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Rechtsprechung
   OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2835
OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00 (https://dejure.org/2000,2835)
OLG Jena, Entscheidung vom 19.10.2000 - 6 W 512/00 (https://dejure.org/2000,2835)
OLG Jena, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 6 W 512/00 (https://dejure.org/2000,2835)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Haftung der Staatskasse für Betreuervergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mittellosigkeit; Betreuung; Staatskasse; Betreuervergütung; Aufwandsentschädigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 22
  • Rpfleger 2001, 130
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 20.01.1999 - 6 W 752/98
    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00
    Ist der Betreute wie hier verstorben, kommt es für die Prüfung der Mittellosigkeit nach allgemeiner Auffassung auf die Verhältnisse zur Zeit der letzten Tatsachenentscheidung unter Berücksichtigung derjenigen zum Zeitpunkt des Todes an (vgl. BayObLG, FamRZ 1998, 697 ff; Senatsbeschluss vom 20.01.1999, 6 W 752/98 jeweils m.w.N. für die Rechtslage vor Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes).

    Das hat der Senat - dem Bayerischen Obersten Landesgericht folgend (…vgl. BayObLG, a.a.O.) - bereits für das vor dem 01.01.1999 geltende Recht entschieden und nicht etwa, wie das Landgericht ausführt, nur angedeutet (vgl. Senatsbeschluss vom 20.01.1999, a.a.O.).

  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00
    Anders als die Verbindlichkeiten des Erben gegenüber dem Nachlasspfleger (vgl. hierzu BayObLG, ZEV 2000, 410) gehören angefallene Betreuungskosten demgegenüber nicht zu den im Falle einer Nachlassinsolvenz vorrangig zu befriedigenden Masseverbindlichkeiten.
  • BayObLG, 02.08.1999 - 3Z BR 169/99

    Aufwandsentschädigung für Betreuer

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00
    Daran ändert nichts, dass der Zeitraum, für den die Aufwandsentschädigung geltend gemacht wurde, teilweise in die Zeit vor in Kraft treten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes am 01.01.1999 fällt (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 1602; Senatsbeschluss vom 22.03.2000, 6 W 159/00).
  • BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 149/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Tod des Betreuten - Festsetzung gegen …

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00
    Ist der Betreute wie hier verstorben, kommt es für die Prüfung der Mittellosigkeit nach allgemeiner Auffassung auf die Verhältnisse zur Zeit der letzten Tatsachenentscheidung unter Berücksichtigung derjenigen zum Zeitpunkt des Todes an (vgl. BayObLG, FamRZ 1998, 697 ff; Senatsbeschluss vom 20.01.1999, 6 W 752/98 jeweils m.w.N. für die Rechtslage vor Inkrafttreten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes).
  • OLG Jena, 22.03.2000 - 6 W 159/00

    Aufwendungsersatz für Betreuer

    Auszug aus OLG Jena, 19.10.2000 - 6 W 512/00
    Daran ändert nichts, dass der Zeitraum, für den die Aufwandsentschädigung geltend gemacht wurde, teilweise in die Zeit vor in Kraft treten des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes am 01.01.1999 fällt (vgl. BayObLG, FamRZ 1999, 1602; Senatsbeschluss vom 22.03.2000, 6 W 159/00).
  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 133/12

    Regress der Staatskasse gegen die Erben eines verstorbenen Betreuten wegen …

    Rn. 19 Wie beim insoweit wortlautidentischen § 102 Abs. 2 Satz 2 SGB XII geht es auch bei § 1836 e Abs. 1 Satz 2 BGB um die Rückforderung sozialstaatlicher Leistungen von ehemals Bedürftigen bzw. deren Erben (OLG Jena FGPrax 2001, 22, 23).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2003 - 20 W 269/03

    Festsetzung der Betreuervergütung gegen Erben: Beschränkte Erbenhaftung; …

    Da jedoch wegen gleicher Interessenlage kein Grund für eine unterschiedliche Behandlung ersichtlich ist und eine offenbare Gesetzeslücke besteht, hat sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein die Auffassung durchgesetzt, dass die Haftungsbeschränkung des § 1836 e Abs. 1 Satz 3 BGB auch dann gilt, wenn der Erbe nach dem Tod des Betreuten unmittelbar auf die noch nicht festgesetzte Betreuervergütung und Auslagenersatz in Anspruch genommen werden soll (vgl. OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22; BayObLG FamRZ 2001, 866 f; OLG Düsseldorf FGPrax 2002, 219 f;… Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 3. Aufl., 8.6.4).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 11 Wx 2/03

    Zur Inanspruchnahme der Erben für Vergütung des Betreuers des Verstorbenen

    Bei der Prüfung, ob die Betreuervergütung aus der Staatskasse oder dem Nachlass des verstorbenen Betreuten zu entrichten ist, sind nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. Thüringer OLG, FGPrax 2001, 22; BayObLG, BTPrax 2001, 163, OLG Hamm, RPfleger 2002, 314; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1659) die Haftungsbeschränkungen der Erben aus § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigen.
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01

    Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

    Dementsprechend geht die Rechtsprechung bisher ohne weiteres davon aus, daß sich auch in diesem Fall das Verfahren für die Regelung der Betreuervergütung nach § 56g FGG richtet (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluß vom 23.3.2000 NJWE-FER 2000, 149; Thüringer Oberlandesgericht Beschluß vom 19.10.2000 FGPrax 2001, 22/23).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des …

    Der Vergütungsanspruch begründet eine Nachlassverbindlichkeit gemäß § 1967 Abs. 1 BGB als eine vom Erblasser herrührende Schuld i.S. von § 1967 Abs. 2 BGB (BayObLGZ 1995, 395, 396, 398; BayObLG FamRZ 1996, 1173; 1998, 697, 698; 1999, 1609, 1610; Thüringer OLG FGPrax 2001, 22, 23).
  • OLG Hamm, 20.01.2003 - 15 W 469/02

    Festsetzung von Anwaltsgebühren gem. § 118 BRAGO als Aufwendungsersatz

    Die Vorschrift des § 56 g FGG über das vormundschaftsgerichtliche Festsetzungsverfahren findet nach gefestigter Rechtsprechung auch dann Anwendung, wenn sich nach dem Tod des Betroffenen der Anspruch des Betreuers auf Vergütung und Aufwendungsersatz gegen die Erben des Betroffenen richtet (vgl. BayObLG FGPrax 1999, 182; FamRZ 2001, 866; OLG Schleswig NJWE-FER 2000, 149; OLG Jena FGPrax 2001, 22).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2002 - 25 Wx 31/02

    Festsetzung der Vergütung des Betreuers gegen den Erben

    Ihm stehen auch in diesem Fall die in § 92 c Abs. 3 Nr. 1 und 2 BSHG erwähnten Freibeträge zu (OLG Thüringen, FGPrax 2001, 22 ; BayObLG, FamRZ 2001, 866, 867; Deinert FamRZ 2002, 374, 375).
  • OLG Schleswig, 13.08.2003 - 2 W 94/03

    Umfang der Haftung des Erben für Kosten der Betreuung

    Der Senat hält in Übereinstimmung mit dem Landgericht die entsprechende Anwendung der §§ 1836 e Abs. 1 Satz 3 letzter Halbsatz BGB, 92 c Abs. 3 Nr. 1 BSHG für den Fall der unmittelbaren Inanspruchnahme der Erben durch den Betreuer - also nicht erst im Wege des Regresses durch die Landeskasse - für geboten (vgl. zum Teil ohne nähere Begründung BayObLG FamRZ 2001, 866, 867; Thüringer OLG FGPrax 2001, 22, 23;… Bauer/Klie/Rink, § 1836 d BGB Rn. 23).
  • OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 11 W 2/03
    Bei der Prüfung, ob die Betreuervergütung aus der Staatskasse oder dem Nachlass des verstorbenen Betreuten zu entrichten ist, sind nach soweit ersichtlich einhelliger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (vgl. Thüringer OLG, FGPrax 2001, 22 [OLG Jena 19.10.2000 - 6 W 512/00]; BayObLG, BTPrax 2001, 163, OLG Hamm, RPfleger 2002, 314; OLG Düsseldorf, FamRZ 2002, 1659) die Haftungsbeschränkungen der Erben aus § 1836 e Abs. 1 S. 3 BGB zu berücksichtigen.
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dejure.org Übersicht OLG Jena

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 470/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9317
OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 470/99 (https://dejure.org/2000,9317)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.10.2000 - 8 W 470/99 (https://dejure.org/2000,9317)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - 8 W 470/99 (https://dejure.org/2000,9317)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1890 § 1892 Abs. 2 § 1908i
    Rechtsmittel des Betreuten gegen Schlussrechnung des Betreuers - ordentliches Streitverfahren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vormundschaftsgericht; Betreuer; Schlussrechnung; Nicht ordnungsgemäß; Anfechtbare Verfügung; Ordentliches Streitverfahren

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - 19 T 518/98
  • OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 470/99

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 130
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 08.10.1992 - 3Z BR 105/92

    Jahresabrechnung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 470/99
    Diese Frage wird zwar allgemein bejaht (vergl. BayObLG FamRZ 1993, 237; KG OLGZ 1969, 293, 294; OLG Neustadt NJW 1955, 1724; KG, Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auf dem Gebiete des Zivilrechts, Bd 14 (1906) 267, 268;… Palandt/Diederichsen, BGB 59. Aufl., Rn 2 zu § 1892 m.w.N.), ergibt aber für den vorliegenden Fall nichts, da das Vormundschaftsgericht eine solche Maßnahme auszusprechen sich eben gerade geweigert hat und, wie dargelegt, der Betreute einen Anspruch auf ein entsprechendes Einschreiten nicht hat.
  • BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 42/97

    Schlußrechnung nach Beendigung der Betreuung - Zwangsrechte des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 470/99
    Vielmehr bleibt der Beschwerdeführerin unbenommen, im ordentlichen Streitverfahren eine in ihren Augen ordnungsgemäße Schlußrechnung zu erzwingen (§ 1843 Abs. 2 BGB; BayObLG RPfl 1997, 476 und RPfl 1996, 246; BayObLGZ 1903, 182, 184), denn die Schlußrechnung ist nicht dem Vormundschaftsgericht, sondern dem Betreuten (bzw. dessen Erben) zu erstatten (§ 1908i i.V.m. § 1890 S. 1 BGB).
  • BayObLG, 06.12.1995 - 3Z BR 312/95

    Anerkennung einer Rechnung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht als …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 470/99
    Vielmehr bleibt der Beschwerdeführerin unbenommen, im ordentlichen Streitverfahren eine in ihren Augen ordnungsgemäße Schlußrechnung zu erzwingen (§ 1843 Abs. 2 BGB; BayObLG RPfl 1997, 476 und RPfl 1996, 246; BayObLGZ 1903, 182, 184), denn die Schlußrechnung ist nicht dem Vormundschaftsgericht, sondern dem Betreuten (bzw. dessen Erben) zu erstatten (§ 1908i i.V.m. § 1890 S. 1 BGB).
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dejure.org Übersicht OLG Stuttgart

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/2000, 20 W 106/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2736
OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/2000, 20 W 106/00 (https://dejure.org/2000,2736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.11.2000 - 20 W 106/2000, 20 W 106/00 (https://dejure.org/2000,2736)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. November 2000 - 20 W 106/2000, 20 W 106/00 (https://dejure.org/2000,2736)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2; ; BVormVG § 1; ; BVormVG § 1 Abs. 3; ; BVormVG § 1 Nr. 2; ; KostO § 131 Abs. 2

  • Bt-Recht

    Stundensatz bei vermögendem Betreuten, Problemfall

  • rechtsportal.de

    Höhe des Stundensatzes bei Festsetzung der Vergütung des Betreuers

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde; Vergütung eines Berufsbetreuers; Bemessungskriterien; Betreuungsgeschäfte; Betreuung; Vergütungshöhe

  • Wolters Kluwer

    (Betreuervergütung: Bemessung des Stundensatzes bei Betreuung eines vermögenden Betreuten)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 73
  • FamRZ 2001, 711 (Ls.)
  • Rpfleger 2001, 130
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00
    Deshalb kann nach neuem Recht im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2000, 729 und BVerfGE 101, 331) auf von dem Betreuer oder bestimmten Berufsgruppen vorgelegte Kalkulationen der Sach- und Personalkosten nicht abgestellt werden.
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00
    Deshalb kann nach neuem Recht im Anschluss an die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (FamRZ 2000, 729 und BVerfGE 101, 331) auf von dem Betreuer oder bestimmten Berufsgruppen vorgelegte Kalkulationen der Sach- und Personalkosten nicht abgestellt werden.
  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00
    Die Heranziehung der Stundensätze des § 1 BVormVG als Orientierungshilfe für die Vergütung des Berufsbetreuers bei vermögenden Betreuten hat nun auch der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 31. August 2000 ­ Az.: XVII ZB 217/99 ­ (dokumentiert bei Juris) aufgrund der Vorlageentscheidung des BayObLG vom 15. Dezember 1999 (FamRZ 2000, 318) gegen die vorausgegangene Entscheidung des OLG Zweibrücken (FamRZ 2000, 180) bestätigt.
  • OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00
    Die Heranziehung der Stundensätze des § 1 BVormVG als Orientierungshilfe für die Vergütung des Berufsbetreuers bei vermögenden Betreuten hat nun auch der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 31. August 2000 ­ Az.: XVII ZB 217/99 ­ (dokumentiert bei Juris) aufgrund der Vorlageentscheidung des BayObLG vom 15. Dezember 1999 (FamRZ 2000, 318) gegen die vorausgegangene Entscheidung des OLG Zweibrücken (FamRZ 2000, 180) bestätigt.
  • OLG Frankfurt, 22.05.2000 - 20 W 152/00
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00
    Der Senat hat bereits mit Beschlüssen vom 13. Dezember 1999 (OLGR Frankfurt 2000, 240) und 22. Mai 2000 (Rpfleger 2000, 498 = FGPrax 2000, 147 = OLGR Frankfurt 2000, 163) die Auffassung vertreten, dass für die Höhe der Vergütung eines Berufsbetreuers die in § 1 BVormVG festgesetzten Stundensätze gemäß § 1836 a BGB zwar unmittelbar nur für die bei Mittellosigkeit des Betreuten aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung verbindlich sind, diesen Vergütungssätzen darüber hinaus jedoch sowohl nach dem Willen des Gesetzgebers als auch nach dem Inhalt der gesetzlichen Regelung auch für die Vergütung bei vermögenden Betreuten eine Richtlinienfunktion zu (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschlüsse, a.a.0., m. w. N.).
  • AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97

    130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens

    OLG Rpfleger 2001, 127 = BtPrax 2001, 80; OLG Frankfurt Rpfleger 2001, 130; ebenso - noch vor der Entscheidung des BGH - OLG Frankfurt Rpfleger 2000, 498; OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 1533 = Rpfleger 2000, 500 = BtPrax 2000, 219; OLG Brandenburg MDR 2001, 277).

    Soweit das OLG Frankfurt (Rpfleger 2001, 130) bei der von einem Sozialpädagogen durchgeführten und besondere Schwierigkeiten aufwerfenden Verwaltung eines Vermögens von 3, 5 Mio. DM einen Nettostundensatz von lediglich 80, 00 DM (anstelle eines gerechtfertigten Nettostundensatzes in Höhe von 130, 00 DM) für angemessen hält, ist diese Entscheidung - vom Ergebnis her betrachtet - derart abwegig, dass sie vom erkennenden Gericht von vornherein nicht in seine Entscheidungsfindung einbezogen werden muss.

  • BayObLG, 15.09.2004 - 3Z BR 128/04

    Vergütungsstundensatz des Betreuungsvereins

    Der Senat (BtPrax 2002, 164) hat sich dem wie die überwiegende Rechtsprechung (z.B. OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt FamRZ 2001, 711; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78; OLG Schleswig MDR 2001, 994) angeschlossen.
  • BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02

    Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter

    Schließlich werden diese Grundsätze auch von anderen Oberlandesgerichten angewendet (vgl. OLG Frankfurt am Main FGPrax 2001, 73; OLG Hamm FamRZ 2001, 655 [LS]; OLG Karlsruhe FGPax 2001, 72; SchlHOLG MDR 2001, 994 und BtPrax 2001, 259; Thür.OLG Rpfleger 2001, 127/128; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).
  • LG Karlsruhe, 18.07.2003 - 11 T 430/02

    Vergütung des anwaltlichen Betreuers: Abschluss eines Grabpflegevertrages als …

    Nach einhelliger Ansicht in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung stellen diese Sätze im Rahmen der gemäß §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 2 BGB nach den für die Führung der Betreuung nutzbaren Fachkenntnissen des Betreuers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der geführten Geschäfte nach billigem Ermessen zu bestimmenden Vergütung eine wesentliche Orientierungshilfe und Richtlinie dar, die nicht unterschritten werden darf, im Regelfall aber auch angemessen ist und daher auch nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf (BGH NJW 2000, 3709; OLG Karlsruhe, NJW 2001, 1220; OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 130).
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dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 20.11.2000 - 1 WF 121/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9695
OLG Braunschweig, 20.11.2000 - 1 WF 121/00 (https://dejure.org/2000,9695)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.11.2000 - 1 WF 121/00 (https://dejure.org/2000,9695)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. November 2000 - 1 WF 121/00 (https://dejure.org/2000,9695)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 67; BGB § 1835 § 1836; BVormVG § 1
    Vergütung des Verfahrenspflegers eines Kindes

Verfahrensgang

  • AG Göttingen - 44 F 395/99
  • OLG Braunschweig, 20.11.2000 - 1 WF 121/00

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 696
  • Rpfleger 2001, 130
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Brandenburg, 15.12.2003 - 9 WF 215/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers für ein minderjähriges Kind

    Zwischen den Beteiligten vermittelnde und Lösungsvorschläge herbeiführende Aktivitäten gehören nicht zum Aufgabenkreis eines Verfahrenspflegers (OLG Düsseldorf, FamRZ 2003, 190, OLG Dresden, FamRZ 2002, 968; OLG Braunschweig, FamRZ 2001, 776, 777 und MDR 2001, 696), auch soweit die Tätigkeit auf die Ermittlung und Wiedergabe der einzelnen Standpunkte der Eltern gegenüber den übrigen Beteiligten entfällt (KG, FamRZ 2000, 1300, 1301).
  • KG, 17.07.2003 - 19 WF 120/03

    Vergütung des Verfahrenspflegers: Umfang der Aufgaben; Zeitaufwand für Abfassung …

    An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat fest.

    Insbesondere obliegt ihm nicht eine Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung und die Abgabe entsprechender Empfehlungen (ebenso z.B. SchlHOLG, OLGR 2000, 177 ff; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; OLG Braunschweig MDR 2001, 696).

  • KG, 27.06.2002 - 19 WF 105/02

    Sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors gegen einen Beschluss des Amtsgerichts ; …

    An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Auffassungen fest.

    Insbesondere obliegt ihm nicht eine Erforschung der dem objektiven Kindeswohl am besten dienenden Entscheidung (ebenso z.B. SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; OLG Braunschweig MDR 2001, 696).

  • KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02

    Vergütungsfähigkeit und Zeitaufwand des Verfahrenspflegers für …

    An dieser Rechtsansicht, die von einer Vielzahl anderer Oberlandesgerichte geteilt wird (z.B. OLG Braunschweig MDR 2001, 696; OLG Brandenburg MDR 2001, 573; JAmt 2001, 143; SchlHOLG OLGR 2000, 177 ff; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1293) hält der Senat auch in Kenntnis abweichender Auffassungen fest.
  • LG Kassel, 15.07.2004 - 3 T 339/04

    Vergütung des Betreuers einer schizophrenen Person; Pflicht des Betreuers zur …

    Zu prüfen ist vielmehr, ob die fragliche Tätigkeit noch in den Bereich der rechtlichen Betreuung fällt und ob ein sachgerecht urteilender Betreuer sie unter den gegebenen Umständen nach Art und Umfang für notwendig halten durfte (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1233 (1234); BayObLG FamRZ 1999, 465; BayObLG OLGR 1999, 52 (53); OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 128); denn § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG bestimmt insoweit ausdrücklich, dass aus der Staatskasse nur die zur Betreuung "aufgewandte und erforderliche Zeit" zu vergüten ist (vgl. dazu auch: OLG Braunschweig OLGR 2001, 80 (81); SchlHOLG OLGR 2000, 177 (179)).
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