Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 11.12.1989 - 8 W 378/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Gesellschafter-Ausschließungen; Abschluss gerichtlicher Klärung; Hinausschieben von Rechtsfolgen; Gesellschaftsvertragsklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 09.05.1989 - 1 T 9/89
- OLG Stuttgart, 11.12.1989 - 8 W 378/89
Papierfundstellen
- NJW 1990, 2757
- NJW-RR 1991, 20 (Ls.)
- DB 1990, 371
- Rpfleger 1990, 252
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.06.1959 - II ZR 44/58
Notwendige Streitgenossenschaft
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.1989 - 8 W 378/89
Da der Nachweis über die Nichterhebung von Feststellungsklagen durch öffentliche Urkunde nicht zu führen ist, weil die Gesellschafter nicht als notwendige Streitgenossen zu verklagen sind (BGHZ 30, 195) und der Gerichtsstand des § 22 ZPO für die BGB-Gesellschaft nicht gilt, bleibt als Möglichkeit zur Beseitigung des Eintragungshindernisses nur die vom Grundbuchamt genannte Bewilligung der Betroffenen oder ein sie ersetzendes Urteil. - BGH, 20.01.1977 - II ZR 217/75
Hinauskündigung eines Gesellschafters nach freiem Ermessen
Auszug aus OLG Stuttgart, 11.12.1989 - 8 W 378/89
Diese Bestimmung ist wirksam auch für Beschlüsse, mit denen einzelne Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden (BGHZ 68, 212).
- OLG Schleswig, 11.04.2006 - 2 W 249/05
Vorlage zum BGH: Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch im Beschwerdewege
Dieser Auffassung möchte auch der Senat folgen; er befindet sich damit im Einklang mit den Oberlandesgerichten Hamm (FGPrax 2005, 192 = ZfIR 2005, 825) und Frankfurt (FGPrax 2003, 197) sowie einem Teil des Schrifttums (…Demharter, a.a.O. § 53 Rn. 23 ; Münzberg, Rpfleger 1990, 252; Eickmann, ZfIR 2005, 827).Im Übrigen kann die Eintragung des Widerspruchs im einstweiligen Verfügungsverfahren sogar dann erfolgen, wenn der Antragsteller die Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht glaubhaft gemacht hat, sofern er dem Antragsgegner wegen drohender Nachteile Sicherheit leistet (…§§ 921 Satz 1, 236 ZPO, dazu Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 921 Rn. 7, die §§ 921 Satz 1 im einstweiligen Verfügungsverfahren für anwendbar halten) - eine Möglichkeit, die beim Amtswiderspruch nach §§ 71 Abs. 2, 53 Abs. 1 GBO nicht einmal besteht (Münzberg, Rpfleger 1990, 252, 253).
- OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15
Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit hinsichtlich eines …
Sonstige grundbuchtaugliche Nachweise für das Vorliegen eines Ausschließungsgrundes (§ 737 Satz 1, § 723 Abs. 1 BGB) lagen nicht vor (vgl. OLG Hamm FGPrax 2007, 258); denn aus dem Protokoll über die Gesellschafterversammlung betreffend den Ausschluss des Beteiligten zu 3 ergibt sich lediglich, dass nach kontroverser Diskussion über das Vorliegen eines wichtigen Grundes und über die Berechtigung der gegenüber dem Beteiligten zu 3 erhobenen Vorwürfe der Ausschluss in Anwesenheit des Beteiligten zu 3 beschlossen wurde, nicht aber - was erforderlich wäre - dass ein Ausschließungsgrund tatsächlich vorgelegen hat (vgl. OLG Stuttgart NJW 1990, 2757; OLG Hamm FGPrax 2007, 258). - OLG Schleswig, 18.01.2007 - 2 W 249/05
Grundbuchverfahren: Eintragung eines Amtswiderspruchs im Beschwerdeverfahren …
Diese Auffassung, der der Senat folgt, befindet sich in Einklang mit den Oberlandesgerichten Hamm (FGPrax 2005, 192 = ZfIR 2005, 825) und Frankfurt (FGPrax 2003, 197) sowie einem Teil des Schrifttums (…Demharter, a.a.O. § 53 Rn. 23 ; Münzberg, Rpfleger 1990, 252; Eickmann, ZfIR 2005, 827). - BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 580/89
Krankheitsbedingte Kündigung - unzumutbare Lohnfortzahlungskosten
Eine Massierung von gestörten Arbeitsverhältnissen in einem bestimmten betrieblichen Bereich erleichtert dem Arbeitgeber nicht eine krankheitsbedingte Kündigung (a.A.: Schwerdtner, DB 1990, 378 f. [OLG Stuttgart 11.12.1989 - 8 W 378/89]). - KG, 26.02.2004 - 1 W 557/03
Grundbuchberichtigungsverfahren nach Kündigung einer Zwei-Mann-BGB-Gesellschaft: …
Der Antragsteller muss sämtliche Umstände nachweisen, welche die Grundbuchunrichtigkeit begründen, und zudem lückenlos alle nicht ganz entfernt liegenden Möglichkeiten ausräumen, die der Richtigkeit der begehrten neuen Eintragung entgegenstehen können (vgl. Senat, Rpfleger 1973, 21, 23; BayObLG, MittBayNot 1995, 42, 43; OLG Stuttgart, NJW 1990, 2757;… Demharter, GBO, 24. Aufl., § 22 Rn. 37 m.w.N.).
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