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Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 11.12.1991

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.06.1992 - 2 AR 43/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3704
OLG Zweibrücken, 23.06.1992 - 2 AR 43/92 (https://dejure.org/1992,3704)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.06.1992 - 2 AR 43/92 (https://dejure.org/1992,3704)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Juni 1992 - 2 AR 43/92 (https://dejure.org/1992,3704)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Abgabe zum 1.1.1992

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BtG Art. 9 § 5; FGG § 65, § 46, § 65a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Inkrafttreten des Betreuungsgrundsatzes; Vormund; Pfleger; Betreuungsverfahren; Gerichtliche Zuständigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2432
  • MDR 1992, 969
  • FamRZ 1992, 1460
  • Rpfleger 1992, 387
 
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Wird zitiert von ...

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dejure.org Übersicht OLG Zweibrücken

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 5 W 129/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6655
OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 5 W 129/91 (https://dejure.org/1991,6655)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.12.1991 - 5 W 129/91 (https://dejure.org/1991,6655)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 1991 - 5 W 129/91 (https://dejure.org/1991,6655)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 387
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.05.1976 - III ZR 186/72

    Eigentum an aufgeschütteten Teilen einer Bundeswasserstraße

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 5 W 129/91
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.5.1976 (NJW 1977, S. 31 ff.), auf welche die Beschwerdeführerin zu Recht hinweist, ist davon auszugehen, daß das durch Art. 97, 171 WRV, § 1 des Staatsvertrages betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich vom 3.8.1921 (RGBl. I. S. 962) begründete Recht des Deutschen Reiches an der Binnenwasserstraße Weser, das nach Art. 89 Abs. 1 GG, § 1 WaStrVermG jetzt der Beschwerdeführerin zusteht, grundsätzlich auch das in Art. 172 der Deichordnung für das Herzogtum Oldenburg vom 8.6.1855 (GBl. für das Herzogtum Oldenburg, S. 765) geregelte Recht auf den Anwachs umfaßt.
  • BVerwG, 05.11.1965 - IV C 59.65

    Erhaltung der Übereinstimmung zwischen dem Grundbuch und dem Reichskataster - …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 5 W 129/91
    Zur Erhaltung der übereinstimmung zwischen dem Grundbuch und dem Liegenschaftskataster hat das Grundbuchamt die in den Fortführungsmitteilungen des Kastasteramtes enthaltenen Berichtigungen tatsächlicher Art zwar grundsätzlich als Berichtigung der Bestandsangaben in das Bestandsverzeichnis zu übernehmen; dabei ist es im Regelfall an die einen Verwaltungsakt darstellenden Fortführungsnachweise gebunden (…Bay0bLG, Rechtspfleger 1982, S. 19; BVerwG NJW 1966, S. 609;… Bengel/Simmerding, Handkommentar zur GBO, 3. Aufl. 1989, § 22 RN 94).
  • BGH, 20.07.2017 - V ZB 47/16

    Grundbuchberichtigung: Vollzug eines Fortführungsnachweises der …

    Beispielsweise hat es einen Fortführungsnachweis der Vermessungsbehörde, mit dem der Flächeninhalt aufgrund einer Neuvermessung korrigiert wird, ohne eigene Nachprüfung zu vollziehen, indem es die im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblatts vermerkte Größenangabe von Amts wegen berichtigt (vgl. BayObLGZ 1976, 106, 109 ff.: 0,0514 ha statt zuvor 0, 0614 ha;… Meikel/Nowak, GBO, 11. Aufl., § 2 Rn. 21; unzutreffend OLG Oldenburg, Rpfleger 1992, 387: Nachprüfung durch das Grundbuchamt erforderlich); dasselbe gilt für die in einem Fortführungsnachweis ausgewiesene Änderung der Wirtschaftsart bzw. der tatsächlichen Nutzung (vgl. z.B. OLG München, DNotZ 2012, 142, 143 f.: "Gebäude- und Freifläche" statt zuvor "Grünland").
  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 260/97

    Pflicht des Notars zur Ermittlung der Wohnungsgröße

    Eine unrichtige Berechnung der Wohn- und Nutzfläche des Wohnungseigentums in einer Unterlage, die als Anlage der Eintragungsbewilligung zu den Grundakten gelangt ist (§ 7 Abs. 4 WEG), betrifft einen tatsächlichen Umstand, auf den sich die Rechtsvermutung des § 891 BGB und der öffentliche Glaube des Grundbuchs gemäß § 892 BGB nicht erstrecken (BayObLGZ 1976, 106, 109; 1987, 410, 411; BayObLG DNotZ 1980, 745, 746; OLG Oldenburg Rpfleger 1991, 412; 1992, 387;… Demharter, Grundbuchordnung 22. Aufl. § 2 Rdnr. 26).
  • OLG München, 22.07.2011 - 34 Wx 148/11

    Grundbuchverfahren: Eintragung eines Veränderungsnachweises betreffend die …

    Das Grundbuchamt ist an den Veränderungsnachweis, weil dieser ein Verwaltungsakt ist, grundsätzlich gebunden und hat ihn ohne weiteres zu vollziehen (vgl. BayObLG Rpfleger 1982, 19; OLG Oldenburg Rpfleger 1992, 387).

    10 Die Rechtsvermutung des § 891 BGB und der öffentliche Glaube des Grundbuchs nach § 892 BGB erstrecken sich nicht auf die rein tatsächlichen Angaben des Bestandsverzeichnisses, also auch nicht auf die Angaben über die Wirtschaftsart (vgl. BayObLGZ 1987, 410/412; OLG Oldenburg Rpfleger 1992, 387;… Demharter § 2 Rn. 26).

  • OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13

    Grundbuchberichtigung: Übernahme der in einem Bodensonderungsplan enthaltenen …

    Denn die Größenangabe in den Grundbüchern spielt zwar rechtstatsächlich eine wichtige Rolle, nimmt als Teil des Bestandsverzeichnisses jedoch nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil (vgl. BayObLGZ 1976, 109; OLG Oldenburg Rpfleger 1992, 387; OLG München Rpfleger 2009, 673; OLG München FGPrax 2009, 9;… Demharter, GBO, 28. Aufl. Rdn. 26 zu § 2 GBO).

    Es war hier mithin ohne eine weitere Sachprüfung verpflichtet, die in dem Sonderungsbescheid enthaltenen Veränderungen der Bestandsangaben in das Bestandsverzeichnis aufzunehmen, da diese auf einer ordnungsgemäßen katastermäßigen Neuvermessung beruhten (vgl. ähnlich für Fortführungsmitteilungen des Katasteramtes: OLG Oldenburg Rpfleger 1992, 387).

  • BayObLG, 11.05.2000 - 2Z BR 14/00

    Vollzug eines Veränderungsnachweises

    Allerdings obliegt ihm hierbei auch die Prüfung, ob der Vollzug zu Rechtsänderungen führt und hierwegen noch der Erfüllung weiterer Voraussetzungen bedarf, insbesondere der Erklärung einer Auflassung (allg.M., z.B. BayObLG Rpfleger 1982, 19; OLG Oldenburg Rpfleger 1992, 387).
  • OLG Naumburg, 22.04.2024 - 12 Wx 24/24

    Beschwerde gegen die Nichteintragung einer geänderten Wirtschaftsart im …

    Lediglich für - hier nicht vorliegende - Größenangaben des Grundstücks wird die Meinung vertreten, dass diese, auch wenn sie nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuches teilnehmen, doch eine in einem öffentlichen Register niedergelegte Beschreibung des Grundstücks darstellen, aus denen im Geschäftsverkehr wesentliche Schlüsse gezogen werden können (vgl. OLG Oldenburg (Oldenburg), Beschluss vom 11. Dezember 1991, 5 W 129/91, Rn. 6, juris;… Demharter, § 22, Rn. 23, 26).
  • OLG Naumburg, 20.01.2026 - 12 Wx 37/25
    Lediglich für - hier nicht vorliegende - Größenangaben des Grundstücks wird die Meinung vertreten, dass diese, auch wenn sie nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuches teilnehmen, doch eine in einem öffentlichen Register niedergelegte Beschreibung des Grundstücks darstellen, aus denen im Geschäftsverkehr wesentliche Schlüsse gezogen werden können (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. Dezember 1991 - 5 W 129/91, zitiert nach Juris;… Demharter, GBO, 33. Aufl., Rdn. 23, 26 zu § 22 GBO).
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