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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 04.12.1984 | EKMR, 06.05.1982

Rechtsprechung
   BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1346
BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83 (https://dejure.org/1984,1346)
BGH, Entscheidung vom 29.03.1984 - 4 StR 781/83 (https://dejure.org/1984,1346)
BGH, Entscheidung vom 29. März 1984 - 4 StR 781/83 (https://dejure.org/1984,1346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen eines Vergehens des gemeinschaftlich begangenen fortgesetzten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrages als unzulässig - Ablehnung einer Zeugenvernehmung wegen Einlassung als früherer Mitangeklagter

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Vernehmung des früheren Mitangeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO §§ 48, 55, § 60 Nr. 2
    Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 76
  • MDR 1984, 680
  • NStZ 1984, 464
  • StV 1984, 361
  • StV 1985, 89
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten …

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83
    Dadurch hat Richard J. die Fähigkeit verloren, in diesem Verfahren Zeuge im Sinne der Strafprozeßordnung zu sein (vgl. BGHSt 10, 8, 11 [BGH 18.10.1956 - 4 StR 278/56];… Löwe-Rosenberg StPO 23. Auflage, vor § 48 Randr. 13 + 17 m.w.N.; Karlsruher Kommentar, StPO, Auflage 1982, vor § 48 Randnr. 7;… Kleinknecht StPO, 36. Auflage, vor § 48 Randnr. 10).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage, ob jemand Mitangeklagter ist, allein auf die prozessuale Gemeinsamkeit an (vgl. BGHSt 10, 8, 11, 12 [BGH 18.10.1956 - 4 StR 278/56]; 10, 186, 187 ff [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 18, 238, 240 [BGH 05.02.1963 - 1 StR 265/62]; 27, 139, 141 [BGH 16.03.1977 - 3 StR 327/76]; BGH JR 1969, 148, 149).

  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage …

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage, ob jemand Mitangeklagter ist, allein auf die prozessuale Gemeinsamkeit an (vgl. BGHSt 10, 8, 11, 12 [BGH 18.10.1956 - 4 StR 278/56]; 10, 186, 187 ff [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 18, 238, 240 [BGH 05.02.1963 - 1 StR 265/62]; 27, 139, 141 [BGH 16.03.1977 - 3 StR 327/76]; BGH JR 1969, 148, 149).
  • BGH, 21.02.1957 - 4 StR 582/56

    Mitbeschuldigter - Hauptverhandlung - Zeuge - Zeugnisverweigerungsrecht - …

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage, ob jemand Mitangeklagter ist, allein auf die prozessuale Gemeinsamkeit an (vgl. BGHSt 10, 8, 11, 12 [BGH 18.10.1956 - 4 StR 278/56]; 10, 186, 187 ff [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 18, 238, 240 [BGH 05.02.1963 - 1 StR 265/62]; 27, 139, 141 [BGH 16.03.1977 - 3 StR 327/76]; BGH JR 1969, 148, 149).
  • BGH, 07.12.1979 - 3 StR 299/79

    Vergehen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz - Ablehnung …

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83
    Die von der Strafkammer im Urteil nachgeschobenen Ablehnungsgründe (UA 12) können den Mangel der ablehnenden Gerichtsbeschlüsse nicht heilen, weil der Antragsteller Gelegenheit erhalten muß, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Rechte nach der Ablehnung und ihren Gründen zu richten (BGHSt 19, 24, 26 [BGH 11.06.1963 - 1 StR 501/62]; 29, 149, 152 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 1982, 213).
  • BGH, 16.03.1977 - 3 StR 327/76

    Verlesung der Niederschriften früherer Vernehmungen ohne Hinweis auf das …

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage, ob jemand Mitangeklagter ist, allein auf die prozessuale Gemeinsamkeit an (vgl. BGHSt 10, 8, 11, 12 [BGH 18.10.1956 - 4 StR 278/56]; 10, 186, 187 ff [BGH 21.02.1957 - 4 StR 582/56]; 18, 238, 240 [BGH 05.02.1963 - 1 StR 265/62]; 27, 139, 141 [BGH 16.03.1977 - 3 StR 327/76]; BGH JR 1969, 148, 149).
  • BGH, 18.01.1984 - 2 StR 360/83

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerverkürzung - Anforderungen an die Rüge der …

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83
    Im übrigen könnten auch diese Ausführungen der Strafkammer die Ablehnung des Beweisantrages nicht rechtfertigen, da sie eine unzulässige Vorwegnahme der Beweis Würdigung darstellen (…vgl. Herdegen in KK, § 244 StPO Rdn. 72); die Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit Rücksicht auf dessen Einlassung als früherer Mitangeklagter abgelehnt werden (vgl. BGH NStZ 1981, 487; 1983, 468; BGH, Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83).
  • BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62

    Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu …

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83
    Die von der Strafkammer im Urteil nachgeschobenen Ablehnungsgründe (UA 12) können den Mangel der ablehnenden Gerichtsbeschlüsse nicht heilen, weil der Antragsteller Gelegenheit erhalten muß, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Rechte nach der Ablehnung und ihren Gründen zu richten (BGHSt 19, 24, 26 [BGH 11.06.1963 - 1 StR 501/62]; 29, 149, 152 [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 1982, 213).
  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der …

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83
    Ein anderes Ergebnis läßt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 1968 - 1 StR 552/67 - JR 1969, 148, vom 24. Februar 1971 - 3 StR 305/70, bei Dallinger MDR 1971, 897 undvom 1. März 1977 - 5 StR 65/77, bei Holtz MDR 1977, 639 oder aus dem Urteil BGHSt 24, 157 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71] herleiten.
  • BGH, 01.03.1977 - 5 StR 65/77

    Abtrennung und Verbindung zusammenhängender Strafsachen - Abtrennung um einen …

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83
    Ein anderes Ergebnis läßt sich auch nicht aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 1968 - 1 StR 552/67 - JR 1969, 148, vom 24. Februar 1971 - 3 StR 305/70, bei Dallinger MDR 1971, 897 undvom 1. März 1977 - 5 StR 65/77, bei Holtz MDR 1977, 639 oder aus dem Urteil BGHSt 24, 157 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71] herleiten.
  • BGH, 11.09.1981 - 2 StR 519/81

    Ablehnung der Zeugenvernehmung auf Grund der bereits erfolgten Vernehmung als …

    Auszug aus BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83
    Im übrigen könnten auch diese Ausführungen der Strafkammer die Ablehnung des Beweisantrages nicht rechtfertigen, da sie eine unzulässige Vorwegnahme der Beweis Würdigung darstellen (…vgl. Herdegen in KK, § 244 StPO Rdn. 72); die Vernehmung eines Zeugen darf nicht mit Rücksicht auf dessen Einlassung als früherer Mitangeklagter abgelehnt werden (vgl. BGH NStZ 1981, 487; 1983, 468; BGH, Urteil vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83).
  • BGH, 09.02.1982 - 1 StR 849/81

    Zeugenbeweis - Unerreichbarkeit - Ablehnung eines Beweisantrags - …

  • BGH, 14.05.1968 - 1 StR 552/67

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.05.1983 - 5 StR 247/83

    Ablehnung des Antrags auf Vernehmung von Zeugen - Ablehnung der Zeugenvernehmung …

  • BGH, 24.02.1971 - 3 StR 305/70

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Angaben eines Angeklagten oder Zeugen als …

  • BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20

    Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund …

    Soweit die Rechtsprechung in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, ein Beweisantrag dürfe nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Zeuge bereits früher als Mitangeklagter ausgesagt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 781/83, NJW 1985, 76; Beschluss vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487; differenzierter Urteile vom 31. Mai 1983 - 5 StR 247/83, NStZ 1983, 468 und vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, StV 1984, 498, 499; zweifelnd Urteil vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, StV 1982, 507), ergibt sich daraus im Ergebnis ebenfalls nichts anderes.
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 404/97

    Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 1 Nr. 2 StPO (Zeugnisverweigerungsrecht; keine …

    Rn. 12 Zwar hat die Staatsanwaltschaft vor der Anklageerhebung in diesem Verfahren die wegen derselben Tat (§ 264 StPO) gegen Mirco R. und seinen Bruder wegen des Verdachts des "versuchten gemeinschaftlichen Eingriffs in den Straßenverkehr" eingeleiteten Verfahren durch Verfügung vom 19. Februar 1996 (Bl. 701 d.A.) abgetrennt, so daß Mirco R. in diesem Verfahren seit der Verfahrenstrennung nicht mehr Mitbeschuldigter, sondern Zeuge war (st.Rspr., vgl. BGHSt 10, 8, 11; BGH NJW 1985, 76;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO vor § 48 Rdn. 21 m.N.).
  • BGH, 17.11.2010 - 1 StR 145/10

    Beweisantrag (Unzulässigkeit der Vernehmung eines späteren Mitangeklagten; …

    Zwar waren zum Zeitpunkt der Antragstellung die gemeinsam begonnenen Verfahren abgetrennt gewesen, nicht indes (anders als in dem der Entscheidung BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 781/83, NStZ 1984, 464, zugrunde liegenden Fall) zum insoweit einzig maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag, zu dem die Verfahren wieder verbunden waren und damit (erneut) eine prozessuale Gemeinsamkeit bestand.
  • BGH, 15.01.2025 - 5 StR 694/24

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; qualifizierte Nötigung; funktionaler und …

    Aber ein Beweisantrag kann nach einem solchen Wechsel der Verfahrensrolle grundsätzlich nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Zeuge bereits früher als Mitangeklagter ausgesagt habe und der Antrag deshalb auf die bloße Wiederholung der Beweisaufnahme gerichtet sei (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 1984 - 4 StR 781/83, NJW 1985, 76; Beschlüsse vom 11. September 1981 - 2 StR 519/81, NStZ 1981, 487; vom 24. April 1990 - 5 StR 123/90, bei Kusch NStZ 1991, 29; OLG Hamm, Urteil vom 10. November 1967 - 1 Ss 1382/67, NJW 1968, 954; vgl. auch BGH, Urteile vom 31. Mai 1983 - 5 StR 247/83, NStZ 1983, 468; vom 18. Januar 1984 - 2 StR 360/83, StV 1984, 498, 499; vom 22. Juni 1982 - 1 StR 249/81, StV 1982, 507;… LRStPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 177).
  • BGH, 26.06.1984 - 1 StR 188/84

    Verurteilung wegen Betruges in Mittäterschaft - Einbeziehung einer …

    Doch ergibt sich aus § 261 StPO, daß bei der Urteilsfindung gegen diesen Angeklagten nicht die Ergebnisse der Verhandlung verwertet werden dürfen, die nur gegen die anderen Angeklagten geführt worden ist, gleichviel ob später eine Wiederverbindung stattgefunden hat oder nicht (RGSt 70, 65, 67; BGH…, Urt. vom 13. Mai 1975 - 1 StR 138/75; BGH StrVert 1984, 186; zur prozessualen Stellung eines Mitangeklagten während der Abtrennung seines Verfahrens vgl. BGH JZ 1984, 587, 588).
  • BGH, 16.01.1990 - 1 StR 676/89

    Beweisantrag - Unerheblichkeit - Tatsache - Tatrichter - Beschluß

    Der Antragsteller muß Gelegenheit erhalten, sich bei der weiteren Verfolgung seiner Rechte nach der Ablehnungsbegründung zu richten, insbesondere anderweitige Antrags- und Argumentationsmöglichkeiten wahrzunehmen (BGHSt 19, 24 (26); 29, 149 (152) [BGH 07.12.1979 - 3 StR 299/79 S]; BGH NStZ 1982, 213; 1982, 432; BGH NJW 1985, 76 (77)).
  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14

    Beweisantrag auf Vernehmung eines Mitangeklagten nach Berufungsverwerfung

    Nur solange diese Klammer besteht, scheidet die Vernehmung eines Mitangeklagten als Zeuge aus (BGHSt 10, 8/11 f.; BGH NJW 1964, 1034; NStZ 1984, 464 = NJW 1985, 76 = StV 1984, 361;… KK/Senge Vor § 48 Rn. 7 f.;… Meyer-Goßner/Schmitt vor § 48 Rn. 21 f.;… Alsberg/Dallmeyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 6. Aufl. Rn. 322;… Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl. Rn. 1005, 927 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht

    Nach der Abtrennung des gegen ihn geführten Verfahrens war er nicht mehr als Mitangeklagter, sondern als Zeuge anzusehen (BGH NJW 1985, 76).
  • OLG Braunschweig, 01.11.2001 - 1 Ss 66/01

    Ausbleiben; Berufungsverfahren; Berufungsverwerfung; Beweisaufnahme; …

    Rn. 9 Die vorgenannte prozessuale Gemeinsamkeit endet bei ausdrücklicher Trennung der verbundenen Prozesse (v gl. BGH NStZ 1984, 464 f), bei Erlass eines - wenn auch noch nicht rechtskräftigen - verurteilenden oder freisprechenden Urteils und auch bei Verwerfung der Berufung des Mitbeschuldigten nach § 329 StPO (…Dahs, a.a.O., Rdnr.32 a.E.).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1302
BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84 (https://dejure.org/1984,1302)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1984 - 1 StR 430/84 (https://dejure.org/1984,1302)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1984 - 1 StR 430/84 (https://dejure.org/1984,1302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie wegen Meineids - Anforderungen an eine Verfahrensbeschwerde - Rechtmäßigkeit der Bezugnahme von Feststellungen des landgerichtlichen Urteils

  • rechtsportal.de

    StPO § 60 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 353 Abs. 2

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 638
  • MDR 1985, 336
  • NStZ 1985, 183
  • StV 1985, 89
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des …

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84
    Diese umfassen lediglich die Sachverhaltsdarstellung, die das Tatgeschehen im Sinne eines geschichtlichen Vorgangs als Grundlage der Verurteilung beschreibt, einschließlich der Indizien, aus denen das Gericht seine Überzeugung vom Tatgeschehen abgeleitet hat (BGHSt 30, 340, 343 f. m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen …

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84
    Sie kann zur Vermeidung Ton Wiederholungen stets durch die Bezugnahme auf die von der Teilaufhebung nicht erfaßten Feststellungen des früheren Urteils ersetzt werden (BGHSt 24, 274, 275).
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen …

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84
    Das Urteil im Sinne des § 267 StPO besteht in diesen Fällen der Teilaufhebung aus mehreren sich ergänzenden gerichtlichen Erkenntnissen, die zum Verständnis herangezogen und zur Kenntnis genommen werden müssen (BGHSt 30, 225, 227 f. m.w.N.).
  • BGH, 13.12.1960 - 1 StR 389/60

    Begründung der gerichtlichen Entscheidung der Beeidigung von Zeugen - Antrag im …

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84
    Da die Vereidigung eines Zeugen nach deutschem Strafverfahrensrecht die Regel ist und deshalb grundsätzlich keiner Begründung bedarf (BGHSt 4, 255; 15, 253; 17, 186, 187), liegt ein Rechtsfehler nicht schon darin, daß weder die Sitzungsniederschrift noch die Urteilsgründe die Erwägungen für die Verneinung eines solchen Verdachts erkennen lassen.
  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem …

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84
    Da die Vereidigung eines Zeugen nach deutschem Strafverfahrensrecht die Regel ist und deshalb grundsätzlich keiner Begründung bedarf (BGHSt 4, 255; 15, 253; 17, 186, 187), liegt ein Rechtsfehler nicht schon darin, daß weder die Sitzungsniederschrift noch die Urteilsgründe die Erwägungen für die Verneinung eines solchen Verdachts erkennen lassen.
  • BGH, 18.10.1983 - 1 StR 449/83

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie …

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84
    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten L. hob der Senat am 18. Oktober 1983 (1 StR 449/83; NStZ 1984, 134) unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels des Angeklagten L. dieses Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen auf, soweit es sich gegen den Angeklagten Prof. Dr. H. richtete und soweit es die gegen den Angeklagten L. ausgesprochenen Einzelstrafen wegen Betrugs und wegen Meineids sowie die Gesamtfreiheitsstrafe betraf.
  • BGH, 03.04.1962 - 1 StR 75/62
    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84
    Da die Vereidigung eines Zeugen nach deutschem Strafverfahrensrecht die Regel ist und deshalb grundsätzlich keiner Begründung bedarf (BGHSt 4, 255; 15, 253; 17, 186, 187), liegt ein Rechtsfehler nicht schon darin, daß weder die Sitzungsniederschrift noch die Urteilsgründe die Erwägungen für die Verneinung eines solchen Verdachts erkennen lassen.
  • BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16

    Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei …

    Des Weiteren hat es - freilich unnötigerweise (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 9. April 2015 - 4 StR 585/14, NStZ 2015, 600 und vom 4. Dezember 1984 - 1 StR 430/84, NJW 1985, 638) - über mehrere Seiten wörtlich wiedergegeben, welche Feststellungen im ersten Rechtsgang getroffen worden waren.
  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete …

    Dafür müssen nach den festgestellten Tatsachen konkrete Anhaltspunkte bestehen (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53];… BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1; BGH NStZ 1985, 183; BGH StV 1988, 510).
  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 497/95

    Straftatbestand der Nichtanzeige geplanter Straftaten; Anwesenheitsrechte von …

    Der Senat hat allerdings bereits ausgesprochen, daß eine für das Revisionsgericht überprüfbare Begründung der Nichtanwendung des § 60 Nr. 2 StPO dann geboten ist, wenn die Anwendung der Vorschrift nach den Gesamtumständen so naheliegt, daß ohne Erörterung durch das Tatgericht nicht auszuschließen ist, daß es die Voraussetzungen des Eidesverbots verkannt hat (NJW 1985, 638).
  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91

    Dauerdelikt der strafbaren Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften - …

    In solchen Fällen kann das Fehlen einer Begründung rechtsfehlerhaft sein, wenn daraus zu schließen ist, daß der Tatrichter sich die Frage eines Vereidigungsverbots überhaupt nicht gestellt oder er den Begriff des Verdachts zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53];… BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3; BGH NStZ 1985, 183; BGH NJW 1991, 2844 m.w.N.).

    Zwar reicht bereits ein entfernter Verdacht der Tatbeteiligung; indessen muß der Tatrichter einen solchen Verdacht zum Zeitpunkt des Urteilserlasses auch tatsächlich hegen und ihn nicht nur für möglich halten (BGH NStZ 1985, 183;… Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 60 Rdn. 43).

  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 139/14

    Innerprozessuale Bindungswirkung nicht aufgehobener Feststellungen bei Aufhebung …

    Die Bindungswirkung des im Schuldspruch rechtskräftigen Urteils macht allein vor solchen Feststellungen Halt, die nicht zum Tatgeschehen gehören (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. September 2009 - 3 StR 301/09, juris Rn. 4; Urteil vom 4. Dezember 1984 - 1 StR 430/84, NJW 1985, 638, juris Rn. 7;… Beschlüsse vom 22. Januar 2002 - 1 StR 564/01, juris Rn. 5, und vom 27. Juni 2006 - 4 StR 190/06, StV 2007, 23 (fortdauernde Folgen der Tat);… Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04, bei Becker NStZ-RR 2005, 257, 262, juris Rn. 7 (Nachtatverhalten);… vgl. KK/Gericke, aaO, § 353 Rn. 31).
  • BGH, 09.07.1997 - 5 StR 234/96

    Abschnittsbesteuerung - Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO steht einer Verwertung …

    Dafür müssen nach den festgestellten Tatsachen konkrete Anhaltspunkte bestehen (BGH NStZ 1985, 183).
  • OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Dabei begründet zwar der Umstand, dass weder die Sitzungsniederschrift noch die Urteilsgründe erkennen lassen, warum § 60 Nr. 2 StPO nicht angewandt worden ist, für sich genommen noch keinen Verfahrensfehler; denn gemäß § 64 StPO muss nur das Absehen von der Vereidigung begründet werden; Anordnung und Vornahme der Vereidigung bedürfen (als der gesetzliche Regelfall) einer Begründung dagegen grundsätzlich nicht (BGH NJW 1985, 638; BGH NStZ 2000, 494).

    Anders verhält es sich jedoch, wenn der Beteiligungsverdacht nach den Gesamtumständen so nahe liegt, dass aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden kann, dass der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbots nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen hat (BGH NJW 1985, 638;… Dahs, in: Löwe/Rosenberg, a.a.O., § 61 Rdnr. 61).

  • OLG Frankfurt, 22.11.2002 - 3 Ss 356/02

    Revisionsbegründung im Strafverfahren: Beruhen des Urteils auf einem Verstoß …

    Dadurch, dass die Tatrichterin auch in den Urteilsgründen keine Ausführungen zur Frage des Vereidigungsverbots gemacht hat, obwohl sie sich nach den vorstehenden Ausführungen hierzu hätte gedrängt sehen müssen, besteht nach allem Anlaß zu der Annahme, sie habe sich diese Frage überhaupt nicht vorgelegt (vgl. BGH NStZ 1985, 183).
  • BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92

    Vereidigung eines Vorgesetzten eines angeschuldigten DDR-Grenzsoldaten bei …

    Wenn aber die Gesamtumstände eine Erörterung dieser Frage nahelegen, kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255; BGH NJW 1985, 638;… BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3).
  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 389/88

    Voraussetzungen der begründeten revisionsgerichtlichen Annahme einer zu engen …

    Allein der Umstand, daß weder die Urteilsgründe noch die Sitzungsniederschrift erkennen lassen, aus welchen Erwägungen § 60 Nr. 2 StPO nicht angewendet worden ist, begründet allerdings für sich noch keinen Rechtsfehler (BGH NJW 1985, 638).
  • BGH, 02.03.1988 - 2 StR 522/87

    Strafbarkeit wegen Betruges und wegen Urkundenvernichtung - Anforderungen an die …

  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90

    Beanstandung der Vereidigung eines Zeugen - Enge Auslegung des Begriffs …

  • LG Fulda, 11.03.2025 - 1 KLs 422 Js 14901/22
  • BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88

    Entscheidung über die strafbare Beteiligung eines Zeugen an der Tat als Teil der …

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Rechtsprechung
   EKMR, 06.05.1982 - 9365/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,8362
EKMR, 06.05.1982 - 9365/81 (https://dejure.org/1982,8362)
EKMR, Entscheidung vom 06.05.1982 - 9365/81 (https://dejure.org/1982,8362)
EKMR, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - 9365/81 (https://dejure.org/1982,8362)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 89
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EGMR, 25.09.1992 - 13611/88

    Klaus Croissant

    Le 20 novembre 1986, 1e tribunal régional repoussa l'objection en se référant à l'opinion dominante de la jurisprudence et de la doctrine allemandes en la matière; la Commission y avait souscrit dans une décision du 6 mai 1982 (requête no 9365/81, Décisions et rapports 28, p. 232).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 705/02

    Auslagen für den beigeordneten Pflichtverteidiger als Kosten des Verfahrens

    Sie beruht jedenfalls auf vertretbaren, keinesfalls willkürlichen Erwägungen (Art. 3 Abs. 1 GG) und entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach der lediglich in den Fällen einer Beiordnung von Dolmetschern eine dauerhafte Freistellung von den entstandenen Kosten erforderlich ist (…vgl. EGMR, NJW 1979, S. 1091 f.; für Pflichtverteidigerkosten vgl. EKMR, StV 1985, S. 89;… EKMR, EuGRZ 1983, S. 415 ;… EGMR, EuGRZ 1992, S. 542 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2026 - C-230/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …

    {FN:26} Entscheidung des EGMR vom 6. Mai 1982, X/Bundesrepublik Deutschland (CE:ECHR:1982:0506DEC000936581).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1985 - 5 Ws 2/84
    "Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK stellt den Verurteilten endgültig von den staatlichen Auslagen für einen Pflichtverteidiger frei, wenn er zum Entstehungszeitpunkt der Kosten mittellos war (Bestätigung der Entscheidung des Senats vom 21.4.1982, NStZ 1982, 339 , unter Berücksichtigung der Entscheidungen der Europäischen Kommission für Menschenrechte vom 6.5.1982 - Nr. 9365/81 und 9394/81, besprochen in EuGRZ 1983, 422, 423).«.
  • EGMR, 17.02.2011 - 38157/04

    [ENG]

    The phrase "has not sufficient means to pay" does not, in the Commission's view, refer solely to the moment when the authorities decide whether to provide free legal assistance, but is relevant also at the time when it is being decided whether and to what extent the convicted individual has to pay the costs of the proceedings (see X v. Germany, no. 9365/81, Commission decision of 6 May 1982, DR 28, p. 229, and K. v. Germany, no. 11626/86, Commission decision of 6 May 1986, unreported).
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