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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 10.06.1986 | BGH, 25.11.1986

Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2489
BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86 (https://dejure.org/1986,2489)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1986 - 2 StR 242/86 (https://dejure.org/1986,2489)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1986 - 2 StR 242/86 (https://dejure.org/1986,2489)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessung - Bestimmung des Strafrahmens - Verabredung - Schwerer Raub - Minder schwerer Fall - Fehler bei der Strafzumessung - Berücksichtigung der Sorgfalt bei der Tatvorbereitung für die Strafrahmenbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 453
  • StV 1987, 386
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 485/83

    mutlose Tankstellenräuber - § 30 i.V.m. § 250, § 31 StGB, Untätigbleiben

    Auszug aus BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86
    Der Senat hat bereits in einer früheren Entscheidung darauf hingewiesen, daß auch die Sorgfalt bei der Tatvorbereitung für die Strafrahmenbestimmung bedeutsam sein kann (BGHSt 32, 133, 136 f).
  • BGH, 16.10.1981 - 3 StR 332/81

    Minderschwerer Fall des Totschlags; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86
    Im übrigen kann nach der Rechtsprechung bereits der Umstand, daß eine Tat im Versuchsstadium steckengeblieben ist, bei einer Gesamtbewertung aller Umstände ausschlaggebend dafür sein, einen minder schweren Fall zu bejahen, für dessen Bewertung der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Regelstrafrahmen nicht angemessen erscheint (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. Juni 1984 - 4 StR 323/84 und vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 332/81).
  • BGH, 14.06.1984 - 4 StR 323/84

    Teilerfolg bei strafrechtlicher Revision des Angeklagten - Abänderung eines …

    Auszug aus BGH, 16.05.1986 - 2 StR 242/86
    Im übrigen kann nach der Rechtsprechung bereits der Umstand, daß eine Tat im Versuchsstadium steckengeblieben ist, bei einer Gesamtbewertung aller Umstände ausschlaggebend dafür sein, einen minder schweren Fall zu bejahen, für dessen Bewertung der nach § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Regelstrafrahmen nicht angemessen erscheint (vgl. auch BGH, Beschluß vom 14. Juni 1984 - 4 StR 323/84 und vom 16. Oktober 1981 - 3 StR 332/81).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes - …

    Dies gilt nichtnur für die fakultativen Milderungsgründe, sondern auch für diejenigen, bei denen das Gesetz - wie in § 30 Abs. 1 Satz 2 StGB - die Milderung gemäß § 49 StGB vorschreibt (…Dreher/Tröndle § 50 StGB Rdn. 2;… G. Hirsch in LK 10. Aufl. § 50 StGB Rdn. 7;… vgl. auch Horn in SK § 50 StGB Rdn. 4; Lackner § 50 StGB Anm. 2 a; BGH NStZ 1986, 453 sowie BGH GA 1980, 255 f. für den vergleichbaren Fall des § 27 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 12.02.2014 - 4 StR 494/13

    Minder schwerer Fall des schweren Raubs

    In den Fällen II. 5 und 6 der Urteilsgründe hat das Landgericht nicht geprüft, ob sich der schwere bzw. besonders schwere Raub, den die Angeklagten jeweils verabredet hatten, als minder schwerer Fall darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 2 StR 485/83, BGHSt 32, 133, 136; Beschluss vom 16. Mai 1986 - 2 StR 242/86, NStZ 1986, 453;… Urteil vom 20. September 1989 - 2 StR 232/89, BGHR StGB § 20 Abs. 1 Satz 2 Strafzumessung 1).
  • BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95

    Erpresserischer Menschenraub - Räuberische Erpressung - Konkurrenz - …

    Die Strafaussprüche hätten aber auch deswegen nicht aufrechterhalten werden können, weil die Strafzumessungserwägungen nicht eindeutig erkennen lassen, ob der Tatrichter bedacht hat, daß ein minder schwerer Fall i.S.d. § 250 Abs. 2 StGB bereits deswegen bejaht werden kann, weil eine Tat lediglich i.S.d. § 30 Abs. 2 StGB verabredet worden ist (vgl. BGHSt 32, 133, 136; BGH NStZ 1986, 453).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1986 - 1 StR 236/86   

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https://dejure.org/1986,4830
BGH, 10.06.1986 - 1 StR 236/86 (https://dejure.org/1986,4830)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1986 - 1 StR 236/86 (https://dejure.org/1986,4830)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1986 - 1 StR 236/86 (https://dejure.org/1986,4830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafrahmenverschiebung zwischen Mord und Totschlag - Milderung der Strafe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 386
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege …

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 236/86
    Nach den Feststellungen der Kammer liegen auch bei Berücksichtigung der nicht unbedingt angenehmen Persönlichkeit von Anton T. (Tatopfer) und der wenig glücklichen Familienverhältnisse keine 'außergewöhnlichen Umstände' vor, welche bei Zugrundelegung der Ausführungen des Großen Senats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 30, 105 ff.) und bei Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Übermaßverbotes eine Milderung angemessen oder gar zwingend machen würden.".
  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit …

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - 1 StR 236/86
    Entscheidend ist allein die Vorstellung des Anstiftenden von den Tatumständen des angestrebten Tötungsdelikts (vgl. BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81] m.w.N.).
  • BGH, 04.10.1988 - 4 StR 475/88

    Anforderungen an Schuldspruchs wegen versuchter Anstiftung zum Mord - Milderung …

    Zu Recht hat die Strafkammer hinsichtlich des Schuldspruchs auf die Vorstellung des Anstiftenden von den Tatumständen des angestrebten Tötungsdelikts abgestellt (BGH bei Holtz MDR 1986, 794 = StV 1987, 386; NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]).
  • BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorwurfs des Auftragsmordes …

    Hinsichtlich der rechtlichen Einordnung einer (hier: geplanten) Tat ist nicht auf den Anstifter (hier: denjenigen, der eine Anstiftung im Wege der Kettenanstiftung versucht) abzustellen; es kommt vielmehr darauf an, ob die Tat des (hier: noch zu findenden) Täters Mord wäre und ob dem Anstifter die hierfür maßgeblichen Umstände bewußt sind (vgl. BGH NJW 2005, 996 f., BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 2 Strafrahmen 1 jew. m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.11.1986 - 4 StR 631/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6501
BGH, 25.11.1986 - 4 StR 631/86 (https://dejure.org/1986,6501)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1986 - 4 StR 631/86 (https://dejure.org/1986,6501)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1986 - 4 StR 631/86 (https://dejure.org/1986,6501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt von einer verabredeten Tat, wenn die Tat in Abwesenheit des Angeklagten bis zum strafbaren Versuch ausgeführt worden ist - Rücktritt, wenn die Tat unabhängig von dem früheren Verhalten des Angeklagten begangen worden ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 386
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.10.1983 - 2 StR 485/83

    mutlose Tankstellenräuber - § 30 i.V.m. § 250, § 31 StGB, Untätigbleiben

    Auszug aus BGH, 25.11.1986 - 4 StR 631/86
    In solchen Fällen scheidet § 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB selbst dann aus (vgl. BGHSt 32, 133, 134; BGH JR 1984, 291), wenn die Tatbegehung nicht auf der früheren Verabredung beruht (…Samson in SK § 31 Rdn. 18).
  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten …

    Auszug aus BGH, 25.11.1986 - 4 StR 631/86
    In solchen Fällen scheidet § 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB selbst dann aus (vgl. BGHSt 32, 133, 134; BGH JR 1984, 291), wenn die Tatbegehung nicht auf der früheren Verabredung beruht (…Samson in SK § 31 Rdn. 18).
  • BGH, 08.02.1989 - 3 StR 299/88

    Verurteilung wegen Verabredung der Brandstiftung bzw. wegen Anstiftung zur …

    Unter diesen Umständen reicht es nicht aus, daß die Angeklagte in der vorgesehenen Tatnacht - nach den Feststellungen - "keine Anstalten zur Ausführung der verabredeten Tat traf" (vgl. BGH MDR 1984, 64, 65; vgl. auch BGHR StGB § 31 II Verabredungsbeitrag, bedeutungsloser 1).
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