ 57, 84 /95; BayObLGZ 1956, 54 /63; 1969, 278/283; Horber Anm. 9 b;… KEHE Rdnr. 137, je zu § 29).

  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 141/61
    Auszug aus BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86
    Entgeltlichkeit i.S. des § 2205 Satz 3 BGB ist aber auch gegeben, wenn im- Zuge der Erbauseinandersetzung einem Miterben ein Gegenstand zum Alleineigentum übertragen wird, vorausgesetzt daß er dabei wertmäßig nicht mehr erhält, als ihm auf Grund seiner Erbquote gebührt (vgl. BGH NJW 1963, 1613 /1614; KG Rpfleger 1972, 58/59;… MünchKomm BGB Rdnrn. 40 und 42, Palandt BGB 45. Aufl. Anm. 4 a, je zu § 2205).

    Eine entgeltliche Verfügung setzt bei Wertgleichheit der Grundstücke zweitens voraus, daß auch die Anteile der Empfänger am Nachlaß gleich hoch sind (vgl. BGH NJW 1963, 1613/1614; KG Rpfleger 1972, 58 /59;… MünchKomm BGB Rdnrn 40 und 42, Palandt BGB 45. Aufl. Anm. 4 a, je zu § 2205).

  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86
    Sie ist nicht durch die Nacherbeneinsetzung eingeschränkt; dies gilt jedenfalls, wenn, wie hier, anzunehmen ist, daß die Testamentsvollstreckung allgemein (d. h. auch für den Nacherben) angeordnet worden ist (vgl. BGHZ 40, 115/119; BayObLG JurBüro 1984, 751 ;… MünchKomm Rdnr. 33, Palandt Anm. 3 e, je zu § 2205).
  • BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84

    Zur Abgeschlossenheit von Teileigentumseinheiten

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86
    Denn Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist nur das angenommene Eintragungshindernis ( BayObLGZ 1967, 408 /410; 1976, 289/292; 1982, 348/351; 1984, 136/138).
  • BayObLG, 13.10.1982 - BReg. 2 Z 80/82

    Zur Verfügungsberechtigung über Grundstücke im DDR-Westvermögen

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86
    Denn Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist nur das angenommene Eintragungshindernis ( BayObLGZ 1967, 408 /410; 1976, 289/292; 1982, 348/351; 1984, 136/138).
  • BayObLG, 30.11.1976 - BReg. 2 Z 69/75
    Auszug aus BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86
    Denn Gegenstand der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist nur das angenommene Eintragungshindernis ( BayObLGZ 1967, 408 /410; 1976, 289/292; 1982, 348/351; 1984, 136/138).
  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus BayObLG, 13.06.1986 - BReg. 2 Z 47/86
    In der Zwischenverfügung ist dies als weitere Möglichkeit anzugeben, wie das Hindernis beseitigt werden kann, Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Zwischenverfügung um diesen Hinweis ergänzen ( BayObLGZ 1985, 378 /386 [= MittBayNot 1986, 24] ).
  • BayObLG, 08.06.2000 - 2Z BR 29/00

    Eidesstattliche Versicherung anstelle eines Erbscheins

    Sie ist deshalb um die Angabe des weiteren Mittels zur Beseitigung zu ergänzen; dazu ist auch das Gericht der weiteren Beschwerde befugt (vgl. BayObLGZ 1986, 208/211; 1990, 51/55; OLG Frankfurt Rpfleger 1993, 147 f.).
  • BayObLG, 18.01.1989 - BReg. 2 Z 4/89

    Erklärung der Auflassung durch einen Testamentsvollstrecker und Nachweis der …

    Erklärt ein Testamentsvollstrecker als Veräußerer die Auflassung, hat daher das Grundbuchamt seine Verfügungsbefugnis zu prüfen (BayObLGZ 1986, 208/210; Horber/Demharter § 52 Anm. 11 c).

    Außer zu Pflicht- und Anstandsschenkungen, die hier nicht in Betracht kommen, ist der Testamentsvollstrecker zu unentgeltlichen Verfügungen nicht berechtigt ( § 2205 Satz 3 BGB ), es sei denn, alle Erben und Vermächtnisnehmer stimmen der Verfügung zu (BGHZ 57, 84/94; BayObLGZ 1986, 208/210;… Horber/Demharter Anm. 11 b, KEHE/Eickmann Rn. 14, jeweils zu § 52).

    Dieser Nachweis kann dem Grundbuchamt gegenüber grundsätzlich nur durch einen Erbschein geführt werden, weil ein privatschriftliches Testament vorliegt ( § 35 Abs. 1 GBO ; BayObLGZ 1986, 208/210 f.; Horber/Demharter § 35 Anm. 3 a).

  • KG, 11.01.2022 - 1 W 252/21

    Umfang der Verfügungsbefugnis des für Vorerbschaft eingesetzten …

    Vielmehr soll der Vollstrecker auch dann nicht an die Beschränkungen der §§ 2213, 2214 BGB gebunden sein, wenn nur eine "gewöhnliche" Testamentsvollstreckung angeordnet ist, die für den Nacherben erst mit dem Eintritt der Nacherbfolge beginnt (…OLG Düsseldorf, a.a.O.;… vgl. auch BayObLG, a.a.O.; BayObLGZ 1986, 208, 213; MittBayNot 1983, 229, 230).
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