Rechtsprechung
| EuGH, 09.07.1969 - 10/69 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 3
- EU-Kommission
Portelange / Smith Corona Marchant International
EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177
1 . VERFAHREN - VORLAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - AUFGABEN DER STAATLICHEN GERICHTE - EU-Kommission
Portelange / Smith Corona Marchant International
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Gerichtshofs bei Auslegung nationaler Normen; Rechtswirksamkeit einer gemäß Art 85 Abs. 1 EWG-Vertrag angemeldeten Vereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. VERFAHREN - VORLAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - AUFGABEN DER STAATLICHEN GERICHTE
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1969 - 10/69
- EuGH, 09.07.1969 - 10/69
Papierfundstellen
- Slg. 1969, 309
- NJW 1969, 1551
- NJW 1970, 399 (Ls.)
- GRUR Int. 1970, 23
- DVBl 1970, 208
Wird zitiert von ... (17)
- EuGH, 20.09.2001 - C-453/99
Courage und Crehan - Schadensersatz im Kartellrecht
Diese Nichtigkeit, die von jedem geltend gemacht werden kann, hat das Gericht zu beachten, sofern der Tatbestand des Artikels 85 Absatz 1 erfüllt ist und die betroffene Vereinbarung die Gewährung einer Freistellung gemäß Artikel 85 Absatz 3 EG-Vertrag nicht rechtfertigen kann (zu dem letztgenannten Punkt siehe u. a. Urteil vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 10/69, Portelange, Slg. 1969, 309, Randnr. 10). - EuGH, 13.07.2006 - C-295/04
Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe …
57 Nach ständiger Rechtsprechung hat das Gericht diese Nichtigkeit, die von jedem geltend gemacht werden kann, zu beachten, sofern der Tatbestand des Artikels 81 Absatz 1 EG erfüllt ist und die betroffene Vereinbarung die Gewährung einer Freistellung gemäß Artikel 81 Absatz 3 EG nicht rechtfertigen kann (vgl. zu dem letztgenannten Punkt u. a. Urteil vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 10/69, Portelange, Slg. 1969, 309, Randnr. 10). - EuGH, 10.07.1980 - 99/79
Lancôme / Etos
is Wie der Gerichtshof unter anderem in seinem Urteil vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 10/69 (Portelange/Smith Corona Marchant International, Slg. 1969, 309) ausgeführt hat, stellt Artikel 85 des Vertrages in seinem ersten Absatz eine Verbotsnorm auf, bezeichnet im zweiten Absatz deren Wirkungen und mildert diese Vorschriften anschließend dadurch, daß er im dritten Absatz die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zuläßt.
- EuG, 05.09.2014 - T-471/11
Das Gericht weist die Klage von Odile Jacob in der den Erwerb von Vivendi …
Nach der Rechtsprechung verbietet es der Grundsatz der Rechtssicherheit, der einen allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts darstellt (Urteil vom 9. Juli 1969, Portelange, 10/69, Slg, EU:C:1969:36), nämlich im Allgemeinen, den Beginn der Geltungsdauer eines Rechtsakts auf einen Zeitpunkt vor dessen Veröffentlichung zu legen. - EuGH, 14.12.1977 - 59/77
Bloos
Zur vierten Frage Unter Bezugnahme auf die Urteile Portelange (9. Juli 1969, Rechtssache 10/69, Slg. 1969, 309), Bilger (18. März 1970, Rechtssache 43/69, Slg. 1970, 127) und Rochas (30. Juni 1970, Rechtssache 1/70, Slg. 1970, 515) macht De Bloos geltend, wenn eine Vereinbarung angemeldet sei und die Kommission ein Verfahren eingeleitet habe, müßten die nationalen Gerichte sie als vorläufig wirksam betrachten und könnten die vorläufige Wirksamkeit auch nicht aufheben, weil die nationalen Gerichte dann nach Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 nicht mehr für die Anwendung des Artikels 85 Absatz 1 zuständig seien.Auch hatte der Gerichtshof mit Urteil vom 9. Juli 1969 (Rechtssache 10/69 - Portelange - Slg. 1969, 316) bereits festgestellt: "Da es den Betroffenen an durchgreifenden rechtlichen Möglichkeiten fehlt, den Erlaß einer Entscheidung nach Artikel 85 Absatz 3 zu beschleunigen - was um so folgenreicher ist, je mehr Zeit für den Erlaß der Entscheidung benötigt wird -, würde es dem allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit widersprechen, daraus, daß die Wirksamkeit der angemeldeten Vereinbarungen noch nicht endgültig ist, zu folgern, die Vereinbarungen seien bis zur Entscheidung der Kommission gemäß Artikel 85 Absatz 3 des Vertrages nicht voll wirksam." Daß diese Vereinbarungen schon voll wirksam sind, kann zwar unter Umständen zu praktischen Unzuträglichkeiten führen; die Schwierigkeiten, die sich aus der Unsicherheit der auf den angemeldeten Vereinbarungen.
- Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1976 - 47/76
Époux de Norre gegen N. V. Brouwerij Concordia.
Dies lag vollkommen auf der Linie des Urteils Portelange vom 9. Juli 1969 (Rechtssache 10/69, Slg. 1969, S. 316), in dem es unter anderem heißt: "Solange die Feststellung, daß im konkreten Einzelfall nicht nur die Tatbestandsmerkmale von Artikel 85 Absatz 1 erfüllt sind, sondern außerdem auch die in Absatz 3 dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme nicht in Betracht kommt, nicht getroffen ist, muß jede angemeldete (oder - so füge ich hinzu - von der Anmeldepflicht befreite) Vereinbarung als wirksam gelten." Anders ist die Lage nur dann, wenn die Kommission Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung Nr. 17 angewandt hat.Gewiß, der Gerichtshof hat entschieden (Urteil vom 9. Juli 1969 - Portelange, 10/69 - Slg. 1969, 315 f.): "Artikel 177 des Vertrages geht ... von einer klaren Zuständigkeitsverteilung zwischen den staatlichen Gerichten und dem Gerichtshof aus und gestattet es diesem nicht, über den ihm vorgelegten Sachverhalt zu befinden oder die Gründe der Auslegungsersuchen zu beanstanden.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1972 - 48/72
SA Brasserie de Haecht gegen Wilkin-Janssen. - Haecht II.
Das ist einmal das am 9. Juli 1969 in der Rechtssache 10/69 (Slg. 1969, 311) ergangene und die Frage der Wirksamkeit angemeldeter Vereinbarungen betreffende Portelange-Urteil.Dies lasse sich aus dem Portelange-Urteil (Rechtssache 10/69) folgern, ergebe sich doch aus seinen Grundüberlegungen, daß bei der Kommission angemeldete Vereinbarungen (offensichtlich unabhängig von der Anmeldebedürftigkeit) gültig seien, und zwar bis von der dafür allein zuständigen Kommission eine Entscheidung über die Anwendbarkeit von Artikel 85 Absatz 3 erlassen wird.
- EuGH, 30.06.1970 - 1/70
Rochas / Bitsch
Diese Frage beziehe sich auf die frühere Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere in den Rechtssachen Bosch (Urteil 13/61 vom 6. April 1962, Slg. 1962, 97) und Portelange (Urteil 10/69 vom 9. Juli 1969, Slg. 1969, 309).Gemäß dem Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1969 (10/69, Portelange gegen Smith-Corona, Slg. 1969, 309) sei daher anzunehmen, daß der angemeldete.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2021 - C-819/19
Stichting Cartel Compensation und Equilib Netherlands - Vorlage zur …
{FN:36} Vgl. Urteile vom 6. April 1962, de Geus (13/61, EU:C:1962:11, S. 113), und vom 9. Juli 1969, Portelange (10/69, EU:C:1969:36, Rn. 10 und 13). - EuGH, 18.03.1970 - 43/69
Bilger / Jehle
Das Urteil des Gerichtshofes vom 9. Juli 1969 in der Rechtssache 10/69 (Portelange/Smith Corona u.a.;… Rspr GH XV-4,1969, S. 310 ff.; nachstehend als "Portelange-Urteil" bezeichnet) bestätige diese Auffassung. - Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1995 - C-243/94
Alejandro Rincón Moreno gegen Bundesanstalt für Arbeit.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 246/87
Continentale Produkten-Gesellschaft Erhardt-Renken GmbH & Co. gegen Hauptzollamt …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 247/86
Société alsacienne et lorraine de télécommunications et d'électronique (Alsatel) …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1990 - C-359/89
SAFA Srl gegen Amministrazione delle finanze dello Stato. - Gemeinsame …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1986 - 50/85
Bernhard Schloh gegen SPRL Auto contrôle technique.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.1980 - 106/79
Vereeniging ter Bevordering van de Belangen des Boekhandels und andere gegen Eldi …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.1997 - C-39/96
Koninklijke Vereeniging ter Bevordering van de Belangen des Boekhandels gegen …
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