Rechtsprechung
| BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 33/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 1043
- DNotZ 1991, 600
- Rpfleger 1990, 354
- BayObLGZ 1990, 124
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 17.02.2012 - V ZR 102/11
Erlöschen des Erbbaurechts: Grunddienstbarkeit als Bestandteil des …
Grunddienstbarkeiten nach § 1018 BGB sind subjektiv-dingliche Rechte, die nach §§ 96, 93 BGB als wesentliche, nicht abtrennbare Bestandteile des herrschenden Grundstücks gelten (vgl. RGZ 93, 71, 72; BayObLG NJW-RR 1990, 1043, 1044 und NJW-RR 2003, 451, 452; OLG Hamm, OLGZ 1980, 270, 271; OLG Köln, NJW-RR 1993, 982, 983). - BayObLG, 05.12.2002 - 2Z BR 73/02
Berechtigung aus Grunddienstbarkeit nach Vereinigung des herrschenden mit …
Sie kann deshalb ohne Aufhebung und Löschung nicht von diesem Grundstück getrennt werden (OLG Hamm OLGZ 1980, 270/271; BayObLG NJW-RR 1990, 1043/1044;… Palandt/Heinrichs BGB 61. Aufl. § 96 Rn. 1;… Palandt/Bassenge Rn. 34, MünchKommBGB/ Falckenberg 3. Aufl. Rn. 63;… Soergel/Stürner BGB 13. Aufl. Rn. 44, jeweils zu § 1018;… Meisner/Ring/Götz Nachbarrecht in Bayern 7. Aufl. § 27 Rn. 1). - OLG Hamm, 12.02.2008 - 15 W 360/07
Belastung einer Grunddienstbarkeit mit einer beschränkten persönlichen …
Zwar kann die Grunddienstbarkeit in Wirklichkeit nicht Bestandteil der das Grundstück bildenden Fläche sein, wohl aber muss sie als solcher behandelt werden (RGZ 93, 71, 73; Senat in Rpfleger 1980, 225; BayObLG NJW-RR 1990, 1043).Etwas anderes gilt nur im Rahmen einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer untereinander nach § 10 Abs. 2 Satz 1 WEG (BayObLG NJW-RR 1990, 1043; LG Kassel Rpfleger 2003, 123, 124).
- OLG München, 20.02.2017 - 34 Wx 433/16
Erhalt einer für Wohnungseigentum bestellten Grunddienstbarkeit an …
Als wesentlicher Bestandteil geht sie auf jeden Rechtsnachfolger im Eigentum ohne weiteres über (…BGHZ 192, 335 Rn. 8; BayObLG NJW-RR 1990, 1043/1044; 2003, 451/452; KG NJW 1975, 697/298;… Staudinger/Weber § 1018 Rn. 9 f.). - OLG Köln, 01.02.1993 - 2 Wx 2/93
Benutzungsregelung für Garage auf Nachbargrundstück
Vereinbarungen im Sinne der §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 2, 15 Abs. 1 WEG können Vereinbarungen jeder Art. sein; nicht notwendig ist, daß es sich um Vereinbarungen über die Verwaltung oder Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums handelt (BayObLG RPfleger 1990, 354, 355 = BayObLGZ 90, 124 ff. = NJW-RR 1990, 1043 m.w.Nachw.).Zutreffend hat das Bayerische Oberste Landesgericht (Rpfleger 1990, 354, 355) aber darauf hingewiesen, daß für die hier vertretene Auslegung der genannten Vorschriften nicht nur möglich ist, sondern daß für sie auch ein Bedürfnis besteht, um Regelungen über die Ausübung der Dienstbarkeit nach Wohnungseigentumsrecht zu ermöglichen und ein - sonst notwendiges - Nebeneinander von Wohnungseigentümergemeinschaft und Bruchteilsgemeinschaft zu vermeiden.
- LG Kassel, 03.09.2002 - 3 T 359/02
Vereinbarung über die Ausübung einer Grunddienstbarkeit unter Wohnungseigentümern
Die Regelungen, die zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden sollen, müssen mit dem Wohnungseigentum, also dem gemeinschaftlichen Eigentum oder dem Sondereigentum in Zusammenhang stehen; in diesem Rahmen können Vereinbarungen jeder Art, nicht nur Vereinbarungen über die Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums getroffen werden (vgl. Bay- ObLG Rpfleger 1990, 354 (355) m.w.N.).Das Bayerische Oberste Landesgericht (Rpfleger 1990, 354 ff.) hat ebenso wie das Oberlandesgericht Köln (Rpfleger 1993, 335 ff.) entschieden, dass eine Vereinbarung, welche die Ausübung einer für das gemeinsame Grundstück bestellten Grunddienstbarkeit betrifft, das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander im Sinne des § 10 Abs, 2 WEG betrifft und daher in das Grundbuch eingetragen werden kann (ebenso: Schneider, Rpfleger 1998, 53 [6]).
- BayObLG, 06.07.1992 - RReg. 1 Z 259/91
Erlöschen einer altrechtlichen Dienstbarkeit
Dieses Ergebnis entspricht auch dem für Grunddienstbarkeiten allgemein anerkannten Grundsatz, dass zur Ausübung auch ein Dritter berechtigt ist, insbesondere ein Pächter, dem das herrschende Grundstück und damit die Grunddienstbarkeit als dessen wesentlicher Bestandteil gemäß §§ 94, 96 BGB (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 1043/1044; Wonhas Vorbemerkung 6 a 4X vor Art. 23 ) zur Nutzung überlassen worden ist (…vgl. MünchKomm/Falckenberg BGB 2. Aufl. Rn. 22, Staudinger/Ring Rn. 19, jeweils zu § 1018; vgl. auch BGH DNotZ 1971, 471/472 u. 1976, 20/21 für eine Grunddienstbarkeit in Form eines Wegerechts). - LG Aachen, 26.10.2017 - 12 O 139/17
Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit eines …
In Bezug auf das Innenverhältnis zwischen den Eigentürmern der jeweiligen herrschenden Grundstücke entsteht eine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne des § 741 BGB (BayObLG, Beschluss v. 10.05.1990 - 2 Z 33/90, NJW-RR 08, 827). - OLG Köln, 13.03.2006 - 16 Wx 20/06
Hofsanierung bei Stellplatzflächen auf Nachbargrundstück - Kostenbeteiligung …
Im Übrigen lag dem früheren Beschluss ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde (BayObLGZ 1990, 124, 128). - LG Düsseldorf, 10.07.2018 - 2b O 199/17
WEG versorgt Nachbar-WEG mit Heizenergie: Wer kann klagen bzw. verklagt werden?
- AG Neuss, 26.06.2013 - 92 C 58/13
Verwalter der Heizungsbetriebsgemeinschaft kann WEG-Versammlung einberufen
- OLG Zweibrücken, 23.04.1998 - 5 WF 36/98
Rechtsmittelfähigkeit einer Anordnung zur Beweiserhebung; Unanfechtbarkeit der …
- OLG Köln, 07.06.1995 - 16 Wx 78/95
Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Genehmigung eines Balkons bei …
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