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Rechtsprechung
   LG Bonn, 03.09.2010 - 10 O 345/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11367
LG Bonn, 03.09.2010 - 10 O 345/09 (https://dejure.org/2010,11367)
LG Bonn, Entscheidung vom 03.09.2010 - 10 O 345/09 (https://dejure.org/2010,11367)
LG Bonn, Entscheidung vom 03. September 2010 - 10 O 345/09 (https://dejure.org/2010,11367)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ratgeber-arzthaftung.de PDF, S. 6

    § 666 BGB, § 675 BGB, § 67 VVG

  • BRAK-Mitteilungen

    Auskunftspflichten des Rechtsanwalts gegenüber Rechtsschutzversicherung

  • rak-koeln.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 401; BGB § 666; BGB § 675
    Auskunftspflicht eines Rechtsanwalts gegenüber der Rechtsschutzversicherung des Mandanten; Aufrechnung von Forderungen des Rechtsanwalts gegen den Mandanten aus anderen Verfahren gegen Erstattungsansprüche der Rechtsschutzversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rak-koeln.de (Kurzinformation)

    Auskunftspflichten des Rechtsanwalts gegenüber Rechtsschutzversicherungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auskunftspflicht eines Rechtsanwalts gegenüber der Rechtsschutzversicherung des Mandanten; Aufrechnung von Forderungen des Rechtsanwalts gegen den Mandanten aus anderen Verfahren gegen Erstattungsansprüche der Rechtsschutzversicherung

Papierfundstellen

  • SVR 2011, 231
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 24 U 104/07

    Ansprüche der Rechtsschutzversicherung gegenüber dem Anwalt ihres …

    Auszug aus LG Bonn, 03.09.2010 - 10 O 345/09
    Rn. 34 Dass die Parteien den Versicherungsbeginn nicht mitgeteilt haben, ist unerheblich, Denn der Rechtsübergang folgt aus den § 20 Abs. 2 ARB 75 oder § 17 Abs. 8 ARB 94. Nach den im Wesentlichen gleich lautenden Klauseln gehen Kostenerstattungsansprüche des Versicherungsnehmers auf den Versicherer über, soweit dieser Leistungen erbracht bzw. Kosten getragen hat, und zwar mit Entstehung dieser Kosten (OLG Düsseldorf VersR 2008, 1347; LG München r+s 1999, 158; AG Berlin-Tempelhof ZfS 2003, 468).

    Durch den Rechtsübergang ist die Klägerin in die Position des Mandanten eingerückt (OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1347).

  • LG Stuttgart, 09.03.1995 - 6 S 378/94

    Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss gegen eine Rechtsschutzversicherung …

    Auszug aus LG Bonn, 03.09.2010 - 10 O 345/09
    Nach § 20 Abs. 1 ARB 75 bzw. § 17 Abs. 7 ARB 94 kann der Befreiungsanspruch schon wegen § 399 BGB nicht abgetreten werden (LG Stuttgart VersR 1996, 449).
  • AG Hamburg, 29.02.1996 - 15 C 527/95
    Auszug aus LG Bonn, 03.09.2010 - 10 O 345/09
    Auskunftspflichten entfallen jedoch erst, wenn feststeht, dass von dem in Anspruch genommenen keinesfalls mehr zu fordern ist (AG Hamburg r+s 1996, 361).
  • AnwG Frankfurt/Main, 23.11.2011 - IV AG 69/11

    Kein Auskunftsanspruch der Rechtsschutzversicherung

    Teilweise wird im Falle der Vorschussanforderung des RA ein solcher Auskunftsanspruch aus den §§ 675, 666 BGB, § 67 Abs. 1 VVG a.F. i.V.m. den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen bejaht, da der Auskunfts- und Rechenschaftsanspruch des Mandanten gegenüber dem RA als Hilfsanspruch zu dem Herausgabeanspruch aus den §§ 675, 667 BGB in analoger Anwendung des § 401 BGB auf den Rechtsschutzversicherer übergegangen sei (OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1347; LG Bonn, BRAK-Mitt. 2010, 280).
  • LG Heidelberg, 27.07.2016 - 1 S 51/15

    Auskunftsanspruch der Rechtsschutzversicherung gegen zwei Rechtsanwälte und die …

    Der Auskunftsanspruch des Versicherten gegen seinen Rechtsanwalt folgt dem seinerseits als Hilfsrecht in analoger Anwendung von §§ 412, 401 BGB (so auch LG Bonn, Urteil vom 03.09.2010, 10 O 345/09, juris Tz. 28; LG Bochum, Urteil vom 26.02.2012, 11 S 150/11).
  • AG Frankfurt/Main, 16.10.2012 - 30 C 1926/12

    Rechtschutzversicherung - kein Auskunftsanspruch des Versicherers gegenüber …

    Zwar kann im Ansatz zutreffend davon ausgegangen werden, dass nach §§ 86 Abs. 1 VVG, 401 Abs. 1, 402 BGB Auskunftsansprüche des Versicherten im Zuge des Übergangs von Ersatzansprüchen gegen den Unfallgegner oder Ansprüchen auf Herausgabe überzahlter Vorschüsse gegen seinen Rechtsbeistand als Nebenrechte grundsätzlich mit auf den Rechtsschutzversicherer übergehen (vgl. LG Bonn, Urt. v. 03.09.2010 - 10 O 345/09, Rz. 28;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.02.2008 - I-24 U 104/07, Rz. 11 f.;… AG Aachen, Urt. v. 01.04.2010 - 112 C 182/09, Rz. 6;… AG Bonn, Urt. v. 08.11.2006 - 13 C 604/05, Rz. 21 (jeweils zitiert nach juris)).
  • AG Berlin-Schöneberg, 04.01.2018 - 2 C 226/17
    Der Auskunftsanspruch des Versicherten gegen seinen Rechtsanwalt folgt dem seinerseits als Hilfsrecht in analoger Anwendung von §§ 412, 401 BGB (so LG Bonn SVR 2011, 231).

    Die Beklagten sind als Rechtsanwalt/-kanzlei, die im Auftrag ihres Mandanten bei dessen Rechtsschutzversicherer um Deckungsschutz und Zahlung von Kostenvorschüsse nachgesucht haben und auf diese Weise selbstständig und ohne Beteiligung ihres Mandanten Vorschusszahlungen für ihre Honorare sowie Gerichtskosten entgegengenommen haben, verpflichtet, dem Rechtsschutzversicherer, hier der Klägerin, Auskunft über die kostenmäßige Abwicklung des Verfahrens zu geben (so OLG Düsseldorf VersR 1980, 231; LG Bochum JurBüro 2012, 536 LG Bonn SVR 2011, 231; LG Heidelberg ZfSch 2017, 160).

  • LG Bochum, 26.06.2012 - 11 S 150/11

    Auszahlungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen einen Rechtsanwalt …

    Hat der Anwalt von der Rechtsschutzversicherung Gebührenvorschüsse bekommen und erhält er nach Abschluss des Prozesses Kostenerstattung vom Gegner des Mandanten, dann steht dem Mandanten insoweit ein auf den Rechtsschutzversicherer übergehender unmittelbarer Anspruch aus §§ 675, 667 BGB zu, der mit einem entsprechenden Auskunftsanspruch gem. § 666 BGB verbunden ist (LG Bonn: Urteil vom 03.09.2010 - 10 O 345/09 m.w. Nachw.).
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