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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 21.06.1982 | BGH, 06.10.1982 | BGH, 09.09.1982

Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1849
BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82 (https://dejure.org/1982,1849)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1982 - 4 StR 174/82 (https://dejure.org/1982,1849)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1982 - 4 StR 174/82 (https://dejure.org/1982,1849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Tilgungsfrist im Lichte des Verwertungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 30
  • StV 1982, 567
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.1979 - 1 StR 742/78

    Gesamtvorsatz im Rahmen einer ersten noch nicht beendeten Betrugstat und eines …

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82
    Dementsprechend greift das Verwertungsverbot gemäß § 49 Abs. 1 BZRG auch dann ein, wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, wohl aber vor Ende der Haupt Verhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist (…Götz, Bundeszentralregistergesetz, 2. Aufl., Anm. 18; vgl. auch BGH, Beschluß vom 15. Februar 1979 - 1 StR 742/78, S. 4).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.1977 - 2 Ss 1551/76
    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82
    Zwar wird nach § 50 Abs. 2 BZRG der Maßregelausspruch von dem aufgezeigten Rechtsfehler nicht unmittelbar betroffen, da die genannten Vorstrafen insoweit herangezogen werden durften (vgl. Götz, Anm. 11 zu § 50 BZRG; OLG Düsseldorf MDR 1978, 249 [OLG Düsseldorf 15.02.1977 - 2 Ss 1551/76]).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2020 - 1 S 3000/19

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen strafrechtlicher Verurteilungen; …

    Rn. 25 Zur Begründung dieses Einwands macht der Antragsteller geltend, in späteren Entscheidungen sei der Bundesgerichtshof "eindeutig und unmissverständlich" davon ausgegangen, dass das Verwertungsverbot aus § 51 Abs. 1 BZRG auch dann eingreife, "wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, aber vor Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist" (BGH, Beschl. v. 22.12.2015 - 2 StR 207/15 - NStZ-RR 2016, 120, v. 28.07.1999 - 5 StR 325/99 - StV 1999, 639, und v. 29.04.1982 - 4 StR 174/82 - NStZ 1983, 30; Hervorhebung durch den Antragsteller in der Beschwerdebegründung).

    Diese Frage hat der Bundesgerichtshof verneint (vgl. BGH, Beschl. v. 22.12.2015, a.a.O., v. 28.07.1999, a.a.O., und v. 29.04.1982, a.a.O.).

  • BGH, 22.12.2015 - 2 StR 207/15

    Beweisverwertungsverbot für im Bundeszentralregister bereits getilgte …

    Das Verwertungsverbot greift auch dann ein, wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, aber vor Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist (BGH NStZ 1983, 30; StV 1999, 639).
  • BGH, 01.07.2003 - 4 StR 75/03

    Strafverfolgungsverjährung von in der DDR begangenen Taten (Berechnungsgrundlage)

    Da diese Verurteilung aber aus dem Strafregister getilgt worden ist, darf sie nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (vgl. BGH NStZ 1983, 30; 1997, 285 und zum Recht der DDR: Urteil des Stadtgerichts von Groß-Berlin NJ 1973, 272; Strafrecht der DDR, Kommentar zum StGB, 1981, § 44 Anm. 5).
  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 325/99

    Verletzung eines gesetzlichen Beweisverwertungsverbots; Unerlaubtes Handeltreiben …

    Dementsprechend greift das Verwertungsverbot gemäß § 51 BZRG auch dann ein, wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, wohl aber vor Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist (BGH NStZ 1983, 30; Granderath ZRP 1985, 319, 320 m.w.N.).".
  • BGH, 28.12.1983 - 4 StR 737/83

    Strafschärfende Verwertung von Vorverurteilungen trotz Tilgungsreife - …

    Da nicht auszuschließen ist, daß der Fehler das Strafmaß zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt hat, war der gesamte Strafausspruch aufzuheben; damit kann auch die angeordnete Maßregel keinen Bestand haben (vgl. BGHSt 10, 379, 382; BGH, Beschluß vom 29. April 1982 - 4 StR 174/82).
  • BGH, 15.11.1989 - 3 StR 303/89

    Verwertung einer tilgungsreifen Vorverurteilung als Straftzumessungserwägung

    Die Vorverurteilung durfte deshalb nicht mehr verwertet werden (vgl. BGH NStZ 1983, 30 zu § 49 Abs. 1 BZRG a.F.).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.06.1982 - 3 StR 177/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6356
BGH, 21.06.1982 - 3 StR 177/82 (https://dejure.org/1982,6356)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1982 - 3 StR 177/82 (https://dejure.org/1982,6356)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1982 - 3 StR 177/82 (https://dejure.org/1982,6356)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Straferschwerende Berücksichtigung der Verbüßung von Jugendarrest - Entfernung der Eintragung in das Bundeszentralregister nach Vollendung des vierundzwanzigsten Lebensjahrs - Berücksichtigungsmöglichkeit zu entfernender Eintragungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1982, 567
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.05.1974 - 3 StR 101/74

    Strafschärfende Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Strafzumessung - …

    Auszug aus BGH, 21.06.1982 - 3 StR 177/82
    Gemäß § 49 Abs. 1 BZRG i.V.m. §§ 55 Satz 2, 58 Abs. 4 BZRG durfte daher das Landgericht bei der Strafzumessung die fragliche Verurteilung zu 5 Tagen Jugendarrest nicht zum Nachteil des Angeklagten verwerten (BGH, Urteil vom 29. Mai 1974 - 3 StR 101/74).
  • BGH, 27.05.1983 - 3 StR 124/83

    Voraussetzungen der strafschärfenden Berücksichtigungen von Verurteilungen des …

    Gemäß § 49 Abs. 1 BZRG i.V.m. §§ 55 Satz 2, 58 Abs. 4 BZRG durfte daher die Strafkammer bei der Strafzumessung die vorgenannten Vorverurteilungen nicht zum Nachteil des Angeklagten verwerten (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Juni 1982 - 3 StR 177/82 -).".
  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 435/82

    Aufhebung der Verurteilungen wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - …

    Sie dürfen daher nach § 58 Abs. 4 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 BZRG nicht mehr zu seinem Nachteil verwertet werden (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 567).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.10.1982 - 2 StR 574/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6947
BGH, 06.10.1982 - 2 StR 574/82 (https://dejure.org/1982,6947)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1982 - 2 StR 574/82 (https://dejure.org/1982,6947)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1982 - 2 StR 574/82 (https://dejure.org/1982,6947)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Bewertung der bisherigen Lebensführung des Angeklagten - Strafschärfende Berücksichtigung der Lebensführung bei Zusammenhang mit der abgeurteilten Tat

Papierfundstellen

  • StV 1982, 567
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1953 - 1 StR 227/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1982 - 2 StR 574/82
    Die Lebensführung eines Angeklagten und sein außerhalb der Tatausführung liegendes Verhalten dürfen nur dann bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden, wenn sie eine Beziehung zur abgeurteilten Tat haben (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1981 - 2 StR 744/80 und Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81).
  • BGH, 26.03.1981 - 4 StR 58/81

    Rücktritt vom Versuch des Totschlags - Tatmehrheit bei mehreren Tötungsdelikten - …

    Auszug aus BGH, 06.10.1982 - 2 StR 574/82
    Die Lebensführung eines Angeklagten und sein außerhalb der Tatausführung liegendes Verhalten dürfen nur dann bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden, wenn sie eine Beziehung zur abgeurteilten Tat haben (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1981 - 2 StR 744/80 und Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81).
  • BGH, 30.01.1981 - 2 StR 744/80

    Strafverschärfung auf bloßen Verdacht hin - Berücksichtigung allgemeiner …

    Auszug aus BGH, 06.10.1982 - 2 StR 574/82
    Die Lebensführung eines Angeklagten und sein außerhalb der Tatausführung liegendes Verhalten dürfen nur dann bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden, wenn sie eine Beziehung zur abgeurteilten Tat haben (vgl. BGHSt 5, 124, 132; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14; BGH, Beschluß vom 30. Januar 1981 - 2 StR 744/80 und Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81).
  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 780/82

    Bejahung eines minder schweren Falles des Totschlags allein auf Grund der Annahme …

    Damit hat es dem Angeklagten rechtsfehlerhaft die Art seiner Lebensführung vorgeworfen, die keinen unmittelbaren Bezug zur abgeurteilten Tat hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Januar 1981 - 2 StR 744/80 und 6. Oktober 1982 - 2 StR 574/82 - mit weiteren Hinweisen).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.09.1982 - 2 StR 101/82   

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https://dejure.org/1982,9453
BGH, 09.09.1982 - 2 StR 101/82 (https://dejure.org/1982,9453)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1982 - 2 StR 101/82 (https://dejure.org/1982,9453)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1982 - 2 StR 101/82 (https://dejure.org/1982,9453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,9453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung von Umständen, die bei jeder gewerbsmäßigen Hehlerei vorliegen, bei der Strafzumessung

Papierfundstellen

  • StV 1982, 567
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.10.1967 - 4 StR 312/67

    Zugrundelegung unrichtiger Gesamtzahlen von Hehlereistraftaten bei der …

    Auszug aus BGH, 09.09.1982 - 2 StR 101/82
    Das ist nach § 46 Abs. 3 StGB unzulässig, weil damit bei der Strafzumessung ein Umstand herangezogen wird, der den Gesetzgeber dazu bestimmt hat, den Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei unter erhöhte Strafandrohung zu stellen und der deshalb auf jede Straftat dieser Art zutrifft (BGH NJW 1967, 2416; BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1976 - 2 StR 628/76).
  • BGH, 01.12.1976 - 2 StR 628/76

    Strafklageverbrauch - Einbeziehung früherer Verurteilungen in der Strafbemessung

    Auszug aus BGH, 09.09.1982 - 2 StR 101/82
    Das ist nach § 46 Abs. 3 StGB unzulässig, weil damit bei der Strafzumessung ein Umstand herangezogen wird, der den Gesetzgeber dazu bestimmt hat, den Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei unter erhöhte Strafandrohung zu stellen und der deshalb auf jede Straftat dieser Art zutrifft (BGH NJW 1967, 2416; BGH, Beschluß vom 1. Dezember 1976 - 2 StR 628/76).
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