Rechtsprechung
| EuGH, 24.11.1983 - 320/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EWGVtr Art. 51; ; EWGV 1408/71 Art. 77; ; EWGV 1408/71 Art. 78 Abs. 2 Buchst. b; ; RVO § 1267 Abs. 1
- EU-Kommission
D'Amario
1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSREGELUNG - DEM WANDERARBEITNEHMER ODER DEN IHM GEGENÜBER BERECHTIGTEN ALLEIN NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS GEWÄHRTE LEISTUNGEN - ANWENDUNG DER GEMEINSCHAFTSREGELUNG , DIE DEN BETROFFENEN DIE ...
- EU-Kommission
D'Amario
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - GEMEINSCHAFTSREGELUNG - DEM WANDERARBEITNEHMER ODER DEN IHM GEGENÜBER BERECHTIGTEN ALLEIN NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS GEWÄHRTE LEISTUNGEN - ANWENDUNG DER GEMEINSCHAFTSREGELUNG , DIE DEN BETROFFENEN DIE ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Soziale Sicherheit - Waisenrenten.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 1983, 3811
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 09.07.1980 - 807/79
Gravina
Auszug aus EuGH, 24.11.1983 - 320/82
Indessen habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 9. Juli 1980 (Gravina, 807/79, Sig.b) Wenn auch der Zuschlag nach dem Urteil in der Rechtssache 807/79 allein von der nach den innerstaatlichen Bestimmungen errechneten Rente zu gewähren sei, ließe sich die Frage doch nicht allein nach innerstaatlichen Normen lösen.
c) In der Rechtssache 807/79 hätten die Waisen bereits eine innerstaatliche Waisenrente aufgrund deutscher Rechtsvorschriften bezogen, während dies im vorliegenden Fall noch nicht geschehen sei.
Die Beklagte im Ausgangsverfahren erklärt, Ausgangspunkt des vorliegenden Vorabentscheidungsverfahrens sei die Frage, inwieweit die vom Gerichtshof in der Rechtssache 807/79 (Slg. 1980, S. 2205) aufgestellten Grundsätze im vorliegenden Fall relevant würden.
Sie bemerkt zunächst, der Sachverhalt, der zu der Rechtssache 807/79 geführt habe, weise einen wesentlichen Unterschied gegenüber dem des vorliegenden Falles auf.
Während die Kläger in der Rechtssache 807/79 wegen ihres Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland einen Rentenanspruch gehabt und tatsächlich Leistungen bezogen hätten, sei in der jetzt zu entscheidenden Rechtssache niemals eine Waisenrente durch einen deutschen Träger gezahlt worden, und der Kläger im Ausgangsverfahren habe zu keiner Zeit in der Bundesrepublik Deutschland seinen Wohnsitz gehabt.
Nach Ansicht der italienischen Regierung hat das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 807/79 erneut den Grundsatz bestätigt, daß das Ziel des Artikels 51 des EWG-Vertrags nicht erreicht würde, wenn Arbeitnehmer als Folge der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit Vergünstigungen der sozialen Sicherheit einbüßten, die ihnen die Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaats auf jeden Fall sicherten.
Wenn sich nun die Auslegung des Artikels 78 nach diesen grundsätzlichen Leitlinien zu richten habe, so sei nicht ersichtlich, wie die vom vorlegenden Gericht gestellte Frage anders beantwortet werden könne, als es bereits in der Rechtssache 807/79 geschehen sei.
Sie hat hierzu auf den Beschluß der Verwaltungskommission für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer vom 20. April 1983 verwiesen, der die anzuwendenden Verfahren und die Modalitäten der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Trägern festlege, so wie sie sich aus dem vom Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 100/78 (Rossi), 733/79 (Laterza) und 807/79 (Gravina) aufgezeigten Lösungen ergäben (ABl. C 295 vom 2.11.1983).
4 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 9. Juli 1980 (Gravina, Rechtssache 807/79, Slg. S. 2205) darauf hingewiesen, daß das Ziel des Artikels 51 EWG-Vertrag nicht erreicht würde, wenn Arbeitnehmer als Folge der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit Vergünstigungen der sozialen Sicherheit einbüßten, die ihnen die Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaats auf jeden Fall sichern.
- EuGH, 12.06.1980 - 733/79
Laterza
Auszug aus EuGH, 24.11.1983 - 320/82
Hierzu weist die Kommission darauf hin, daß in der Rechtssache 733/79 (CCAF/Laterza, Slg. 1980, 1915) die Kinder, für die nach belgischen Vorschriften Familienbeihilfe geleistet worden sei, niemals in Belgien gewohnt hätten.
- EuGH, 14.10.2010 - C-16/09
Schwemmer - Soziale Sicherheit - Verordnungen (EWG) Nrn. 1408/71 und 574/72 - …
Rn. 58 Darüber hinaus ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die unionsrechtlichen Vorschriften zur Koordinierung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit insbesondere in Anbetracht der mit ihnen verfolgten Ziele - vorbehaltlich ausdrücklich vorgesehener, diesen Zielen entsprechender Ausnahmen - so anzuwenden sind, dass sie dem Wandererwerbstätigen oder den ihm gegenüber Berechtigten nicht Leistungen aberkennen, die allein nach dem Recht eines Mitgliedstaats gewährt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. März 1979, Rossi, 100/78, Slg. 1979, 831, Randnr. 14, vom 12. Juni 1980, Laterza, 733/79, Slg. 1980, 1915, Randnr. 8, vom 9. Juli 1980, Gravina, 807/79, Slg. 1980, 2205, Randnr. 7, vom 24. November 1983, D'Amario, 320/82, Slg. 1983, 3811, Randnr. 4, und Kromhout, Randnr. 21). - EuGH, 30.06.2011 - C-388/09
da Silva Martins - Vorabentscheidungsersuchen - Soziale Sicherheit - Verordnung …
Rn. 83 In diesem Fall wäre Art. 27 der Verordnung Nr. 1408/71 dahin auszulegen, dass, wenn im Wohnsitzmitgliedstaat Geldleistungen, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit betreffen, nur in einer Höhe vorgesehen sind, die unter dem Betrag der Leistungen liegt, die sich auf dieses Risiko beziehen und von dem anderen Mitgliedstaat gewährt werden, der eine Rente schuldet, nach den die Verordnung Nr. 1408/71 leitenden Grundsätzen einer Person in einer Situation wie der von Herrn da Silva Martins gegenüber dem zuständigen Träger des zuletzt genannten Staates ein Anspruch auf eine Zusatzleistung in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den beiden Leistungen gewährt werden muss (vgl. entsprechend u. a. Urteile vom 12. Juni 1980, Laterza, 733/79, Slg. 1980, 1915, Randnr. 9, vom 9. Juli 1980, Gravina, 807/79, Slg. 1980, 2205, Randnr. 8, vom 24. November 1983, D'Amario, 320/82, Slg. 1983, 3811, Randnr. 7, Dammer, Randnrn. 23 und 24, vom 11. Juni 1991, Athanasopoulos u. a., C-251/89, Slg. 1991, I-2797, Randnr. 17, und Bastos Moriana u. a., Randnr. 16). - EuGH, 20.10.2011 - C-225/10
Pérez García u.a. - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 77 …
Rn. 52 So hat der Gerichtshof in Bezug auf Art. 77 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i und Art. 78 Abs. 2 Buchst. b Ziff. i der Verordnung Nr. 1408/71 bereits entschieden, dass diese Bestimmungen nicht so ausgelegt werden dürfen, dass dem Arbeitnehmer oder Selbständigen oder der Waise eines verstorbenen Arbeitnehmers oder Selbständigen die günstigeren Leistungen dadurch entzogen werden, dass im Mitgliedstaat der neuen Wohnung bestehende Leistungen an die Stelle der zuvor allein aufgrund der Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats erworbenen Leistungen treten (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Juni 1980, Laterza, 733/79, Slg. 1980, 1915, Randnrn. 9 und 10, vom 9. Juli 1980, Gravina, 807/79, Slg. 1980, 2205, Randnr. 8, vom 24. November 1983, D'Amario, 320/82, Slg. 1983, 3811, Randnr. 5, vom 14. Dezember 1988, Ventura, 269/87, Slg. 1988, 6411, Randnr. 14, und Bastos Moriana u. a., Randnr. 16).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.10.1984 - 191/83
F. A. Salzano gegen Bundesanstalt für Arbeit - Kindergeldkasse. - Soziale …
1980, 1915 (Randnummern 8 und 9 der Entscheidungsgründe); 104/80, Beeck, a.a.O. (Randnummer 12 der Entscheidungsgründe); Urteil vom 24.11.1983 in der Rechtssache 320/82, D'Amario (Randnummer 7 der Entscheidungsgrunde), Slg. 1983, 3811, sowie zuletzt die vorerwähnte Rechtssache 242/83, Patten (Randnummer 10 der Entscheidungsgründe).- Rechtssache 733/79, Laterza, a. a. O. (Randnummer 8 der Entscheidungsgrunde), sowie das Urteil vom 17.5.1984 in der Rechtssache 101/83, Brusse (Randnummer 30 der Entscheidungsgrunde), Slg. 1984, 2223.5 Rechtssache 320/82, D'Amario (Randnummern 4 bis 7 der Entscheidungsgründe).
- BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 53/94
Voraussetzungen für einen Anspruch auf die Gewährung von Waisenrente - Auslegung …
Dieser hat bereits mehrfach entschieden, daß das Bestehen eines Anspruchs auf Waisenrente gemäß den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates, der nach Art. 78 Abs. 2 Satz 1 Buchst b Ziff i EWGV 1408/71 zuständig ist, den Anspruch auf höhere Leistungen für Waisen, der nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates allein begründet ist, nicht vollständig entfallen läßt, sondern letzteren nur in Höhe des erstgenannten Anspruchs verdrängt, so daß den Waisen gegen den zuständigen Träger des anderen Mitgliedstaates in diesem Fall ein Anspruch auf einen Zuschlag (eine Zusatzleistung) in Höhe des Unterschiedes zwischen beiden Beträgen zusteht (…vgl dazu aus der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 77, 78 EWGV 1408/71: Rs 733/79, Latzera, EuGHE 1980, 1915 = SozR 6050 Art. 77 Nr. 2;… Rs 807/79, Gravina, EuGHE 1980, 2205 = SozR 6050 Art. 78 Nr. 2; Rs 320/82, d?Amario, EuGHE 1983, 3811 = SozR Art. 77 Nr. 4;… Rs 1/88, Baldi, EuGHE 1989, 667 = SozR 6050 Art. 78 Nr. 9;… Rs C-251/89, Athanasopoulos, EuGHE I 1991, 2797 = SozR 3-6050 Art. 77 Nr. 1). - Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-619/11
Dumont de Chassart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71- Art. 79 - …
{FN:4} - Vgl. (nur beispielhaft) Urteile vom 12. Juni 1980, Laterza (733/79, Slg. 1980, 1915), vom 24. November 1983, D'Amario, (320/82, Slg. 1983, 3811), vom 27. Februar 1997, Bastos Moriana u. a. (C-59/95, Slg. 1997, I-1071), vom 24. September 2002, Martínez Domínguez u. a. (C-471/99, Slg. 2002, I-7835), und vom 20. Oktober 2011, Perez Garcia u. a. (C-225/10, Slg. 2011, I-10111). - Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1997 - C-113/96
Manuela Gómez Rodríguez und Gregorio Gómez Rodríguez gegen …
(16) - Urteil vom 24. November 1983 in der Rechtssache 320/82 (Slg. 1983, 3811). - Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-59/95
Francisco Bastos Moriana, Cristóbal Aguilera Reyes, Cristóbal Gordo Valle, …
(20) - Rechtssache 320/82 (D'Amario, Slg. 1983, 3811). - EuGH, 14.12.1988 - 269/87
Ventura / Landesversicherungsanstalt Schwaben
14 Erstens ergibt sich aus der Auslegung der Bestimmungen des Kapitels 8 der Verordnung Nr. 1408/71, die der Gerichtshof im Urteil vom 9. Juli 1980 in der Rechtssache 807/79 ( Gravina, Slg. 1980, 2205 ) und im Urteil vom 24. November 1983 in der Rechtssache 320/82 ( D' Amario, Slg. 1983, 3811 ) vorgenommen hat und die die Beklagte des Ausgangsverfahrens mit einem neuen Bescheid vom 2. März 1984 selbst anzuwenden beabsichtigte, folgendes : Das Bestehen eines Anspruchs auf Waisenrente gemäß den Rechtsvorschriften des nach diesen Bestimmungen zuständigen Staates lässt, wenn für den verstorbenen Vater die Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten galten, nicht den Anspruch auf höhere Leistungen für Waisen, der nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats allein begründet ist, entfallen. - Generalanwalt beim EuGH, 21.05.1985 - 41/84
Pietro Pinna gegen Caisse d'allocations familiales de la Savoie.
Er ist dann in einer Reihe von Entscheidungen zu den Antikumulierungsvorschriften weitergeführt worden, in denen die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 den Wohnortstaat als für die Gewährung von Familienleistungen zuständig erklärt, die zugleich nach dem Recht des Wohnortstaats und dem Recht des Beschäftigungsstaats geschuldet werden (…Urteile vom 6.3.1979 in der Rechtssache 100/78, Rossi, a. a. O.;… vom 12.6.1980 in der Rechtssache 733/79, Laterza, a. a. O.; vom 9.7.1980 in der Rechtssache 807/79, Gravina, Slg. 1980, 2205; vom 19.2.1981 in der Rechtssache 104/80, Beeck, Slg. 1981, 503, und vom 24.11.1983 in der Rechtssache 320/82, D'Amano, Slg. 1983, 3811). - Generalanwalt beim EuGH, 14.01.1992 - C-188/90
Mario Doriguzzi-Zordanin und Marzio Doriguzzi-Zordanin gegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1989 - 1/88
Adalino Baldi gegen Caisse de compensation pour allocations familiales. - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1986 - 153/84
Antonio Ferraioli gegen Deutsche Bundespost. - Soziale Sicherheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1984 - 242/83
Caisse de compensation pour allocations familiales du bâtiment, de l'industrie et …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1985 - 104/84
J. W. M. Kromhout gegen Raad van Arbeid. - Soziale Sicherheit - …
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