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Rechtsprechung
   EuGH, 21.06.1988 - 283/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3217
EuGH, 21.06.1988 - 283/86 (https://dejure.org/1988,3217)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.1988 - 283/86 (https://dejure.org/1988,3217)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 1988 - 283/86 (https://dejure.org/1988,3217)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Richtlinie 82/470 des Rates vom 29. Juni 1982 über Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Ausübung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selb... ständigen Tätigkeiten bestimmter Hilfsgewerbetreibender des Verkehrs Art. 8; ; EWG-Vertrag Art. 189 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 5 Abs. 1

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    EWG-Vertrag, Artikel 169
    1 . Vertragsverletzungsverfahren - Frist, die dem Mitgliedstaat in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wird - Spätere Abstellung der Vertragsverletzung - Rechtsschutzinteresse für die Fortsetzung des Verfahrens

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Fehlende fristgemäße Umsetzung einer Richtlinie durch Belgien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Frist, die dem Mitgliedstaat in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wird - Spätere Abstellung der Vertragsverletzung - Rechtsschutzinteresse für die Fortsetzung des Verfahrens; [EWG-Vertrag, Artikel 169] 2. Mitgliedstaaten - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unterbliebene Umsetzung der Richtlinie 82/470/EWG des Rates in nationales Recht - Tatsächliche Ausübung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten bestimmter ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1988, 3271
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • EuGH, 08.10.1996 - C-178/94

    Dillenkofer u.a. / Bundesrepublik Deutschland

    Denn nach gefestigter Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteil vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 283/86, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 3271, Randnr. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.1993 - C-234/91

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Dänemark. - Artikel …

    ( 3 ) Vgl. z. B. Urteile vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 283/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 3271), vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88 (Kommission/Griechenland, Sig. 1990, I-4299) und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747).

    ( 4 ) Vgl. Urteile vom 17. Februar 1970 in der Rechtssache 31/69 (Kommission/Italien, Slg. 1970, 25, Randnr. 9) und vom 18. März 1986 in der Rechtssache 85/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 1149, Randnr. 24).

    ( 6 ) Vgl. Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 4343, Randnrn. 8 und 10).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-327/98

    Kommission / Frankreich

    Ferner kann auch der Umstand, daß Frankreich vorgeschlagen hat, diese Bestimmung durch die Schaffung eines vereinheitlichten Dokuments zu ändern oder zu ergänzen, und daß die Kommission sich verpflichtet hat, einen entsprechenden Entwurf vorzulegen, die Vertragsverletzung nicht aus der Welt schaffen, wie der Gerichtshof im Urteil Kommission/Belgien vom 12. Februar 1987(11) festgestellt hat.

    Dieser Standpunkt stimmt mit der Feststellung des Gerichtshofes im Urteil Kommission/Belgien vom 18. Dezember 1997(16) überein, wonach innerstaatliche Rechtsvorschriften, die keine materiellen Bestimmungen zur Umsetzung einer Richtlinie enthalten, sondern lediglich eine Behörde ermächtigen, diese zu einem späteren Zeitpunkt zu erlassen, zur umfassenden und präzisen Umsetzung dieser Richtlinie nicht geeignet sind.

    14: - Siehe Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1988 in der Rechtssache 283/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 3271, Randnr. 6) und vom 17. September 1987 in der Rechtssache 291/84 (Kommission/Niederlande, Slg. 1987, 3483).

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