Rechtsprechung
| BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Unzulässigkeit der Weissung, ein Arbeitsverhältnis zu begründen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Bewährungsauflage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nrw.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gesetzliche Grundlage - Bewährungsauflage - Begründung eines Arbeitsverhältnisses
Verfahrensgang
- LG Bonn, 25.11.1980 - 31 Qs 274/80
- BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81
Papierfundstellen
- BVerfGE 58, 358
- NJW 1982, 323
- MDR 1982, 291
- NStZ 1982, 67
- StV 1982, 366
- StV 1982, 67
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
Auszug aus BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81
Auch die Grundrechte von Strafgefangenen können nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden (BVerfGE 33, 1 (10f); st Rspr). - BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81
Grundsätzlich kann sich der Einzelne bei Eingriffen der öffentlichen Gewalt nur auf Art. 2 Abs. 1 GG berufen, soweit seine Freiheit in dem betroffenen Lebensbereich unter dem gleichen Gesichtspunkt nicht bereits durch eine besondere Grundrechtsnorm geschützt wird (vgl BVerfGE 30, 292 (336) mwN). - BVerfG, 21.02.1962 - 1 BvR 198/57
Teilnichtigkeit des § 7 Abs. 1 LSchlG
Auszug aus BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 52/81
Die von der Beschwerdeführerin geforderte Arbeit ist als berufliche Arbeit anzusehen (vgl BVerfGE 7, 377 (397); 14, 19 (22)).
- SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14
Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II - …
Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet dies als "...die notwendige Kehrseite der positiven Freiheitverbürgung, bezogen auf das Ziel, einen Lebensbereich von staatlichen Eingriffen und Manipulation freizuhalten" (BVerfGE 58, 358 (364)). - SG Gotha, 02.08.2016 - S 15 AS 5157/14
BVerfG-Vorlage zu Hartz IV-Sanktionen
Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet dies als "...die notwendige Kehrseite der positiven Freiheitverbürgung, bezogen auf das Ziel, einen Lebensbereich von staatlichen Eingriffen und Manipulation freizuhalten" (BVerfGE 58, 358 (364)). - BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04
Jugendstrafvollzug
Seit 1972 ist geklärt, dass von diesem Erfordernis auch Eingriffe in die Grundrechte von Strafgefangenen nicht ausgenommen sind (BVerfGE 33, 1 ; vgl. auch BVerfGE 58, 358 ).
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Dabei gilt auch für die Strafvollstreckung, daß der Gesetzgeber in Ausfüllung des Gesetzesvorbehalts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG die materiellen Maßstäbe für die Art und Dauer der Vollstreckung festzulegen hat (vgl. BVerfGE 33, 1 (10), allgemein im Hinblick auf Grundrechte von Strafgefangenen; 58, 358 (366 f.), für Bewährungsauflagen; st. Rspr.). - VGH Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 12 S 921/21
Rechtsnatur einer Hausordnung in einer Erstaufnahmeeinrichtung; grundrechtlich …
Sie richten sich in genereller Weise an eine unbestimmte Vielzahl von Personen, beziehen sich auf die Benutzung einer konkreten Einrichtung, hier der LEA Freiburg, und dürften daher grundsätzlich die Voraussetzungen eines Verwaltungsakts in Form einer benutzungsregelnden Allgemeinverfügung i.S.d. § 35 Satz 2 Var. 3 LVwVfG erfüllen, wobei die Außenrechtswirkung und damit die Frage, ob bzw. inwieweit die Grundsätze über Sonderstatusbeziehungen ähnlich wie im Schul- und Beamtenverhältnis auch im vorliegenden Nutzungsverhältnis Geltung beanspruchen, an dieser Stelle offen bleiben kann (…vgl. etwa Stelkens in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Auflage 2018, § 35 Rn. 198 ff.; zum Bereich des Strafvollzugs: BVerfG, Beschluss vom 21.10.1981 - 1 BvR 52/81 -, juris Rn. 40 f.; zur Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft noch BVerwG, Urteil vom 29.10.1963 - I C 8.63 -, juris). - BVerfG, 10.08.1993 - 2 BvR 610/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auflagen und Weisungen bei Strafaussetzung …
Dies verletze Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG (BVerfGE 58, 358 ff.).Dies könne verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (BVerfGE 58, 358 ff.).
Mit der Weisung werden keine Arbeitsleistungen angeordnet, die die Zuweisung eines Berufes, eines Arbeitsplatzes oder einer Ausbildungsstätte enthalten oder den Betroffenen sonst - auf dem Gebiete der Bundesrepublik Deutschland - an der Wahrnehmung seiner Rechte aus Art. 12 Abs. 1 GG hindern (vgl. BVerfGE 58, 358 [365]; 74, 102 [125 f.]; 83, 119 [129]).
Ein Zwang, eben einen Beruf zu ergreifen und auszuüben, der einen Eingriff in das durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Freiheitsrecht darstellen würde (vgl. BVerfGE 58, 358 [365]), ist mit der Weisung nicht verbunden.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits darauf hingewiesen, daß zwar eine ausreichende Grundlage für eine Bewährungsauflage (§ 56 b StGB ), "unverzüglich ein Arbeitsverhältnis zu begründen", nicht vorhanden ist, im Gegensatz dazu nach § 56 c Abs. 2 Nr. 1 StGB berufsbezogene Weisungen jedoch erlaubt sind (vgl. BVerfGE 58, 358 [365]).
- BVerfG, 14.11.1990 - 2 BvR 1462/87
Gemeinnützige Leistungen
- BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11
Strafaussetzung zur Bewährung (Geldauflage: allgemeine Handlungsfreiheit, …
aa) Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat bereits entschieden, dass eine Bewährungsauflage, unverzüglich ein Arbeitsverhältnis zu begründen, an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen ist, der insoweit spezielleren Vorschrift zu Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 58, 358 ).Wird eine derartige Auflage erteilt, greift dies grundsätzlich nur in die allgemeine Handlungsfreiheit sowie möglicherweise in die Eigentumsfreiheit des Verurteilten ein, sofern nicht ausnahmsweise durch die Auflage ein spezielleres Grundrecht unter demselben Gesichtspunkt berührt wird (vgl. BVerfGE 58, 358 ).
- BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 598/93
Verfassungswidrigkeit einer Bewährungsauflage
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz weist zu Recht darauf hin, daß diese Auflage im Strafgesetzbuch keine Stütze findet, da § 56b Abs. 2 StGB nach allgemeiner Meinung eine abschließende Aufzählung der vom Gesetzgeber zugelassenen Auflagen enthält (vgl. BVerfGE 58, 358 [365];… Erster Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform zu § 24a StGB a.F., BTDrucks. V/4094, S. 12;… Dreher/Tröndle, 46. Aufl., 1993, § 56b StGB Rn. 5;… Ruß, in: LK, 10. Aufl., § 56b StGB Rn. 3;… Stree, in: Schönke/Schröder, 24. Aufl., § 56b StGB Rn. 8;… Lackner, 20. Aufl., § 56b StGB Rn. 2;… SK-Horn, 6. Aufl., 16. Lfg. (Stand März 1992), § 56b StGB Rn. 3).Wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, verbietet sich aus rechtsstaatlichen Gründen der Vorhersehbarkeit, Bestimmtheit und Klarheit gerade bei Maßnahmen im Bereich des Strafrechts eine erweiternde Auslegung der Vorschrift von § 56b StGB (vgl. BVerfGE 58, 358 [365]).
- BVerfG, 14.05.2002 - 2 BvR 499/02
Verfassungsbeschwerde gegen einen Bewährungsbeschluß
Rn. 6 Dem steht auch der Beschluss in BVerfGE 58, 358 (365) nicht entgegen, der unter dem Blickpunkt der Berufsfreiheit die Bestimmtheit berufsbezogener Auflagenregelungen und deren strikte Einhaltung bei der Rechtsanwendung forderte, aber Weisungen davon unterschied. - LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 2 EG 20/10
Berufsleben; Elterngeld; Elternzeit; Entscheidungsfreiheit; Erwerbstätigkeit; …
- BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 13.91
Berufsfreiheit - Seelotsen
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 2062/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- OLG Koblenz, 15.04.1996 - 1 Ss 85/96
- BVerwG, 05.07.1994 - 1 C 14.91
Verletzung berufsspezifischer Rechte und Pflichten - Verfahren vor einem …
- VGH Hessen, 18.07.2019 - 5 A 506/18
- OLG Hamburg, 08.01.2004 - 2 Ws 344/03
Strafaussetzung: Kein Bewährungswiderruf bei unzulässiger Auflage einer …
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 1650/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- LSG Sachsen, 13.04.1999 - L 5 RA 163/97
Rentenversicherungspflicht eines freiberuflichen Dozenten; Auslegung und …
- BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- OLG Hamm, 13.02.1985 - 3 Ws 48/85
- BVerwG, 24.06.1982 - 1 WB 18.82
Grundsätzlicher Vorrang des öffentlichen Interesse an der sofortigen …
- OLG Hamm, 15.09.2000 - 2 Ws 116/00
Dienstflucht, Bewährungsauflage, freies Arbeitsverhältnis, Verfassungsmäßigkeit, …
- OLG Köln, 24.11.2006 - 83 Ss 80/06
- OLG Nürnberg, 19.04.1982 - Ws 312/82
Verhältnismäßige Bewährungsauflage im Fall der Wehrdienstverweigerung eines …
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Rechtsprechung
| BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen des gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Vorliegen eines unbenannten besonders schweren Falles im Hinblick auf eine Haschischmenge - Rüge der Bemessung einer Strafe
- rechtsportal.de
Papierfundstellen
- StV 1982, 366
- StV 1982, 526
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81
Indessen kann das Revisionsgericht in die dem Tatrichter obliegende Strafzumessung nur eingreifen, wenn dieser in sich rechtsfehlerhafte Erwägungen angestellt, rechtlich anerkannte Strafzwecke gänzlich außer Betracht gelassen oder derart falsch bewertet hat, daß ein grobes Mißverhältnis von Schuld und Strafe offen zutagetritt (BGHSt 17, 35, 36; BGH NJW 1977, 639; BGH, Urteil vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81 - mit weiteren Nachweisen). - BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76
Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81
Indessen kann das Revisionsgericht in die dem Tatrichter obliegende Strafzumessung nur eingreifen, wenn dieser in sich rechtsfehlerhafte Erwägungen angestellt, rechtlich anerkannte Strafzwecke gänzlich außer Betracht gelassen oder derart falsch bewertet hat, daß ein grobes Mißverhältnis von Schuld und Strafe offen zutagetritt (BGHSt 17, 35, 36; BGH NJW 1977, 639; BGH, Urteil vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81 - mit weiteren Nachweisen). - BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81
Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81
Die Frage, wer das Betäubungsmittel besessen hat, ist tatsächlicher Natur; eine rechtliche Erstreckung des Besitztatbestands auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Sachherrschaft hatten, kommt nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 558/81 - und Beschluß vom 12. Januar 1982 - 1 StR 700/81 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 03.11.1981 - 1 StR 558/81
Voraussetzungen für die Prüfung eines besonders schweren Falls nach § 11 Abs. 4 …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81
Die Frage, wer das Betäubungsmittel besessen hat, ist tatsächlicher Natur; eine rechtliche Erstreckung des Besitztatbestands auf Tatbeteiligte, die selbst keine tatsächliche Sachherrschaft hatten, kommt nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 1 StR 558/81 - und Beschluß vom 12. Januar 1982 - 1 StR 700/81 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81
Revisionsgrund der fehlerhaften Strafzumessungserwägung durch Annahme einer …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81
Indessen kann das Revisionsgericht in die dem Tatrichter obliegende Strafzumessung nur eingreifen, wenn dieser in sich rechtsfehlerhafte Erwägungen angestellt, rechtlich anerkannte Strafzwecke gänzlich außer Betracht gelassen oder derart falsch bewertet hat, daß ein grobes Mißverhältnis von Schuld und Strafe offen zutagetritt (BGHSt 17, 35, 36; BGH NJW 1977, 639; BGH, Urteil vom 2. September 1981 - 2 StR 239/81 - mit weiteren Nachweisen). - BGH, 22.01.1975 - 2 StR 675/74
Zurücktreten des Besitzes von Betäubungsmitteln hinter dem Handeltreiben als …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 818/81
Was den Angeklagten D. betrifft, so hat die Kammer freilich verkannt, daß der Besitz einer nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln das gesetzliche Regelbeispiel eines besonders schweren Falles (§ 11 Abs. 4 Nr. 5, Nr. 6 a BetMG aF) auch dann begründet, wenn diese Begehungsform im Handeltreiben aufgeht und deshalb im Schuldspruch nicht in Erscheinung tritt (BGH, Beschluß vom 22. Januar 1975 - 2 StR 675/74 -).
- BGH, 19.09.2024 - StB 42/24
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (sofortige Beschwerde; …
Gemäß § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ist in diesem Zusammenhang eine neue Prognose anzustellen und ein Widerruf anlässlich solcher Neutaten zulässig, in denen angesichts der aktuellen Lebensumstände des Verurteilten - also unter Berücksichtigung etwaiger positiver Veränderungen nach der Begehung der neuen Tat - zum Ausdruck kommt, dass er seine kriminelle Lebensführung nicht geändert hat (vgl. OLG Brandenburg…, Beschluss vom 16. April 2020 - 1 Ws 31/20, juris Rn. 14; OLG Bamberg…, Beschluss vom 24. März 2015 - 22 Ws 19/15, juris Rn. 21; OLG Dresden…, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 Ws 201/09, juris Rn. 11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 1 Ws 555/95, JMBl NW 1996, 8, 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 1995 - 1 Ws 965-966/95, NStZ-RR 1996, 185; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Februar 1993 - 3 Ws 6/93, Justiz 1993, 387, 388; OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Mai 1982 - 1 Ws 222/82, StV 1982, 526, 527; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. Oktober 1974 - 1 Ws 510/74, VRS 62, 263, 264;… siehe auch LK-StGB/Hubrach, 13. Aufl., § 56f Rn. 14). - BayObLG, 22.03.1991 - RReg. 1 St 240/90
Strafprozeßrecht: Strafklageverbrauch
a) Der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG ist ein Dauerdelikt (vgl. BGH StV 1982, 366 ; StV 1984, 286 ).
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Rechtsprechung
| BGH, 25.05.1982 - 1 StR 158/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wirkungen eines bloßen gerichtlichen Hinweises auf eine Vielzahl von Einzelfällen für die Verhängung von Einzelfreiheitsstrafen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1982, 366
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 25.05.1982 - 1 StR 158/82
Auch die formelhafte Begründung der Gesamtstrafe ermöglicht weder dem Revisionsgericht eine rechtliche Nachprüfung noch macht sie dem Angeklagten die bestimmenden Gesichtspunkte für die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten erkennbar (vgl. BGHSt 24, 268, 271) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71].
- OLG Köln, 15.08.2000 - Ss 333/00 Damit die Anwendung des § 47 StGB auf Rechtsfehler geprüft werden kann, bedarf es einer eingehenden und nachprüfbaren Begründung (BGH StV 1982, 366; BGH StV 1994, 370; OLG Schleswig StV 1982, 367 u. StV 1993, 29, 30; Senat NJW 1981, 411;… vgl. a. Dahs/Dahs, Die Revision im Strafrecht, 5. Aufl., Rdnr. 394).
Formelhafte Wendungen genügen nicht (BGH StV 1982, 366; OLG Köln DAR 1971, 301;… Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 337 Rdnr. 225).
- OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00
Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung …
Damit die Anwendung des § 47 StGB auf Rechtsfehler geprüft werden kann, bedarf es einer eingehenden und nachprüfbaren Begründung (BGH StV 1982, 366; BGH StV 1994, 370; OLG Schleswig StV 1982, 367; StV 1993, 29 [30]; Senat NJW 1981, 411;… vgl. a. Dahs/Dahs, Die Revision im Strafrecht, 5. Aufl., Rdnr. 394).Formelhafte Wendungen genügen nicht (BGH StV 1982, 366; OLG Köln DAR 1971, 301;… Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 337 Rdnr. 225).
- BGH, 05.09.1995 - 1 StR 456/95
Anwesenheit des Angeklagten - Verzicht auf Vernehmung - Geladener und …
Zwar kann bei einer Vielzahl von Einzelfällen und bei insgesamt hohem Schaden die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich sein, doch kommt es auch in solchen Fällen immer auf die Umstände des Einzelfalles an (BGH NStE Nr. 2 zu § 47 StGB; BGH StV 1982, 366; SchlH OLG StV 1982, 367). - OLG Köln, 09.06.2004 - Ss 224/04
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung; Nichterkennbarkeit des zugrundegelegten …
Damit die Anwendung des § 47 StGB auf Rechtsfehler geprüft werden kann, bedarf es einer eingehenden und nachprüfbaren Begründung (BGH StV 1982, 366; StV 1994, 370; OLG Schleswig StV 1982, 367; StV 1993, 29, 30; Senat NJW 1981, 411;… SenE v. 03.01.2003 - Ss 536/02 - vgl. a. Dahs/Dahs, Die Revision im Strafrecht, 5. Aufl., Rdnr. 394).
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