Rechtsprechung
BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Raub - Wegnahmedelikt - Wegnahme - Diebstahl - Wert des Gutes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StGB § 249
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Abgrenzung zu § 242: "Handtaschenraub"
Papierfundstellen
- StV 1990, 205
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.10.1974 - 1 StR 303/74
Voraussetzungen der Bedrohung - Bestehen eines Ermessensspielraums des …
Auszug aus BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89
Gegen eine solche Annahme spricht, daß ihm die Aufhebung der Sachherrschaft der Frau W. über ihre Handtasche wohl im wesentlichen "nicht durch die Kraftentfaltung, sondern durch die Schnelligkeit und Geschicklichkeit seines Vorhabens gelang« (zu dieser - in BGHSt 18, 329 nicht vorgenommenen - differenzierenden Abgrenzung vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 22 ..). - BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63
Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend …
Auszug aus BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89
Gegen eine solche Annahme spricht, daß ihm die Aufhebung der Sachherrschaft der Frau W. über ihre Handtasche wohl im wesentlichen "nicht durch die Kraftentfaltung, sondern durch die Schnelligkeit und Geschicklichkeit seines Vorhabens gelang« (zu dieser - in BGHSt 18, 329 nicht vorgenommenen - differenzierenden Abgrenzung vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 22 ..). - BGH, 06.08.1986 - 3 StR 281/86
Jugendstrafe - Freiheitsstrafe - Analoge Anwendung
Auszug aus BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89
Die vom Generalbundesanwalt im Hinblick auf diese Verurteilung aufgeworfene Frage, ob § 32 JGG auf Fälle nicht gleichzeitiger Aburteilung einer Erwachsenentat analoge Anwendung findet, hatte der Senat in seinem Urteil vom 6. August 1986 - 3 StR 281/86 (BGH, bei Holtz MDR 1986, 977 = NStZ 1987, 24 = StV 1987, 307) offengelassen. - BGH, 10.11.1988 - 1 StR 498/88
Auszug aus BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 10. November 1988 - 1 StR 498/88 (BGHR JGG § 32 Aburteilung, getrennte 2) entschieden, daß für die auch ihm vorliegende "Konstellation - Verhängung einer Jugendstrafe gegen einen Heranwachsenden in einem früheren Verfahren, Verhängung einer Freiheitsstrafe gegen den nunmehr Erwachsenentäter in einem späteren Verfahren -" an der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die eine entsprechende Anwendung des § 32 JGG ablehnt, festzuhalten ist.
- BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der …
Insoweit kommt deshalb nur eine Verurteilung wegen Versuchs in Betracht (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1 und 4). - BGH, 07.08.2019 - 4 StR 189/19
Mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und Reifestufen (keine analoge …
Er ist mit Blick auf den Wortlaut der Vorschrift und den Willen des Gesetzgebers ebenso davon ausgegangen, dass es sich bei § 32 Satz 1 JGG um eine Ausnahmevorschrift für den Fall der gleichzeitigen Aburteilung handelt (vgl. BGH, Urteile vom 6. Mai 1960 - 4 StR 107/60, BGHSt 14, 287, 288 f., NJW 1960, 1531;… vom 6. August 1986 - 3 StR 281/86, BGHR § 32 JGG Aburteilung, getrennte 1; vom 11. Oktober 1989 - 3 StR 336/89; StV 1990, 205; vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 501/89, NJW 1990, 920;… Beschluss vom 10. November 1988 - 1 StR 498/88, BGHR § 32 JGG Aburteilung getrennte 2). - BGH, 03.02.2021 - 2 StR 417/20
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zweck der Maßregel; …
Zutreffend ist das Landgericht deshalb auch vom fehlgeschlagenen Versuch eines Diebstahls mit Waffen ausgegangen, weil sich in der Tasche - anders als vom Angeklagten erwartet - kein Bargeld befand (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Oktober 1989 - 3 StR 336/89, BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 4).
- BGH, 12.12.1989 - 1 StR 613/89
Geldbombe - § 249 StGB, "Gewalt" liegt nicht vor, wenn nicht die eingesetzte …
Keine Wegnahme "mit Gewalt" im Sinne von § 249 StGB liege vor, wenn nicht die eingesetzte Kraft, sondern List und Schnelligkeit das Bild der Tat prägen (…BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1; BGH, Urt. vom 11. Oktober 1989 - 3 StR 336/89; BGH, Beschl. vom 19. Juli 1983 - 5 StR 405/83; jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 04.11.2004 - 4 StR 81/04
Beweiswürdigung (mangelnde Feststellungen beim Raub einer leeren Geldbörse); …
Sollte es dem Angeklagten - was naheliegt - nicht auf die Geldbörse selbst, sondern ausschließlich auf das in ihr vermutete Geld angekommen sein, so hätte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur eine Verurteilung wegen versuchten Raubes erfolgen dürfen, wenn die Börse leer gewesen wäre (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1, 4; BGH StV 1990, 408; NJW 1999, 69, 70). - BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97
'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und …
Richtete sich aber der Zueignungswille der Angeklagten im Augenblick der Wegnahme des Geldes nach wie vor allein auf eine Schußwaffe, so ist die Raubtat nicht vollendet,sondern nur versucht (BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 4 und 5 m.w.N.). - BGH, 09.07.2013 - 3 StR 174/13
Schwerer Raub (Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei nicht konkretisierten …
... Auch wenn sich die Vorstellung der Angeklagten vom Inhalt der Tüte demnach nicht auf einen bestimmten Gegenstand konkretisiert (vgl. zu Bargeld BGH StV 1983, 460; 1987, 245; 1990, 205f), sondern sich lediglich auf 'zum Eigengebrauch verwendungsfähige oder veräußerbare Gegenstände' erstreckt hatte, setzt eine Tatbestandsvollendung einen diesbezüglichen Inhalt der Tüte voraus (…vgl. BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 7; BGH JR 1999, 336; NStZ 2004, 333). - BGH, 16.12.1997 - 1 StR 456/97
Rechtswidrige Bereicherung bei schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen …
Aus dem späteren Verhalten der Angeklagten durfte die Strafkammer den Schluß ziehen, es sei nicht erweislich, daß sie im (maßgeblichen) Augenblick der Wegnahme mit Zueignungsabsicht handelten, was den Inhalt der Geldbörse angeht (vgl. auch BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 4 sowie BGH StV 1990, 205 f.; 1994, 128). - BGH, 31.10.1989 - 1 StR 501/89
Verfolgung weiterer Taten nach Verhängung der Höchstjugendstrafe
Auch eine entsprechende Anwendung des § 32 JGG kommt nicht in Betracht (…BGHR JGG § 32 Aburteilung, getrennte 2; BGH, Urt. vom 11. Oktober 1989 - 3 StR 336/89). - BGH, 26.04.1990 - 4 StR 186/90
Unzureichende gerichtliche Prüfung der Zueignungsabsicht trotz …
Anders verhält es sich jedoch, wenn die Absicht, die Sache oder ihren Sachwert dem eigenen Vermögen zuzuführen, ihren wirtschaftlichen Wert also irgendwie für sich auszunutzen, aufgrund besonderer Umstände zweifelhaft erscheinen kann - etwa, weil es sich um bloße Behältnisse der Gegenstände handelt, auf die es der Täter eigentlich abgesehen hatte (…vgl. BGH GA 1962, 145; BGH bei Dallinger MDR 1968, 372; 1975, 22; 1976, 16; BGH StV 1983, 460; 1987, 245; BGH, Beschluß vom 11. Oktober 1989 - 3 StR 336/89) oder die Wertlosigkeit der weggenommenen Sache für den Täter offensichtlich ist. - BGH, 07.09.2005 - 2 StR 378/05
Diebstahl (Vollendung; Versuch; Zueignungsabsicht); Strafzumessung …
- BGH, 25.06.2004 - 2 StR 205/04
Raub (Zueignungsabsicht, Versuch); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- BGH, 02.12.1997 - 1 StR 576/97
Voraussetzungen des vollendeten schweren Raubes
- LG Köln, 12.11.2014 - 24 S 49/14
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Raubes im Sinne der Bedingungen einer …
- BGH, 16.10.1998 - 3 StR 440/98
Zueignungsabsicht
- BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97
Abgrenzung zwischen versuchtem und vollendetem Raub - Beurteilung eines …
- BGH, 03.06.1997 - 4 StR 219/97
Abänderung des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht zu Gunsten des …
- BGH, 17.02.1998 - 4 StR 36/98
Abgrenzung von Versuch und Vollendung beim Raub - Maßgeblicher Gegenstand der …
- BGH, 19.04.1995 - 4 StR 175/95
Versuchter Diebstahl - Versuchter Raub - Zueignungsabsicht - Leere Geldbörse
- BGH, 21.03.1995 - 5 StR 110/95
Diebstahl - Raub - Versuch - Entwendung - Zueignungsabsicht
- BGH, 25.01.1995 - 3 StR 592/94
Raub - Diebstahl - Versuch - Gewaltanwendung
- BGH, 10.01.1995 - 1 StR 752/94
Diebstahl - Raub - Versuch - Entwendung - Zueignungsabsicht
- BGH, 13.08.1991 - 4 StR 353/91
Fehlerhafte gerichtliche Feststellung als Revisionsgrund - Absicht rechtswidriger …
- BGH, 24.04.1990 - 1 StR 131/90
Abänderung eines Urteils im Schuldspruch - Zurückverlangen zu Unrecht …
- BGH, 12.01.1993 - 1 StR 836/92
Abänderung eines Schuldspruchs - Annahme der Vollendung eines Raubes
- BGH, 15.07.1992 - 2 StR 294/92
Unzureichende Erörterung einer möglichen Strafmilderung
- BGH, 16.11.1990 - 2 StR 368/90
Fehlen des Zueignungswillens bei Handtaschenraub
- BGH, 02.06.2005 - 3 StR 141/05
- BGH, 29.07.1991 - 5 StR 301/91
Raubvollendung bei, auf eine bestimmte Sache gerichteten, Zueignungswillen
- BGH, 12.12.1990 - 2 StR 545/90
Annahme eines versuchten Raubes beim Wegwerfen der erbeuteten Handtasche in der …
Rechtsprechung
BGH, 30.01.1990 - 1 StR 690/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB §§ 240, 253, 255
Erpressung: Fehlende Absicht, sich zu Unrecht zu bereichern
Papierfundstellen
- StV 1990, 205
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53
Freier - §§ 253, 255 StGB, 'zu Unrecht' bedeutet: im Widerspruch zum materiellen …
Auszug aus BGH, 30.01.1990 - 1 StR 690/89
Deshalb scheidet eine Bestrafung wegen Erpressung aus (BGHSt 4, 105; BGH NJW 1986, 1623 m.w.Nachw.). - BGH, 03.05.1985 - 4 StR 211/85
Vorliegen der Rechtswidrigkeit der Bereicherung bei dem Glauben an das Bestehen …
Auszug aus BGH, 30.01.1990 - 1 StR 690/89
Deshalb scheidet eine Bestrafung wegen Erpressung aus (BGHSt 4, 105; BGH NJW 1986, 1623 m.w.Nachw.).
- BGH, 12.03.2002 - 3 StR 4/02
Absicht der unrechtmäßigen Bereicherung (Schadensersatzanspruch des betrogenen …
An der Absicht einer unrechtmäßigen Bereicherung würde es im übrigen auch dann fehlen, wenn sich die Angeklagten einen Rückforderungsanspruch lediglich vorgestellt und deshalb in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der beabsichtigten Bereicherung gehandelt hätten (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 6; BGH NStZ-RR 1999, 6; BGH, Beschl. vom 11. Juli 2000 - 4 StR 232/00). - BGH, 26.02.1998 - 4 StR 54/98
Haschisch-Schulden - §§ 249, 253, 255 StGB, keine Zueignungsabsicht bzw. …
Da bei der Erpressung die Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils ein normatives Tatbestandsmerkmal ist, liegt auch bei rechtlich falscher Beurteilung des dem Täter bekannten wahren Sachverhalts ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum vor (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGH, Urteil vom 18. August 1992 - 5 StR 348/92). - BGH, 11.07.1991 - 1 StR 357/91
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Irrtum über …
Dabei kann dahinstehen, ob B. möglicherweise nach dem Recht des Erwerbsorts (Marokko) Eigentum an dem Haschisch erworben hatte; jedenfalls gingen der Angeklagte und seine Mittäter ersichtlich nicht davon aus, sie würden sich zu Unrecht bereichern, wenn sie T. das Rauschgift wieder abnähmen; sie meinten vielmehr, dieser habe den Stoff unterschlagen und müsse ihn deshalb zurückgeben (vgl. BGHSt 4, 105, 106; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 6).
- BGH, 03.03.1999 - 2 StR 598/98
Bereicherungsabsicht (Erpressung einer unberechtigten Wechselforderung als …
Wollte der Angeklagte nur die Begleichung vermeintlicher Forderungen mit Gewalt durchsetzen, so unterlag er hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Bereicherung einem Tatbestandsirrtum (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGHSt 4, 105; 17, 87 ff.; 20, 136; 32, 88, 91 f.; BGH, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6 und 7; BGH NStZ 1998, 299;… BGH, Urt. v. 16. Dezember 1997 - 1 StR 456/97 = NStZ-RR 1999, 6). - BGH, 07.02.2008 - 5 StR 625/07
Bereicherungsabsicht bei der Erpressung (rechtswidrige Bereicherung: …
Eine Bereicherungsabsicht im Sinne des § 253 Abs. 1 StGB liegt nämlich nur dann vor, wenn sich der Vorsatz des Täters auch auf die Rechtswidrigkeit des von ihm erstrebten Vermögensvorteils erstreckt (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 6). - BGH, 28.08.2003 - 4 StR 318/03
Rechtswidrigkeit der Bereicherung bei bestehendem zivilrechtlichem Anspruch
Es fehlt deshalb an dem für die Erpressung erforderlichen normativen Tatbestandsmerkmal der Rechtswidrigkeit der Bereicherung (vgl. BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 6; BGH, Beschluß vom 21. März 2002 - 4 StR 48/02), da das mit der Handlung des Mitangeklagten Ü. verfolgte Endziel der Rechtsordnung entsprach. - BGH, 02.05.1995 - 5 StR 135/95
Erpressung - Raub - Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer - Bereicherung …
Allerdings bewirkt bei den genannten Tatbeständen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die irrige Annahme eines Anspruchs gegen das Opfer einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum über die Rechtswidrigkeit der Bereicherung (BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGHSt 20, 136, 137; 3, 160). - BGH, 26.06.2001 - 5 StR 170/01
Tatbestandsirrtum (Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der erstrebten …
Denn selbst wenn Ansprüche auf Mietschulden und Schadensersatz wegen der (mitverschuldeten) Räumung der Wohnung durch den Geschädigten nicht in voller Höhe bestanden, so bewirkte die bei den Angeklagten - wenn auch laienhaft - bestehende Vorstellung über das Bestehen solcher Ansprüche in dem behaupteten Umfang einen Tatbestandsirrtum, der den Vorsatz über die Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung ausschloß (BGHR StGB § 253 Abs. 1 - Bereicherungsabsicht 2, 6). - BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96
Schwere räuberische Erpressung bei tatsächlich bestehender oder irrtümlich …
Hätten nämlich die Angeklagten einen fälligen und einredefreien Anspruch durchsetzen wollen, so käme ein Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung nicht in Betracht; der Irrtum über das Bestehen der Forderung wäre Tatbestandsirrturn (vgl. BGHR StGB § 253, Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2, 6; BGH, Beschluß vom 19. Mai 1995 - 2 StR 197/95;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 253 Rdn. 14). - BGH, 16.03.1999 - 4 StR 68/99
Nebenklage; Gesetzesverletzung; Anfechtung
Eine Bestrafung wegen (räuberischer) Erpressung scheidet daher aus (BGHSt 4, 105; BGH StV 1984, 422 und NJW 1986, 1623 jeweils m.w.Nachw.; BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 2 und 6). - BGH, 31.01.1992 - 2 StR 558/91
Handeln in der Absicht rechtswidriger Zueignung - Abänderung eines Schuldspruchs …
- BGH, 04.08.1994 - 1 StR 467/94
Abgrenzung zwischen Täter und Gehilfe beim Raub - Folgen eines Handeln ohne …
Rechtsprechung
BGH, 13.12.1989 - 2 StR 547/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Wertung eines Tatanlasses als "geringfügig"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1990, 205
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.05.2006 - 5 StR 158/06
Minder schwerer Fall der schweren Körperverletzung (Strafzumessung; …
Die Erwägung, der Angeklagte habe "sogleich" zum Messer gegriffen und deshalb ein hohes Maß an Aggressivität gezeigt, findet in den Feststellungen keine Stütze (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 16).