Rechtsprechung
| EuGH, 15.03.1983 - 234/82 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
EGKS-Vertrag Art. 39; ; Verfahrensordnung Art. 83 § 2
- EU-Kommission
Ferriere di Roè Volciano / Kommission
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - BUSSGELDENTSCHEIDUNG - VORAUSSETZUNGEN - SICHERHEITSLEISTUNG - BANKBÜRGSCHAFT , DURCH DEREN STELLUNG DER SCHADEN NICHT ABGEWENDET WERDEN KÖNNTE , DER DURCH DEN VOLLZUG DER ENTSCHEIDUNG ENTSTÜNDE - AUSSETZUNG ...
- EU-Kommission
Ferriere di Roè Volciano / Kommission
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VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - BUSSGELDENTSCHEIDUNG - VORAUSSETZUNGEN - SICHERHEITSLEISTUNG - BANKBÜRGSCHAFT , DURCH DEREN STELLUNG DER SCHADEN NICHT ABGEWENDET WERDEN KÖNNTE , DER DURCH DEN VOLLZUG DER ENTSCHEIDUNG ENTSTÜNDE - AUSSETZUNG ...
Verfahrensgang
- EuGH, 15.03.1983 - 234/82 R
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1983 - 234/82
- EuGH, 30.11.1983 - 234/82
Papierfundstellen
- Slg. 1983, 725
Wird zitiert von ... (8)
- EuGH, 24.09.1986 - 213/86
Montedipe / Kommission
DIESE EIGENSCHAFT KÖNNE KEINESFALLS ALS BESONDERER UMSTAND GELTEN , DER ES ERLAUBTE , VON DEM ERFORDERNIS DER STELLUNG EINER BANKBÜRGSCHAFT IM SINNE DER KRITERIEN ABSTAND ZU NEHMEN , DIE DER GERICHTSHOF IN SEINEN BESCHLÜSSEN VOM 15. MÄRZ 1983 IN DER RECHTSSACHE 234/82 R ( FERRIERE DI RÖ VOLCIANO SPA/KOMMISSION , SLG. 1983, 725 ) UND VOM 7. MÄRZ 1986 IN DER RECHTSSACHE 392/85 R ( FINSIDER/KOMMISSION , SLG. 1986, 959 ) AUFGESTELLT HABE.DIE KRITERIEN FÜR DAS VORLIEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE , DIE IM BESCHLUSS VOM 15. MÄRZ 1983 IN DER RECHTSSACHE 234/82 R ( FERRIERE DI RÖ VOLCIANO SPA/KOMMISSION , SLG. 1983, 725 ) AUFGESTELLT UND IM BESCHLUSS VOM 7. MÄRZ 1986 IN DER RECHTSSACHE FINSIDER NÄHER AUSGEFÜHRT WORDEN SIND , SIND AUF DEN VORLIEGENDEN FALL NICHT ANWENDBAR.
- EuGH, 23.03.2001 - C-7/01
FEG / Kommission - "Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster …
Einer solchen Auffassung kann nicht gefolgt werden, insbesondere nicht in dem ganz speziellen Rahmen eines Antrags auf Befreiung von der Verpflichtung, eine Bankbürgschaft als Voraussetzung dafür zu stellen, dass eine von der Kommission verhängte Geldbuße nicht sofort beigetrieben wird; nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände stattgegebenwerden (Beschlüsse AEG/Kommission, Randnr. 6, vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, Randnr. 3, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725, Randnrn. - EuG, 21.07.1999 - T-191/98
Atlantic Container Line u.a. / Kommission - "Wettbewerb - Zahlung einer Geldbuße …
Die Antragstellerin weist darauf hin, daß einem Antrag auf Befreiung von der Obliegenheit, eine Bankbürgschaft zu stellen, nach ständiger Rechtsprechung nur unter außergewöhnlichen Umständen stattgegeben werden könne (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725).
- EuG, 17.02.1995 - T-308/94
Cascades SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
22 Zur Stichhaltigkeit der Argumentation der Antragstellerin trägt die Kommission zunächst vor, der Begriff der "aussergewöhnlichen Umstände" im Sinne der in Betracht kommenden Rechtsprechung (insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano, Slg. 1983, 725, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715) sei eng auszulegen. - EuG, 21.12.1994 - T-295/94
Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
23 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag nur stattgegeben werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen (siehe u. a. die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725, Randnrn. - EuG, 21.12.1994 - T-301/94
Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
22 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag nur stattgegeben werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen (siehe u. a. die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725, Randnrn. - EuG, 25.08.1994 - T-156/94
Siderúrgica Aristrain Madrid SL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …
Sie erfuelle deshalb die aussergewöhnlichen Voraussetzungen, die im Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R (Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725) aufgeführt seien, durch den die Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung über die Festsetzung einer Geldbusse gewährt worden sei, ohne daß diese Maßnahme von der vorherigen Leistung einer Sicherheit abhängig gemacht worden sei. - EuGH, 07.03.1986 - 392/85
Finsider / Kommission
DIE KRITERIEN , DIE DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFES IN SEINEM BESCHLUSS VOM 15. MÄRZ 1983 IN DER RECHTSSACHE 234/82 R ( FERRIERE DI RÖ VOLCIANO SPA/KOMMISSION , SLG. 1983, 725 ) FÜR DIE ANNAHME AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE AUFGESTELLT HAT , SIND HIER NICHT ERFÜLLT ; DIE ANTRAGSTELLERIN IST NÄMLICH NICHT WIE DIE FERRIERE DI RÖ VOLCIANO SPA EIN KLEINER BETRIEB , DER ALS SUBUNTERNEHMER TÄTIG IST UND SCHWIERIGKEITEN HAT , EINE BANKBÜRGSCHAFT ZU ER HALTEN.
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