Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.03.2001

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   BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01   

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BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01 (https://dejure.org/2001,2290)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2001 - 4 StR 79/01 (https://dejure.org/2001,2290)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2001 - 4 StR 79/01 (https://dejure.org/2001,2290)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB; § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB
    Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle Handlungen (Vergewaltigung); Vorherige Durchführung gegen Entgelt; Regelbeispiel des besonders schweren Falles der sexuellen Nötigung nur bei weiteren entwürdigende Umstände; Verwenden eines ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erzwingung des Beischlafs - Eindringen in den Körper - Sexuelle Handlungen - Durchführung sexueller Handlungen gegen Entgelt - Besonders schwerer Fall - Sexuelle Nötigung - Weitere entwürdigende Umstände - Erniedrigung

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 1
    Strafzumessung bei der Vergewaltigung einer Prostituierten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2185
  • NStZ 2001, 369
  • StV 2001, 451
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.11.1999 - 4 StR 389/99

    Schwerer sexueller Mißbrauch; Sexuelle Nötigung; Eindringen in den Körper;

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Erzwingt der Täter nur solche dem Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle Handlungen (Vergewaltigung), zu deren Durchführung sich das Tatopfer zuvor gegen Entgelt freiwillig bereit erklärt hatte, ist das Regelbeispiel des besonders schweren Falles der sexuellen Nötigung nur erfüllt, wenn weitere entwürdigende Umstände die "besondere Erniedrigung" des Opfers durch die sexuellen Handlungen ergeben (im Anschluß an BGH NJW 2000, 672).

    Grundsätzlich bedarf es aber, wie der Senat in der Entscheidung BGH NJW 2000, 672 f. = StV 2000, 198 ff. (m.krit.Bspr. Renzikowski NStZ 2000, 367 f.) näher ausgeführt hat, jeweils der positiven Feststellung der Umstände des Einzelfalls, die in wertender Betrachtung die Annahme der "besonderen Erniedrigung" des Tatopfers stützen (so auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 177 Rdn. 23 d; Lenckner/Perron in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 177 Rdn. 20; a.A. Renzikowski aaO).

    d) Der aufgezeigte Rechtsfehler läßt, den Schuldspruch in diesem Fall wegen "Vergewaltigung" unberührt; soweit nach der Senatsentscheidung NJW 2000, 672 bei Nichtannahme "besonderer Erniedrigung" in diesen Fällen die Tat im Schuldspruch nur als "sexuelle Nötigung" zu bezeichnen ist, hält der Senat daran nicht fest.

  • BGH, 21.09.1995 - 4 StR 529/95

    Strafmilderungsgrund - Vergewaltigung - Sexuelle Handlungen - Bereitschaft

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen regelmäßig ein für die Beurteilung des Schuldgehalts der nach § 177 StGB qualifizierten Tat bestimmender Umstand (BGH StV 1995, 635 (nur LS); 1996, 26; BGH, Beschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 489/00; wie hier auch der 5. Strafsenat des BGH, NStZ 2001, 29; dagegen Bedenken des 2. Strafsenats des BGH, bei Pfister NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30 und Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00).

    Der entscheidende Grund dafür, in Fällen der vorliegenden Art das Verhalten des Täters milder zu beurteilen, liegt darin, daß das Schwergewicht des Tatunrechts nicht in der Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts des Tatopfers liegt, sondern in den weiter verwirklichten Straftatbeständen, mit deren Hilfe der Täter zum Vollzug der sexuellen Handlung gelangen will (BGH StV 1996, 26, 27).

  • BGH, 18.02.1998 - 2 StR 510/97

    Annahme eines minder schweren Falles der Vergewaltigung - Schwergewicht des

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen regelmäßig ein für die Beurteilung des Schuldgehalts der nach § 177 StGB qualifizierten Tat bestimmender Umstand (BGH StV 1995, 635 (nur LS); 1996, 26; BGH, Beschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 489/00; wie hier auch der 5. Strafsenat des BGH, NStZ 2001, 29; dagegen Bedenken des 2. Strafsenats des BGH, bei Pfister NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30 und Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00).

    Das läßt das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das auch Prostituierten uneingeschränkt zusteht (so der 2. Strafsenat des BGH bei Pfister NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30), unberührt.

  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 204/98

    Versuchte Vergewaltigung neben vollendeter sexueller Nötigung nach dem 6.

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    b) Hiernach hat das Landgericht den Angeklagten zu Recht nach § 177 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 Nr. 1 StGB wegen "Vergewaltigung" (zur Bezeichnung der Tat im Schuldspruch vgl. BGH NJW 1998, 2987, 2988; Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 177 Rdn. 11) verurteilt.
  • BGH, 16.05.2000 - 4 StR 89/00

    Wegnahme mit Nötigungsmitteln im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB; Schwerer

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Hierfür genügt, daß der Täter das gefährliche Werkzeug bei der Tat als Drohmittel einsetzt (BGH StV 1998, 487; BGH, Beschluß vom 16. Mai 2000 - 4 StR 89/00, jeweils zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 17.12.1999 - 3 StR 524/99

    Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Zwar kommt dem einschränkenden Merkmal der "besonderen Erniedrigung" in Fällen des Oral- und Analverkehrs regelmäßig keine eigenständige Bedeutung zu (vgl. BGH NStZ 2000, 254), weil sich der erniedrigende Charakter dieser sexuellen Handlungen im allgemeinen von selbst versteht.
  • BGH, 17.06.1998 - 1 StR 270/98

    Ausbeulung unter dem Hemd - Messer, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Hierfür genügt, daß der Täter das gefährliche Werkzeug bei der Tat als Drohmittel einsetzt (BGH StV 1998, 487; BGH, Beschluß vom 16. Mai 2000 - 4 StR 89/00, jeweils zu § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 19.09.2000 - 5 StR 404/00

    Strafzumessung; Gerechter Schuldausgleich; Vergewaltigung bei Bereitschaft zu

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen regelmäßig ein für die Beurteilung des Schuldgehalts der nach § 177 StGB qualifizierten Tat bestimmender Umstand (BGH StV 1995, 635 (nur LS); 1996, 26; BGH, Beschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 489/00; wie hier auch der 5. Strafsenat des BGH, NStZ 2001, 29; dagegen Bedenken des 2. Strafsenats des BGH, bei Pfister NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30 und Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00).
  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01

    Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Dies verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (BGH, Beschluß vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01).
  • BGH, 16.08.2000 - 2 StR 159/00

    Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
    Deshalb ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats die grundsätzliche Bereitschaft des Tatopfers zu sexuellen Handlungen regelmäßig ein für die Beurteilung des Schuldgehalts der nach § 177 StGB qualifizierten Tat bestimmender Umstand (BGH StV 1995, 635 (nur LS); 1996, 26; BGH, Beschluß vom 21. November 2000 - 4 StR 489/00; wie hier auch der 5. Strafsenat des BGH, NStZ 2001, 29; dagegen Bedenken des 2. Strafsenats des BGH, bei Pfister NStZ-RR 1998, 326 Nr. 30 und Urteil vom 16. August 2000 - 2 StR 159/00).
  • BGH, 21.11.2000 - 4 StR 489/00

    Sexuelle Nötigung; Tateinheit; Vergewaltigung; Rücktritt vom Versuch

  • BGH, 23.03.1999 - 1 StR 25/99

    Vergewaltigung; Natürliche Handlungseinheit; Tateinheit

  • BGH, 02.12.2020 - 4 StR 398/20

    Vergewaltigung (Penetration mit dem Finger als eine dem Beischlaf ähnliche

    Ob eine andere ähnliche sexuelle Handlung das Opfer besonders erniedrigt, bedarf grundsätzlich der positiven Feststellung der Umstände des Einzelfalls, die in wertender Betrachtung die Annahme der besonderen Erniedrigung des Tatopfers stützen (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2001 - 4 StR 79/01, NJW 2001, 2185, 2186; Urteil vom 18. November 1999 - 4 StR 389/99, NJW 2000, 672, 673 (jew. zu § 177 Abs. 2 StGB aF)).
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 59/09

    Begriff der Vergewaltigung (Indizwirkung des Regelbeispiels bei Analverkehr und

    Der von der Strafkammer zum Beleg seiner gegenteiligen Auffassung herangezogene Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. März 2001 (NStZ 2001, 369) betraf den Fall eines grundsätzlich gegen Entgelt zu sexuellen Handlungen bereiten Tatopfers.
  • BayObLG, 16.05.2019 - 205 StRR 377/19

    Schädliche Neigungen bei einem zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits

    Nachdem eine Beischlafshandlung vorlag, wäre dann auch die Bezeichnung der Tat im Schuldspruch als "Vergewaltigung" trotz Verneinung der Regelwirkung des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB weiterhin zutreffend (vgl. z.B. BGH NJW 2001, 2185, Rn. 7, 9 bei juris; LK/Hörnle, 12. Aufl. 2009, § 177 StGB Rn. 213; Fischer a.a.O. § 177 StGB Rn. 162; a.A. MüKo-StGB/Renzikowski, 3. Aufl. 2017, § 177 StGB Rn. 209).
  • BGH, 08.12.2010 - 2 StR 453/10

    Erörterungsmängel hinsichtlich der Geiselnahme und der schweren Vergewaltigung

    Dies kommt aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann in Betracht, wenn der Täter aufgrund der Nähe zum Tatopfer diesem jederzeit ohne Weiteres mit dem Messer Verletzungen beibringen kann (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 7, NStZ 2001, 369; Beschluss vom 14. Dezember 2005 - 2 StR 439/05; s. aber auch BGH NStZ 2000, 254) und das Tatopfer wegen seiner fortbestehenden Angst vor dem gefährlichen Werkzeug den ungewollten Geschlechtsverkehr über sich ergehen lässt.
  • BGH, 04.11.2004 - 4 StR 368/04

    Sexueller Missbrauch eines Kindes (Eindringen)

    Wegen der Tenorierung im Fall der Vergewaltigung (Fall 7 der Urteilsgründe) verweist der Senat auf BGH NJW 2001, 2185, 2186.
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 279/22

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Tätigkeit der Geschädigten als Prostituierte)

    Der Tatbestand erfasst nach geltender Rechtslage die Vornahme sexueller Handlungen, mit denen sich der Täter - auch ohne Nötigungsmittel (vgl. Hoven, NStZ 2020, 578; zur früheren Rechtslage noch BGH, Beschlüsse vom 21. September 1995 - 4 StR 529/95, StV 1996, 26; vom 20. März 2001 - 4 StR 79/01, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 16; abl.
  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 214/01

    Vergewaltigung; Begriff der besonders erniedrigenden Behandlung bei einer

    c) Einen weiteren Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten stellt es hier dar, daß die Kammer der grundsätzlichen Bereitschaft der Zeugin zu sexuellen Handlungen gegen Bezahlung "ausschlaggebende" (UA S. 9) Bedeutung für die Annahme eines minder schweren Falles beigemessen hat Diese Argumentation des Landgerichts ähnelt den Erwägungen der Entscheidung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Beschl. vom 20. März 2001 - 4 StR 79/01, NStZ 2001, 369 - zum Abdruck in BGHSt bestimm), wonach für die Annahme eines besonders schweren Falles über die Verwirklichung eines Regelbeispieles des Absatzes 2 zum Nachteil einer Prostituierten hinaus zusätzlich weitere entwürdigende Umstände erforderlich sind, die eine besondere Erniedrigung des Opfers durch die sexuellen Handlungen ergeben.
  • BGH, 14.12.2005 - 2 StR 439/05

    Vergewaltigung (Versuch; Vollendung); sexuelle Nötigung

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Täter - wie hier der Angeklagte - auf Grund der Nähe zum Tatopfer diesem jederzeit ohne Weiteres mit der spitzen Haushaltsschere Verletzungen beibringen kann (vgl. BGH NStZ 2001, 369; NStZ-RR 1999, 7; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 84; Eser in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. § 250 Rdn. 29 jeweils m.w.N.) und das Tatopfer wegen seiner fortbestehenden Angst vor der Schere den ungewollten Geschlechtsverkehr über sich ergehen lässt.
  • BGH, 06.11.2007 - 3 StR 418/07

    Ablehnung eines Sachverständigengutachtens (eigene Sachkunde); besonders schwerer

    Angesichts der Besonderheiten der Tat, auf die das Landgericht zutreffend abgestellt hat (Verbringen der Nebenklägerin gegen ihren Willen von H. aus in eine ihr unbekannte Gegend, Anhalten auf freiem Feld und die dadurch beim Opfer hervorgerufene große Angst), der festgestellten Tatmotivation des Angeklagten, die Nebenklägerin "zur Strafe" nicht nur auszusetzen, sondern sich zuvor von ihr noch sexuell befriedigen zu lassen, und seines Verhaltens unmittelbar im Anschluss an die Tat (Wenn sie nicht sofort aussteige und verschwinde, werde er sie im Steinhuder Meer ertränken), das eine deutliche Missachtung der Nebenklägerin ausdrückt und zugleich die vom Angeklagten beabsichtigte besondere Erniedrigung ihrer Person durch die Tat deutlich macht, ist dies auch unter Berücksichtigung der in der Entscheidung BGH NStZ 2001, 369 aufgestellten Maßstäbe nicht zu beanstanden.
  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 236/01

    Glaubwürdigkeitsüberprüfung; Beweiswürdigung; Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung;

    Das Landgericht ist vom zutreffenden Strafrahmen des § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB ausgegangen Manipulationen in der Scheide, gefolgt von dem Versuch des Analverkehrs stellen ein die Geschädigte besonders erniedrigendes Verhalten dar (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 2 (i.d.F. des 6. StrRG) - Strafrahmenwahl 12; BGH NStZ 2001, 369), das keiner ins einzelne gehenden Erörterung durch das Landgericht bedurfte.
  • LG Essen, 11.01.2021 - 65 KLs 41/20

    Besonders schwerer sexueller Übergriff

  • BGH, 06.09.2007 - 3 StR 418/07
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Rechtsprechung
   BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3343
BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01 (https://dejure.org/2001,3343)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2001 - 1 StR 32/01 (https://dejure.org/2001,3343)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2001 - 1 StR 32/01 (https://dejure.org/2001,3343)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB; § 46 StGB; § 21 StGB
    Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (erforderliche eigene sexuelle Handlung); Mittäterschaft; Von mehreren gemeinschaftlich begangen; Widerlegung der Indizwirkung eines Regelbeispiels; Geringe Tatintensität; Strafzumessung; Aufeinandertreffen von mehreren Regelbeispielen; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Nötigung - Drogenrausch - Beleidigung - Vergewaltigung - Bewährungsstrafe - Mitwirkungshandlung

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 20, § 21, § 177 Abs. 2 Nr. 2
    Gemeinschaftliche sexuelle Nötigung - Schuldminderung infolge der Wirkungen von Drogen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2001, 451 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01
    Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnung auch an einen berauschten Täter stellt (vgl. BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ-RR 1999, 295, 296 jew. m.w.N.).
  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

    Täterschaft; Eigenhändige Ausführung; Vergewaltigung; Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01
    Die Auffassung der Strafkammer, ein Regelbeispiel gemäß § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB liege nicht vor, weil er selbst keine sexualbezogene Handlung vorgenommen hat, entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur NStZ 1999, 452, 453).
  • BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00

    Unzutreffende Bejahung der verminderten Schuldfähigkeit bei langjährigem

    Auszug aus BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01
    b) Rauschgiftwirkungen können nur ausnahmsweise eine erhebliche Minderung der Schuldfähigkeit begründen, etwa bei schwersten Persönlichkeitsveränderungen infolge langjährigen Rauschgiftmißbrauchs, bei Beschaffungsdelikten unter starken Entzugserscheinungen und je nach den Umständen des Einzelfalls auch bei einem akuten Drogenrausch (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH NStZ 2001, 83, 84 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01
    Auch insoweit geht die Strafkammer von einem zutreffenden rechtlichen Ansatz aus (vgl. nur BGHR StGB vor § 1/besonders schwerer Fall Verneinung 2; Stree in Schönke/Schröder aaO vor §§ 38 ff. Rdn. 44a jew. m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1998 - 1 StR 162/98

    Anwendbarkeit von § 213 StGB unter Berücksichtigung der wesentlich mittragenden

    Auszug aus BGH, 21.03.2001 - 1 StR 32/01
    Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnung auch an einen berauschten Täter stellt (vgl. BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ-RR 1999, 295, 296 jew. m.w.N.).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Diese Anforderungen sind um so höher, je schwerwiegender das in Rede stehende Delikt ist (BGH, Urt. v. 21. März 2001 - 1 StR 32/01).
  • BGH, 13.12.2005 - 1 StR 410/05

    Fall Karolina: Urteil des Landgerichts Memmingen aufgehoben

    Diese Anforderungen sind umso höher, je schwerwiegender das in Rede stehende Delikt ist (Senat, Urteil vom 21. März 2001 - 1 StR 32/01).
  • BGH, 10.01.2007 - 1 StR 530/06

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Gefahr für die

    Dass er dies nicht zusätzlich getan hat, kann ihm im Rahmen der Rechtsfolgenbestimmung bei einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern nicht zugute gehalten werden (vgl. BGH b. Miebach NStZ 1998, 132; Renzikowski in Mü-Kom § 176 Rdn. 67; in vergleichbarem Sinne auch BGH, Urteil vom 21. März 2001 - 1 StR 32/01).
  • BGH, 09.05.2001 - 1 StR 161/01

    Regelbeispiel; Besonders schwerer Fall der sexuellen Nötigung; Vergewaltigung;

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 21. März 2001 - 1 StR 32/01 (m.w.Nachw., auch aus den Gesetzesmaterialien), im einzelnen ausgeführt hat, sind bei derartigen Fallgestaltungen zwar nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen des Regelbeispiels eines besonders schweren Falls der sexuellen Nötigung gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, wohl aber die eines Regelbeispiels gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB erfüllt.
  • BGH, 11.02.2003 - 5 StR 573/02

    Schuldunfähigkeit (BTM-Auswirkungen bei Entzugserscheinungen; verminderte

    Zwar ist die Ausgangsüberlegung des Schwurgerichts zutreffend, daß die Rauschgiftsucht des Angeklagten für sich die Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB noch nicht rechtfertige (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12 und 13, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.01.2002 - 1 StR 564/01

    Umfang der Bindungswirkung nach Aufhebung (Strafausspruch)

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat dieses Urteil im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben (Urteil vom 21. März 2001 - 1 StR 32/01).
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