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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 21.08.2012

Rechtsprechung
   KG, 09.10.2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38141
KG, 09.10.2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) (https://dejure.org/2012,38141)
KG, Entscheidung vom 09.10.2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) (https://dejure.org/2012,38141)
KG, Entscheidung vom 09. Oktober 2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) (https://dejure.org/2012,38141)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • recht-islam.de

    Das Kopftuch einer Schöffin als Verfahrensrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 338 Nr. 1
    Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung bei Kopftuch tragender Muslimin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schöffe darf Kopftuch tragen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schöffin darf während strafrechtlicher Hauptverhandlung Kopftuch tragen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fähigkeit zur Bekleidung des Schöffenamtes bei Tragen von religiös begründeter Kleidung (Hier: Hidschab-Kopftuch)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Keine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts bei Kopftuch tragender Schöffin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 156
  • StRR 2013, 26
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
    Rn. 5 Der Fall, dass ein Schöffe ein bestimmtes Kleidungsstück trägt, begründet auch unter dem Umstand, das es sich dabei um eine religiös begründete Kleidung handelt, wie das beim so genannten Hidschab-Kopftuch der Fall ist (BVerfGE 108, 282, 299), nach der einschlägigen gesetzlichen Vorschrift des § 32 GVG nicht die Unfähigkeit, das Schöffenamt zu bekleiden.

    Rn. 6 Aus § 32 GVG im Wege einer verfassungskonformen Auslegung, die Unfähigkeit einer ein Kopftuch tragenden Muslimin, das Schöffenamt zu bekleiden, abzuleiten, verbietet sich schon deshalb, weil es im Falle eines Eingriffs in ein vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. BVerfGE 108, 282, 297; BVerfG, NJW 2008, 2568, 2570; Groh, NVwZ 2006, 1023, 1026).

    Das der Schöffen zur Seite stehende Grundrecht der Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG garantiert, dass der Einzelne sein gesamtes Verhalten an den für ihn verbindlichen Glaubenslehren ausrichten kann (BVerfGE 32, 98, 106), wozu auch die religiös motivierte Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes durch Kleidung gehört (BVerfGE 108, 282, 297 f.).

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
    Das der Schöffen zur Seite stehende Grundrecht der Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1, Abs. 2 GG garantiert, dass der Einzelne sein gesamtes Verhalten an den für ihn verbindlichen Glaubenslehren ausrichten kann (BVerfGE 32, 98, 106), wozu auch die religiös motivierte Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes durch Kleidung gehört (BVerfGE 108, 282, 297 f.).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
    Rn. 6 Aus § 32 GVG im Wege einer verfassungskonformen Auslegung, die Unfähigkeit einer ein Kopftuch tragenden Muslimin, das Schöffenamt zu bekleiden, abzuleiten, verbietet sich schon deshalb, weil es im Falle eines Eingriffs in ein vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. BVerfGE 108, 282, 297; BVerfG, NJW 2008, 2568, 2570; Groh, NVwZ 2006, 1023, 1026).
  • KG, 27.10.2005 - 1 Ss 318/05

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Voraussetzungen des subjektiven …

    Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
    Dieser Begriff beinhaltet nämlich auch ein subjektives Moment, das sich in aller Regel nicht schon aus dem objektiven Geschehensablauf ergibt, sondern aus Tatsachen, die eine entsprechende innere Haltung des Täters offenbaren (Senat, VRS 113, 291, 292, und Beschlüsse vom 20. Oktober 2008 - (3) 1 Ss 243/08 (109/08) -, 19. Mai 2008 - (3) 1 Ss 494/07 (23/08) - und 27. Oktober 2005 - (3) 1 Ss 318/05 (83/05) -).
  • LG Dortmund, 07.11.2006 - 14 (VIII) Gen.Str.K.

    Schöffin darf kein Kopftuch tragen

    Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
    Rn. 9 Es besteht somit keine mit dem Gesetz und dem Verfassungsrecht vereinbare Grundlage, einer Person, allein aufgrund des Umstandes, dass sie ein religiös motiviertes Kleidungsstück trägt, die Fähigkeit, das Schöffenamt zu bekleiden, abzusprechen (so auch Groh, a.a.O., S. 1026; Bader, a.a.O., S. 2965; Buggert, StRR 2008, 44, 47; LG Bielefeld, NJW 2007, 3014; Gittermann, a.a.O.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 52 GVG Rn. 1; a.A. LG Dortmund NJW 2007, 3013, 3014; der Fall LG Dortmund, …
  • KG, 25.05.2007 - 1 Ss 103/07

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Begriff des rücksichtslosen Verhaltens

    Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
    Dieser Begriff beinhaltet nämlich auch ein subjektives Moment, das sich in aller Regel nicht schon aus dem objektiven Geschehensablauf ergibt, sondern aus Tatsachen, die eine entsprechende innere Haltung des Täters offenbaren (Senat, VRS 113, 291, 292, und Beschlüsse vom 20. Oktober 2008 - (3) 1 Ss 243/08 (109/08) -, 19. Mai 2008 - (3) 1 Ss 494/07 (23/08) - und 27. Oktober 2005 - (3) 1 Ss 318/05 (83/05) -).
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
    Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof für den Fall der Streichung eines Schöffen von der Schöffenliste bereits entschieden, dass diese nur unter den engen Voraussetzungen des § 52 GVG erfolgen kann, die ohne gesetzliche Regelung nicht erweitert werden können (BGHSt 9, 203, 206).
  • LG Bielefeld, 16.03.2006 - 3221b E H 68

    Anforderungen an das Ehrenamt eines Schöffen; Voraussetzungen für die Streichung …

    Auszug aus KG, 09.10.2012 - 121 Ss 166/12
    Rn. 9 Es besteht somit keine mit dem Gesetz und dem Verfassungsrecht vereinbare Grundlage, einer Person, allein aufgrund des Umstandes, dass sie ein religiös motiviertes Kleidungsstück trägt, die Fähigkeit, das Schöffenamt zu bekleiden, abzusprechen (…so auch Groh, a.a.O., S. 1026;… Bader, a.a.O., S. 2965; Buggert, StRR 2008, 44, 47; LG Bielefeld, NJW 2007, 3014;… Gittermann, a.a.O.;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 52 GVG Rn. 1; a.A. LG Dortmund NJW 2007, 3013, 3014; der Fall LG Dortmund, …
  • VG Augsburg, 30.06.2016 - Au 2 K 15.457

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Rn. 49 Nach diesem Verständnis des Grundrechts der Religionsfreiheit ist dessen Schutzbereich eröffnet, weil das Tragen eines muslimischen Kopftuches ("Hidschab"), durch das Haare und Hals nachvollziehbar aus religiösen Gründen bedeckt werden, als Teil der Religionsausübung nach außen in den Bereich des sog. "forum externum" fällt (BVerfG, B. v. 27.1.2015 - 1 BvR 471/10, 1 BvR 1181/10 - BVerfGE 138, 296; U. v. 24.9.2003 - BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282; KG Berlin, U. v. 9.10.2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) - juris Rn. 5 f.;… VG Augsburg U. v. 16.4.2013 - Au 3 K 12.1328 - juris Rn. 23; Böckenförde, NJW 2001, 723).
  • KG, 20.12.2019 - 3 Ss 75/19

    Verbotenes Rennen, Verfassungsmäßigkeit, Tatbestandsvoraussetzungen

    Rn. 25 Danach handelt der Täter grob verkehrswidrig, wenn er einen besonders schweren und gefährlichen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften begeht, der nicht nur die Sicherheit des Straßenverkehrs erheblich beeinträchtigt, sondern auch schwerwiegende Folgen zeitigen kann (vgl. Senat Beschluss vom 25. Mai 2007 - (3) 1 Ss 103/07 (46/07) - und Urteil vom 9. Oktober 2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) -, beide bei juris).

    Auch aus der grob fahrlässigen Begehung zweier Verkehrsverstöße kann nicht ohne Weiteres auf das Vorliegen von Rücksichtslosigkeit geschlossen werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Oktober 2012, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 11.04.2024 - 5 Ws 64/24

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Entscheidung über die Amtsenthebung eines …

    Rn. 19 Teilweise wird eine Unfähigkeit zur Ausübung des Schöffenamtes verneint (AG Fürth (Bayern), Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 441 AR 31/18 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) -, juris).
  • AG Fürth/Bayern, 07.12.2018 - 441 AR 31/18

    Streichung einer Schöffin von der Schöffenliste

    Mit der Vorschrift § 44 DRiG wird der ebenfalls zu beachtenden verfassungsrechtlichen Vorgabe des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG entsprochen, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf (KG, Urteil vom 09.10.2012, NStZ-RR 2013, 156, recherchiert bei beck-online).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2025 - 16 F 10/25

    Tragen eines Kopftuchs aus Bekenntnisgründen während der Gerichtsverhandlungen …

    Rn. 3 Daraufhin übersandte Frau T. per E-Mail vom 7. Februar 2025 eine zusammenfassende Wiedergabe des Urteils des KG Berlin vom 9. Oktober 2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) -, wonach das Tragen eines religiös begründeten Kopftuchs keine Unfähigkeit zur Ausübung des Schöffenamts nach § 32 GVG begründen könne, sowie Hinweise auf weitere Gerichtsentscheidungen zu Schöffinnen mit Kopftuch.
  • KG, 20.12.2019 - 161 Ss 134/19

    Verbotenes Rennen, Verfassungsmäßigkeit, Tatbestandsvoraussetzungen

    Danach handelt der Täter grob verkehrswidrig, wenn er einen besonders schweren und gefährlichen Verstoß gegen Verkehrsvorschriften begeht, der nicht nur die Sicherheit des Straßenverkehrs erheblich beeinträchtigt, sondern auch schwerwiegende Folgen zeitigen kann (vgl. Senat Beschluss vom 25. Mai 2007 - (3) 1 Ss 103/07 (46/07) - und Urteil vom 9. Oktober 2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) -, beide bei juris).

    Auch aus der grob fahrlässigen Begehung zweier Verkehrsverstöße kann nicht ohne Weiteres auf das Vorliegen von Rücksichtslosigkeit geschlossen werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Oktober 2012, a.a.O.).

  • AG Dortmund, 22.05.2024 - 3221 E.-1. Jugendschöffen 7 B. 3
    Rn. 20 Teilweise wird eine Unfähigkeit zur Ausübung des Schöffenamtes verneint (AG Fürth (Bayern), Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 441 AR 31/18 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) -, juris).
  • VG Augsburg, 16.04.2013 - Au 3 K 12.1328

    Unabweisbarer Grund; Kopftuch

    Ob für Berufsrichter, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Neutralitätspflicht, die Verpflichtung begründet ist, während ihres Dienstes auf das Tragen von religiös motivierten Bekleidungsstücken zu verzichten (vgl. KG Berlin, U.v. 9.10.2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) - StRR 2013, 26; Böckenförde NJW 2001, 723), kann angesichts der Tatsache, dass nur ein sehr geringer Prozentsatz der Juristen als Richter arbeitet, dahinstehen; zumal nach Aktenlage davon auszugehen ist, dass die Klägerin anstrebte, als Anwältin zu arbeiten.
  • AG Dortmund, 22.05.2024 - 3221 E-1. Jugendschöffen 7 B. 3
    Teilweise wird eine Unfähigkeit zur Ausübung des Schöffenamtes verneint (AG Fürth (Bayern), Beschluss vom 7. Dezember 2018 - 441 AR 31/18 -, juris; KG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2012 - (3) 121 Ss 166/12 (120/12) -, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.08.2012 - 3 Ss 336/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24799
OLG Dresden, 21.08.2012 - 3 Ss 336/12 (https://dejure.org/2012,24799)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.08.2012 - 3 Ss 336/12 (https://dejure.org/2012,24799)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. August 2012 - 3 Ss 336/12 (https://dejure.org/2012,24799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    StPO § 411 Abs. 2
    Formfreiheit einer Vollmacht zur Vertretung eines Angeklagten vor Gericht

  • Wolters Kluwer

    Formfreiheit einer Vollmacht zur Vertretung eines Angeklagten vor Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Vollmachts-Tricks

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vollmacht kann vom Rechtsanwalt selbst unterzeichnet werden - Im Falle der Beauftragung durch den Mandanten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vom Verteidiger unterzeichnete Vertretungsvollmacht

Papierfundstellen

  • StRR 2013, 26
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 07.11.2001 - 5St RR 285/01

    Selbstunterzeichnete Verteidigervollmacht

    Auszug aus OLG Dresden, 21.08.2012 - 3 Ss 336/12
    Dass die dem Gericht vorgelegte Vollmacht aufgrund mündlich erteilten Auftrags des Angeklagten vom Verteidiger für diesen mit seinem eigenen Namen unterzeichnet war, steht dem aber nicht entgegen (BayObLG vom 07. November 2001, NStZ 2002, 277 - 278).
  • OLG Hamburg, 25.07.2017 - 1 Rev 37/17

    Berufung bei Verfahrenseinleitung durch Strafbefehl: Anforderungen an eine …

    Rn. 8 b) Die Gegenansicht (BayObLG, Beschl. v. 7. November 2001 - 5 St RR 285/01, NStZ 2002, 277 f.; OLG Dresden, Beschl. v. 21. August 2012 - 3 Ss 336/12 [zum Einspruchsverfahren vor dem Amtsgericht];… Beck-OK-StPO/Gorf, 27.Ed., § 234 Rn. 6;… SSW-StPO/Grube, 2. Aufl., § 234 Rn. 6;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 234 Rn. 5) wird dem Schutzzweck der Norm nicht hinreichend gerecht.
  • KG, 12.12.2016 - 3 Ws (B) 660/16

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ausbleiben des …

    In ihr kann zugleich die Ermächtigung enthalten sein, eine etwa erforderliche Vollmachtsurkunde im Namen des Vollmachtgebers zu unterzeichnen (vgl. Senat VRR 2014, 155 [Volltext bei juris]; BayObLG NStZ 2002, 277; Brandenburgisches OLG zfs 2015, 470; OLG Celle VRR 2014, 83 [Volltext bei juris]; OLG Dresden StRR 2013, 26 [Volltext bei juris];… HK-OWiG/Krumm, OWiG § 73 Rn. 28;… Bohnert/Krenberger/Krumm, OWiG 4. Aufl., § 74 Rn. 21;… Krumm, Fahrverbot in Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 21 Rn. 11).
  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 60-IV-13
    Soweit der Verteidiger Bezug nimmt auf die Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts vom 07. November 2001 (Az.: 5 StRR 285/01) bzw. des Senats vom 21. August 2012 (Az.: 3 Ss 336/12), ist der jeweilige Sachverhalt mit dem Vorliegenden nicht vergleichbar, da dort eine vom Verteidiger mit seinem eigenen Namen unterzeichnete schriftliche Vollmacht aufgrund mündlich erteilten Auftrags des Angeklagten vorlag.".
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