Rechtsprechung
| EuGH, 24.06.1986 - 150/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Richtlinie 79/7 von 19. Dezember 1978 Art. 2; ; Richtlinie 79/7 von 19. Dezember 1978 Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 79/7 von 19. Dezember 1978 Art. 4 Abs. 1
- EU-Kommission
Drake / Chief Adjudication Officer
1 . SOZIALPOLITIK - GLEICHBEHANDLUNG VON MÄNNERN UND FRAUEN IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT - PERSÖNLICHER GELTUNGSBEREICH DER RICHTLINIE 79/7 - ERWERBSBEVÖLKERUNG IM SINNE DES ARTIKELS 2 DER RICHTLINIE - ARBEITNEHMER , DER SEINE ERWERBSTÄTIGKEIT WEGEN DER INVALIDITÄT ...
- EU-Kommission
Drake / Chief Adjudication Officer
- Wolters Kluwer
Schrittweise Verwirklichung des Grundsatzes zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Auslegung des Begriffes "Erwerbsbevölkerung" in Art. 2 Richtlinie 79/7 des Rates von 19. Dezember 1978; Schutz gegen das Risiko der Invalidität; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. SOZIALPOLITIK - GLEICHBEHANDLUNG VON MÄNNERN UND FRAUEN IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT - PERSÖNLICHER GELTUNGSBEREICH DER RICHTLINIE 79/7 - ERWERBSBEVÖLKERUNG IM SINNE DES ARTIKELS 2 DER RICHTLINIE - ARBEITNEHMER , DER SEINE ERWERBSTÄTIGKEIT WEGEN DER INVALIDITÄT ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Invalidenpflegebeihilfe - Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7/EWG.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1986 - 150/85
- EuGH, 24.06.1986 - 150/85
Papierfundstellen
- Slg. 1986, 1995
Wird zitiert von ... (21)
- Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1996 - C-77/95
Bruna-Alessandra Züchner gegen Handelskrankenkasse (Ersatzkasse) Bremen. - …
Rn. 19 Die deutsche Regierung schlägt vor, die erste Frage des vorlegenden Gerichts zu verneinen, und stützt sich dabei auf das Urteil Drake des Gerichtshofes(6), wonach eine Person, die ihre Erwerbstätigkeit infolge des Eintritts eines der in Artikel aufgeführten Risiken unterbreche, zur Erwerbsbevölkerung im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 79/7 gehöre.Ausserdem habe der Gerichtshof im Urteil Drake(10) den Begriff der Erwerbsbevölkerung dadurch erweitert, daß er angenommen habe, daß eine Person, die ihre berufliche Tätigkeit unterbrochen haben, um einen behinderten Angehörigen zu pflegen, in den persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 79/7 fallen müsse.
So hat er, als er in seinem Urteil Drake(12) die Vorabentscheidungsfragen beantwortete, die der Chief Social Security Commissioner vorgelegt hatte, um beurteilen zu können, ob eine nationale Rechtsvorschrift, die die Voraussetzungen für die Gewährung einer Leistung für die Pflege einer behinderten Person festlegt, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, folgendes festgestellt:.
Der Gerichtshof hat nämlich im Urteil Drake(30) bereits festgestellt, daß die Mitgliedstaaten auf verschiedene Weise Schutz gegen die Folgen des Risikos der Invalidität gewähren können, indem sie z. B. wie im vorliegenden Fall die Zahlung von zwei verschiedenen Leistungen vorsehen, von denen die eine dem Behinderten selbst und die andere der Person gezahlt wird, die seine Betreuung übernimmt, oder dadurch zum gleichen Ergebnis gelangen, daß sie dem Behinderten eine Leistung mit einem höheren Betrag zahlen; der Gerichtshof hat hinzugefügt: "Um sicherzustellen, daß die schrittweise Verwirklichung des in Artikel 1 genannten und in Artikel 4 der Richtlinie 79/7 verdeutlichten Grundsatzes der Gleichbehandlung in der gesamten Gemeinschaft harmonisch erfolgt, ist Artikel 3 Absatz 1 deshalb dahin auszulegen, daß er alle Leistungen umfasst, die im weiten Sinne zu einem der dort genannten gesetzlichen Systeme gehören oder unter eine Sozialhilferegelung fallen, die ein solches System ergänzen oder ersetzen soll.".
Wie bereits zu sehen war, ist der Schutz gegen die Risiken Krankheit und/oder Invalidität im deutschen System der sozialen Sicherheit dadurch gekennzeichnet, daß erstens - anders als in dem im Urteil Drake(33) geprüften britischen System - bestimmt ist, daß - wenn von der Krankenkasse keine Sachleistungen gewährt werden - Inhaber des Anspruchs auf Erstattung der Kosten, die durch das Personal verursacht werden, das er sich für seine Pflege beschafft hat, in allen Fällen der Versicherte ist, und - zweitens - daß der Anspruch des Versicherten sowohl auf die Sachleistung als auch auf diese Erstattung wegfällt, wenn er mit einer anderen Person zusammenlebt, die ihn in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.
(5) - Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85 (Drake, Slg. 1986, 1995).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1996 - C-228/94
Stanley Charles Atkins gegen Wrekin District Council und Department of Transport. …
Der Gerichtshof hat im Urteil Drake ( 19 ) entschieden, daß die Richtlinie auf eine Regelung anzuwenden sei, nach der bestimmte Personen, die einen Behinderten betreuen, Anspruch auf eine Behindertenpflegebeihilfe haben.Wie in den zitierten Urteilen Drake ( 24 ) und Richardson ( 25 ) ist es mithin eine unmittelbar gesetzlich festgelegte Leistungsvoraussetzung, daß ein bestimmtes Risiko sich verwirklicht.
( 10 ) Vgl. Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85 (Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 23, Hervorhebung nur hier).
( 11 ) Vgl. Urteil Drake (zitiert in Fußnote 10, Randnr. 21) sowie Urteile vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-243/90 (Smithson, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12), vom 16. Juli 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/91 und C-64/91 (Jackson und Cresswell, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 15) und vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-137/94 (Richardson, Slg. 1995, I-3407, Randnr. 8).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1991 - C-243/90
The Queen gegen Secretary of State for Social Security, ex parte Florence Rose …
Ich verweise hierzu auf das Urteil Drake (7), in dem der Gerichtshof entschieden hat, daß "Artikel 3 Absatz 1 ... dahin auszulegen [ist], daß er alle Leistungen umfasst, die im weiten Sinne zu einem der dort genannten gesetzlichen Systeme gehören oder unter eine Sozialhilferegelung fallen, die ein solches System ergänzen oder ersetzen soll" (8).Wie der Gerichtshof im Urteil Drake ausgeführt hat, ist eine weite Auslegung von Artikel 3 unabdingbar, um eine harmonische Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in der gesamten Gemeinschaft sicherzustellen (Randnr. 23).
(7) Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85 (Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 23).
- EuGH, 04.12.1986 - 71/85
Niederlande State / Federatie Nederlandse Vakbeweging
17 WIE DER GERICHTSHOF KÜRZLICH IN SEINEM URTEIL VOM 24. JUNI 1986 IN DER RECHTSSACHE 150/85 ( DRAKE , SLG. 1986, 1995 ) AUSGEFÜHRT HAT , WIRD DAS IN ARTIKEL 1 DER RICHTLINIE 79/7 GENANNTE ZIEL DURCH ARTIKEL 4 ABSATZ 1 DER RICHTLINIE VERWIRKLICHT , DER IM BEREICH DER SOZIALEN SICHERHEIT JEGLICHE UNMITTELBARE ODER MITTELBARE DISKRIMINIERUNG AUFGRUND DES GESCHLECHTS , INSBESONDERE UNTER BEZUGNAHME AUF DEN EHE- ODER FAMILIENSTAND , VERBIETET , UND ZWAR IM BESONDEREN WAS DEN ANWENDUNGSBEREICH DER SYSTEME UND DIE BEDINGUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZU DEN SYSTEMEN BETRIFFT. - Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1996 - C-139/95
Livia Balestra gegen Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS). - …
(17) - Vgl. Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85 (Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21).(22) - Vgl. insoweit Urteil Drake (zitiert in Fußnote 17, Randnr. 24), das eine Leistung bei Invalidität betraf, die an Personen ausgezahlt wurde, die einen Invaliden pflegten.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-137/94
The Queen gegen Secretary of State for Health, ex parte Cyril Richardson. - …
( 2 ) Urteile vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85 (Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21), vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-243/90 (Smithson, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12) und vom 16. Juli 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-63/91 und C-64/91 (Jakson mtļ Cresswell, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 15).( 5 ) Urteil vom 24. Juni 1986, a. a. O. (Fußnote 2), Randnr. 23.
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-31/90
Elsie Rita Johnson gegen Chief Adjudication Officer.
(1) - Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85 (Slg. 1986, 1995).(5) - Rechtssache 150/85, a. a. O., Randnr. 22.
- EuGH, 19.10.1995 - C-137/94
The Queen / Secretary of State for Health, ex parte Richardson
8 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, fällt eine Leistung nur dann in den Anwendungsbereich der Richtlinie 79/7, wenn sie sich in ein gesetzliches System des Schutzes gegen eines der aufgeführten Risiken einfügt, Teil eines solchen Systems ist oder eine Form der Sozialhilfe mit dem gleichen Ziel darstellt (Urteile vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85, Drake, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21; vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-243/90, Smithson, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12; und vom 16. Juli 1992 in den Rechtssachen C-63/91 und C-64/91, Jackson und Creßwell, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 15). - Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2011 - C-123/10
Brachner - Sozialpolitik - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 - Gleichbehandlung von …
{FN:19} - Vgl. Urteile vom 24. Juni 1986, Drake (150/85, Slg. 1986, 1995, Randnr. 21), vom 4. Februar 1992, Smithson (C-243/90, Slg. 1992, I-467, Randnr. 12), und vom 16. Juli 1992, Jackson und Cresswell (C-63/91 und C-64/91, Slg. 1992, I-4737, Randnr. 15). - Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-207/04
Vergani - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und …
Dagegen ist angenommen worden, dass die Gemeinschaftsregelung für eine Beihilfe für die Versorgung eines Berufsunfähigen (Urteil vom 24. Juni 1986 in der Rechtssache 150/85, Drake, Slg. 1986, 1995) wie auch Heizkostenbeihilfen für Personen, die das Rentenalter erreicht haben (Urteil vom 16. Dezember 1999 in der Rechtssache C-382/98, Taylor, Slg. 1999, I-8955), gilt. - Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1994 - C-57/93
Anna Adriaantje Vroege gegen NCIV Instituut voor Volkshuisvesting BV und …
- EuGH, 16.07.1992 - C-63/91
Jackson und Cresswell / Chief Adjudication Officer
- EuGH, 07.11.1996 - C-77/95
Züchner / Handelskrankenkasse (Ersatzkasse) Bremen
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1995 - C-317/93
INGE NOLTE GEGEN LANDESVERSICHERUNGSANSTALT HANNOVER.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1992 - C-63/91
Sonia Jackson und Patricia Cresswell gegen Chief Adjudication Officer. - …
- EuGH, 04.02.1992 - C-243/90
The Queen / Secretary of State for Social Security, ex parte Smithson
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 80/87
A. Dik, A. Menkutos-Demirci und H. G. W. Laar-Vreeman gegen College van …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1987 - 286/85
Norah McDermott und Ann Cotter gegen Minister for Social Welfare und …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1989 - 48/88
J. E. G. Achterberg-te Riele und andere gegen Sociale Verzekeringsbank. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 384/85
Jean Borrie Clarke gegen Chief Adjudication Officer.
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-382/98
The Queen gegen Secretary of State for Social Security, ex parte John Henry …
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