Rechtsprechung
| EuGH, 30.10.1980 - 26/80 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 95; ; BranntwMonG § 79 Abs. 2; ; BranntwMonG § 151 Abs. 1
- EU-Kommission
Schneider-Import / Hautzollamt Mainz
1 . STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - GEWÄHRUNG STEUERLICHER VERGÜNSTIGUNGEN FÜR INLÄNDISCHE ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - AUSDEHNUNG AUF AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE
- EU-Kommission
Schneider-Import / Hautzollamt Mainz
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsersuchen hinsichtlich Fragen zur Auslegung von Art. 95 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); Vereinbarkeit bestimmter innerstaatlicher Rechtsvorschriften über die Besteuerung von Branntwein mit dem EWG-Vertrag; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - GEWÄHRUNG STEUERLICHER VERGÜNSTIGUNGEN FÜR INLÄNDISCHE ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - AUSDEHNUNG AUF AUS ANDEREN MITGLIEDSTAATEN EINGEFÜHRTE ERZEUGNISSE
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Besteuerung von Branntwein - Befreiungen zugunsten von Kleinbrennereien.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 1980, 3469
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 10.10.1978 - 148/77
Hansen / Hauptzollamt Flensburg
Auszug aus EuGH, 30.10.1980 - 26/80
Bei der Beurteilung dieser Frage sei von der Rechtsprechung des Gerichtshofes auszugehen, und zwar insbesondere den Urteilen vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. S. 1787), vom 8. Januar 1980 (Rechtssache 21/79, Kommission/Italienische Republik) und vom 27. Februar 1980 (Rechtssache 171/78, Kommission/Königreich Dänemark).9 Hierzu ist zunächst auf das Urteil des Gerichtshofes vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen & Balle, Slg. 1978, 1787, 1806) zu verweisen; der Gerichtshof hat darin festgestellt, daß "das Gemeinschaftsrecht...es beim derzeitigen Stand seiner Entwicklung und mangels einer Vereinheitlichung oder Angleichung der einschlägigen Bestimmungen den Mitgliedstaaten nicht [verbietet], bestimmten Arten von Branntwein oder bestimmten Gruppen von Erzeugern steuerliche Vergünstigungen in der Form der Steuerbefreiung oder der Steuerermäßigung einzuräumen".
Nach Artikel 95 müssen sich solche Vergünstigungen jedoch ohne Diskriminierung auch auf Branntweine aus anderen Mitgliedstaaten erstrecken." In einer Reihe von Urteilen, die am 27. Februar 1980 verkündet worden sind, hat der Gerichtshof diesen Standpunkt folgendermaßen bekräftigt: "Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Hansen & Balle - beim damaligen Stand der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts - bestimmte Vergünstigungen oder Steuerermäßigungen nur unter der Voraussetzung als rechtmäßig anerkannt, daß die Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten, wenn sie sich ihrer bedienen, in nicht diskriminierender Weise auch auf eingeführte Erzeugnisse in gleicher Lage anwenden" (vgl. insbesondere das Urteil in der Rechtssache 168/78, Kommission/Französische Republik Randnr. 16 der Entscheidungsgründe).
- EuGH, 27.02.1980 - 168/78
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 30.10.1980 - 26/80
Die zu Artikel 95 ergangene Rechtsprechung sei vor kurzem besonders eindeutig durch die Urteile vom 27. Februar 1980 (Rechtssache 168/78, Kommission/ Französische Republik; Rechtssache 169/78, Kommission/Italienische Republik; Rechtssache 171/78, Kommission/ Königreich Dänemark) bestätigt worden, in denen der Gerichtshof insbesondere festgestellt habe, die im Urteil Hansen vom 10. Oktober 1978 dargelegten Erwägungen könnten nicht dahin gehend verstanden werden, daß sie eine unterschiedliche Besteuerung mit diskriminierendem oder Schutzcharakter rechtfertigten.Nach Artikel 95 müssen sich solche Vergünstigungen jedoch ohne Diskriminierung auch auf Branntweine aus anderen Mitgliedstaaten erstrecken." In einer Reihe von Urteilen, die am 27. Februar 1980 verkündet worden sind, hat der Gerichtshof diesen Standpunkt folgendermaßen bekräftigt: "Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Hansen & Balle - beim damaligen Stand der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts - bestimmte Vergünstigungen oder Steuerermäßigungen nur unter der Voraussetzung als rechtmäßig anerkannt, daß die Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten, wenn sie sich ihrer bedienen, in nicht diskriminierender Weise auch auf eingeführte Erzeugnisse in gleicher Lage anwenden" (vgl. insbesondere das Urteil in der Rechtssache 168/78, Kommission/Französische Republik Randnr. 16 der Entscheidungsgründe).
- EuGH, 27.02.1980 - 171/78
Kommission / Denmark
Auszug aus EuGH, 30.10.1980 - 26/80
Bei der Beurteilung dieser Frage sei von der Rechtsprechung des Gerichtshofes auszugehen, und zwar insbesondere den Urteilen vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. S. 1787), vom 8. Januar 1980 (Rechtssache 21/79, Kommission/Italienische Republik) und vom 27. Februar 1980 (Rechtssache 171/78, Kommission/Königreich Dänemark).Die zu Artikel 95 ergangene Rechtsprechung sei vor kurzem besonders eindeutig durch die Urteile vom 27. Februar 1980 (Rechtssache 168/78, Kommission/ Französische Republik; Rechtssache 169/78, Kommission/Italienische Republik; Rechtssache 171/78, Kommission/ Königreich Dänemark) bestätigt worden, in denen der Gerichtshof insbesondere festgestellt habe, die im Urteil Hansen vom 10. Oktober 1978 dargelegten Erwägungen könnten nicht dahin gehend verstanden werden, daß sie eine unterschiedliche Besteuerung mit diskriminierendem oder Schutzcharakter rechtfertigten.
- EuGH, 17.02.1976 - 45/75
REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz
Auszug aus EuGH, 30.10.1980 - 26/80
Nach dem Erlaß der Urteile des Gerichtshofes vom 17. Februar 1976 in den Rechtssachen 45/75 (Rewe, Slg. 1976, 181) und 91/75 (Miritz, Slg. 1976, 217) erging das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 2. Mai 1976 (BGBl. I, S. 1145). - EuGH, 17.02.1976 - 91/75
Hauptzollamt Göttingen / Miritz GmbH & Co.
Auszug aus EuGH, 30.10.1980 - 26/80
Nach dem Erlaß der Urteile des Gerichtshofes vom 17. Februar 1976 in den Rechtssachen 45/75 (Rewe, Slg. 1976, 181) und 91/75 (Miritz, Slg. 1976, 217) erging das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 2. Mai 1976 (BGBl. I, S. 1145). - EuGH, 22.06.1976 - 127/75
Bobie Getränkevertrieb / Hauptzollamt Aachen Nord
Auszug aus EuGH, 30.10.1980 - 26/80
In Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofes, und zwar besonders des Urteils vom 22. Juni 1976 (Rechtssache 127/75, Bobie, Sig. - EuGH, 08.01.1980 - 21/79
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 30.10.1980 - 26/80
Bei der Beurteilung dieser Frage sei von der Rechtsprechung des Gerichtshofes auszugehen, und zwar insbesondere den Urteilen vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. S. 1787), vom 8. Januar 1980 (Rechtssache 21/79, Kommission/Italienische Republik) und vom 27. Februar 1980 (Rechtssache 171/78, Kommission/Königreich Dänemark).
- EuGH, 26.10.1982 - 104/81
Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.
Der Gerichtshof habe diese Frage unter anderem in Randnummer 10 der Entscheidungsgründe seines Urteils vom 30. Oktober 1980 (Rechtssache 26/80, Schneider Import, Sig. - Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1983 - 38/82
Hauptzollamt Flensburg gegen Firma Hansen GmbH & Co. - Besteuerung von Branntwein …
& O.C. Balle GmbH & Co./Hauptzollamt Flensburg -, Slg. 1978, 1787.2 - Urteil vom 30. Oktober 1980 in der Rechtssache 26/80 - Schneider-Import GmbH & Co. KG/Hauptzollamt Mainz -, Slg. 1980, 3469.., beispielsweise der Verwen- 1 - Urteil vom 30. Oktober 1980 in der Rechtssache 26/80 - Schneider-Import GmbH & Co. KG/Hauptzollamt Mainz -, Slg. 1980, 3469.
- Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 46/80 - S.p.A. Vinal/S.p.A. Orbat -, Slg. 1981, 77.4 - Urteil vom 30. Oktober 1980 in der Rechtssache 26/80 - Schneider-Import GmbH & Co. KG/Hauptzollamt Mainz -, Slg. 1980, 3469.
- Urteil vom 30. Oktober 1980 in der Rechtssache 26/80 - Schneider-Import GmbH & Co. KG/Hauptzollamt Mainz -, Slg. 1980, 3469.
- Urteil vom 30. Oktober 1980 in der Rechtssache 26/80 - Schneider-Import GmbH & Co. KG/Hauptzollamt Mainz -, Slg. 1980, 3469.
- EuGH, 07.05.1981 - 153/80
Hansen / Hauptzollamt Flensburg
Die Parteien des Ausgangsverfahrens wurden ersucht, unter Berücksichtigung des Urteils des Gerichtshofes vom 30. Oktober 1980 (Rechtssache 26/80, Schneider-Import) zu der vom Finanzgericht Hamburg vorgelegten Frage Stellung zu nehmen.Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland verweist auf die Stellungnahme, die sie im Rahmen der Rechtssache 26/80 (Schneider-Import) abgegeben hat und die, was die vorliegende Rechtssache betrifft, im wesentlichen folgende Punkte behandelt:.
Dieses Verfahren wurde durch Urteil vom 30. Oktober 1980 (Rechtssache 26/80, Schneider-Import/Hauptzollamt Mainz) abgeschlossen.
- EuGH, 13.12.1983 - 222/82
Apple und Pear Development Council
Im Urteil vom 30. Oktober 1980 in der Rechtssache 76/80 (Schneider-Import, Slg. 1980, 3469) sei es als zulässig angesehen worden, bestimmten Kleinerzeugern gewisse Vorteile einzuräumen. - EuGH, 15.03.1983 - 319/81
Kommission / Italien
Der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 30. Oktober 1980 in der Rechtssache 26/80 (Schneider, Slg. 1980, 3486) entschieden, daß dem Diskriminierungsverbot Genüge getan sei,.Sie trägt zunächst vor, den Mitgliedstaaten sei es nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht verboten, selbst für identische Erzeugnisse differenzierende Besteuerungen nach Maßgabe objektiver Kriterien wie der Herstellungsbedingungen oder der verwendeten Ausgangsstoffe einzuführen (Urteile vom 22. Juni 1976 Rechtssache 127/75, Bobie, Slg. 1976, 1079; vom 10. Oktober 1978, Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787; vom 30. Oktober 1980, Rechtssache 26/80, Schneider, Slg. 1980, 3469; vom 14. Januar 1981, Rechtssache 140/79, Chemial, und Rechtssache 46/80, Vinal, Slg. 1981, 1 und 77, und vom 27. Mai 1981, verbundene Rechtssachen 142 und 143/80, Essevi und Salengo, Slg. 1981, 1413).
- EuGH, 26.04.1983 - 38/82
Hauptzollamt Flensburg / Hansen
Die Kommission teilt im großen und ganzen die Auffassung der Bundesregierung und führt aus, der Gerichtshof habe die Zulässigkeit der Gewährung von Steuervergünstigungen für Kleinerzeuger in seinem Urteil vom 30. Oktober 1980 in der Rechtssache 26/80 (Schneider, Slg. 1980, 3469) anerkannt; es erscheine deshalb gerechtfertigt, die gleiche steuerliche Vergünstigung auch einer Gemeinschaft von Kleinerzeugern zu gewähren, zumal es sich um landwirtschaftliche Brennereien handle.Hinsichtlich dieser Voraussetzungen habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 30. Oktober 1980 (Rechtssache 26/80, Schneider-Import, Slg. 1980, 3469) ausgeführt, um zu entscheiden, ob eingeführte Erzeugnisse in den Genuß der Vergünstigungen kommen könnten, die dem inländischen Erzeugnis zugute kämen, seien auf sie solche Voraussetzungen anzuwenden, die ein wirkliches Äquivalent zu der für die inländische Erzeugung geltenden Regelung darstellten; er habe jedoch keine zweifelsfreie Antwort auf die Frage gegeben, welche konkreten Anforderungen gestellt werden müßten, damit eingeführte Waren in den Genuß dieser Steuervergünstigung gelangen könnten.
- EuG, 21.12.2022 - T-626/20
Landwärme/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Biogasmarkt - Steuerbefreiungen …
Rn. 117 Drittens ist den Anforderungen von Art. 110 AEUV genügt, wenn die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats es zulassen, auf einen aus einem anderen Mitgliedstaat stammenden Gegenstand eine Steuerregelung anzuwenden, die als der Regelung gleichwertig angesehen werden kann, die auf einen solchen Gegenstand angewandt wird, wenn er im erstgenannten Mitgliedstaat hergestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Oktober 1980, Schneider-Import, 26/80, EU:C:1980:257, Rn. 10 und 15). - EuG, 09.09.2010 - T-359/04
British Aggregates u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Umweltabgabe auf …
Rn. 93 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs hängt aber die Rechtmäßigkeit bestimmter Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen, insbesondere wenn sie die Aufrechterhaltung von Produktionen oder Betrieben erlauben sollen, die ohne diese besonderen Steuervergünstigungen wegen des Anstiegs der Produktionskosten nicht mehr rentabel wären, davon ab, dass die Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten, wenn sie sich ihrer bedienen, in nicht diskriminierender und nicht schützender Weise auch auf eingeführte Erzeugnisse in gleicher Lage anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 27. Februar 1980, Kommission/Frankreich, 168/78, Slg. 1980, 347, Randnr. 16, vom 30. Oktober 1980, Schneider-Import, 26/80, Slg. 1980, 3469, Randnr. 9, und vom 18. April 1991, Kommission/Griechenland, C-230/89, Slg. 1991, I-1909, Randnr. 12). - Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81
Hauptzollamt Mainz gegen C.A. Kupferberg & Cie KG a.A.. - Wirkungen der …
In den Rechtssachen Schneider-Import (Slg. 1980, 3469), Rumhaus Hansen (Slg. 1981, 1165) sowie in den Rechtssachen 140/79 (Chemial Farmaceutici, Urteil vom 14. Januar 1981, Slg. S. 1) und 46/80 (Vinal, Urteil vom 14. Januar 1981, Slg. S. 77) haben Sie außerdem erklärt, daß eine differenzierende Besteuerung von Erzeugnissen, die dieselbe Verwendbarkeit besitzen und für dieselben Zwecke benutzt werden können, als solche nicht diskriminierend im Sinne von Artikel 95 EWG-Vertrag ist, wenn die unterschiedliche Behandlung auf legitimen, objektiv gerechtfertigten Kriterien, beispielsweise der Verschiedenheit der Ausgangsstoffe oder der angewandten Herstellungsverfahren, beruht. - Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 196/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
(Siehe auch das Urteil in der Rechtssache 26/80, Schneider Import/Hauptzollamt Mainz, Slg. 1980, 3469.). - Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1983 - 319/81
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1981 - 4/81
Hauptzollamt Flensburg gegen Hermann C. Andresen GmbH & Co. KG. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1981 - 153/80
Rumhaus Hansen GmbH & Co gegen Hauptzollamt Flensburg. - Besteuerung von …
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