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Rechtsprechung
   EuGH, 01.12.1983 - 190/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,841
EuGH, 01.12.1983 - 190/82 (https://dejure.org/1983,841)
EuGH, Entscheidung vom 01.12.1983 - 190/82 (https://dejure.org/1983,841)
EuGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1983 - 190/82 (https://dejure.org/1983,841)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 90; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 91; ; EWG/EAG BeamtStat Art. 32

  • EU-Kommission PDF

    Blomefield / Kommission

    1 . BEAMTE - KLAGE - FRIST - WIEDERINGANGSETZUNG - BEKANNTGABE DER BEI DER EINSTELLUNG GELTENDEN EINSTUFUNGSKRITERIEN GEGENÜBER DEN BEAMTEN , DEREN EINSTELLUNG ENDGÜLTIG GEWORDEN IST - NEUE TATSACHE , DIE ANLASS ZU ANTRAEGEN AUF BERICHTIGUNG DER LAUFBAHN GEBEN KANN

  • EU-Kommission

    Blomefield / Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - KLAGE - FRIST - WIEDERINGANGSETZUNG - BEKANNTGABE DER BEI DER EINSTELLUNG GELTENDEN EINSTUFUNGSKRITERIEN GEGENÜBER DEN BEAMTEN , DEREN EINSTELLUNG ENDGÜLTIG GEWORDEN IST - NEUE TATSACHE , DIE ANLASS ZU ANTRAEGEN AUF BERICHTIGUNG DER LAUFBAHN GEBEN KANN

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 30.01.1974 - 148/73

    Louwage / Kommission

    Auszug aus EuGH, 01.12.1983 - 190/82
    Wie der Gerichtshof entschieden hat (Urteil vom 30.1. 1974 in der Rechtssache 148/73, Louwage/Kommission, Slg. 1974, 81), ist eine solche innerdienstliche Richtlinie als eine Verhaltensnorm mit Hinweischarakter anzusehen, die die Verwaltung sich selbst auferlegt und von der sie nicht ohne Angabe von Gründen abweichen kann, da sie andernfalls den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen würde.
  • EuGH, 12.07.1984 - 17/83

    Angelidis / Kommission

    Die Parteien sind aufgefordert worden, in ihren mündlichen Ausführungen die Rechtslage zu berücksichtigen, die sich inzwischen aus dem Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82 (Blomefield) ergibt.

    Der Kläger hat zur Rechtslage vorgetragen, der Gerichtshof habe in seinem Urteil Blomefield vom 1. Dezember 1983 entschieden, daß der Beschluß der Kommission vom 6. Juni 1973 eine innerdienstliche Richtlinie darstelle und keine Normen aufstellen könne, die von den Bestimmungen des Statuts, im vorliegenden Fall von Artikel 32 Absatz 2, abwichen.

    16 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82 (Blomefield, Slg. 1983, 3981) ausgeführt hat, besitzt die Anstellungsbehörde im Rahmen des Artikels 32 Absatz 2 ein weites Ermessen hinsichtlich der Beurteilung der früheren Berufserfahrung einer in das Beamtenverhältnis übernommenen Person, und zwar sowohl in bezug auf ihre Art und Dauer als auch auf den mehr oder weniger engen Zusammenhang, in dem sie mit den Anforderungen der zu besetzenden Stelle stehen kann.

  • EuGH, 27.11.2025 - C-137/24

    Heßler/ Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Statut der Beamten der …

    Rn. 99 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind interne Rechtsakte eines Unionsorgans, wie etwa eine interne Richtlinie der Kommission, als eine Verhaltensnorm mit Hinweischarakter anzusehen, die die Verwaltung sich selbst auferlegt und von der sie nicht ohne Angabe von Gründen abweichen darf (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1983, Blomefield/Kommission, 190/82, EU:C:1983:358, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 100 Solche internen Rechtsakte können jedoch in keinem Fall von verbindlichen und hierarchisch höherrangigen Rechtsakten wie im vorliegenden Fall von den Bestimmungen des Statuts oder der Verordnung Nr. 260/68 abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 1983, Blomefield/Kommission, 190/82, EU:C:1983:358, Rn. 21).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.1986 - 280/85

    P. Mouzourakis gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Beschwerde - Verbesserung …

    4 - Vgl. neben dem zitierten Urteil vom 18. Juni 1981 (Blasig/ Kommission) das Urteil vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82, (Blomefield/Kommission, Slg. 1983, 3981 ff., 3991).

    In diesem Sinne verweist er auf die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen 190/82 (…Blomefield/ Kommission, a. a. O.) und 17/83 (Angelidis/Kommission, Slg. 1984, 2907).

    Zunächst hindert Artikel 32 Absatz 2 selbst die Anstellungsbehörde daran, eine Berufserfahrung ohne einen "besonderen" Bezug zu der zu verrichtenden Tätigkeit zu be- 6 - Urteil vom 1. Dezember 1983 in der Rechtssache 190/82 (…Blomefield/Kommission, a. a. O., Slg. 1983, insbesondere S. 3994, Randnr. 26); Urteil vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 17/83 (Angelidis/Kommission, Slg. 1984, 2907 ff., 2921, Randnr. 16).

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