Rechtsprechung
| EuGH, 12.02.2003 - C-399/02 P (R) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Judicialis
- Europäischer Gerichtshof
Marcuccio / Kommission
"Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wiederzuweisung einer Planstelle und ihres Inhabers von der Delegation der Kommission in Luanda (Angola) zu deren Sitz in Brüssel - Aussetzung des ...
- EU-Kommission
Luigi Marcuccio gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Satzung des Gerichtshofes, Artikel 56 Absatz 1
1. Rechtsmittel - Gründe - Vorbringen gegen eine Erwägung im Urteil oder im Beschluss, die kein tragender Bestandteil der Entscheidung ist - Unbeachtlicher Rechtsmittelgrund
- EU-Kommission
Luigi Marcuccio gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Statut und Beschäftigungsbedingungen - EG
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel gegen einen Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Voraussetzungen eines Antrags auf einstweilige Anordnung; Wiederzuweisung einer Planstelle und ihres Inhabers von der Delegation der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Rechtsmittel - Gründe - Vorbringen gegen eine Erwägung im Urteil oder im Beschluss, die kein tragender Bestandteil der Entscheidung ist - Unbeachtlicher Rechtsmittelgrund
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 27. September 2002 in der Rechtssache T-236/02 R (Luigi Marcuccio/Kommission) - Zurückweisung des Antrags des Klägers auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission über die ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 2003, I-1417
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (18)
- EuG, 27.09.2002 - T-236/02
Marcuccio / Kommission - Beamtenstatut
Auszug aus EuGH, 12.02.2003 - C-399/02
betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 2002 in der Rechtssache T-236/02 R (Marcuccio/Kommission, Slg. 2002, II-0000) wegen Aufhebung dieses Beschlusses, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch C. Berardis-Kayser und E. De March als Bevollmächtigte im Beistand von A. Dal Ferro, avvocato, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Antragsgegnerin im ersten Rechtszug,.Der Rechtsmittelführer hat mit Rechtsmittelschrift, die am 11. November 2002 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß den Artikeln 225 EG und 50 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 2002 in der Rechtssache T-236/02 R (Marcuccio/Kommission, Slg. 2002, II-0000, im Folgenden: angefochtener Beschluss) eingelegt, mit dem dieser seinen Antrag zurückgewiesen hat, einerseits den Vollzug der Entscheidung der Kommission vom 18. März 2002 (im Folgenden: streitige Entscheidung) auszusetzen, mit der die Planstelle A 7/A 6 und ihr Inhaber, der Rechtsmittelführer, von der Generaldirektion Entwicklung, Delegation der Kommission in Luanda (Angola), wieder der Generaldirektion Entwicklung der Kommission in Brüssel (Belgien) zugewiesen worden sind, und andererseits seine unverzügliche Wiederverwendung für die zuvor bei der genannten Delegation ausgeübten Tätigkeiten anzuordnen.
- EuGH, 23.03.2001 - C-7/01
FEG / Kommission - "Rechtsmittel - Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster …
Auszug aus EuGH, 12.02.2003 - C-399/02
Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Voraussetzungen für die Aussetzung des Vollzugs kumulativ vorliegen müssen, so dass der Aussetzungsantrag zurückzuweisen ist, sofern eine Voraussetzung fehlt (Beschlüsse SCK und FNK/Kommission, Randnr. 30, und DSR-Senator Lines/Kommission, Randnr. 62, sowie Beschluss vom 23. März 2001 in der Rechtssache C-7/01 P[R], FEG/Kommission, Slg. 2001, I-2559, Randnr. 50). - EuGH, 15.04.1998 - C-43/98
Camar / Kommission und Rat - "Rechtsmittel - Beschluß des Präsidenten des …
Auszug aus EuGH, 12.02.2003 - C-399/02
Daraus ergibt sich, dass im Rahmen des vorliegenden Rechtsmittels und nach ständiger Rechtsprechung Rechtsmittelgründe, die sich auf das Bestehen eines Fumus boni iuris beziehen, mit denen aber nicht die fehlende Dringlichkeit der beantragten Maßnahmen in Frage gestellt wird, nicht, und zwar auch nicht teilweise, zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses führen können (Beschlüsse vom 14. Oktober 1996, SCK und FNK/Kommission, Randnr. 31, und vom 15. April 1998 in der Rechtssache C-43/98 P[R], Camar/Kommission und Rat, Slg. 1998, I-1815, Randnr. 40).
- EuG, 11.04.1995 - T-82/95
Carmen Gómez de Enterria gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verfahren des …
Auszug aus EuGH, 12.02.2003 - C-399/02
Mit seinem sechsten Rechtsmittelgrund wirft der Rechtsmittelführer dem Richter der einstweiligen Anordnung vor, den Gleichheitssatz insoweit verletzt zu haben, als er sich in Randnummer 35 des angefochtenen Beschlusses auf die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 11. April 1995 in der Rechtssache T-82/95 R (Gómez de Enterría/ Europäisches Parlament, Slg. ÖD 1995, I-A-91 und II-297) und vom 21. März 2001 in der Rechtssache T-52/01 R (Schaefer/Kommission, Slg. ÖD 2001, I-A-115 und II-543) gestützt habe, wohingegen seine persönliche Lage beträchtliche Unterschiede zu den Situationen aufweise, um die es in diesen beiden Rechtssachen gehe. - EuGH, 24.10.2002 - C-82/01
Aéroports de Paris / Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - Luftverkehr - …
Auszug aus EuGH, 12.02.2003 - C-399/02
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Rügen im Rahmen eines Rechtsmittels, die sich gegen Entscheidungsgründe richten, die nicht den Tenor des Urteils oder des Beschlusses tragen, unbeachtlich sind (vgl. insbesondere Urteil vom 22. Dezember 1993 in der Rechtssache C-244/91 P, Pincherle/Kommission, Slg. 1993, I-6965, Randnr. 31, Beschluss vom 25. März 1996 in der Rechtssache C-137/95 P, SPO u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1611, Randnr. 47, und Urteil vom 24. Oktober 2002 in der Rechtssache C-82/01 P, Aéroports de Paris/Kommission, Slg. 2002, I-9297, Randnr. 41). - EuGH, 25.03.1996 - C-137/95
SPO u.a. / Kommission
Auszug aus EuGH, 12.02.2003 - C-399/02
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass Rügen im Rahmen eines Rechtsmittels, die sich gegen Entscheidungsgründe richten, die nicht den Tenor des Urteils oder des Beschlusses tragen, unbeachtlich sind (vgl. insbesondere Urteil vom 22. Dezember 1993 in der Rechtssache C-244/91 P, Pincherle/Kommission, Slg. 1993, I-6965, Randnr. 31, Beschluss vom 25. März 1996 in der Rechtssache C-137/95 P, SPO u. a./Kommission, Slg. 1996, I-1611, Randnr. 47, und Urteil vom 24. Oktober 2002 in der Rechtssache C-82/01 P, Aéroports de Paris/Kommission, Slg. 2002, I-9297, Randnr. 41). - EuGH, 01.06.1994 - C-136/92
Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.
Auszug aus EuGH, 12.02.2003 - C-399/02
Sofern nämlich die allgemeinen Rechtsgrundsätze und die Verfahrensvorschriften über die Beweislast und die Beweisführung eingehalten worden sind, ist es allein Sache des Gerichts, den Beweiswert der ihm vorgelegten Beweismittel zu beurteilen (Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 66, Beschlüsse vom 5. Februar 1998 in der Rechtssache C-30/96 P, Abello u. a./Kommission, Slg. 1998, I-377, Randnr. 53, und vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache C-159/98 P[R], Niederländische Antillen/Rat, Slg. 1998, I-4147, Randnr. 68). - EuGH, 19.07.1995 - C-149/95
Kommission / Atlantic Container Line u.a.
Auszug aus EuGH, 12.02.2003 - C-399/02
Soweit der Rechtsmittelführer durch diese Argumentation die Begründung des angefochtenen Beschlusses zu dieser Frage beanstandet, ist daran zu erinnern, dass vom Richter der einstweiligen Anordnung nicht verlangt werden kann, dass er ausdrücklich auf alle tatsächlichen und rechtlichen Punkte eingeht, die möglicherweise im Laufe des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes erörtert worden sind (Beschlüsse vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P[R], Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 58, und in der Rechtssache Antonissen/Rat und Kommission, Randnr. 25). - EuGH, 14.10.1996 - C-268/96
SCK und FNK / Kommission
Auszug aus EuGH, 12.02.2003 - C-399/02
Es genügt, dass die von ihm berücksichtigten Gründe angesichts der Umstände des Einzelfalles seinen Beschluss schlüssig rechtfertigen und dem Gerichtshof die Wahrnehmung seiner richterlichen Kontrolle ermöglichen (Beschlüsse vom 14. Oktober 1996 in der Rechtssache C-268/96 P[R], SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, I-4971, Randnr. 52, vom 10. September 1997 in der Rechtssache C-248/97 P[R], Chaves Fonseca Ferrão/HABM, Slg. 1997, I-4729, Randnr. 20, und Niederländische Antillen/Kommission, Randnr.70). - EuGH, 14.12.1999 - C-364/99
DSR-Senator Lines / Kommission
Auszug aus EuGH, 12.02.2003 - C-399/02
Soweit nun der Richter der einstweiligen Anordnung entschieden hat, dass die Voraussetzung der Dringlichkeit nicht erfüllt sei, war er nicht mehr gehalten, die unterschiedlichen Interessen in dieser Sache gegeneinander abzuwägen (in diesem Sinne Beschluss vom 14. Dezember 1999 in der Rechtssache C-364/99 P[R], DSR-Senator Lines/Kommission, Slg. 1999, I-8733, Randnr. 61). - EuGH, 25.03.1999 - C-65/99
Willeme / Kommission - "Rechtsmittel - Beschluß des Präsidenten des Gerichts …
- EuGH, 30.04.1997 - C-89/97
Moccia Irme / Kommission
- EuGH, 15.12.2000 - C-361/00
Cho Yang Shipping / Kommission
- EuGH, 22.12.1993 - C-244/91
Pincherle / Kommission
- EuGH, 29.01.1997 - C-393/96
Antonissen / Rat und Kommission
- EuGH, 25.06.1998 - C-159/98
Gouvernement des Antilles néerlandaises / Rat - "Rechtsmittel - Beschluß des …
- EuGH, 05.02.1998 - C-30/96
Abello u.a. / Kommission - "Beamte - Gehaltsabrechnungen - …
- EuGH, 10.09.1997 - C-248/97
Chaves Fonseca Ferrão / HABM - "Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des …
- EuGH, 08.05.2003 - C-39/03
Cambridge Healthcare Supplies / Kommission - "Rechtsmittel -Humanarzneimittel - …
Da sich die Voraussetzung der Dringlichkeit als nicht erfüllt erwiesen hat, braucht das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Abwägung der widerstreitenden Interessen nicht geprüft zu werden (in diesem Sinne auch Beschlüsse vom 14. Dezember 1999 in der Rechtssache C-364/99 P[R], DSR-Senator Lines/Kommission, Slg. 1999, I-8733, Randnr. 62, und vom 12. Februar 2003 in der Rechtssache C-399/02 P[R], Marcuccio/Kommission, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 36). - EuGH, 31.07.2003 - C-208/03
Le Pen / Parlament - "Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Antrag …
Zwar können einstweilige Anordnungen, die schon nicht geeignet wären, den vom Antragsteller angeführten schweren und nicht wieder gutzumachenden Schaden zu verhindern, hierfür erst recht nicht erforderlich sein (Beschlüsse vom 30. April 1997 in der Rechtssache C-89/97 P[R], Moccia Irme/Kommission, Slg. 1997, I-2327, Randnr. 44, und vom 12. Februar 2003 in der Rechtssache C-399/02 P[R], Slg. 2003, I-1417, Randnr. 26), doch würde eine solche Beurteilung in der vorliegenden Rechtssache voraussetzen, dass sich der Richter der einstweiligen Anordnung zum genauen Umfang der Befugnisse des Parlaments im Bereich des Mandatsverlusts seiner Mitglieder äußert, was zwangsläufig die Hauptsache vorwegnehmen würde. - EuG, 14.09.2011 - T-236/02
Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Entscheidung der Kommission über die …
Ce pourvoi a été rejeté par ordonnance du président de la Cour du 12 février 2003, Marcuccio/Commission [C-399/02 P(R), Rec.
- EuGH, 20.06.2003 - C-156/03
Laboratoires Servier / Kommission - "Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf …
Da sich die Voraussetzung der Dringlichkeit als nicht erfüllt erwiesen hat, braucht das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Abwägung der widerstreitenden Interessen nicht geprüft zu werden (in diesem Sinne auch Beschlüsse vom 14. Dezember 1999 in der Rechtssache C-364/99 P[R], DSR-Senator Lines/Kommission, Slg. 1999, I-8733, Randnr. 62, vom 12. Februar 2003 in der Rechtssache C-399/02 P[R], Marcuccio/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36, und Kommission/Artegodan u. a., Randnr. 54). - EuGH, 07.06.2018 - C-463/17
Ori Martin/ Gerichtshof der Europäischen Union - Rechtsmittel - …
Rn. 32 In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung Rügen im Rahmen eines Rechtsmittels, die sich gegen Entscheidungsgründe richten, die nicht den Tenor des Urteils oder des Beschlusses tragen, unbeachtlich sind (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 12. Februar 2003, Marcuccio/Kommission, C-399/02 P[R], EU:C:2003:90, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2017 - C-677/15
EUIPO/ European Dynamics Luxembourg u.a. - Rechtsmittel - Öffentliche …
{FN:46} Vgl. in diesem Sinne Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 12. Februar 2003, Marcuccio/Kommission (C-399/02 P[R], EU:C:2003:90, Rn. 17), sowie Beschluss vom 8. September 2016, Real Express/EUIPO (…C-309/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:671, Rn. 81). - EuG, 19.01.2010 - T-355/08
De Fays / Kommission - Rechtsmittel - Anschlussrechtsmittel - Öffentlicher Dienst …
56 Est inopérant et doit être rejeté le moyen soulevé dans le cadre d'un pourvoi qui est dirigé contre des motifs d'un arrêt du Tribunal de la fonction publique qui ne constituent pas le soutien nécessaire de la décision sous pourvoi [voir, par analogie, ordonnance du président de la Cour du 12 février 2003, Marcuccio/Commission, C-399/02 P(R), Rec. - EuGH, 08.05.2003 - C-39/03.P-R
Richtlinie 65/65/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über …
Da sich die Voraussetzung der Dringlichkeit als nicht erfüllt erwiesen hat, braucht das Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Abwägung der widerstreitenden Interessen nicht geprüft zu werden (in diesem Sinne auch Beschlüsse vom 14. Dezember 1999 in der Rechtssache C-364/99 P[R], DSR-Senator Lines/Kommission, Slg. 1999, I-8733, Randnr. 62, und vom 12. Februar 2003 in der Rechtssache C-399/02 P[R], Marcuccio/Kommission, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 36).
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