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Weitere Entscheidung unten: SG Karlsruhe, 24.02.2023

Rechtsprechung
   SG Karlsruhe, 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,11725
SG Karlsruhe, 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22 (https://dejure.org/2023,11725)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22 (https://dejure.org/2023,11725)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Mai 2023 - S 12 AS 2046/22 (https://dejure.org/2023,11725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 66 Abs 1 S 1 SGB 1, § 7 SGB 2, §§ 7 ff SGB 2, § 31 SGB 2, §§ 31ff SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Entziehung bzw Versagung von mehr als 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs wegen fehlender Mitwirkung - verfassungskonforme Auslegung von § 66 Abs 1 SGB 2 - Beurteilungsmaßstab - Gelegenheit zur mündlichen Anhörung - ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Versagungsbescheide des Jobcenters wegen fehlender Mitwirkung rechtswidrig

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22
    Als zu der Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Entziehung oder Versagung existenzsichernder Leistungen wesensverwandte Erkenntnisse drängen sich insofern diejenigen auf, welche durch das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Minderung existenzsichernder Leistungen akkumuliert worden sind, denn auch sie betreffen die Frage der Verhältnismäßigkeit der Vorenthaltung der Grundsicherungsleistung für Arbeitsuchende zum Zwecke der Durchsetzung der Obliegenheiten der Betroffenen zur Mitwirkung (vgl. BVerfG, Urteil vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16, juris).

    Zudem seien negative Effekte auf Dauer und Lohnhöhe der zur Vermeidung von Sanktionen wahrgenommenen Beschäftigung erkennbar (vgl. BVerfG, 05.11.2019, 1 BvL 7/16).

  • LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2016 - L 6 AS 121/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsversagung bzw -entziehung wegen …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22
    Rn. 30 Namentlich verengt sich die nach § 66 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 SGB I zu treffende Ermessensentscheidung selbst im Falle der Verletzung von Obliegenheiten zur Mitwirkung nicht auf die Frage, ob die Leistungen vollständig entzogen werden sollen, oder es ausnahmsweise geboten oder zweckmäßig ist, die Leistungsvoraussetzungen auf anderem Weg weiter zu ermitteln (so aber: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. Juni 2016, Az.: L 6 AS 121/13, juris Rn. 47; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 23. April 2018 - L 4 AS 554/15 -, Rn. 66, juris).

    Mithilfe dieses juristischen Etikettenschwindels legitimieren das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt nur zum Schein seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Sozialgerichten und Jobcentern, § 66 Abs. 1 SGB I massenhaft so anzuwenden, als erstreckte sich das behördliche Ermessen im Grundsicherungsrecht nicht auch auf den Umfang von Entziehungen und Versagungen (so aber: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 21. Juni 2016, Az.: L 6 AS 121/13, juris Rn. 47; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 23. April 2018 - L 4 AS 554/15 -, Rn. 66, juris).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - L 4 AS 554/15

    Entziehung der Grundsicherungsleistung wegen fehlender Mitwirkung des …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22
    Rn. 30 Namentlich verengt sich die nach § 66 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 SGB I zu treffende Ermessensentscheidung selbst im Falle der Verletzung von Obliegenheiten zur Mitwirkung nicht auf die Frage, ob die Leistungen vollständig entzogen werden sollen, oder es ausnahmsweise geboten oder zweckmäßig ist, die Leistungsvoraussetzungen auf anderem Weg weiter zu ermitteln (so aber: Schleswig-Holsteinisches LSG…, Urteil vom 21. Juni 2016, Az.: L 6 AS 121/13, juris Rn. 47; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. April 2018 - L 4 AS 554/15 -, Rn. 66, juris).

    Mithilfe dieses juristischen Etikettenschwindels legitimieren das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht und das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt nur zum Schein seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Sozialgerichten und Jobcentern, § 66 Abs. 1 SGB I massenhaft so anzuwenden, als erstreckte sich das behördliche Ermessen im Grundsicherungsrecht nicht auch auf den Umfang von Entziehungen und Versagungen (so aber: Schleswig-Holsteinisches LSG…, Urteil vom 21. Juni 2016, Az.: L 6 AS 121/13, juris Rn. 47; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. April 2018 - L 4 AS 554/15 -, Rn. 66, juris).

  • BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 1/19 R

    Krankenversicherung - Genehmigungsfiktion bei nicht rechtmissbräuchlich …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22
    Die behördliche Ermessensausübung erfordert, dass der Leistungsträger die Grenzen des Ermessenspielraumes einhält (vgl. § 54 Abs. 2 Satz 2 SGG) und seine Entscheidung auch hinreichend begründet (vgl. § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X), weshalb die Ermessensentscheidung nur rechtmäßig ist, soweit sie im Bescheid selbst begründet worden ist (BSG v. 27.08.2019 - B 1 KR 1/19 - juris Rn. 29).
  • LSG Bayern, 06.05.2021 - L 16 AS 652/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anforderungen an eine ordnungsgemäßer …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22
    Insbesondere bedarf die Ermessensentscheidung über einen vollständigen Wegfall der Regelleistung einer besonderen Begründung (Bayerisches LSG v. 06.05.2021 - L 16 AS 652/20 - Rn. 28).
  • LSG Bayern, 19.05.2022 - L 7 AS 460/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Keine dauerhafte Versagung von …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22
    Eine Entziehung von Leistungen auf Dauer ist von § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht gedeckt und im Rahmen der gerichtlichen Rechtskontrolle als Ermessensüberschreitung zu beanstanden (Bayerisches LSG v. 19.05.2022 - L 7 AS 460/21 - juris Rn. 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2021 - L 5 AS 1582/20

    Umfang der Mitwirkungspflicht des Hilfebedürftigen bei der Beantragung der …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22
    Da sich das behördliche Ermessen nach § 66 Abs. 1 SGB I auch auf den Umfang der Entziehung erstreckt, muss der Bescheid neben Ausführungen zur behördlichen Entschließung auch solche zum Umfang der Entziehung bzw. Versagung enthalten (LSG Berlin-Brandenburg v. 10.02.2021 - L 5 AS 1582/20 B PKH - Rn. 20).
  • VGH Bayern, 05.04.2001 - 12 CE 01.428
    Auszug aus SG Karlsruhe, 09.05.2023 - S 12 AS 2046/22
    Auf die hiernach gebotene Darlegung der Ermessenserwägungen kann bei Leistungsentziehungen und -versagungen gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I auch nach den Grundsätzen über das gelenkte oder intendierte Ermessen nicht verzichtet werden (BayVGH, B.v. 5.4.2001 - 12 CE 01.428 - juris Rn. 11).
  • SG Karlsruhe, 06.06.2023 - S 12 AS 2208/22

    COVID-19-Pandemie und menschenwürdiges Existenzminimum, § 70 Satz 1 SGB II …

    Sodann hat es ihm eine Entscheidung der 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe vorgehalten, mit welcher die 12. Kammer die vom Bundesverfassungsgericht für zu sog. "(Total-) Sanktionen" für das Grundsicherungsrecht erkannten Maßstäbe (vgl. BVerfG, 05.11.2019, 1 BvL 7/16) auf wesensverwandte "(Total-) Entziehungen" im Grundsicherungsrecht übertragen hatte (vgl. SG Karlsruhe, 09.05.2023, S 12 AS 2046/22 , juris).

    Anlass hierfür seien sowohl zwei jüngere Gerichtsentscheidungen der 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe ( SG Karlsruhe, 09.05.2023, S 12 AS 2046/22 bzw. SG Karlsruhe, 23.01.2022, S 12 AS 2166/22) als auch die Klagebegründung der Anfechtungsklage des Kammervorsitzenden gegen die am 25.07.2023 durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe als rechtswidrig erachtete dienstliche Beurteilung.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2025 - L 1 AS 1102/24

    Versagen von Leistungen der Grundsicherung wegen fehlender Mitwirkung des …

    Offenbleiben kann insofern ebenfalls die Fallkonstellation einer Entziehung von (laufenden) Leistungen (vgl. zu einer "Totalentziehung existenzsichernder Leistungen" das vom Kläger zitierte Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 9. Mai 2023 - S 12 AS 2046/22 - juris Rn. 37).
  • SG Karlsruhe, 15.08.2025 - S 12 AY 2132/25

    Zur Verfassungswidrigkeit von Totalversagungen im Asylbewerberleistungsrecht …

    Rn. 19 Das behördliche Auswahlermessen in § 66 Abs. 1 SGB I ist im Grundsicherungsrecht sogar aus verfassungskräftigen Erwägungen in umgekehrter Richtung regelmäßig zugunsten der Menschen im Bezug existenzsichernder Leistungen eingeschränkt ( SG Karlsruhe Urt. v. 9.5.2023 - S 12 AS 2046/22 , BeckRS 2023, 11885 Rn. 18, beck-online).

    Das ist regelmäßig nicht der Fall, wenn Behörden Grundsicherungsleistungen ohne die Gelegenheit zur mündlichen Anhörung versagen oder derartige Verwaltungsentscheidungen mehr als 30 Prozent der Regelbedarfsleistungen betreffen, aber nicht erkennen lassen, anlässlich welcher atypischen Fallgestaltung sowie zwecks welcher außerordentlicher Ziele eine so weitreichende Unterdeckung des Existenzminimums im konkreten Einzelfall geeignet, erforderlich und angemessen sein sollte ( SG Karlsruhe Urt. v. 9.5.2023 - S 12 AS 2046/22 , BeckRS 2023, 11885 Rn. 19, beck-online).

    Rn. 24 1. Zur Sicherstellung, dass die besonderen Umstände des Einzelfalls aufgeklärt werden, die der geforderten Mitwirkung oder der Versagung entgegenstehen, aber vom Betroffenen möglicherweise schriftlich nur nicht dargelegt werden (können), muss die Behörde vor dem Erlass einer Versagung bzw. der Entziehung von Leistungen der Grundsicherung bei entsprechenden Anhaltspunkten dem betroffenen Menschen die Gelegenheit geben, seine persönliche Situation nicht nur schriftlich, sondern auch im Rahmen einer mündlichen Anhörung vorzutragen, oder durch einen ggfs. mit der Vertretung gegenüber der Behörde mandatierten Rechtsanwalt schriftlich vortragen zu lassen (vgl. SG Karlsruhe Urt. v. 9.5.2023 - S 12 AS 2046/22 , BeckRS 2023, 11885 Rn. 22, beck-online).

    Rn. 25 2. Bei einer Versagung von mehr als 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungen der Grundsicherung muss eine Behörde in ihren Ermessenserwägungen erkennen lassen, anlässlich welcher atypischen Fallgestaltung sowie zwecks welcher außerordentlicher Ziele eine so weitreichende Unterdeckung des Existenzminimums im konkreten Einzelfall geeignet, erforderlich und angemessen sein soll, um die bislang unterbliebene Mitwirkung zu veranlassen und wesentlich zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts beizutragen ( SG Karlsruhe Urt. v. 9.5.2023 - S 12 AS 2046/22 , BeckRS 2023, 11885 Rn. 22, beck-online).

  • SG Karlsruhe, 29.10.2024 - S 12 AS 1592/23

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nichtnachweisbarkeit der Hilfebedürftigkeit - …

    Rn. 84 Für die Entscheidung des Rechtsstreits S 12 AS 1592/22 kommt es daher aus Rechtsgründen nicht auf die Rechtmäßigkeit der vom Beklagten unterdessen erlassenen (drei) Versagungsbescheide (vom 13.01.2021, 30.06.2022 und 01.09.2022) an, sodass hier dahinstehen kann, dass die drei Versagungsbescheide eklatant rechtswidrig waren, weil sie jeweils ohne mündliche Anhörung der (nicht einmal deutschsprachigen) Klägerin erfolgten, jeweils in die Vorvergangenheit zurückwirkten und jeweils keine Ermessenserwägungen zur Auswahl der (hier jeweils maximalen) Versagungsreichweite erkennen lassen (vgl. Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 9. Mai 2023 - S 12 AS 2046/22 -, juris).
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Rechtsprechung
   SG Karlsruhe, 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10979
SG Karlsruhe, 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22 (https://dejure.org/2023,10979)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22 (https://dejure.org/2023,10979)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Februar 2023 - S 12 AS 2046/22 (https://dejure.org/2023,10979)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 66 Abs 1 S 1 SGB 1, § 19 SGB 2, §§ 19 ff SGB 2, § 31 SGB 2, §§ 31ff SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Entziehung bzw Versagung von mehr als 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs wegen fehlender Mitwirkung - Ermessenserwägungen der Behörde - Entscheidung des BVerfG zur teilweisen Verfassungswidrigkeit von Sanktionsregelungen - ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von Sanktionen (vgl. BVerfG, Urteil vom 05.11.2019 - 1 BvL 7/16, juris) zeigt nämlich, dass unter der Geltung des Grundgesetzes selbst im Falle wiederholter Pflichtverletzungen die Minderung der Grundsicherungsleistungen auf 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs begrenzt ist und sogar bei beharrlichen Pflichtverletzungen in aller Regel ein vollständiger Wegfall aller existenzsichernden Leistungen (d. h. nicht nur der Leistungen für den Regelbedarf, sondern auch der Leistungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung) nicht angezeigt ist.
  • BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 1/19 R

    Krankenversicherung - Genehmigungsfiktion bei nicht rechtmissbräuchlich …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22
    Indessen ist die Ermessensentscheidung nur rechtmäßig, soweit sie im Bescheid selbst begründet worden ist (BSG v. 27.08.2019 - B 1 KR 1/19 - juris Rn. 29).
  • LSG Bayern, 06.05.2021 - L 16 AS 652/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anforderungen an eine ordnungsgemäßer …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22
    Insbesondere bedarf die Ermessensentscheidung über einen vollständigen Wegfall der Regelleistung einer besonderen Begründung (Bayerisches LSG v. 06.05.2021 - L 16 AS 652/20 - Rn. 28).
  • LSG Bayern, 19.05.2022 - L 7 AS 460/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Keine dauerhafte Versagung von …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22
    Eine Entziehung von Leistungen auf Dauer ist von § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht gedeckt und im Rahmen der gerichtlichen Rechtskontrolle als Ermessensüberschreitung zu beanstanden (Bayerisches LSG v. 19.05.2022 - L 7 AS 460/21 - juris Rn. 26).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2021 - L 5 AS 1582/20

    Umfang der Mitwirkungspflicht des Hilfebedürftigen bei der Beantragung der …

    Auszug aus SG Karlsruhe, 24.02.2023 - S 12 AS 2046/22
    Rn. 30 Da sich das behördliche Ermessen nach § 66 SGB I auch auf den Umfang der Entziehung erstreckt, muss der Bescheid neben Ausführungen zur behördlichen Entschließung auch solche zum Umfang der Entziehung bzw. Versagung enthalten (LSG Berlin-Brandenburg v. 10.02.2021 - L 5 AS 1582/20 B PKH - Rn. 20).
  • SG Karlsruhe, 09.05.2023 - S 12 AS 3350/22

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bevollmächtigter im …

    Rn. 31 Dessen ungeachtet wird der Beklagte im Widerspruchsverfahren gegen seinen Versagungsbescheid vom 10. Oktober 2022 von Amts wegen prüfen dürfen, ob er sein Auswahlermessen hinsichtlich des Umfangs der Versagung in verfassungskonformer Weise ausgeübt hat (vgl. SG Karlsruhe, 09.05.2022, S 12 AS 2046/22, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
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