Rechtsprechung
| EuGH, 27.11.1986 - 21/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
VO (EWG) Nr. 1974/80 Art. 20 Abs. 1; ; VO (EWG) Nr. 1974/80 Art. 11; ; VO (EWG) Nr. 1974/80 Art. 4
- EU-Kommission
Maas / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung
1 . GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT - HAUPT- UND NEBENPFLICHT - GLEICHE SANKTION - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Maas / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung
- Wolters Kluwer
Verstoß einer Vorschriften gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Lieferung von Nahrungsmitteln im Rahmen einer Hilfeaktion; Einhaltung von Verladefristen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT - HAUPT- UND NEBENPFLICHT - GLEICHE SANKTION - UNZULÄSSIGKEIT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 1986, 3537
Wird zitiert von ... (26)
- EuGH, 29.01.1998 - C-161/96
Südzucker Mannheim/Ochsenfurt / Hauptzollamt Mannheim - Gemeinsame …
Das vorlegende Gericht verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 24. September 1985 in der Rechtssache 181/84, Man [Sugar], Slg. 1985, 2889, und vom 27. November 1986 in der Rechtssache 21/85, Maas, Slg. 1986, 3537), nach der, sofern eine gemeinschaftsrechtliche Regelung zwischen Hauptpflichten, d. h. Pflichten, deren Erfüllung für das ordnungsgemäße Funktionieren des fraglichen Systems von grundlegender Bedeutung sei, und Nebenpflichten, d. h. Pflichten vornehmlich administrativer Natur, unterscheide, die Verletzung einer Nebenpflicht nicht ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit der gleichen strengen Folge belegt werden könne wie die einer Hauptpflicht.Unterscheidet eine gemeinschaftsrechtliche Regelung zwischen einer Hauptpflicht, deren Erfüllung erforderlich ist, um das angestrebte Ziel zu erreichen, und einer Nebenpflicht, die im wesentlichen administrativer Natur ist, so kann sie nicht ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Nichtbeachtung der Nebenpflicht mit einer ebenso strengen Sanktion belegen wie die der Hauptpflicht (vgl. insbesondere die Urteile Man [Sugar], Randnr. 20, und Maas, Randnr. 15).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-104/94
Cereol Italia Srl gegen Azienda agricola Castello Sas. - Beihilferegelung für die …
Im Urteil Maas ( 22 ) schließlich ging es um Beihilfen für den Export von Getreide im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe für Äthiopien.( 12 ) Urteil vom 27. November 1986 in der Rechtssache 21/85 (Maas, Slg. 1986, 3537, Randnr. 15).
( 14 ) Urteil Maas (…a. a. O., Fußnote 12, Randnr. 15).
- BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
Absatz von Rindfleisch durch die Interventionsstelle; Haupt- und …
In der Rechtsprechung des EuGH wird in Konkretisierung des gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit betont, daß die Verletzung einer Hauptpflicht, deren Einhaltung für das gute Funktionieren eines gemeinschaftlichen Systems von grundlegender Bedeutung ist, mit dem vollständigen Verfall der Kaution geahndet werden kann, während die Verletzung einer Nebenpflicht nicht mit der gleichen Strenge geahndet werden darf wie die Nichterfüllung einer Hauptpflicht (Urteil vom 27. November 1986 Rechtssache 21/85 Slg. 1986, 3537, 3556; Urteil vom 8. März 1988 Rechtssache 296/86 Slg. 1988, 1491, 1513).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.05.1990 - C-155/89
Belgischer Staat gegen Philipp Brothers SA. - Vorschüsse auf Ausfuhrerstattungen …
1985, 2889, Randnr. 20. Vgl. auch das Urteil vom 27. November 1986 in der Rechtssache 21/85, Maas, Slg. 1986, 3537, Randnr. 15.Diese Begründungserwägung trägt insbesondere Artikel 8 dieser Verordnung, der in den Absätzen 1 und 2 Unterabsatz 1 den Grundsatz verankert, daß die Zahlung der 15 - Until vom 27. November 1986 in der Rechtssache 21/85, Maas, Slg. 1986, 3537.
- EuG, 24.04.1996 - T-551/93 152 Auch seien nach der Rechtsprechung des Gerichshofes (Urteile vom 24. September 1985 in der Rechtssache 181/84, Man (Sugar), Slg. 1985, 2889, und vom 27. November 1986 in der Rechtssache 21/85, Maas, Slg. 1986, 3537) die anwendbaren Sanktionen danach zu differenzieren, ob sie die Nichtbeachtung einer Haupt- oder einer Nebenpflicht beträfen.
- EuG, 07.11.2002 - T-141/99
Vela / Kommission
In der Rechtssache T-141/99 führt die Klägerin Vela weiter an, dass der Zuschuss, wenn die Unregelmäßigkeiten bezüglich der Rechnungen der Firmen Magenta Finance, Detentor und Cedarcliff nachgewiesen würden, entsprechend der Rechtsprechung, wonach eine Abstufung der Sanktionen nach der Schwere des festgestellten Verstoßes vorzunehmen sei (Urteil des Gerichtshofes vom 24. September 1985 in der Rechtssache 181/84, Man [Sugar], Slg. 1985, 2889, und vom 27. November 1986 in der Rechtssache 21/85, Maas, Slg. 1986, 3537), nicht zu streichen, sondern in Höhe der Differenz zwischen dem Betrag der für das Vorhaben gemeldeten Ausgaben und einem im Verfahren zu bestimmenden Betrag zu kürzen wäre. - BFH, 19.03.1996 - VII R 104/95
Unmögliche Tarifierung von C-Zucker mangels Erfüllung der …
Der Gerichtshof hat, im Zusammenhang mit dem Verfall der Kaution bei Nichteinhaltung bestimmter Verpflichtungen, erkannt, daß zu unterscheiden ist zwischen Hauptpflichten, deren Einhaltung für das "gute Funktionieren" eines gemeinschaftlichen Systems von grundlegender Bedeutung ist und deren Verletzung ohne Verstoß gegen den vorbezeichneten Grundsatz mit dem vollständigen Verfall der Kaution verknüpft sein kann, und Nebenpflichten von im wesentlichen administrativer Natur, deren Verletzung nicht zu der gleichen strengen Folge führen darf wie die Nichterfüllung einer Hauptpflicht (Urteile vom 24. September 1985 Rs. 181/84, Slg. 1985, 2897, 2903, und vom 27. November 1986 Rs. 21/85, Slg. 1986, 3551, 3556). - EuG, 11.03.2003 - T-186/00
Conserve Italia / Kommission
Ferner kann ein Verstoß gegen Verpflichtungen, deren Einhaltung von grundlegender Bedeutung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems ist, mit dem Verlust eines gemeinschaftsrechtlichen Anspruchs, etwa eines Beihilfeanspruchs, geahndet werden (in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 122/78, Buitoni, Slg. 1979, 677, vom 27. November 1986 in der Rechtssache 21/85, Maas, Slg. 1986, 3537, und vom 12. Oktober 1995 in der Rechtssache C-104/94, Cereol Italia, Slg. 1995, I-2983, Randnr. 24, vgl. auch das Urteil des Gerichts Conserve Italia, Randnr. 103). - EuGH, 05.06.2008 - C-534/06
Industria Lavorazione Carni Ovine - Gemeinsame Agrarpolitik - EAGFL - Art. 13 der …
Rn. 26 In dieser Hinsicht ist nach ständiger Rechtsprechung zu prüfen, ob die Verpflichtungen, um die es in einem Kontext wie dem des Ausgangsverfahrens geht, als Hauptpflichten anzusehen sind, deren Einhaltung für das gute Funktionieren eines gemeinschaftlichen Systems von grundlegender Bedeutung ist und deren Verletzung mit der vollständigen Streichung des fraglichen Zuschusses geahndet werden kann, ohne dass dies zu einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz führt, oder ob es sich um Nebenpflichten handelt, deren Verletzung nicht mit der gleichen Strenge geahndet werden darf wie die Nichterfüllung einer Hauptpflicht (vgl. entsprechend zum vollständigen Verfall einer Kaution Urteil vom 27. November 1986, Maas, 21/85, Slg. 1986, 3537, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 26.09.2002 - T-199/99
Sgaravatti Mediterranea / Kommission
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfe die Nichtbeachtung von Nebenpflichten nicht mit der gleichen Strenge geahndet werden wie die Nichtbeachtung von Hauptpflichten, deren Einhaltung von grundlegender Bedeutung für das gute Funktionieren des betreffenden gemeinschaftlichen Systems sei (Urteil des Gerichtshofes vom 24. September 1985 in der Rechtssache 181/84, Man (Sugar), Slg. 1985, 2889, Randnr. 20, und vom 27. November 1986 in der Rechtssache 21/85, Maas, Slg. 1986, 3537, Randnrn. - EuGH, 02.08.1993 - C-87/92
Hoche / BALM
- Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-87/92
Hoche GmbH gegen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung. - …
- EuGH, 08.03.1988 - 296/86
McNicholl / Minister for Agriculture
- EuGH, 12.10.1995 - C-104/94
Cereol Italia / Azienda agricola Castello
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1999 - C-356/97
Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen
- EuGH, 23.05.1996 - C-326/94
Maas / Belgische Dienst voor Bedrijfsleven en Landbouw
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2003 - C-329/01
British Sugar
- VGH Hessen, 29.05.1996 - 8 UE 2779/93
Beihilfe für Butterfett - Verstoß gegen die Verpflichtung zur Herstellung ohne …
- EuG, 11.12.2003 - T-305/00
Conserve Italia / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 06.11.1997 - C-161/96
Südzucker Mannheim/Ochsenfurt AG gegen Hauptzollamt Mannheim. - Gemeinsame …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1990 - C-118/89
Firma Otto Lingenfelser gegen Bundesrepublik Deutschland. - Destillation von Wein …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1989 - 358/87
Kurt Drewes gegen Bezirksregierung Lüneburg. - Prämien für die Nichtvermarktung …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1996 - C-326/94
A. Maas & Co. NV gegen Belgische Dienst voor Bedrijfsleven en Landbouw, nunmehr …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1988 - 296/86
Anthony McNicholl Ltd und andere gegen Minister for Agriculture. - Rindfleisch - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-319/90
Otto Pressler Weingut-Weingroßkellerei GmbH & Co. KG gegen Bundesrepublik …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1987 - 47/86
Roquette Frères SA gegen Office national interprofessionnel des céréales (ONIC). …
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