Rechtsprechung
| EuGH, 06.06.2002 - C-177/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 4 und 11 der Richtlinie 96/59/EG über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT)
- Judicialis
Richtlinie des Rates 96/59/EWG Art. 4; ; Richtlinie des Rates 96/59/EWG Art. 11
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
"Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 4 und 11 der Richtlinie 96/59/EG über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT)"
- EU-Kommission
Kommission / Frankreich
Artikel 226 EG
Vertragsverletzungsverfahren Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof Maßgebliche Sachlage Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist - EU-Kommission
Kommission / Frankreich
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT); Dekontaminierung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzungsverfahren Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof Maßgebliche Sachlage Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist; [Artikel 226 EG]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Kommission / Frankreich
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtübermittlung einer Zusammenfassung der Bestandsaufnahmen der Geräte mit mehr als 5 dm3 PCB, einen Plan zur Dekontaminierung und/oder Beseitigung der in das Bestandsverzeichnis aufgenommenen Geräte und der darin enthaltenen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-177/01
- EuGH, 06.06.2002 - C-177/01
Papierfundstellen
- Slg. 2002, I-5137
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 11.11.1999 - C-315/98
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 06.06.2002 - C-177/01
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-315/98, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-8001, Randnr. 11).
- EuGH, 05.06.2003 - C-83/02
Kommission / Griechenland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (siehe u. a. Urteile vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-177/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-5137, Randnr. 13, und vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7). - EuGH, 05.12.2002 - C-174/01
Kommission / Luxemburg - "Vertragsverletzungsverfahren - Abfallbewirtschaftung - …
Zunächst in darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-148/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9823, Randnr. 7, und vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-177/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-5137, Randnr. 13). - EuGH, 11.09.2003 - C-67/02
Kommission / Irland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 5 der …
Dazu ist darauf zu verweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-177/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-5137, Randnr. 13). - Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-97/01
Kommission / Luxemburg
8: - Règlement grand-ducal du 8 juin 2001 déterminant les conditions d'utilisation du domaine routier et ferroviaire de l'État par les opérateurs de télécommunications, les gestionnaires de réseaux de transport d'électricité et les entreprises de transport de gaz naturel, Mémorial vom 13. Juni 2001.9: - Vgl. erst kürzlich Urteil vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-177/01 (Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-0000). - Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2002 - C-174/01
Kommission / Luxemburg
4: - Mémorial "A" Nr. 26 vom 3. April 1998, S. 400.5: - Siehe oben, Nr. 6.6: - Urteile vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94 (Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 20), vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15), vom 11. Juni 1998 in den Rechtssachen C-232/95 und C-233/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-3343, Randnr. 38) und vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-177/01 (Kommission/Frankreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 13).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-177/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 4 und 11 der Richtlinie 96/59/EG über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-177/01
- EuGH, 06.06.2002 - C-177/01
Papierfundstellen
- Slg. 2002, I-5137
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