Rechtsprechung
| BGH, 08.01.1988 - 2 StR 590/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Günstige Sozialprognose als Voraussetzung für die Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung zur Bewährung eines Angeklagten auf Grund der erfolgten Aussetzung der Strafe eines Mitangeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 56
Papierfundstellen
- StV 1988, 201
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 08.01.1988 - 2 StR 590/87
Sie erwecken auch nicht die Besorgnis, die Kammer habe in dem Bestreben, die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen zu können, auf eine niedrigere als die schuldangemessene Strafe erkannt (vgl. BGHSt 29, 319).
- BGH, 27.04.1999 - 4 StR 94/99
Mittäterschaft; Beteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben
Dabei wird der neue Tatrichter auch Gelegenheit haben, nähere Feststellungen zum Wert des eingezogenen PKW zu treffen, die die Überprüfung ermöglichen, ob die Nebenstrafe der Einziehung bei der Bemessung der Freiheitsstrafe angemessen berücksichtigt worden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1996, 206; BGH, Beschluß vom 1. September 1998 - 4 StR 367/98). - BGH, 27.08.1998 - 4 StR 307/98
Einziehung eines PKWs
Das Landgericht hat - für sich genommen rechtsfehlerfrei - bei der Bemessung der Gesamtfreiheitsstrafe die Einziehung des Pkw strafmildernd berücksichtigt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1993, 359; 1994, 76; 1996, 206). - BGH, 22.12.1992 - 1 StR 618/92
Einziehung - Verhältnismäßigkeit - Strafzumessung - Nebenstrafe
Die Einziehung nach § 74 Abs. 2 Nr. 1 StGB ist Nebenstrafe und damit Teil der Strafzumessung; eine Gesamtbetrachtung ist erforderlich (BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Schuldausgleich 6, 12, 16).
- BGH, 27.06.2001 - 2 StR 204/01
Unterlassene Prüfung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hangvermutung …
Die Einziehungsanordnung kann Einfluß auf die zu bemessende Strafe haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12 und 16), die Anordnung von Verfall dagegen nicht (…vgl. BGHR StGB § 73 d Strafzumessung 1). - BGH, 28.02.2001 - 3 StR 483/00
Strafmilderung nach § 31 Nr. 1 BtMG (Aufklärungserfolg)
Hinzu kommt, daß in den Strafzumessungsgründen der Umstand der Einziehung des Pkws des Angeklagten keine Erwähnung findet, obwohl dies nach der Rechtsprechung geboten war (vgl. BGH StV 1995.301; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12 und 16). - BGH, 14.06.2000 - 2 StR 217/00
Einziehung als Strafmilderungsgrund
Jedenfalls kann der Senat hier letztlich nicht sicher ausschließen, daß Freiheitsstrafe, Nebenstrafe und Maßregel der Besserung und Sicherung sich wechselseitig beeinflußt haben (vgl. hierzu auch BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 12). - BGH, 17.10.1995 - 4 StR 549/95
Strafmildernde Berücksichtigung - Wert - Eingezogener Gegenstand
Der Ausspruch über die Freiheitsstrafe hat keinen Bestand, denn aus den Urteilsgründen ist nicht ersichtlich, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des zugleich eingezogenen Pkw des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; Senatsbeschlüssevom 16. März 1995 - 4 StR 105/95 und13. Juli 1995 - 4 StR 349/95). - OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05
Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die …
Die Einziehung des Pkws nach § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB, von der das Landgericht ersichtlich ausgegangen ist, ist Teil der Strafzumessung; eine Gesamtbetrachtung ist erforderlich (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH NStZ 1993, 400). - BGH, 16.03.1995 - 4 StR 105/95
Strafänderung - Strafänderungsgrund - Strafmilderung - Strafzumessung - Wert der …
Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des zugleich eingezogenen Pkw des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten war (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH StV 1994, 76). - BGH, 12.08.1999 - 5 StR 357/99
Strafzumessung; Einziehung von Vermögensgegenständen; Schuldausgleich; …
Rn. 3 "Aus den Urteilsgründen ist nicht ersichtlich, daß das Landgericht bei der Strafbemessung den Wert des zugleich eingezogenen Pkw des Angeklagten berücksichtigt hat, obwohl das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten war (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 6, 12, 16; BGH NStZ-RR 1996, 56; Senat, Beschluß vom 20. Januar 1999 - 5 StR 609/98). - BGH, 01.09.1998 - 4 StR 367/98
Berücksichtigung der Einziehung eines wertvollen Gegenstandes bei Bemessung einer …
- BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92
Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatbestandsalternativen des Erwerbs und des …
- OLG Düsseldorf, 27.11.2001 - 2b Ss 309/01
Strafzumessungserwägungen im Zusammenhang mit der Einziehung eines PKW; …
- BGH, 03.11.1993 - 4 StR 625/93
Verhältnis der Tatbestandsvarianten des Sichverschaffens und des …
- BGH, 13.07.1995 - 4 StR 349/95
Einziehung - Wert der Sache - Strafzumessung
- BGH, 12.07.1995 - 3 StR 280/95
Einziehung - Strafzumessung - Hauptstrafe - Wirkung
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Rechtsprechung
| BGH, 12.01.1988 - 5 StR 657/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Strafausspruchs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1988, 201
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 04.07.2013 - 4 StR 213/13
Totschlag (minder schwerer Fall); Notwehr (Erforderlichkeit); Strafzumessung …
Ebenso wie der Tötungsvorsatz als solcher darf die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt nicht straferschwerend gewertet werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 1988 - 5 StR 657/87, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2;… 11 12 13 14 vom 28. September 1995 - 4 StR 561/95, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 6; vom 24. März 1998 - 4 StR 34/98, StV 1998, 657). - BGH, 13.12.1989 - 3 StR 370/89
Verminderte Schuldfähigkeit - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Affektiver, …
Für den Fall, daß das Landgericht wiederum unter Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit den Strafrahmen nach § 49 StGB mildern sollte, weist der Senat darauf hin (vgl. UA S. 22), daß es unzulässig ist, die zur Tötung erforderliche Energie des Täters bei einer Bestrafung wegen eines Tötungsdelikts strafschärfend zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 III Tötungsvorsatz 2). - BGH, 19.03.2009 - 4 StR 53/09
Strafzumessung bei Tötungsdelikten (Doppelverwertungsverbot; Differenzierung …
Selbst wenn man die Wendung, der 'unbedingte Vernichtungswille' sei 'für den waffenerfahrenen Angeklagten bei einem Kopfschuss mit einem Schrotgewehr aus nächster Nähe deutlich zum Ausdruck gekommen', letztlich als eine Beschreibung der Art der Tatausführung (§ 46 Abs. 2 StGB) werten wollte (…vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 5), bliebe im Kern doch nur der Vorwurf, der Angeklagte habe mit der Abgabe des Schusses aus naher Distanz die zur Erreichung seines Tatziels - die Tötung des Tatopfers - nötige Gewalt angewandt; auch dies wäre mit § 46 Abs. 3 StGB nicht vereinbar (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2, 6).
- BGH, 14.10.2015 - 5 StR 355/15
Strafzumessung beim vorsätzlichen Tötungsdelikt (Doppelverwertungsverbot; keine …
Die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt darf indes grundsätzlich nicht straferschwerend gewertet werden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 1988 - 5 StR 657/87, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2;… vom 28. September 1995 - 4 StR 561/95, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 6; vom 24. März 1998 - 4 StR 34/98, StV 1998, 657 und vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 226/08, StV 2009, 464). - BGH, 08.10.2008 - 4 StR 226/08
Minder schwerer Fall des Totschlags; Doppelverwertungsverbot beim Totschlag; …
Ebenso wie der Tötungsvorsatz als solcher darf aber auch die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt grundsätzlich nicht strafschärfend gewertet werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2; BGH StV 1998, 657). - BGH, 24.03.1998 - 4 StR 34/98
Überprüfung einer Schuldfähigkeitsbeurteilung bzgl. versuchten Totschlags unter …
Ebenso wie der Tötungsvorsatz als solcher darf aber auch die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt grundsätzlich nicht straferschwerend gewertet werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2). - BGH, 13.10.2015 - 2 StR 238/15
Doppelverwertungsverbot (Totschlag; keine strafschärfende Verwertung der …
Ebenso wie der Tötungsvorsatz als solcher darf die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt nicht straferschwerend gewertet werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 1988 - 5 StR 657/87, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2;… vom 28. September 1995 - 4 StR 561/95, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 6; vom 24. März 1998 - 4 StR 34/98, StV 1998, 657). - BGH, 19.01.1999 - 5 StR 612/98
Minder schwerer Fall des Totschlags
bb) Die tatrichterliche Wendung im Rahmen der Erörterungen zu § 213 StGB, das Handeln des Angeklagten sei "von erheblicher Intensität" gewesen (UA S. 52, ähnlich UA S. 54 im Rahmen der konkreten Strafzumessung), verstößt nicht gegen das Doppelverwertungsverbot aus § 46 Abs. 3 StGB (vgl. zu Grenzfällen BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2, 6). - BGH, 28.09.1995 - 4 StR 561/95
Totschlag - Verurteilung - Gewalt - Strafschärfend
Ebenso wie der Tötungsvorsatz als solcher darf aber auch die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt grundsätzlich nicht straferschwerend gewertet werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2). - BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an den minder schweren Fall des …
Davon abgesehen ist es unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen nach § 46 Abs. 3 StGB nicht unbedenklich, daß der Einsatz der Tatwerkzeuge 'in konkret lebensgefährlicher Weise' zum Gegenstand eines eigenständigen strafschärfenden Schuldvorwurfs gemacht worden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1 und 2; BGH, Urteil vom 4. November 1980 - 5 StR 549/80 - sowie Beschlüsse vom 9. Oktober 1981 - 2 StR 567/81 -, vom 24. September 1982 - 2 StR 474/82 - und vom 15. April 1983 - 2 StR 55/83).
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Rechtsprechung
| BGH, 21.01.1988 - 4 StR 653/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1988, 201
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87
Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan
Auszug aus BGH, 21.01.1988 - 4 StR 653/87
Auch der mit bedingtem Vorsatz begangene Tötungsversuch war nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hier erst dann im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges (zumindest) für möglich hielt (…BGHR StGB § 24 1, 1 Versuch, unbeendeter 4; BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1987 - 2 StR 586/87; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, m.w.Nachw.). - BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85
Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch - Erfordernis des …
Auszug aus BGH, 21.01.1988 - 4 StR 653/87
Ergab sich aber die Unfreiwilligkeit des Rücktritts nicht aus den bisherigen Urteilsfeststellungen, so mußten etwaige Zweifel des Landgerichts an der Freiwilligkeit zugunsten des Angeklagten gelöst werden (BGH bei Holtz MDR 1986, 271 m.w.Nachw.). - BGH, 09.12.1987 - 2 StR 586/87
Erforderlichkeit der Erörterung eines strafbefreienden Rücktritts vom Versuch bei …
Auszug aus BGH, 21.01.1988 - 4 StR 653/87
Auch der mit bedingtem Vorsatz begangene Tötungsversuch war nach der gefestigten neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hier erst dann im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB beendet, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges (zumindest) für möglich hielt (…BGHR StGB § 24 1, 1 Versuch, unbeendeter 4; BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1987 - 2 StR 586/87; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. November 1987 - 4 StR 541/87 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, m.w.Nachw.).
- BGH, 09.08.2001 - 4 StR 227/01
Versuchter Totschlag; Rücktritt; Freiwilligkeit (Zweifelssatz); Gefährliche …
Rn. 11 b) Da das Landgericht zur Frage der Freiwilligkeit des Abstandnehmens von weiteren Messerstichen durch den Angeklagten keine sicheren Feststellungen treffen konnte, hat es zu Recht den Zweifelssatz: zu Gunsten des Angeklagten angewendet (vgl. BGH bei Holtz MDR 1986, 271; StV 1992, 224, 225; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 11) - daß dieser nämlich, als er vom Nebenkläger abließ, nicht ausschließbar weiter "Herr seiner Entschlüsse" war (vgl. BGHSt 35, 184, 186). - BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94
Rücktritt - Freiwilligkeit - Unbeendeter Versuch - Vergewaltigung - …
Sie mußte deshalb auch für die Frage eines freiwilligen Rücktritts von dem für den Angeklagten günstigsten Sachverhalt ausgehen (BGH StV 1984, 329; 1986, 149; 1988, 201; 1992, 10;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. Rdn. 6 c;… Lackner StGB 20. Aufl. Rdn. 16 jeweils zu § 24). - BGH, 28.04.1988 - 4 StR 72/88
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch
Danach ist der Versuch unbeendet, wenn der Täter - unabhängig von seinem ursprünglichen Tatplan - in diesem Zeitpunkt glaubt, der Erfolg werde nicht eintreten (BGH MDR 1988, 244 und BGH, Urteil vom 21. Januar 1988 - 4 StR 653/87, jeweils m.Nachw.). - BGH, 29.11.1996 - 2 StR 595/96
Aufhebung eines Urteils aufgrund der fehlenden Auseinandersetzung durch das …
- BGH, 14.05.1997 - 2 StR 97/97
Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Tötungsversuch
Wurde er nämlich nicht durch äußere Umstände oder unwiderstehliche innere Hemmungen daran gehindert, weiterzustechen, und ging er davon aus, daß seine Opfer die Stiche überleben würden, so wäre er in beiden Fällen freiwillig vom Tötungsversuch zurückgetreten und könnte nur wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 11, 14, 17; Versuch, beendeter 10).
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