Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuG, 19.11.2009 - T-334/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8651
EuG, 19.11.2009 - T-334/07 (https://dejure.org/2009,8651)
EuG, Entscheidung vom 19.11.2009 - T-334/07 (https://dejure.org/2009,8651)
EuG, Entscheidung vom 19. November 2009 - T-334/07 (https://dejure.org/2009,8651)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,8651) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Dichlorvos - Nichtaufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Bewertungsverfahren - Gutachten eines wissenschaftlichen Gremiums der EFSA - Einrede der Rechtswidrigkeit - Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1490/2002 - Vorlage neuer ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Denka International / Kommission

    Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Dichlorvos - Nichtaufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Bewertungsverfahren - Gutachten eines wissenschaftlichen Gremiums der EFSA - Einrede der Rechtswidrigkeit - Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1490/2002 - Vorlage neuer ...

  • EU-Kommission PDF

    Denka International / Kommission

    Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Dichlorvos - Nichtaufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Bewertungsverfahren - Gutachten eines wissenschaftlichen Gremiums der EFSA - Einrede der Rechtswidrigkeit - Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1490/2002 - Vorlage neuer ...

  • EU-Kommission

    Denka International / Kommission

    Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Dichlorvos - Nichtaufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Bewertungsverfahren - Gutachten eines wissenschaftlichen Gremiums der EFSA - Einrede der Rechtswidrigkeit - Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1490/2002 - Vorlage neuer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Dichlorvos - Nichtaufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Bewertungsverfahren - Gutachten eines wissenschaftlichen Gremiums der EFSA - Einrede der Rechtswidrigkeit - Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1490/2002 - Vorlage neuer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Denka International / Kommission

    Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Dichlorvos - Nichtaufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG - Bewertungsverfahren - Gutachten eines wissenschaftlichen Gremiums der EFSA - Einrede der Rechtswidrigkeit - Art. 20 der Verordnung (EG) Nr. 1490/2002 - Vorlage neuer ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 31. August 2007 - Denka International / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Aufhebung der Entscheidung 2007/387/EG der Kommission vom 6. Juni 2007 über die Nichtaufnahme von Dichlorvos in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (bekannt gegeben unter Aktenzeichen ...

Papierfundstellen

  • Slg. 2009, II-4205
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (27)

  • EuG, 09.09.2008 - T-75/06

    Bayer CropScience u.a. / Kommission - Richtlinie 91/414/EWG - …

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-334/07
    Rn. 92 Es ist daran zu erinnern, dass die Richtlinie 91/414, wie aus ihren Erwägungsgründen 5, 6 und 9 hervorgeht, der Beseitigung der Hindernisse für den innergemeinschaftlichen Handel mit Pflanzenschutzmitteln unter Aufrechterhaltung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt sowie für die Gesundheit von Mensch und Tier dienen soll (Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 2006, Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie, C-138/05, Slg. 2006, I-8339, Randnr. 43, und Urteil des Gerichts vom 9. September 2008, Bayer CropScience u. a./Kommission, T-75/06, Slg. 2008, II-0000, Randnr. 81).

    Rn. 93 Damit die Kommission das ihr gesetzte Ziel wirksam verfolgen kann und im Hinblick darauf, dass sie komplexe technische Beurteilungen vorzunehmen hat, ist ihr in diesem Rahmen ein weites Ermessen zuzuerkennen (Urteil des Gerichtshofs vom 18. Juli 2007, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission, C-326/05 P, Slg. 2007, I-6557, im Folgenden: Urteil IQV, Randnr. 75, und Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 82).

    Nach ständiger Rechtsprechung muss der Gemeinschaftsrichter nämlich im Rahmen dieser Kontrolle feststellen, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt von der Kommission zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung dieses Sachverhalts und kein Ermessensmissbrauch vorliegen (Urteile des Gerichtshofs vom 25. Januar 1979, Racke, 98/78, Slg. 1979, 69, Randnr. 5, und vom 22. Oktober 1991, Nölle, C-16/90, Slg. 1991, I-5163, Randnr. 12, Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 83).

    Somit obliegt es dem Antragsteller, die Unschädlichkeit des Wirkstoffs nachzuweisen (vgl. entsprechend Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 85).

    Rn. 115 Dazu ist festzustellen, dass die in Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 91/414 für die Aufnahme eines Wirkstoffs in Anhang I genannten Kriterien weit gefasst sind und auf einer Risikoanalyse schädlicher Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf das Grundwasser oder unannehmbarer Auswirkungen auf die Umwelt beruhen (Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 184).

    Dieser Grundsatz gebietet es, dass die Adressaten von Entscheidungen, die deren Interessen spürbar beeinträchtigen, in die Lage versetzt werden, ihren Standpunkt in sachdienlicher Weise vorzutragen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juni 2006, Dokter u. a., C-28/05, Slg. 2006, I-5431, Randnr. 74, und Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 130).

    84 bis 88, und Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 89).

    Rn. 138 Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nach dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung verfolgten berechtigten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende anzuwenden ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 1987, Maizena u. a., 137/85, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15, Urteile Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnr. 411, und Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 223).

    Rn. 148 Nach der Rechtsprechung kann sich auf Vertrauensschutz jeder berufen, bei dem die Gemeinschaftsverwaltung durch bestimmte Zusicherungen begründete Erwartungen geweckt hat (Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juli 2004, Di Lenardo und Dilexport, C-37/02 und C-38/02, Slg. 2004, I-6911, Randnr. 70, Urteil des Gerichts vom 17. Dezember 1998, Embassy Limousines & Services/Parlament, T-203/96, Slg. 1998, II-4239, Randnr. 74; vgl. in diesem Sinne auch Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 153).

    In ihr ist deshalb darzulegen, worin der Klagegrund besteht, auf den die Klage gestützt wird, so dass seine bloß abstrakte Nennung den Erfordernissen der Satzung des Gerichtshofs und der Verfahrensordnung nicht entspricht (Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 120).

    Rn. 169 Es ist daran zu erinnern, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung nur dann vorliegt, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile des Gerichts vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Randnr. 453, und Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 236).

    Eine solche Auslegung würde dem Ziel des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 91/414, ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, zuwiderlaufen, da es dem Antragsteller, dem zum einen die Beweislast für die Unschädlichkeit des Wirkstoffs obliegt und der zum anderen den fraglichen Wirkstoff am besten kennt, ein Vetorecht im Hinblick auf eine etwaige Entscheidung über die Nichtaufnahme des fraglichen Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie 91/414 einräumen würde (Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 93).

    Rn. 182 Eine solche Auslegung der genannten Vorschrift ist zudem schon deshalb ausgeschlossen, weil die im zehnten Erwägungsgrund der angefochtenen Entscheidung aufgeführte Möglichkeit besteht, (erneut) einen Antrag auf Zulassung des Wirkstoffs im Hinblick auf seine etwaige Aufnahme in Anhang I der Richtlinie 91/414 auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 94).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-326/05

    Industrias Químicas del Vallés / Kommission - Rechtsmittel - Nichtaufnahme von …

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-334/07
    Rn. 93 Damit die Kommission das ihr gesetzte Ziel wirksam verfolgen kann und im Hinblick darauf, dass sie komplexe technische Beurteilungen vorzunehmen hat, ist ihr in diesem Rahmen ein weites Ermessen zuzuerkennen (Urteil des Gerichtshofs vom 18. Juli 2007, 1ndustrias Químicas del Vallés/Kommission, C-326/05 P, Slg. 2007, I-6557, im Folgenden: Urteil IQV, Randnr. 75, und Urteil Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 82).

    Die Lage der Klägerin sei also derjenigen der Klägerin in dem oben in Randnr. 93 angeführten Urteil IQV vergleichbar.

    Die Klägerin ist der Auffassung, eine solche Verpflichtung ergebe sich einerseits aus genauen Zusicherungen, die sie auf der Sitzung der EPCO vom 27. Juni bis 1. Juli 2005 und vom PPR-Gremium erhalten habe, eine Langzeitstudie sei nicht erforderlich, und andererseits aus dem oben in Randnr. 93 angeführten Urteil IQV.

    Rn. 133 Zum anderen bietet das oben in Randnr. 93 angeführte Urteil IQV im vorliegenden Fall keine Unterstützung.

    Aus diesem Urteil lässt sich nämlich der Schluss ziehen, dass eine Fristverlängerung obligatorisch ist, wenn es nicht unmöglich ist, von den Verfahrensfristen der streitigen Regelung abzuweichen, und die Antragsteller durch höhere Gewalt daran gehindert wurden, die Verfahrensfristen einzuhalten, wie z. B. in dem Fall, dass das Unvermögen, die genannten Fristen einzuhalten, zumindest zum Teil auf das widersprüchliche Verhalten der zuständigen Behörden zurückzuführen ist (Urteil IQV, oben in Randnr. 93 angeführt, Randnrn.

    Aus dem oben in Randnr. 93 angeführten Urteil IQV ergebe sich, dass die Notwendigkeit, strenge Fristen einzuhalten, keinen Vorrang vor dem Erfordernis haben könne, eine erschöpfende und dem jeweiligen Stand der Erkenntnisse entsprechende Risikobewertung vorzunehmen.

  • EuG, 11.09.2002 - T-13/99

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES, DIE VERWENDUNG BESTIMMTER …

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-334/07
    Danach können die Gemeinschaftsorgane, wenn wissenschaftliche Ungewissheiten bezüglich der Existenz oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit bestehen, Schutzmaßnahmen treffen, ohne abwarten zu müssen, bis das tatsächliche Vorliegen und die Schwere dieser Risiken in vollem Umfang nachgewiesen sind (Urteil des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, Vereinigtes Königreich/Kommission, C-180/96, Slg. 1998, I-2265, Randnr. 99, und Urteil des Gerichts vom 11. September 2002, Pfizer Animal Health/Rat, T-13/99, Slg. 2002, II-3305, Randnr. 139).

    So kann in einem Fall der Anwendung des Vorsorgegrundsatzes, der definitionsgemäß bei wissenschaftlicher Ungewissheit gegeben ist, von einer Risikobewertung nicht verlangt werden, dass sie den Gemeinschaftsorganen zwingende wissenschaftliche Beweise für das tatsächliche Vorliegen des Risikos und die Schwere der potenziellen nachteiligen Wirkungen im Fall der Verwirklichung dieses Risikos liefert (Urteil Pfizer Animal Health/Rat, Randnr. 142).

    Rn. 138 Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nach dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung verfolgten berechtigten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende anzuwenden ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 1987, Maizena u. a., 137/85, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15, Urteile Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnr. 411, und Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 223).

    Folglich ist eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme nur dann rechtswidrig, wenn sie zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 2001, Jippes u. a., C-189/01, Slg. 2001, I-5689, Randnr. 82, Urteile des Gerichts Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnr. 412, und vom 11. September 2002, Alpharma/Rat, T-70/99, Slg. 2002, II-3495, Randnrn.

  • EuG, 23.02.2006 - T-282/02

    Cementbouw Handel & Industrie / Kommission - Wettbewerb - Kontrolle von …

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-334/07
    Nach ständiger Rechtsprechung können nämlich nur solche Zusicherungen ein berechtigtes Vertrauen entstehen lassen, die den geltenden Vorschriften entsprechen (Urteile des Gerichts vom 30. Juni 2005, Branco/Kommission, T-347/03, Slg. 2005, II-2555, Randnr. 102, und vom 23. Februar 2006, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, T-282/02, Slg. 2006, II-319, Randnr. 77).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG, …

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-334/07
    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gegeben hat (Urteile des Gerichtshofs vom 24. November 2005, Deutschland/Kommission, C-506/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 58, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 147).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-189/01

    Jippes u.a. - "Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - …

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-334/07
    Folglich ist eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme nur dann rechtswidrig, wenn sie zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 2001, Jippes u. a., C-189/01, Slg. 2001, I-5689, Randnr. 82, Urteile des Gerichts Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnr. 412, und vom 11. September 2002, Alpharma/Rat, T-70/99, Slg. 2002, II-3495, Randnrn.
  • EuGH, 05.05.1998 - C-157/96

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER DRINGLICHKEITSMASSNAHMEN GEGEN BSE

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-334/07
    Rn. 139 Dagegen stellt die gerichtliche Nachprüfbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Bereich der Landwirtschaft insofern einen Sonderfall dar, als der Gerichtshof und das Gericht dem Gemeinschaftsgesetzgeber einen Spielraum zuerkennen, der der politischen Verantwortung entspricht, die ihm die Art. 34 EG und 37 EG übertragen (Urteil des Gerichtshofs vom 5. Mai 1998, National Farmers' Union u. a., C-157/96, Slg. 1998, I-2211, Randnr. 61).
  • EuG, 25.10.2005 - T-38/02

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER EINE …

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-334/07
    Rn. 169 Es ist daran zu erinnern, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung nur dann vorliegt, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleichbehandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (Urteile des Gerichts vom 25. Oktober 2005, Groupe Danone/Kommission, T-38/02, Slg. 2005, II-4407, Randnr. 453, und Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 236).
  • EuGH, 18.11.1987 - 137/85

    Maizena / BALM

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-334/07
    Rn. 138 Nach ständiger Rechtsprechung dürfen die Handlungen der Gemeinschaftsorgane nach dem allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung der mit der fraglichen Regelung verfolgten berechtigten Ziele geeignet und erforderlich ist, wobei dann, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende anzuwenden ist und die verursachten Nachteile nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen dürfen (Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 1987, Maizena u. a., 137/85, Slg. 1987, 4587, Randnr. 15, Urteile Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnr. 411, und Bayer CropScience u. a./Kommission, oben in Randnr. 92 angeführt, Randnr. 223).
  • EuG, 11.09.2002 - T-70/99

    Alpharma / Rat

    Auszug aus EuG, 19.11.2009 - T-334/07
    Folglich ist eine in diesem Bereich erlassene Maßnahme nur dann rechtswidrig, wenn sie zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juli 2001, Jippes u. a., C-189/01, Slg. 2001, I-5689, Randnr. 82, Urteile des Gerichts Pfizer Animal Health/Rat, oben in Randnr. 116 angeführt, Randnr. 412, und vom 11. September 2002, Alpharma/Rat, T-70/99, Slg. 2002, II-3495, Randnrn.
  • EuGH, 15.07.2004 - C-37/02

    Dilexport

  • EuGH, 15.06.2006 - C-28/05

    Dokter u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - Richtlinie …

  • EuG, 17.12.1998 - T-203/96

    Embassy Limousines & Services gegen Europäisches Parlament. - Schiedsklausel - …

  • EuGH, 25.05.2000 - C-82/98

    Kögler / Gerichtshof - "Rechtsmittel - Beamtenklage - Auf das Ruhegehalt …

  • EuG, 11.07.2007 - T-229/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE RICHTLINIE, MIT DER PARAQUAT ALS PFLANZENSCHUTZWIRKSTOFF …

  • EuGH, 24.11.2005 - C-506/03

    Deutschland / Kommission - Zuschuss - Machbarkeitsstudie - Vertrag über die …

  • EuG, 30.06.2005 - T-347/03

    Branco / Kommission - Europäischer Sozialfonds - Kürzung des Zuschusses - Vergabe …

  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

  • EuGH, 05.05.1998 - C-180/96

    Vereinigtes Königreich / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Landwirtschaft - …

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für …

  • EuGH, 29.01.2002 - C-162/00

    Pokrzeptowicz-Meyer - "Außenbeziehungen - Assoziationsabkommen …

  • EuGH, 22.10.1991 - C-16/90

    Nölle / Hauptzollamt Bremen-Freihafen

  • EuGH, 20.09.1988 - 203/86

    Spanien / Rat

  • EuGH, 29.06.1999 - C-60/98

    Butterfly Music - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie 93/98/EWG …

  • EuGH, 14.09.2006 - C-138/05

    Stichting Zuid-Hollandse Milieufederatie - Zulassung für das Inverkehrbringen von …

  • EuG, 25.10.2007 - T-27/03

    SP / Kommission - Kartelle - Hersteller von Bewehrungsrundstahl - Entscheidung, …

  • EuGH, 23.04.1986 - 150/84

    Bernardi / Parlament

  • EuG, 10.12.2015 - T-512/12

    Front Polisario / Rat - Außenbeziehungen - Abkommen in Form eines Briefwechsels …

    Dagegen kann niemand eine Verletzung dieses Grundsatzes geltend machen, dem die Verwaltung keine bestimmten Zusicherungen gegeben hat (vgl. Urteil vom 19. November 2009, Denka International/Kommission, T-334/07, Slg, EU:T:2009:453, Rn. 148 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 17.05.2013 - T-146/09

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission zu einem Kartell auf dem …

    Überdies können nur solche Zusicherungen ein berechtigtes Vertrauen entstehen lassen, die den anwendbaren Rechtsnormen entsprechen (Urteile des Gerichts vom 30. Juni 2005, Branco/Kommission, T-347/03, Slg. 2005, II-2555, Randnr. 102, vom 23. Februar 2006, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, T-282/02, Slg. 2006, II-319, Randnr. 77, und vom 19. November 2009, Denka International/Kommission, T-334/07, Slg. 2009, II-4205, Randnr. 132).
  • EuG, 11.11.2015 - T-544/13

    Die Klage von Dyson auf Nichtigerklärung der Verordnung über die …

    Rn. 93 In dieser Hinsicht ist zu beachten, dass die Kommission verpflichtet ist, die allgemeinen Rechtsgrundsätze zu wahren, zu denen der Grundsatz der Gleichbehandlung in seiner Auslegung durch die Unionsgerichte gehört, und dass sie nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandeln darf, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (…Urteile vom 29. März 2012, Kommission/Estland, C-505/09 P, Slg, EU:C:2012:179, Rn. 64; vom 19. November 2009, Denka International/Kommission, T-334/07, Slg, EU:T:2009:453, Rn. 169, …und vom 7. März 2013, Polen/Kommission, T-370/11, Slg, EU:T:2013:113, Rn. 30).
  • EuG, 09.09.2011 - T-475/07

    Dow AgroSciences u.a. / Kommission - Pflanzenschutzmittel - Wirkstoff Trifluralin …

    Überdies können nur solche Zusicherungen ein rechtmäßiges Vertrauen entstehen lassen, die dem anwendbaren Recht entsprechen (Urteile des Gerichts vom 30. Juni 2005, Branco/Kommission, T-347/03, Slg. 2005, II-2555, Randnr. 102, vom 23. Februar 2006, Cementbouw Handel & Industrie/Kommission, T-282/02, Slg. 2006, II-319, Randnr. 77, und vom 19. November 2009, Denka International/Kommission, T-334/07, Slg. 2009, II-4205, Randnr. 132).
  • EuG, 16.09.2013 - T-333/10

    ATC u.a. / Kommission - Außervertragliche Haftung - Tierseuchenrecht - …

    Rn. 167 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, der in der Charta der Grundrechte verankert ist, nur dann vorliegt, wenn vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich oder unterschiedliche Sachverhalte gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., oben in Randnr. 64 angeführt, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil des Gerichts vom 19. November 2009, Denka International/Kommission, T-334/07, Slg. 2009, II-4205, Randnr. 169 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht