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Rechtsprechung
   EuGH, 08.07.1987 - 262/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1028
EuGH, 08.07.1987 - 262/85 (https://dejure.org/1987,1028)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.1987 - 262/85 (https://dejure.org/1987,1028)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 1987 - 262/85 (https://dejure.org/1987,1028)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 189 Abs. 3; ; Richtlinie 79/409

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL*189 ABSATZ*3
    HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - UMSETZUNG EINER RICHTLINIE OHNE TÄTIGWERDEN DES GESETZGEBERS - VORAUSSETZUNGEN - VORHANDENSEIN EINES ALLGEMEINEN RECHTLICHEN KONTEXTS, DER DIE VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER RICHTLINIE ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Handlungen der Organe; Durchführung von Richtlinien durch die Mitgliedstaaten; Durchsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers; Vollständige Anwendung einer Richtlinie; Erhaltung wildlebender Tierarten; Schutz von Zugvögeln als grenzübergreifendes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - UMSETZUNG EINER RICHTLINIE OHNE TÄTIGWERDEN DES GESETZGEBERS - VORAUSSETZUNGEN - VORHANDENSEIN EINES ALLGEMEINEN RECHTLICHEN KONTEXTS, DER DIE VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER RICHTLINIE ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichteinhaltung einer Richtlinie - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 3073
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 23.05.1985 - 29/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 08.07.1987 - 262/85
    9 ZUR UMSETZUNG DER RICHTLINIE IN INNERSTAATLICHES RECHT IST ZU BEMERKEN, DASS DIE RICHTLINIE NICHT NOTWENDIGERWEISE EINE FÖRMLICHE UND WÖRTLICHE ÜBERNAHME IHRER BESTIMMUNGEN IN EINE AUSDRÜCKLICHE, BESONDERE RECHTSVORSCHRIFT ERFORDERT UND DASS IHR DURCH EINEN ALLGEMEINEN RECHTLICHEN KONTEXT GENÜGE GETAN WERDEN KANN, WENN DIESER TATSÄCHLICH DIE VOLLSTÄNDIGE ANWENDUNG DER RICHTLINIE HINREICHEND KLAR UND BESTIMMT GEWÄHRLEISTET ( VGL. URTEIL VOM 23. MAI 1985 IN DER RECHTSSACHE 29/84, KOMMISSION/BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, SLG. 1985, 1661, 1667 ).
  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …

    Folglich kommt, wie die Generalanwältin in Nummer 11 ihrer Schlussanträge betont hat, der Genauigkeit der Umsetzung in einem Fall wie dem vorliegenden insofern besondere Bedeutung zu, als die Verwaltung des gemeinsamen Erbes den Mitgliedstaaten für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet anvertraut ist (vgl. zur Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten [ABl. L 103, S. 1] entsprechend Urteile vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 262/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 3073, Randnr. 39, und vom 7. Dezember 2000 in der Rechtssache C-38/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-10941, Randnr. 53).
  • VGH Bayern, 29.03.2016 - 22 B 14.1875

    Vogelschutz bei der Windenergieanlagengenehmigung

    In seinen beiden Urteilen vom 8. Juli 1987 (…247/85 - Slg. 1987, 3029 Rn. 7; 262/85 - Slg. 1987, 3073 Rn. 7) und im Urteil vom 7. März 1996 (…C-118/94 - Slg. 1996, I-1223 Rn. 21) hat der Europäische Gerichtshof jeweils ausgesprochen, dass Art. 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl L 103 S. 1), der mit Art. 9 der nunmehr geltenden Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG sachlich (und weithin sogar dem Wortlaut nach) übereinstimmt, eine "konkrete und gezielte Anwendung" vorsieht, "um bestimmten Erfordernissen und besonderen Situationen Rechnung zu tragen".

    Der vom Beklagten vorgenommene Rekurs auf die zahlenmäßige Stärke der in der bayerischen Rhön brütenden Teilpopulation des Rotmilans stellt eine derartige, die Erfordernisse der Vogelschutzrichtlinie einzelfallbezogen und damit "gezielt" (…EuGH, U. v. 8.7.1987 - 247/85 - Slg. 1987, 3029 Rn. 7; U. v. 8.7.1987 - 262/85 - Slg. 1987, 3073 Rn. 7;… U. v. 7.3.1996 - C-118/94 - Slg. 1996, I-1223 Rn. 21) berücksichtigende Anwendung des § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG dar.

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Rn. 64 Vielmehr kommt, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, der Genauigkeit der Umsetzung bei der Vogelschutzrichtlinie insofern besondere Bedeutung zu, als die Verwaltung des gemeinsamen Erbes den Mitgliedstaaten für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet anvertraut ist (vgl. Urteile vom 8. Juli 1987, Kommission/Italien, 262/85, Slg. 1987, 3073, Randnr. 9, und vom 7. Dezember 2000, Kommission/Frankreich, C-38/99, Slg. 2000, I-10941, Randnr. 53).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-473/19

    Föreningen Skydda Skogen - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2009/147/EG - …

    {FN:47} Vgl. Urteile vom 8. Juli 1987, Kommission/Belgien (…247/85, EU:C:1987:339, Rn. 8) und Kommission/Italien (262/85, EU:C:1987:340, Rn. 8), sowie vom 19. Januar 1994, Association pour la protection des animaux sauvages u. a. (…C-435/92, EU:C:1994:10, Rn. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-118/94

    Associazione Italiana per il World Wildlife Fund, Ente Nazionale per la …

    ( 23 ) Urteil vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 262/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 3073, Randnr. 9); siehe auch Urteil in der Rechtssache 247/85 (angeführt in Fußnote 5, Randnr. 9).

    ( 25 ) Urteil in der Rechtssache 262/85 (angeführt in Fußnote 23, Randnr. 12).

    ( 26 ) Urteil in der Rechtssache 262/85 (angeführt in Fußnote 23, Randnr. 7).

    ( 27 ) Siehe z. B. Urteil in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, angeführt in Fußnote 5, Randnr. 34); Urteil in der Rechtssache 262/85 (Kommission/Italien, angeführt in Fußnote 23, Randnr. 14).

    ( 34 ) Rechtssache 262/85 (angeführt in Fußnote 23).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1993 - C-435/92

    Association pour la protection des animaux sauvages und andere gegen Préfet de …

    Nach Auffassung der Fédération des chasseurs de Loire-Atlantique soll sich dies noch deutlicher aus dem Urteil in der Rechtssache 262/85(23) ergeben.

    In der Rechtssache 262/85 hatte sie ganz allgemein geltend gemacht, die italienischen Rechtsvorschriften hätten die in Artikel 7 Absatz 4 vorgeschriebenen Schutzperioden, wie die Schutzperiode für Zugvögel während ihres Frühjahrszugs, nicht berücksichtigt(25).

    (15) - Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-57/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-883, Randnr. 22) unter Hinweis auf die Urteile vom 8. Juli 1987 in den Rechtssachen 247/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029) und 262/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 3073).

    (17) - U. a. Urteil vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 262/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 3073, Randnr. 9).

    (23) - Urteil vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 262/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 3073).

  • EuGH, 07.03.1996 - C-118/94

    Associazione Italiana per il WWF u.a.

    Obwohl dieser Artikel eine weitgehende Abweichung von der allgemeinen Schutzregelung gestattet, sieht er also nur eine konkrete und gezielte Anwendung vor, um bestimmten Erfordernissen und besonderen Situationen Rechnung zu tragen (Urteile vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85, Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 7, und in der Rechtssache 262/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 3073, Randnr. 7).

    23 Im übrigen hatte der Gerichtshof in seinem genannten Urteil Kommission/Italien Artikel 9 der Richtlinie im Hinblick auf eine nationale Vorschrift über die Jagd auszulegen, nach der die Regionen selbst Einrichtungen zum Fang und zur Veräusserung von Zugvögelarten, die aus den in demselben Gesetz für bejagbar erklärten Arten auszuwählen waren, zum Zweck der Haltung verwalten oder ihre Verwaltung aufgrund einer genauen Regelung auch ausserhalb der Jagdzeit genehmigen konnten, damit diese als Lockvögel bei der Jagd vom Anstand oder zu Liebhaberzwecken auf traditionellen Messen und Märkten gehalten würden.

    Der Gerichtshof gelangte zu dem Ergebnis, daß die wesentlichen Aspekte des Artikels 9 der Richtlinie nicht vollständig, klar und unzweideutig in das italienische Recht umgesetzt worden seien (Urteil Kommission/Italien, a. a. O., Randnr. 39).

    24 Der Gerichtshof hat auch festgestellt, daß eine staatliche Regelung, die die Bejagung bestimmter Arten vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen der Regionalbehörden grundsätzlich gestatte, den Schutzerfordernissen der Richtlinie nicht genüge und mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit unvereinbar sei (Urteil vom 17. Januar 1991 in der Rechtssache C-157/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-57, Randnrn.

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Insoweit hat der Gerichtshof nämlich in seinen Urteilen vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029) und in der Rechtssache 262/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 3073) entschieden, daß diese Bestimmung keine eigenständige Abweichung von der durch die Richtlinie geschaffenen allgemeinen Schutzregelung darstellt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-557/15

    Kommission/ Malta - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der …

    {FN:65} Vgl. Urteil vom 8. Juli 1987, Kommission/Italien (262/85 EU:C:1987:340, Rn. 38).

    In diesem Urteil stützte der Gerichtshof diesen Schluss mit den Worten "nach alledem" auf eine Kombination aus dem Urteil Kommission/Belgien (vom 8. Juli 1987, 247/85, EU:C:1987:339, der parallelen Rechtssache zum Urteil vom 8. Juli 1987, Kommission/Italien, 262/85, EU:C:1987:340; die Ausführungen in diesen beiden Urteilen sind nicht identisch, aber die Argumentation ist weitgehend gleich) sowie dem Urteil Associazione Italiana per il WWF u. a. (vom 7. März 1996, C-118/94, EU:C:1996:86) und dem Urteil Kommission/Italien (vom 8. Juli 1987, 262/85, EU:C:1987:340).

    {FN:71} Urteil vom 8. Juli 1987, Kommission/Italien (262/85, EU:C:1987:340, Rn. 39).

    {FN:76} Urteil vom 8. Juli 1987, Kommission/Italien (262/85, EU:C:1987:340, Rn. 39).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-38/99

    Kommission / Frankreich

    Im Urteil Kommission/Italien vom 17. Januar 1991(8) hatte das Plenum des Gerichtshofes über die Vereinbarkeit der italienischen Jagdbestimmungen mit Artikel 7 Absatz 4 Sätze 2 und 3 der Richtlinie zu befinden.

    Der Gerichtshof hat auf die im Urteil Kommission/Italien aufgestellten Grundsätze hingewiesen und die Schlussfolgerung gezogen, dass "das Datum für das Ende der Jagdzeit für Zugvögel und jagdbare Wasservögel nach einer Methode festzusetzen ist, die einen lückenlosen Schutz dieser Art während des Zeitraums des Frühjahrszuges gewährleistet, und dass infolgedessen Methoden, die darauf abzielen oder dazu führen, dass dieser Schutz für einen bestimmten Prozentsatz der Vögel einer Art nicht gilt, mit dieser Bestimmung nicht vereinbar sind"(10).

    Wie jedoch der Gerichtshof im Urteil Kommission/Italien(13) ausgeführt hat, darf "der Schutz vor Bejagung nicht auf die ... Mehrzahl der Vögel einer bestimmten Art beschränkt werden"(14).

    Wie der Gerichtshof im bereits genannten Urteil Kommission/Italien anerkannt hat, "[unterliegen] die Wanderungsbewegungen der Vögel gewissen Schwankungen ..., die aufgrund der Wetterverhältnisse insbesondere die Zeiträume betreffen, in denen jene Vorgänge stattfinden.

    18: - Randnr. 5.19: - Randnr. 12.20: - Siehe oben, Nr. 4.21: - Urteile vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 262/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 3073, Randnr. 9), vom 8. Juli 1987 in der Rechtssache 247/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3029, Randnr. 9), vom 13. Oktober 1987 in der Rechtssache 236/85 (Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 3989, Randnr. 5) und Kommission/Frankreich (Randnr. 5).

  • EuGH, 12.07.2007 - C-507/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung der …

  • EuGH, 16.10.2003 - C-182/02

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN VON DEN VORSCHRIFTEN ÜBER …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2006 - C-60/05

    WWF Italia u.a. - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Geschützte Arten …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-900/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann die in Südfrankreich erlaubte …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-494/01

    Kommission / Irland

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2001 - C-159/99

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2005 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Erhaltung …

  • EuGH, 17.01.1991 - C-157/89

    Kommission / Italien

  • EuGH, 27.04.1988 - 252/85

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-418/04

    Kommission / Irland - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden …

  • EuGH, 23.04.2020 - C-217/19

    Kommission/ Finnland (Frühjahrsjagd auf die männliche Eiderente) - …

  • EuGH, 09.12.2004 - C-79/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-232/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.1990 - 339/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …

  • EuGH, 12.12.1996 - C-10/96

    Ligue royale belge pour la protection des oiseaux und Société d'études …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1995 - C-149/94

    Strafverfahren gegen Didier Vergy. - Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2025 - C-784/23

    Voore Mets und Lemeks Põlva - Vorabentscheidungsersuchen - Erhaltung der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 07.12.2000 - C-38/99

    Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • EuGH, 19.01.1994 - C-435/92

    Association pour la protection des animaux sauvages u.a. / Préfet de …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-507/04

    Kommission / Österreich - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Umsetzung der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-334/04

    Kommission / Griechenland - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere …

  • EuGH, 17.01.1991 - C-334/89

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-79/03

    Kommission / Spanien - Nichtumsetzung der Artikel 8 und 9 der Richtlinie …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-347/97

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.2002 - C-75/01

    Kommission / Luxemburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2002 - C-174/01

    Kommission / Luxemburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-214/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1996 - C-10/96

    Ligue royale belge pour la protection des oiseaux ASBL und Société d'études …

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.1996 - C-44/95

    Regina gegen Secretary of State for the Environment, ex parte: Royal Society for …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1987 - 309/86

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1990 - C-157/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …

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