Rechtsprechung
| BayObLG, 23.07.1998 - 3Z BR 125/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes eines Betreuers für die Erstellung des Vermögensverzeichnisses des Betreuten; Vermögensverzeichnis des Betreuten als Grundlage für die Vermögensverwaltung des Betreuers und die Aufsicht des Vormundschaftsgerichts; ...
Verfahrensgang
- LG Regensburg - 7 T 155/01
- AG Kelheim, 24.03.1998 - XVII 36/97
- LG Regensburg, 09.04.1998 - 7 T 257/98
- BayObLG, 23.07.1998 - 3Z BR 125/98
- BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1294
- FamRZ 1999, 462
- Rpfleger 1998, 471
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.06.1997 - II ZR 132/93
Rechtsprechung zum "Genehmigten Kapital" im Aktienrecht geändert
Auszug aus BayObLG, 23.07.1998 - 3Z BR 125/98
Da weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, kann der Senat in der Sache selbst entscheiden (BGH NJW 1997, 2815 /2817; BayObLG NJW-RR 1998, 294 /295; OLG Karlsruhe Rpfleger 1998, 245 ). - BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach …
Auszug aus BayObLG, 23.07.1998 - 3Z BR 125/98
Da weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, kann der Senat in der Sache selbst entscheiden (BGH NJW 1997, 2815 /2817; BayObLG NJW-RR 1998, 294 /295; OLG Karlsruhe Rpfleger 1998, 245 ). - OLG Karlsruhe, 09.01.1998 - 11 Wx 46/97
Auszug aus BayObLG, 23.07.1998 - 3Z BR 125/98
Da weitere Ermittlungen nicht erforderlich sind, kann der Senat in der Sache selbst entscheiden (BGH NJW 1997, 2815 /2817; BayObLG NJW-RR 1998, 294 /295; OLG Karlsruhe Rpfleger 1998, 245 ).
- OLG Naumburg, 09.07.2008 - 4 WF 123/07
Zur Nachholbarkeit der Feststellung der Berufsmäßigkeit der Pflegschaft vor dem …
Schon daraus lässt sich ersehen, dass das Familiengericht sie zur berufsmäßigen Verfahrenspflegerin bestellt hat, weil es schwierige rechtliche Probleme angenommen hat (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 462). - OLG Karlsruhe, 25.10.2001 - 19 Wx 24/01
Zum Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers für den Zeitaufwand vor der …
Auch nach Beendigung des Betreueramts mit dem Tod des Betreuten ist - was das Landgericht nicht berücksichtigt hat - der Zeitaufwand für die Erstellung des Schlussberichts, der Vermögensaufstellung, der Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben und für die Rückgabe der Bestallungsurkunde zu vergüten (OLG Schleswig BtPrax 00, 172, 173, BayObLG FamRZ 99, 462 und 465, 466; Zimmermann FamRZ 98, 521, 522 f).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Zeitaufwand nach Tod des Betroffenen
- rechtsportal.de
Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ermittlung der Vergütung von Betreuungsleistungen; Bewilligung einer Vergütung aus dem Nachlass der Betreuten; Voraussetzungen für die Festsetzung einer Vergütung dem Grunde nach
Verfahrensgang
- AG Landshut - XVII 676/92
- LG Landshut, 29.03.1998 - 60 T 3345/97
- BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 465
- Rpfleger 1998, 471
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Zeitaufwand eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
(1) Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1996, 47/49).Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 37/39 und 1996, 47/49, je m. w. N.).
(2) Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen eingeräumt ist (BayObLGZ 1996, 47/50;… Palandt/Diederichsen BGB 57. Aufl. § 1836 Rn.10).
- BayObLG, 14.02.1996 - 3Z BR 297/95
Bemessung der Vergütung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
(1) Über die Angemessenheit der Vergütung entscheidet das Vormundschaftsgericht bzw. das im Beschwerdeverfahren an seine Stelle tretende Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen (vgl. BayObLGZ 1996, 37/38; 1996, 47/49).Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 37/39 und 1996, 47/49, je m. w. N.).
Die Kammer hat beachtet, daß das Einkommen einer vergleichbaren Berufsgruppe nicht alleinige Bemessungsgrundlage für die Bemessung der Vergütung sein kann, sondern nur einer der für die Schätzung maßgeblichen Umstände (vgl. BayObLGZ 1996, 37).
- BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92
Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses
Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 37/39 und 1996, 47/49, je m. w. N.).
- BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89
Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen
Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
Ein solcher liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1990, 1157 ; 1993, 795/796; BayObLGZ 1996, 37/39 und 1996, 47/49, je m. w. N.). - BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96
Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im …
Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
Der Senat ist daher an sie gebunden (BayObLG NJW-RR 1998, 8/9). - BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96
Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten
Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
(1) Das Landgericht hat den Stundensatz von 200 DM einschließlich Mehrwertsteuer unter Hinweis auf den Beschluß des Senats vom 15.1.1997 (BayObLGZ 1997, 44 = NJWE-PER 1997, 128) geschätzt und die dort dargelegten Grundsätze beachtet. - BGH, 12.10.1954 - V ZB 21/54
Vertragshilfe. Maßgebender Zeitpunkt
Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
Soweit die Rechtsbeschwerde auf neue Tatsachen gestützt wird, können diese bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden, da Prüfungsgrundlage der Sachverhalt zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung ist (BGHZ 14, 398/399). - OLG Karlsruhe, 09.01.1998 - 11 Wx 46/97
Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß der Stundensatz unter Berücksichtigung der in der Rechtssprechung und Literatur genannten Beträge geschätzt werden darf (BayObLG FamRZ 1996, 1171/1172 m.w.N., ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 698/699). - BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 341/95
Bemessung der Betreuervergütung
Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß der Stundensatz unter Berücksichtigung der in der Rechtssprechung und Literatur genannten Beträge geschätzt werden darf (BayObLG FamRZ 1996, 1171/1172 m.w.N., ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 698/699). - BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92
Verwirkung des Beschwerderechts im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 1836 …
Auszug aus BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
Der Senat kann diese Schätzung nur dahin überprüfen, ob sie auf denkgesetzlich unrichtigen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder wesentliche Tatsachen außer acht gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 237 LS). - BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 66/95
Ersatz von Aufwendungen eines Betreuers eines vermögenden Betreuten
- OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05
Betreuervergütung bei Tod des Betreuten - Vergütung unaufschiebbarer …
Nach der Rechtsprechung zum früheren Vergütungsrecht vor dem 1.7.2005 war auch Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen vergütungsfähig, soweit er durch Geschäfte entstand, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden konnten im Sinne des § 1698b BGB (vgl. BayObLG BtPrax 1998, 234/236; 1996, 69/70; OLG Frankfurt FGPrax 2005, 208; Deinert FamRZ 2002, 374). - LG München I, 09.08.2006 - 13 T 1565/06
Zwangshypothek bei GbR
Nach der Rechtsprechung zum früheren Vergütungsrecht vor dem 1.7.2005 war auch Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen vergütungsfähig, soweit er durch Geschäfte entstand, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden konnten i. S. des § 1698 b BGB (vgl. BayObLG BtPrax 1998, 234,236; 1996, 69,70; OLG Frankfurt FGPrax 2005,208; Deinert FamRZ 2002, 374). - LG Stendal, 16.03.2006 - 25 T 258/05
Sofortige Beschwerde eines vorläufigen Betreuers gegen die teilweise Absetzung …
Die tatsächliche Feststellung einzelner derartiger Maßnahmen durch das Vormundschaftsgericht eröffnet dann aber die Möglichkeit einer Vergütung nach § 1836 Abs. 1 BGB (vgl. zur bisherigen Rechtslage BayObIG, BtPrax 1998, 234; Deinert, FamRZ 2002, 374 ff.). - OLG Karlsruhe, 25.10.2001 - 19 Wx 24/01
Zum Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers für den Zeitaufwand vor der …
Dies ist deshalb der Fall, weil es sich um Tätigkeiten handelt, die der Betreuer in Erfüllung der Verpflichtungen nach §§ 1840 ff BGB erbringen muss (vgl. BayObLG FamRZ 99, 465, 466).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Zeitaufwand, Begleitung zu Einkäufen und zum Arzt
- rechtsportal.de
BGB § 1836
Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwands des Betreuers - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes eines Betreuers für die Begleitung des Betroffenen zu Einkäufen; Vergütungsfähigkeit des Zeitaufwandes eines Betreuers für die Begleitung des Betroffenen zum Arzt; Gewährung von Vergütung und Auslagenersatz für den Betreuer aus der ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 463
- Rpfleger 1998, 471
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung …
Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
Sie ist insoweit durch § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen, da es lediglich um die Höhe des Betrages geht (vgl. BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 212).Dieser Ausschluß greift nach dem Sinn der in § 16 Abs. 2 ZSEG getroffenen Regelung allerdings dann nicht ein, wenn die weitere Beschwerde nicht eine Abänderung des im Festsetzungsverfahren zuerkannten Betrages zum Ziel hat, sondern die Feststellung begehrt wird, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse - nicht - in Betracht kommt (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BayObLGZ 1995, 212).
- BayObLG, 17.02.1998 - 3Z BR 333/97
Vergütung berufsspezifischer Dienste durch einen Betreuer
Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß nur Tätigkeiten des Betreuers zu vergüten sind, die er in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalles aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLGZ 1998, 44/46; 1996, 47). - BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95
Zeitaufwand eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
a) Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß nur Tätigkeiten des Betreuers zu vergüten sind, die er in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis erbringt und die er nach den Umständen des Einzelfalles aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLGZ 1998, 44/46; 1996, 47).
- BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach …
Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
Der aufgezeigte Rechtsfehler der angefochtenen Entscheidung führt zu deren Aufhebung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, da der Senat die erforderlichen Feststellungen nicht selbst treffen kann (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 294 /295). - BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 183/92
Weitere Beschwerde; Entscheidung; Landgericht; Verfahrenspfleger; Rechtsanwalt; …
Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125; BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 [LS]; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.… - OLG Düsseldorf, 07.03.1996 - 25 Wx 93/95
Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125; BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 [LS]; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.… - BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95
Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn …
Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
Dieser Ausschluß greift nach dem Sinn der in § 16 Abs. 2 ZSEG getroffenen Regelung allerdings dann nicht ein, wenn die weitere Beschwerde nicht eine Abänderung des im Festsetzungsverfahren zuerkannten Betrages zum Ziel hat, sondern die Feststellung begehrt wird, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse - nicht - in Betracht kommt (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BayObLGZ 1995, 212). - OLG Celle, 14.11.1990 - 18 W 11/90
Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125; BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 [LS]; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.… - BayObLG, 04.04.1984 - 3 Z 51/84
Auszug aus BayObLG, 29.07.1998 - 3Z BR 102/98
Nach § 16 ZSEG ist gegen den gerichtlichen Beschluß im Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde eröffnet; eine weitere Beschwerde ist ausgeschlossen (BayObLGZ 1993, 123/125; BayObLG Rpfleger 1984, 270; KG Rpfleger 1973, 357; OLG Celle FamRZ 1991, 604 [LS]; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1173 ; OLG Oldenburg Nds.…
- BayObLG, 09.10.2002 - 3Z BR 146/02
Arztbesuche des Betreuten - Begleitung durch Betreuer und Heimpersonal
So hat die Rechtsprechung eine Vergütung für die Begleitung bei Einkäufen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 463; LG Koblenz FamRZ 1998, 495/496; LG Mainz JurBüro 1999, 603) oder bei Arztbesuchen (…vgl. LG Koblenz aaO;… LG Mainz-aaO), für die Teilnahme an Elternabenden (…vgl. LG Mainz aaO) oder Ausflügen (vgl. BayobLG FamRZ 1999, 463/464), für das Wegbringen von Überweisungen sowie für das Abholen von Kontoauszügen (vgl. AG Betzdorf FamRZ 2001, 1242) versagt.Erst wenn ein derartiger Versuch aufgrund des Verhaltens des Betreuten fehlgeschlagen wäre, hätte der Betreuer möglicherweise eine eigene Begleitung für erforderlich halten dürfen (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1999, 463).
- OLG Naumburg, 30.11.2002 - 8 Wx 28/02
Voraussetzungen der Vergütung eines Berufsbetreuers; Zur Erstattungsfähigkeit des …
Diese Voraussetzungen sind bei Einkäufen für den Betroffenen nicht erfüllt (BayObLG, FamRZ 1999, 463 unter Hinweis auf BayObLG, FamRZ 1998, 1050, 1051).Diese Voraussetzungen sind bei Einkäufen für den Betroffenen nicht erfüllt (BayObLG, FamRZ 1999, 463 unter Hinweis auf BayObLG, FamRZ 1998, 1050, 1051).
- OLG Köln, 15.01.2008 - 16 Wx 231/06
Anspruch eines Betreuers auf Aufwendungsersatz für berufsspezifische Dienste im …
Jedenfalls hat dies für einen ersten Arztbesuch zu gelten, bei dem gerade die Anwesenheit des Betreuers erforderlich sein kann, um eine Arzt-Patient-Beziehung aufzubauen (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1999, 463; LG Leipzig FamRZ 2000, 1047). - BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 86/01
Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
Dem Betreuer ist die Zeit zu vergüten, die er zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben in dem ihm übertragenen Aufgabenkreis aus seiner Sicht für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463/464).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht
Mittellosigkeit, Schongrenze 8.000 DM
- rechtsportal.de
BGB § 1835 Abs. 4; BSHG § 88 Abs. 2
Schongrenze zur Beurteilung der Mittellosigkeit eines Betroffenen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Aufwandsentschädigung eines Betreuers aus der Staatskasse; Bestimmung der Mittellosigkeit eines Betroffenen anhand von Einkommensgrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Zulässigkeit der Berücksichtigung eines Freibetrags des Betreuten
Verfahrensgang
- AG Freyung - XVII 497/92
- LG Passau, 04.05.1998 - 2 T 85/98
- BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 459
- Rpfleger 1998, 471
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82
Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts
Auszug aus BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98
Der Senat hält deshalb insbesondere im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. BGHZ 85, 64/66) an seiner bisherigen Rechtsprechung, nach der das Schonvermögen 8000 DM beträgt, fest. - BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96
Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung …
Auszug aus BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98
In diesem Fall steht § 16 ZSEG der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegen (BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 212). - BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 183/92
Weitere Beschwerde; Entscheidung; Landgericht; Verfahrenspfleger; Rechtsanwalt; …
Auszug aus BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98
Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270). - BayObLG, 22.03.1994 - 3Z BR 47/94
Beschwerde; Weitere Beschwerde; Vormund; Staatskasse; Vergütung; Instanzenzug; …
Auszug aus BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98
Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270). - BayObLG, 04.04.1984 - 3 Z 51/84
Auszug aus BayObLG, 22.07.1998 - 3Z BR 161/98
Diese Bestimmung eröffnet im gerichtlichen Festsetzungsverfahren nur die Erstbeschwerde und schließt die weitere Beschwerde grundsätzlich aus (BayObLGZ 1993, 123; BayObLG FamRZ 1994, 1332 ; BayObLG Rpfleger 1984, 270).
- OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01
Betreuervergütung: Schongrenze des vom Betreuten einzusetzenden Vermögens
Aufgrund der in der gesetzlichen Neuregelung des § 1836 c Nr. 2 BGB getroffenen ausdrücklichen Verweisung auf § 88 BSHG, der auch die auf Grund des § 88 Abs. 4 BSHG ergangene Verordnung einschließt, kann insbesondere nicht mehr auf die frühere überwiegende obergerichtliche Rechtsprechung zurückgegriffen werden, welche mangels näherer gesetzlicher Kriterien generell von der Vergleichbarkeit der Situation eines Betreuten mit Personen, denen nach der Durchführungsverordnung zu § 88 BSHG der erhöhte Freibetrag von 8.000,-- DM zustand, ausging (vgl. hierzu zum alten Recht BayObLG FamRZ 1998, 507 und 1999, 459 m. w. N.; KG FamRZ 1998, 188). - OLG Köln, 13.09.2000 - 16 Wx 97/00
Schonbetrag für den mittellosen Betreuten
Das Bayrische Oberste Landesgerichts ist bei seiner Rechtsprechung auch dann verblieben, nachdem aufgrund Art. 14 des Gesetzes zur Reform der Sozialhilfe vom 29.07.1996 - BGBl. I 1088, 1099 die Durchführungs- VO zu § 88 Nr. 8 BSHG geändert und der Personenkreis, für den der Freibetrag von 8.000,00 DM gilt, eingeschränkt worden ist (BayObLGR 1998, 79 = BayObLG BtPrax 1998, 236 = FamRZ 1999, 459). - LG München I, 10.01.2000 - 13 T 19057/99 Die grundsätzliche Vergleichbarkeit der Situation von Betreuten mit dem Personenkreis, dem der Freibetrag von 8000 DM - also Blinden und Schwerstpflegebedürftigen - zustehe, sei allerdings weiterhin gegeben (BayObLG, BtPrax 1998, 236).
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Rechtsprechung
| LG Trier, 15.05.1998 - 5 T 47/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1998, 1107
- Rpfleger 1998, 471
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 15.12.1998 - 3Z BR 272/98
Weitere Beschwerde bei Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsentschädigung
Die Frist des § 15 Abs. 2 ZSEG , der nach §§ 1908i Abs. 1, 1836 Abs. 2, 1836a Satz 4, 1835 Abs. 4 BGB sinngemäß anzuwenden ist, beginnt nicht mit dem Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sondern erst mit der Beendigung des Amts des Betreuers (BayObLG FamRZ 1997, 580 m.w.N.;… OLG Karlsruhe aaO; LG Frankenthal MDR 1998, 1106 ; LG Trier Rpfleger 1998, 471 ).
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