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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.2017 - StB 7/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,12038
BGH, 30.03.2017 - StB 7/17 (https://dejure.org/2017,12038)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2017 - StB 7/17 (https://dejure.org/2017,12038)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2017 - StB 7/17 (https://dejure.org/2017,12038)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Haftbefehl: Avisierte Abschiebung eines Untersuchungsgefangenen als Aufhebungsgrund

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 112 StPO, §§ 112 ff StPO
    Haftbefehl: Avisierte Abschiebung eines Untersuchungsgefangenen als Aufhebungsgrund

  • IWW

    § 129a Abs. 1 Nr. 1, 2, § ... 129b Abs. 1 Satz 1, 2 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 304 Abs. 5, § 306Abs. 1 StPO, § 112 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 StPO, § 112a StPO, § 116b Satz 1 StPO, § 116b StPO, § 62 AufenthG, § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 154b Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: ISIG); Erlass eines Haftbefehls aufgrund der Fluchtgefahr und der Schwerkriminalität als Haftgründe; Vollzug der Untersuchungshaft bis zur Durchführung der Abschiebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: ISIG); Erlass eines Haftbefehls aufgrund der Fluchtgefahr und der Schwerkriminalität als Haftgründe; Vollzug der Untersuchungshaft bis zur Durchführung der Abschiebung

  • datenbank.nwb.de

    Haftbefehl: Avisierte Abschiebung eines Untersuchungsgefangenen als Aufhebungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fortdauer der Untersuchungshaft - und die beabsichtigte Abschiebung

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 418
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 30.03.2017 - StB 7/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, StraFo 2006, 20; ferner Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220, 235 f.; vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, NStZ-RR 2004, 252, 253; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40 f.) besteht jedoch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses ein Rechtsschutzbedürfnis dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschuldigten richtet, soweit der Beschwerdeführer die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht anderweitig mit einem ordentlichen Rechtsmittel überprüfen lassen kann (s. hierzu Senat…, Beschluss vom 4. Januar 2013 - StB 10/12 u.a., juris Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., vor § 296 Rn. 17 ff. mwN).
  • BVerfG, 31.10.2005 - 2 BvR 2233/04

    Freiheit der Person; Haftbefehl (Aufhebung; Ersetzung; Beschwerde; weitere …

    Auszug aus BGH, 30.03.2017 - StB 7/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, StraFo 2006, 20; ferner Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220, 235 f.; vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, NStZ-RR 2004, 252, 253; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40 f.) besteht jedoch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses ein Rechtsschutzbedürfnis dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschuldigten richtet, soweit der Beschwerdeführer die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht anderweitig mit einem ordentlichen Rechtsmittel überprüfen lassen kann (s. hierzu Senat…, Beschluss vom 4. Januar 2013 - StB 10/12 u.a., juris Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., vor § 296 Rn. 17 ff. mwN).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1811/03

    Zum Rechtsschutz gegen den Vollzug eines Vollstreckungshaftbefehls

    Auszug aus BGH, 30.03.2017 - StB 7/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, StraFo 2006, 20; ferner Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220, 235 f.; vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, NStZ-RR 2004, 252, 253; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40 f.) besteht jedoch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses ein Rechtsschutzbedürfnis dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschuldigten richtet, soweit der Beschwerdeführer die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht anderweitig mit einem ordentlichen Rechtsmittel überprüfen lassen kann (s. hierzu Senat…, Beschluss vom 4. Januar 2013 - StB 10/12 u.a., juris Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., vor § 296 Rn. 17 ff. mwN).
  • BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 431/02

    Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf ein fortwirkendes rechtliches Interesse des …

    Auszug aus BGH, 30.03.2017 - StB 7/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, StraFo 2006, 20; ferner Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220, 235 f.; vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, NStZ-RR 2004, 252, 253; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40 f.) besteht jedoch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses ein Rechtsschutzbedürfnis dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschuldigten richtet, soweit der Beschwerdeführer die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht anderweitig mit einem ordentlichen Rechtsmittel überprüfen lassen kann (s. hierzu Senat…, Beschluss vom 4. Januar 2013 - StB 10/12 u.a., juris Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., vor § 296 Rn. 17 ff. mwN).
  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 224/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Abschiebungshaft trotz fehlender Zustimmung der …

    Auszug aus BGH, 30.03.2017 - StB 7/17
    Rn. 16 Nach der gesetzlichen Wertung folgt das bereits daraus, dass eine - gemäß § 116b Satz 1 StPO nachrangige - Abschiebungshaft im Fall eines gegen den Ausreisepflichtigen geführten Ermittlungsverfahrens das gegenüber der Ausländerbehörde erklärte Einverständnis der zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Abschiebung (§ 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG) zwingend voraussetzt (s. hierzu BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, NVwZ 2011, 767;… Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl., § 72 AufenthG Rn. 15 f.).
  • BGH, 04.01.2013 - StB 10/12

    Haftbeschwerde (Fortdauer der Untersuchungshaft; Unstatthaftigkeit der Beschwerde …

    Auszug aus BGH, 30.03.2017 - StB 7/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, StraFo 2006, 20; ferner Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220, 235 f.; vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, NStZ-RR 2004, 252, 253; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40 f.) besteht jedoch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses ein Rechtsschutzbedürfnis dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschuldigten richtet, soweit der Beschwerdeführer die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht anderweitig mit einem ordentlichen Rechtsmittel überprüfen lassen kann (s. hierzu Senat, Beschluss vom 4. Januar 2013 - StB 10/12 u.a., juris Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., vor § 296 Rn. 17 ff. mwN).
  • BGH, 05.10.2018 - StB 43/18

    Keine diplomatische Immunität bei privatem Urlaub in einem Drittstaat (Durchreise …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, StraFo 2006, 20; vom 24. August 2017 - 2 BvR 77/16, NStZ-RR 2017, 379, 380 mwN; ferner Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220, 235 f.; vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, NStZ-RR 2004, 252, 253; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2017 - StB 7/17, NStZ 2017, 418, 419) besteht jedoch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses ein Rechtsschutzbedürfnis dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschuldigten richtet, soweit der Beschwerdeführer - wie hier - die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht anderweitig mit einem ordentlichen Rechtsmittel überprüfen lassen kann (s. hierzu BGH…, Beschluss vom 4. Januar 2013 - StB 10/12 u.a., juris Rn. 4).
  • BGH, 21.08.2024 - StB 39/24

    Beschwerde betreffend die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung und …

    Durch die zwischenzeitliche Aufhebung der Haft wird das Rechtsmittel nicht infolge prozessualer Überholung unzulässig (s. BVerfG, Beschluss vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, BVerfGK 6, 197;… MüKoStPO/Maier, 2. Aufl., § 70 Rn. 55; ferner BGH, Beschlüsse vom 30. März 2017 - StB 7/17, NStZ 2017, 418, 419; vom 5. Oktober 2018 - StB 43 u. 44/18, NStZ-RR 2018, 386, 387).
  • BGH, 05.10.2018 - StB 44/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 31. Oktober 2005 - 2 BvR 2233/04, StraFo 2006, 20; vom 24. August 2017 - 2 BvR 77/16, NStZ-RR 2017, 379, 380 mwN; ferner Beschlüsse vom 5. Dezember 2001 - 2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220, 235 f.; vom 8. April 2004 - 2 BvR 1811/03, NStZ-RR 2004, 252, 253; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40 f.; s. auch BGH, Beschluss vom 30. März 2017 - StB 7/17, NStZ 2017, 418, 419) besteht jedoch unter dem Gesichtspunkt eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses ein Rechtsschutzbedürfnis dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen Eingriff in die persönliche Freiheit des Beschuldigten richtet, soweit der Beschwerdeführer - wie hier - die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht anderweitig mit einem ordentlichen Rechtsmittel überprüfen lassen kann (s. hierzu BGH…, Beschluss vom 4. Januar 2013 - StB 10/12 u.a., juris Rn. 4).
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