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Rechtsprechung
   EuGH, 09.03.1978 - 54/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,454
EuGH, 09.03.1978 - 54/77 (https://dejure.org/1978,454)
EuGH, Entscheidung vom 09.03.1978 - 54/77 (https://dejure.org/1978,454)
EuGH, Entscheidung vom 09. März 1978 - 54/77 (https://dejure.org/1978,454)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    Herpels / Kommission

    1 . BEAMTE - KLAGE - GEÄNDERTE URSPRÜNGLICHE ENTSCHEIDUNG - KLAGEFRIST - BEGINN

  • EU-Kommission

    Herpels / Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - KLAGE - GEÄNDERTE URSPRÜNGLICHE ENTSCHEIDUNG - KLAGEFRIST - BEGINN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1978, 585
 
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 31.03.1977 - 56/76

    Qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, den einzelnen schützenden …

    Auszug aus EuGH, 09.03.1978 - 54/77
    Eine Untersuchung der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 12. Juli 1957 in den verbundenen Rechtssachen 7/56, 3 bis 7/57, Algera u. a./Gemeinsame Versammlung der EGKS - Slg. S. 82 -, vom 1. Juni 1961 in der Rechtssache 15/60, Simon/Gerichtshof der EG - Slg. S. 239 -, und vom 24. Juni 1976 in der Rechtssache 56/76, Elz/ Kommission der EG - Slg. S. 1097) ergebe, daß aus einem fehlerhaften Akt kein "wohlerworbenes Recht" entstehen könne.

    Man könne annehmen, daß der Gerichtshof sich in der Rechtssache Elz (Urteil vom 24. Juni 1976 in der Rechtssache 56/76 - Slg. S. 1097) im Hinblick auf die Rücknahme von.

  • EuGH, 12.07.1957 - 7/56

    Frl. Dineke Algera, Herr Giacomo Cicconardi, Frau Simone Couturer, Herr Ignazio …

    Auszug aus EuGH, 09.03.1978 - 54/77
    Eine Untersuchung der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 12. Juli 1957 in den verbundenen Rechtssachen 7/56, 3 bis 7/57, Algera u. a./Gemeinsame Versammlung der EGKS - Slg. S. 82 -, vom 1. Juni 1961 in der Rechtssache 15/60, Simon/Gerichtshof der EG - Slg. S. 239 -, und vom 24. Juni 1976 in der Rechtssache 56/76, Elz/ Kommission der EG - Slg. S. 1097) ergebe, daß aus einem fehlerhaften Akt kein "wohlerworbenes Recht" entstehen könne.
  • EuGH, 01.06.1961 - 15/60

    Gabriel Simon gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

    Auszug aus EuGH, 09.03.1978 - 54/77
    Eine Untersuchung der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 12. Juli 1957 in den verbundenen Rechtssachen 7/56, 3 bis 7/57, Algera u. a./Gemeinsame Versammlung der EGKS - Slg. S. 82 -, vom 1. Juni 1961 in der Rechtssache 15/60, Simon/Gerichtshof der EG - Slg. S. 239 -, und vom 24. Juni 1976 in der Rechtssache 56/76, Elz/ Kommission der EG - Slg. S. 1097) ergebe, daß aus einem fehlerhaften Akt kein "wohlerworbenes Recht" entstehen könne.
  • EuGH, 01.07.1976 - 58/75

    Sergy / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.03.1978 - 54/77
    Der Kläger macht unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes vom 1. Juli 1976 (Rechtssache 58/75, Sergy - Slg. 1976, S. 1139) zum Schadensersatzantrag geltend, gerade wegen der rechtswidrigen Aufhebung der Entscheidung über die Gewährung der Zulage sei er zu Ausgaben gezwungen worden und sei ihm ein zusätzlicher Schaden entstände, dessen unmittelbare Ursache der Gegenstand der Verwaltungsbeschwerde sei.
  • EuGH, 15.06.1976 - 1/76

    Wack / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.03.1978 - 54/77
    Außerdem richte sich die zweite Beschwer gegen einen lediglich bestätigenden Akt, der als solcher keine Beschwer enthalten und nicht Gegenstand einer Klage sein könne (Urteile des Gerichtshofes vom 14. April 1970 in der Rechtssache 24/69, Nebe/Kommission der EG - Slg. S. 152, Randnummer 8 -, vom 8. Februar 1973 in der Rechtssache 56/72, Goeth-Van Der Schueren/Kommission der EG - Slg. S. 186 -, vom 8. Mai 1973 in der Rechtssache 33/72, Gunella/Kommission der EG - Slg. 481, Randnummer 10 -, und vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 1/76, Wack/Kommission der EG - S. 1024, Randnummer 7).
  • EuGH, 08.05.1973 - 33/72

    Gunnella / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.03.1978 - 54/77
    Außerdem richte sich die zweite Beschwer gegen einen lediglich bestätigenden Akt, der als solcher keine Beschwer enthalten und nicht Gegenstand einer Klage sein könne (Urteile des Gerichtshofes vom 14. April 1970 in der Rechtssache 24/69, Nebe/Kommission der EG - Slg. S. 152, Randnummer 8 -, vom 8. Februar 1973 in der Rechtssache 56/72, Goeth-Van Der Schueren/Kommission der EG - Slg. S. 186 -, vom 8. Mai 1973 in der Rechtssache 33/72, Gunella/Kommission der EG - Slg. 481, Randnummer 10 -, und vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 1/76, Wack/Kommission der EG - S. 1024, Randnummer 7).
  • EuGH, 14.04.1970 - 24/69

    Nebe / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.03.1978 - 54/77
    Außerdem richte sich die zweite Beschwer gegen einen lediglich bestätigenden Akt, der als solcher keine Beschwer enthalten und nicht Gegenstand einer Klage sein könne (Urteile des Gerichtshofes vom 14. April 1970 in der Rechtssache 24/69, Nebe/Kommission der EG - Slg. S. 152, Randnummer 8 -, vom 8. Februar 1973 in der Rechtssache 56/72, Goeth-Van Der Schueren/Kommission der EG - Slg. S. 186 -, vom 8. Mai 1973 in der Rechtssache 33/72, Gunella/Kommission der EG - Slg. 481, Randnummer 10 -, und vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 1/76, Wack/Kommission der EG - S. 1024, Randnummer 7).
  • EuGH, 08.02.1973 - 56/72

    Van der Schueren / Kommission

    Auszug aus EuGH, 09.03.1978 - 54/77
    Außerdem richte sich die zweite Beschwer gegen einen lediglich bestätigenden Akt, der als solcher keine Beschwer enthalten und nicht Gegenstand einer Klage sein könne (Urteile des Gerichtshofes vom 14. April 1970 in der Rechtssache 24/69, Nebe/Kommission der EG - Slg. S. 152, Randnummer 8 -, vom 8. Februar 1973 in der Rechtssache 56/72, Goeth-Van Der Schueren/Kommission der EG - Slg. S. 186 -, vom 8. Mai 1973 in der Rechtssache 33/72, Gunella/Kommission der EG - Slg. 481, Randnummer 10 -, und vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 1/76, Wack/Kommission der EG - S. 1024, Randnummer 7).
  • KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20

    Bereits kurze Werbung im E-Mail-Footer unzulässig ohne Einwilligung

    Zudem vertritt der EuGH im Rahmen seiner Rechtsprechung zur unionsrechtlichen Amtshaftung ohnehin die Auffassung, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, etwa für eine außergerichtliche Aufforderung, seien nicht erstattungsfähig, weil ihr Entstehen auf einer freien Entscheidung des Geschädigten beruhe (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 28. Juni 2007 - C-331/05 P -, Rn. 24, juris - Internationaler Hilfsfonds/Kommission; Urteil vom 09.03.1978, C-54/77, Rn. 48, juris - Herpels/Kommission).
  • EuGH, 18.12.2025 - C-679/23

    Rechtsmittel - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und Einwanderung - Verordnung …

    Rn. 168 Insoweit hat der Gerichtshof entschieden, dass die Kosten anwaltlicher Beratung im Stadium einer Verwaltungsbeschwerde bzw. im Rahmen der Anrufung des Europäischen Bürgerbeauftragten von den Anwaltshonoraren zu unterscheiden sind, die im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens anfallen (Urteile vom 9. März 1978, Herpels/Kommission, 54/77, EU:C:1978:45, Rn. 45, …und vom 28. Juni 2007, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-331/05 P, EU:C:2007:390, Rn. 25).

    Rn. 169 Auch wenn der Gerichtshof in den Rechtssachen, in denen die in der vorstehenden Randnummer angeführten Urteile ergangen sind, festgestellt hat, dass der Beistand eines Anwalts auf der "eigenen Entscheidung" (Urteil vom 9. März 1978, Herpels/Kommission, 54/77, EU:C:1978:45, Rn. 48) bzw. der "freien Entscheidung" der Betroffenen (…Urteil vom 28. Juni 2007, 1nternationaler Hilfsfonds/Kommission, C-331/05 P, EU:C:2007:390, Rn. 27) beruhte, so erfolgte diese Feststellung gleichwohl in Anbetracht der Merkmale eines jeden dieser Verfahren und nicht auf der Grundlage einer grundsätzlichen Auffassung von Verwaltungsbeschwerden oder alternativen Formen der Streitbeilegung.

    Anders als das Verwaltungsbeschwerdeverfahren, um das es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 9. März 1978, Herpels/Kommission (54/77, EU:C:1978:45), ergangen ist, ist der Mechanismus der Behandlung der hier in Rede stehenden Beschwerden, wie sich aus dem 50. Erwägungsgrund dieser Verordnung ergibt, keine Voraussetzung für die Einlegung eines gerichtlichen Rechtsbehelfs.

  • EuG, 20.11.2002 - T-251/00

    Lagardère / Kommission - Kostenfestsetzung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die rückwirkende Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts nämlich zulässig, wenn sie innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt und das Organ, das diesenVerwaltungsakt erlassen hat, das berechtigte Vertrauen des Adressaten des Verwaltungsakts in dessen Rechtmäßigkeit ausreichend berücksichtigt (Urteile des Gerichtshofes Algera u. a./Gemeinsame Versammlung, zitiert in Randnr. 139, 119; vom 9. März 1978 in der Rechtssache 54/77, Herpels/Kommission, Slg. 1978, 585, Randnr. 38; vom 3. März 1982 in der Rechtssache 14/81, Alpha Steel/Kommission, Slg. 1982, 749, Randnr. 10; vom 26. Februar 1987 in der Rechtssache 15/85, Consorzio cooperative d'Abruzzo/Kommission, Slg. 1987, 1005, Randnr. 12; Urteil de Compte/Parlament, zitiert in Randnr. 133, Randnr. 35; Urteile des Gerichts vom 26. Januar 1995 in den Rechtssachen T-90/91 und T-62/92, de Compte/Parlament, Slg. ÖD 1995, I-A-1 und II-1, Randnr. 37; Gooch/Kommission, zitiert in Randnr. 139, Randnr. 53).
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