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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 04.10.2001 - C-326/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,826
EuGH, 04.10.2001 - C-326/99 (https://dejure.org/2001,826)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.2001 - C-326/99 (https://dejure.org/2001,826)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - C-326/99 (https://dejure.org/2001,826)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befugnis eines Mitgliedstaats, bestimmte dingliche Rechte an einem Grundstück als einer Lieferung zugängliche körperliche Gegenstände anzusehen - Ausübung dieser Befugnis, die auf den Fall beschränkt ist, dass das Entgelt für das ...

  • Judicialis

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    ECLI:EU:C:2001:506

    "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befugnis eines Mitgliedstaats, bestimmte dingliche Rechte an einem Grundstück als einer Lieferung zugängliche körperliche Gegenstände anzusehen - Ausübung dieser Befugnis, die auf den Fall beschränkt ist, dass das Entgelt für das ...

  • EU-Kommission PDF

    "Goed Wonen"

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b
    1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Lieferung von Gegenständen - Übertragung der Befähigung, über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen - Befugnis der Mitgliedstaaten, bestimmte dingliche Rechte an Grundstücken als ...

  • EU-Kommission

    "Goed Wonen"

  • Wolters Kluwer

    Bestimmte dingliche Rechte an einem Grundstück; Einer Lieferung zugängliche körperliche Gegenstände; Entsprechung des Entgelts für das dingliche Recht mindestens dem wirtschaftlichen Wert des betreffenden Grundstücks; Steuerbefreiung bei der "Vermietung und Verpachtung ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Qualifikation als Lieferung eines Gegenstands nach der 6. MwSt-RL kann bei Nießbrauch von der Höhe des Entgelts abhängig gemacht werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Lieferung von Gegenständen - Übertragung der Befähigung, über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen - Befugnis der Mitgliedstaaten, bestimmte dingliche Rechte an Grundstücken als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Umsatzsteuer; Lieferung bestimmter dinglicher Rechte an einem Grundstück

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 388/77 Art 5 Abs 3, Richtlinie 77/388/EWG Art 5 Abs 3, EWGRL 388/77 Art 13 Teil B Buchst c, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil B Buchst c, EWGRL 388/77 Art 13 Teil C, Richtlin... ie 77/388/EWG Art 13 Teil C
    Nießbrauch; Vermietung; Verpachtung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (77/388/EWG), Artikel 5 Absatz 3 - Befugnis eines Mitgliedstaats, bestimmte dingliche Rechte als "Lieferung eines Gegenstands" anzusehen - Ausübung dieser ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, I-6831
  • BB 2001, 2625
  • BB 2001, 945
  • DB 2001, 2280
 
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Wird zitiert von ... (70)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.09.2000 - C-358/97

    Kommission / Irland - "Vertragsverletzung - Artikel 4 Absatz 5 der Sechsten …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-326/99
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die in der Sechsten Richtlinie, insbesondere ihrem Artikel 13, vorgesehenen Steuerbefreiungen eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz des Artikels 2 der Richtlinie darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (namentlich zur Steuerbefreiung für die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken vgl. Urteile vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-358/97, Kommission/Irland, Slg. 2000, I-6301, Randnr. 55, und vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-150/99, Stockholm Lindöpark, Slg. 2001, I-493, Randnr. 25).

    Folglich müssen die in Artikel 13 Teil B der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen, auch wenn diese Bestimmung auf die von den Mitgliedstaaten festgelegten Befreiungstatbestände verweist, eigenständigen Begriffen des Gemeinschaftsrechts entsprechen, damit die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer einheitlich nach Gemeinschaftsregeln festgelegt werden kann (vgl. Urteile Kommission/Irland, Randnr. 51, und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-240/99, Försäkringsaktiebolaget Skandia, Slg. 2001, I-1951, Randnr. 23).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass der Ausdruck "Vermietung und Verpachtung" in Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie weiter ist als die entsprechenden Begriffe der einzelnen nationalen Rechte (vgl. Urteil Kommission/Irland, Randnr. 54).

  • EuGH, 18.01.2001 - C-150/99

    Stockholm Lindöpark - "Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-326/99
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die in der Sechsten Richtlinie, insbesondere ihrem Artikel 13, vorgesehenen Steuerbefreiungen eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz des Artikels 2 der Richtlinie darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (namentlich zur Steuerbefreiung für die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken vgl. Urteile vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-358/97, Kommission/Irland, Slg. 2000, I-6301, Randnr. 55, und vom 18. Januar 2001 in der Rechtssache C-150/99, Stockholm Lindöpark, Slg. 2001, I-493, Randnr. 25).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer / Finanzamt Donaueschingen - Steuerrecht - Sechste …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-326/99
    Daher führen die Beachtung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer und das Erfordernis einer kohärenten Anwendung der Bestimmungen der Sechsten Richtlinie, insbesondere der korrekten, einfachen und einheitlichen Anwendung der vorgesehenen Befreiungen (vgl. Urteil vom 11. Juli 1998 in der Rechtssache C-283/95, Fischer, Slg. 1998, I-3369, Randnr. 28), dazu, die Gewährung eines Rechts wie des Nießbrauchs, um das es im Ausgangsverfahrens geht, im Rahmen der Anwendung des Artikels 13 Teil B Buchstabe b und Teil C Buchstabe a der Sechsten Richtlinie der Vermietung und Verpachtung gleichzustellen.
  • EuGH, 08.02.1990 - 320/88

    Staatssecretaris van Financiën / Shipping und Forwarding Enterprise Safe

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-326/99
    Zur Beantwortung der Frage, ob der nationale Gesetzgeber Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b der Sechsten Richtlinie so umsetzen durfte, dass dingliche Rechte, die ihrem Inhaber ein Nutzungsrecht an Grundstücken geben, je nach der Höhe des Entgelts für die Übertragung dieser Rechte als körperliche Gegenstände angesehen werden können, bezieht sich das vorlegende Gericht auf die im Urteil vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-320/88 (SAFE, Slg. 1990, I-285, Randnrn.
  • EuGH, 08.03.2001 - C-240/99

    Skandia - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Versicherungs- und …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-326/99
    Folglich müssen die in Artikel 13 Teil B der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen, auch wenn diese Bestimmung auf die von den Mitgliedstaaten festgelegten Befreiungstatbestände verweist, eigenständigen Begriffen des Gemeinschaftsrechts entsprechen, damit die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer einheitlich nach Gemeinschaftsregeln festgelegt werden kann (vgl. Urteile Kommission/Irland, Randnr. 51, und vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-240/99, Försäkringsaktiebolaget Skandia, Slg. 2001, I-1951, Randnr. 23).
  • EuGH, 04.12.1990 - C-186/89

    Van Tiem / Staatssecretaris van Financiën

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-326/99
    Der Gerichtshof hat jedoch im Urteil vom 4. Dezember 1990 in der Rechtssache C-186/89 (Van Tiem, Slg. 1990, I-4363) für Recht erkannt, dass, sofern ein Mitgliedstaat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, der in Artikel 5 Absatz 1 enthaltene Begriff "Übertragung" dahin auszulegen ist, dass er auch die Begründung eines der in Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe b genannten dinglichen Rechte umfasst.
  • EuGH, 03.02.2000 - C-12/98

    Amengual Far - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vermietung und Verpachtung von …

    Auszug aus EuGH, 04.10.2001 - C-326/99
    Wie sich bereits aus dem Wortlaut ihres Artikels 13 Teil B Buchstabe b und Teil C ergibt, räumt die Sechste Richtlinie den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Frage, ob die betreffenden Umsätze von der Steuer zu befreien oder zu besteuern sind, ein weites Ermessen ein (vgl. Urteil vom 3. Februar 2000 in der Rechtssache C-12/98, Amengual Far, Slg. 2000, I-527, Randnr. 13).
  • EuGH, 20.01.2021 - C-288/19

    Finanzamt Saarbrücken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer …

    Rn. 40 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs setzt eine "Vermietung eines Grundstücks" im Sinne von Art. 13 Teil B Buchst. b der Sechsten Richtlinie voraus, dass mehrere Voraussetzungen erfüllt sind, und zwar, dass der Eigentümer eines Grundstücks dem Mieter gegen Zahlung eines Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Recht überträgt, seine Sache in Besitz zu nehmen und andere von diesem Recht auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. Oktober 2001, "Goed Wonen", C-326/99, EU:C:2001:506, Rn. 55, …sowie vom 18. Juli 2013, Medicom und Maison Patrice Alard, C-210/11 und C-211/11, EU:C:2013:479, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BFH, 17.12.2014 - XI R 16/11

    Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte

    Rn. 23 Das grundlegende Merkmal des unionsrechtlichen Begriffs der "Vermietung von Grundstücken" besteht darin, dass dem Vertragspartner auf bestimmte Zeit gegen eine Vergütung das Recht eingeräumt wird, ein Grundstück so in Besitz zu nehmen, als wäre er dessen Eigentümer, und jede andere Person von diesem Recht auszuschließen (EuGH-Urteile vom 4. Oktober 2001 C-326/99, Goed Wonen, Slg. 2001, I-6831, BFH/NV Beilage 2002, 10, Rz 55;… vom 9. Oktober 2001 C-108/99, Cantor Fitzgerald International, Slg. 2001, I-7257, BFH/NV Beilage 2002, 19, Rz 21;… vom 12. Juni 2003 C-275/01, Sinclair Collis, Slg. 2003, I-5965, BFH/NV Beilage 2003, 216, Rz 25;… vom 18. November 2004 C-284/03, Temco Europe, Slg. 2004, I-11237, BFH/NV Beilage 2005, 86, Rz 19; vom 16. Dezember 2010 C-270/09, MacDonald Resorts, Slg. 2010, I-13179, UR 2011, 462, Rz 46;… vgl. auch BFH-Urteil vom 27. September 2007 V R 73/05, BFH/NV 2008, 252, unter II.1., m.w.N.).

    Rn. 24 c) Der Begriff "Vermietung von Grundstücken" i.S. von § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG und Art. 13 Teil B Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG ist eng auszulegen, da diese Bestimmungen eine Ausnahme von dem allgemeinen Grundsatz vorsehen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (EuGH-Urteile Goed Wonen in Slg. 2001, I-6831, BFH/NV Beilage 2002, 10, Rz 46, und Temco Europe in Slg. 2004, I-11237, BFH/NV Beilage 2005, 86, Rz 17).

  • BFH, 07.07.2005 - V R 34/03

    Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung eines Beratervertrages gegen …

    Im Urteil vom 4. Oktober 2001 Rs. C-326/99 --Stichting Goed Wonen-- (UR 2001, 484, BFH/NV Beilage 2001, 10, RandNr. 33 ff.) hat der EuGH entschieden, dass als "Lieferung von Gegenständen" die Begründung, die Übertragung oder die Änderung dinglicher Rechte an Grundstücken, sowie der Verzicht auf sie eingestuft werden könnte.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-326/99   

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https://dejure.org/2001,28644
Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-326/99 (https://dejure.org/2001,28644)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - C-326/99 (https://dejure.org/2001,28644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    "Goed Wonen"

  • EU-Kommission PDF

    Stichting "Goed Wonen" gegen Staatssecretaris van Financiën.

    Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befugnis eines Mitgliedstaats, bestimmte dingliche Rechte an einem Grundstück als einer Lieferung zugängliche körperliche Gegenstände anzusehen - Ausübung dieser Befugnis, die auf den Fall beschränkt ist, dass das Entgelt für das ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, I-6831
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-288/19

    Finanzamt Saarbrücken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer …

    Rn. 55 Der Gerichtshof hat erstmals im Urteil vom 4. Oktober 2001, "Goed Wonen" (C-326/99, EU:C:2001:506), festgestellt, dass es sich dabei um ein notwendiges Merkmal einer Vermietung im Sinne der Mehrwertsteuervorschriften handelt.

    Rn. 59 Erst in späteren Urteilen hat der Gerichtshof dieses Kriterium unmittelbar auf den Mietvertrag im Sinne der Vorschriften über die Befreiung von der Mehrwertsteuer bezogen und gleichzeitig die im Urteil "Goed Wonen" verwendete Formulierung stark vereinfacht.

    {FN:23} Vgl. Urteil vom 4. Oktober 2001, "Goed Wonen" (C-326/99, EU:C:2001:506, Rn. 31).

    {FN:24} Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache "Goed Wonen" (C-326/99, EU:C:2001:115, Nrn. 79 und 84).

    {FN:25} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache "Goed Wonen" (C-326/99, EU:C:2001:115, Nrn. 60 und 74).

    {FN:26} Urteil vom 4. Oktober 2001, "Goed Wonen" (C-326/99, EU:C:2001:506, Rn. 55).

    {FN:29} Vgl. entsprechend im Kontext der Unterscheidung zwischen dem Nutzungsrecht und der Anmietung einer Immobilie Urteil vom 4. Oktober 2001, "Goed Wonen" (C-326/99, EU:C:2001:506, Rn. 58).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-235/17

    Kommission/ Ungarn (Niessbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen) - …

    {FN:117} Vgl. wegen einer Darstellung der Merkmale des Nießbrauchs, wie er im römischen Recht und im Recht verschiedener Mitgliedstaaten geregelt war bzw. ist, Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache "Goed Wonen" (C-326/99, EU:C:2001:115, Nrn. 54 bis 56).

    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache "Goed Wonen" (C-326/99, EU:C:2001:115, Nr. 56).

    {FN:121} Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache "Goed Wonen" (C-326/99, EU:C:2001:115, Nr. 56).

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