Rechtsprechung
| EuGH, 05.02.1987 - 403/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG/EAG BeamtStat Art. 86
- EU-Kommission
F. / Kommission
1 . BEAMTE - DISZIPLINARORDNUNG - STRAFE - ERMESSEN DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - UMFANG - GRENZEN
- EU-Kommission
F. / Kommission
- Wolters Kluwer
1. BEAMTE - DISZIPLINARORDNUNG - STRAFE - ERMESSEN DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - UMFANG - GRENZEN; 2. BEAMTE - DISZIPLINARORDNUNG - STRAFE - ERSCHWERENDE ODER MILDERNDE UMSTÄNDE - WIRKUNGEN - ERMESSEN DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE; ( BEAMTENSTATUT, ARTIKEL ...
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EWG/EAG BeamtStat Art. 86
1. BEAMTE - DISZIPLINARORDNUNG - STRAFE - ERMESSEN DER ANSTELLUNGSBEHÖRDE - GERICHTLICHE NACHPRÜFUNG - UMFANG - GRENZEN - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pflichtverstoße von Beamten; Angemessene Disziplinarstrafe; Erschwerende und mildernde Umstände
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1986 - 403/85
- EuGH, 05.02.1987 - 403/85
- EuGH, 19.03.1991 - 403/85
Papierfundstellen
- Slg. 1987, 645
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 29.01.1985 - 228/83
F. / Kommission
Auszug aus EuGH, 05.02.1987 - 403/85
2 MIT URTEIL VOM 29. JANUAR 1985 IN DER RECHTSSACHE 228/83 ( F.*/*KOMMISSION, SLG. 1985, 275 ) HOB DER GERICHTSHOF ( ZWEITE KAMMER ) DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION VOM 7.*APRIL 1983 AUF, MIT DER GEGEN DEN KLAEGER DIE DISZIPLINARSTRAFE DER ENTFERNUNG AUS DEM DIENST OHNE KÜRZUNG ODER ABERKENNUNG DES ANSPRUCHS AUF DAS RUHEGEHALT VERHÄNGT WORDEN WAR.
- EuGH, 06.03.2001 - C-274/99
Connolly / Kommission - "Rechtsmittel - Beamte - Disziplinarverfahren - Artikel …
Daher ist das Vorbringen des Klägers zurückzuweisen, da weder behauptet noch dargetan worden ist, dass der Disziplinarrat seine Verpflichtung als Ermittlungsorgan, unabhängig und unparteilich zu entscheiden, verletzt hätte (vgl. Urteil F/Kommission, Randnr. 16, und Urteil des Gerichts vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-74/96, Tzoanos/Kommission, Slg. ÖD 1998, II-343, Randnr. 340).Das Gericht hat Folgendes ausgeführt: "165 Nach ständiger Rechtsprechung obliegt die Wahl der angemessenen Disziplinarstrafe der Anstellungsbehörde, sobald der dem Beamten zur Last gelegte Sachverhalt festgestellt worden ist, und der Gemeinschaftsrichter kann seine eigene Würdigung nicht an die Stelle derjenigen dieser Behörde setzen, sofern kein offensichtlicher Fehler oder Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteile [vom 30. Mai 1973 in der Rechtssache 46/72,] De Greef/Kommission, [Slg. 1973, 543,] Randnr. 45; F/Kommission, Randnr. 34; Williams/Rechnungshof I, Randnr. 83, und D/Kommission, Randnr. 96).
Ferner beruht die Bestimmung der zu verhängenden Disziplinarstrafe auf einer Gesamtwürdigung aller Tatsachen und aller Umstände des jeweiligen Falles durch die Anstellungsbehörde, denn die Artikel 86 und 89 des Statuts legen das Verhältnis zwischen den darin genannten Disziplinarstrafen und den verschiedenen Arten von Pflichtverletzungen der Beamten nicht fest und regeln auch nicht, inwiefern sich das Vorliegen von erschwerenden oder mildernden Umständen auf die Wahl der Disziplinarstrafe auswirkt (Urteil des Gerichtshof vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 403/85, F/Kommission, Slg. 1987, 645, Randnr. 26; Urteile Williams/Rechnungshof I, Randnr. 83, und Y/Parlament, Randnr. 34).
- EuG, 17.10.1991 - T-26/89
Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Disziplinarordnung - …
Das Gericht kann die Beurteilung der Anstellungsbehörde nicht durch seine eigene Beurteilung ersetzen, es sei denn, es läge ein offensichtlicher Fehler oder ein Ermessensmißbrauch vor (…Urteile vom 30. Mai 1973 in der Rechtssache 46/72, De Greef/Kommission, Slg. 1973, 543, vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83, F./Kommission, a. a. O., vom 11. Juli 1985 in den verbundenen Rechtssachen 255/83 und 256/83, R./Kommission, a. a. O., und vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 403/85, F./Kommission, Slg, 1987, 645).Die Bestimmung der in jedem Einzelfall zu verhängenden Strafe muß auf einer Gesamtwürdigung aller konkreten Tatsachen und der erschwerenden oder mildernden Umstände des jeweiligen Falles beruhen (Urteil des Gerichtshofes vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 403/85, F./Kommission, a. a. O.).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1993 - C-326/91
Henri de Compte gegen Europäisches Parlament. - Rechtsmittel - Beamte - …
(11) - Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 403/85 (F./Kommission, Slg. 1987, 645, Randnr. 2); Urteil vom 4. Februar 1970 in der Rechtssache 13/69 (…Van Eick/Kommission, Slg. 1970, S. 3, Randnrn. 8-10); zu dem Verfahrensfehler, um den es seinerzeit ging, vgl. das Urteil vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 35/67 (…Van Eick/Kommission, Slg. 1968, 489, 512 f.).(43) - Urteil Van Eick (Fußnote 11), Randnr. 7; Urteil vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 228/83 (F./Kommission, Slg. 1985, 275, Randnr. 30).
- EuGH, 19.03.1991 - 403/85
F. / Kommission
Der Antragsteller, ein ehemaliger Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, hat mit Antragsschrift, die am 28. Dezember 1990 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 41 der Satzung des Gerichtshofes der EWG einen Antrag auf Wiederaufnahme des mit Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 403/85 (F./Kommission, Slg. 1987, 645) abgeschlossenen Verfahrens gestellt.Nach dem Vorbringen des Antragsstellers besteht die neue entscheidende Tatsache, die die Wiederaufnahme des Verfahrens, in dem das angefochtene Urteil ergangen ist, rechtfertigen würde, in dem am 26. September 1990 vom Gericht erster Instanz in der Rechtssache T-122/89 (F./Kommission, Slg. 1989, II-517) erlassene Urteil über den Grad der in ursächlichem Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit stehenden dauernden Invalidität.
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2020 - C-851/19
DK/ EAD - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bestechlichkeit - Strafrechtliche …
{FN:10} Vgl. Urteil vom 5. Februar 1987, Ferrandi/Kommission (403/85, EU:C:1987:70, Rn. 26).{FN:11} Vgl. Urteile vom 5. Februar 1987, Ferrandi/Kommission (403/85, EU:C:1987:70, Rn. 18), sowie vom 19. November 2014, EH/Kommission (…F-42/14, EU:F:2014:250, Rn. 92).
- EuG, 01.04.2004 - T-198/02
N / Kommission - Beamte - Disziplinarordnung - Entfernung aus dem Dienst ohne …
43 bis 46; F./Kommission, Randnr. 34; Gerichtshof, 5. Februar 1987, F./Kommission, 403/85, Slg. 1987, 645, Randnr. 26; Gericht, 7. März 1996, Williams/Rechnungshof, T-146/94, Slg. ÖD 1996, I-A-103 und II-329, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-150/98
Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Gemeinschaften gegen E. - …
(2) - Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 403/85 (Slg. 1987, 645). - EuG, 26.09.1990 - T-122/89
F. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - 1) …
Mit Urteil vom 5. Februar 1987 wies der Gerichtshof die Klage des Klägers gegen diese Entscheidung ab ( Rechtssache 403/85, F./Kommission, Slg. 1987, 645 ). - Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-346/90
F. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - Beamte - …
(2) - Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 403/85 (Slg. 1987, 645). - EuG, 26.11.1991 - T-146/89
Calvin Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Was insbesondere die Frage betrifft, ob die gegen den Kläger verhängte Disziplinarstrafe unverhältnismässig ist im Hinblick auf die Schwere der ihm vorgeworfenen Handlungen, so ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof ebenfalls entschieden hat, daß die Bestimmung der Disziplinarstrafe auf einer Gesamtwürdigung aller konkreten Tatsachen und aller Umstände des jeweiligen Falles durch die Anstellungsbehörde beruht, da die Artikel 86 bis 89 des Statuts das Verhältnis zwischen den Strafen und den verschiedenen Arten von Pflichtverletzungen der Beamten nicht festlegen (Urteil vom 5. Februar 1987 in der Rechtssache 403/85, F./Kommission, Slg. 1987, 645, Randnr. 26).
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