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Rechtsprechung
   EuGH, 03.02.1983 - 149/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,628
EuGH, 03.02.1983 - 149/82 (https://dejure.org/1983,628)
EuGH, Entscheidung vom 03.02.1983 - 149/82 (https://dejure.org/1983,628)
EuGH, Entscheidung vom 03. Februar 1983 - 149/82 (https://dejure.org/1983,628)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der ... Gemeinschaft zu- und abwandern Art.1 Buchst. f; ; der Verordnung Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 Art. 10 Abs. 1 Buchst. a

  • EU-Kommission PDF

    Robards

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - FAMILIENLEISTUNGEN - GEMEINSCHAFTLICHE ANTIKUMULIERUNGSVORSCHRIFTEN - ANWENDUNG - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Robards

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - FAMILIENLEISTUNGEN - GEMEINSCHAFTLICHE ANTIKUMULIERUNGSVORSCHRIFTEN - ANWENDUNG - VORAUSSETZUNGEN - [RATSVERORDNUNGEN NR. 574/72 , ARTIKEL 10 ABSATZ 1 BUCHSTABE A , UND NR. 1408/71 , ARTIKEL 73]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 171
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 19.02.1981 - 104/80

    Beeck

    Auszug aus EuGH, 03.02.1983 - 149/82
    Bei Ehegatten, die beide Arbeitnehmer seien, könne man die Ansicht vertreten, sie besäßen konkurrierende Ansprüche und die Verordnungen ließen unter diesen Umständen das Wohnland vorgehen, selbst wenn nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 19.2. 1981 in der Rechtssache 104/80, Beeck, Slg. 1981, 503) dieser Vorrang mit der Zusicherung des Differenzbetrags zwischen dem aufgrund der Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaats geschuldeten und dem im Wohnland gewährten Betrag verbunden sei.

    Hinsichtlich ihrer beiden jüngeren Kinder wurde diese Entscheidung auf Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 und Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 574/72 gestützt, später jedoch gemäß dem im Urteil des Gerichtshofes vom 19. Februar 1981 (Rechtssache 104/80, Beeck/Bundesanstalt 'für Arbeit, Sig.

  • EuGH, 22.11.2005 - C-144/04

    DER GERICHTSHOF FESTIGT DEN SCHUTZ DER ARBEITNEHMER IN BEZUG AUF …

    Denn der Geist der Zusammenarbeit, in dem das Vorabentscheidungsverfahren durchzuführen ist, verlangt auch, dass das nationale Gericht seinerseits auf die dem Gerichtshof übertragene Aufgabe Rücksicht nimmt, die darin besteht, zur Rechtspflege in den Mitgliedstaaten beizutragen, nicht aber darin, Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen abzugeben (Urteile vom 3. Februar 1983 in der Rechtssache 149/82, Robards, Slg. 1983, 171, Randnr. 19, Meilicke, Randnr. 25, und Inspire Art, Randnr. 45).
  • EuGH, 25.04.2024 - C-36/23

    Familienkasse Sachsen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - …

    Dieser Träger muss sich daher auf die Feststellung beschränken, dass der zuständige Träger eines anderen Mitgliedstaats der betroffenen Person entweder tatsächlich Familienleistungen gewährt hat oder dem Leistungsempfänger die Gewährung von Familienleistungen verweigert hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Februar 1983, Robards, 149/82, EU:C:1983:26, Rn. 11).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-16/09

    Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 - …

    Rn. 37 Überdies lässt sich der Rechtsprechung des Gerichtshofs entnehmen, dass zwar Familiensituationen nach einer Scheidung von der Verordnung Nr. 1408/71 nicht ausdrücklich erfasst werden, dass es sich jedoch nicht rechtfertigen lässt, derartige Situationen vom Anwendungsbereich der Verordnung auszunehmen (vgl. Urteile vom 3. Februar 1983, Robards, 149/82, Slg. 1983, 171, Randnr. 15, Kulzer, Randnr. 32, vom 5. Februar 2002, Humer, C-255/99, Slg. 2002, I-1205, Randnr. 42, und vom 26. November 2009, Slanina, C-363/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30).
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