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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 27.09.1993

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1349
BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93 (https://dejure.org/1993,1349)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1993 - 2 BvR 672/93 (https://dejure.org/1993,1349)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1993 - 2 BvR 672/93 (https://dejure.org/1993,1349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlaubnis - Besitz eines Gegenstandes - Fortbildung - Freizeitgestaltung - Ermessen - Nachträglicher Widerruf - Versagungsgrund - Allgemeininteresse - Strafgefangener - Fortbestand der Rechtslage - Wille des Gesetzgebers - Strafvollzug - Resozialisierung - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 100
  • StV 1994, 147
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt werden, wenn das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend beachtet wird (BVerfGE 59, 128 [164 f.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 72, 200 [257]).

    Das Rechtsstaatsgebot und das aus ihm folgende Prinzip der Beachtung des Vertrauensschutzes führt nicht in jedem Fall zu dem Ergebnis, daß jegliche einmal erworbene Rechtsposition ungeachtet der wirklichen Rechtslage Bestand haben muß; es nötigt aber zu der an den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit ausgerichteten, im Einzelfall vorzunehmenden Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls, wie etwa die Wiederherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, oder die Interessen des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf deren Fortbestand er vertraute, den Vorrang verdienen [vgl. BVerfGE 59, 128 [166]).

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach dem Willen des Gesetzes (§ 2 Satz 1 StVollzG ) und von Verfassungs wegen das herausragende Ziel des Strafvollzugs die Resozialisierung oder Sozialisation des Gefangenen ist (vgl. auch BVerfGE 33, 1 [7 f.]) und Gefangene gerade angesichts der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen auf den Fortbestand einer ihnen von der Anstalt einmal eingeräumten Rechtsposition in besonderem Maße vertrauen, solange sie mit dem ihnen durch die Einräumung der Rechtsposition entgegen gebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgegangen sind und in ihrer Person keine Widerrufsgründe verwirklicht haben.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93
    Dieses prüft auf Verfassungsbeschwerde hin nur nach, ob die von der Verfassung geforderte Abwägung überhaupt stattgefunden hat, ob die Abwägung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruht und ob gar sachfremde Erwägungen im Sinne des verfassungsrechtlichen Willkürverbots (Art. 3 Abs. 1 GG ) eingeflossen sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f., 96]).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1993 - 2 BvR 672/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt werden, wenn das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend beachtet wird (BVerfGE 59, 128 [164 f.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 72, 200 [257]).
  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 483/95

    Überstellung auf Wunsch

    Daraus erwächst bei Ermessensentscheidungen im Bereich des Strafvollzugs dem Verurteilten ein Anspruch darauf, daß die Behörden ihr Ermessen pflichtgemäß ausüben (vgl. schon BVerfGE 89, 315 ; des weiteren BVerfG - Kammer - Beschlüsse vom 16. Februar 1993, NJW 1993, S. 3188 , vom 29. Oktober 1993, NStZ 1994, S. 100, vom 10. Februar 1994, StV 1994, S. 432 ).
  • BVerfG, 24.03.1996 - 2 BvR 222/96

    Widerruf der Erlaubnis zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Dies bedeutet aber nicht, daß jegliche einmal erworbene Rechtsposition ungeachtet der wirklichen Rechtslage Bestand haben muß; es nötigt aber zu der im Einzelfall vorzunehmenden Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls oder das Interesse des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf die er vertraut, den Vorrang verdienen (BVerfG, Beschluß vom 29. Oktober 1993, 2 BvR 672/93, NStZ 1994, S. 100 f.;… vgl. auch Beschluß vom 10. Februar 1994, 2 BvR 2687/93, StV 1994, S. 432 f.;… Beschluß vom 28. September 1995, 2 BvR 902/95, StV 1996, S. 48 f.).
  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Für die dem Bezirksgericht vorgelegte Frage, ob dem Beschwerdeführer der Besitz eines Computers und einer solchen Schreibmaschine erstmals zu ermöglichen sei, konnte der beim Widerruf bedeutsame Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, NStZ 1994, 100 f.) keine Bedeutung haben.
  • BVerfG, 28.09.1995 - 2 BvR 902/95

    Widerruf der Genehmigung zum Besitz von Gegenständen im Strafvollzug - …

    Dieser Beschluß war Gegenstand des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens 2 BvR 672/93, in dem der Beschwerdeführer obsiegte.

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 29. Oktober 1993 ( 2 BvR 672/93, NStZ 1994, 100 ) dargelegt hat (vgl. auch Beschluß vom 10. Februar 1994, 2 BvR 2687/93, StV 1994, 432 ), kann das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG verletzt sein, wenn das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Gebot des Vertrauensschutzes nicht hinreichend beachtet wird (vgl. BVerfGE 59, 128 [164 f.] m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 72, 200 [257]).

  • BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 669/03

    Informationsfreiheit des Strafgefangenen (Schutzbereich; Beschaffung und Nutzung …

    Dieser Grundsatz gebietet es, im Einzelfall zu prüfen, ob die Belange des Allgemeinwohls oder das Interesse des Gefangenen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf die er vertraut, den Vorrang verdienen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1993 - 2 BvR 672/93 -, NStZ 1994, S. 100 f., vom 10. Februar 1994 - 2 BvR 2687/93 -, StV 1994, S. 432 f., vom 28. September 1995 - 2 BvR 902/95 -, StV 1996, S. 48 f.).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2003 - 3 Ws 251/03

    Strafvollzug: Speicherung der Verbindungsdaten von Telefongesprächen des …

    Das aus dem Rechtsstaatsgebot folgernde Gebot des Vertrauensschutzes nötigt nämlich zu einer an den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit ausgerichteten Abwägung der Interessen der Allgemeinheit gegen das Interesse des Gefangenen am Fortbestand der ihn begünstigenden Regelung (vgl. BVerfG, NStZ 1994, 100; NStZ 1996, 252 = StV 1996, 48;… Senat aaO und Beschl. V. 18.2.2003 -3 Ws 22-23/03).
  • OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11

    Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines …

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gemäß § 131 StVollzG die Ausstattung der Verwahrräume und besonderen Maßnahmen zur Förderung und Betreuung dem Untergebrachten helfen sollen, sein Leben in der Anstalt sinnvoll zu gestalten, und ihn vor Schäden eines langen Freiheitsentzuges bewahren sollen, wobei sein persönlichen Bedürfnissen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen ist und Untergebrachte gerade angesichts des in der Sicherungsverwahrung liegenden, vom Untergebrachten zu tragenden Sonderopfers und der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen auf den Fortbestand einer ihnen von der Anstalt einmal eingeräumter Rechtspositionen im besonderem Maße vertrauen, solange sie mit dem ihnen durch die Einräumung der Rechtsposition entgegengebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgegangen sind und in ihrer Person keine Widerrufsgründe verwirklicht haben (BVerfG NStZ 1994, 100f; Senat Beschluss vom 03. März 2010, 1 Ws 17/10; vom 20. Juli 2011, 1 Ws 70/11 ; OLG Dresden NStZ 2007, 175 zum Erlaubniswiderruf bei Strafgefangenen).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 2 Ws 159/05

    Ursprüngliche Vollzugsplanung der Justizvollzugsanstalt Freiburg bezüglich …

    Ein einmal beschlossener Vollzugsplan kann aber wegen des Gebots des Vertrauensschutzes, das im Bereich des Strafvollzugs besondere Beachtung fordert (vgl. BVerfG, NStZ 1994, 100), hinsichtlich darin bereits festgelegter und zeitlich fixierter Vollzugslockerungen nur unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 StVollzG (…vgl. Feest/Joester AK StVollzG § 7 Rdn. 30) und nur angesichts neuer Erkenntnisse zum Nachteil des Gefangenen abgeändert werden (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVO 1989, 310; KG, NStZ 1997, 207 ; StV 1982, 372 ; OLG Celle NStZ 1984, 430;… Arloth, a.a.O.; siehe auch OLG Koblenz, NStZ 1986, 92).
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 162/04

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Anregung eines …

    c) Welcher Rechtsweg hierfür in Betracht kommt, haben die Fachgerichte in Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Prozessrechts festzustellen, wobei im Rahmen der Begründetheit der Frage nachzugehen wäre, ob der Beschwerdeführer durch die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft Lübeck in seinem Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 78, 123 ) betroffen ist bzw. eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes vorliegt (vgl. BVerfGE 59, 128 ; 72, 200 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 -, NStZ 1993, S. 300; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1993 - 2 BvR 672/93 -, NStZ 1994, S. 100).
  • OLG Naumburg, 20.07.2011 - 1 Ws 70/11

    Strafvollzug: Anspruch eines Gefangenen auf Besitz und Nutzung eigener Rundfunk- …

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass nach dem Willen des Gesetzgeber (§ 2 Satz 1 StVollzG) und von Verfassungswegen das herausragende Ziel des Strafvollzuges die Resozialisierung oder Sozialisation des Gefangenen ist, und Gefangene gerade angesichts der Vielzahl vollzugsbedingter Beschränkungen auf den Fortbestand einer ihnen von der Anstalt einmal eingeräumter Rechtspositionen im besonderem Maße vertrauen, solange sie mit dem ihnen durch die Einräumung der Rechtsposition entgegengebrachten Vertrauen verantwortungsvoll umgegangen sind und in ihrer Person keine Widerrufsgründe verwirklicht haben (BVerfG NStZ 1994, 100f; Senat Beschluss vom 03. März 2010, 1 Ws 17/10; OLG Dresden NStZ 2007, 175).
  • OLG Saarbrücken, 26.03.2014 - Vollz (Ws) 11/14

    Erlaubnis eines Strafgefangenen zum Besitz eines TV-Geräts nach Verlegung in eine …

  • OLG Hamm, 15.01.2024 - 1 Vollz 593/23

    Fortbestand des mit der Gestattung des Besitzes und der Nutzung eines eigenen …

  • KG, 27.06.2019 - 5 Ws 55/19

    Widerruf von Vollzugslockerungen bei Verdacht einer Straftat

  • OLG Dresden, 29.06.2006 - 2 Ws 127/06

    Widerruf der Genehmigung zum Betrieb eines Fernsehers

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2001 - 3 Ws 33/01

    Strafvollzug; Nutzung privater Bettwäsche ; Genehmigung; Sicherheit und Ordnung ; …

  • BayObLG, 31.08.2021 - 204 StObWs 122/21

    Strafvollstreckungskammer, Briefkontrolle, Strafgefangener, Rechtsbeschwerde, …

  • OLG Hamm, 05.05.2014 - 1 Vollz (Ws) 158/14

    Umstufung eines Gefangenen von Leistungslohn- in Zeitlohnsystem als Rücknahme …

  • OLG Koblenz, 07.07.2020 - 4 Ws 342/20

    Unrechtmäßigkeit eines generellen Verbots zum Erwerb von Rasierklingen …

  • OLG Brandenburg, 17.03.2014 - 1 Ws (Vollz) 192/13

    Widerruf einer Genehmigung zur Nutzung eines Computers im Strafvollzug bei …

  • OLG Celle, 17.06.2024 - 1 Ws 148/24

    Vertrauensschutz des Strafgefangenen bei Wechsel der Einrichtung in der …

  • KG, 09.07.2009 - 2 Ws 95/09

    Sicherungsverwahrung: Widerruf der Erlaubnis einer der Selbstbeschäftigung …

  • OLG Karlsruhe, 18.08.2005 - 2 Ws 159/04

    Vollzugsplan: Selbstbindung der Vollzugsbehörde bei Aufstellung und …

  • LG Hamburg, 21.10.2020 - 605 Vollz 385/20

    Coronapandemie und Haftanstalten: Mobiltelefone dürfen im offenen Vollzug weiter …

  • LG Cottbus, 04.10.2005 - 21 StVK 686/05
  • OLG Koblenz, 29.03.1994 - 3 Ws 79/94
  • OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 3 Ws 736/20

    Genehmigung einer Soundbar für ein in Sicherungsverwahrung Untergebrachten

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 27.09.1993 - 2 Ws 265/93   

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https://dejure.org/1993,6728
OLG Düsseldorf, 27.09.1993 - 2 Ws 265/93 (https://dejure.org/1993,6728)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.1993 - 2 Ws 265/93 (https://dejure.org/1993,6728)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 1993 - 2 Ws 265/93 (https://dejure.org/1993,6728)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1994, 147
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 30.11.2022 - 1 Ws 243/22

    Rechtmäßigkeit einer erneuten Untersuchungshaft bei zuvor als unverhältnismäßig …

    Rn. 8 Eine formelle Sperrwirkung existiert nur im Anwendungsbereich der §§ 121, 122 StPO und endet mit Erlass des erstinstanzlichen Urteils (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.1993 - 2 Ws 265/93, StV 1994, 147; Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.06.1996 - 1 Ws 281/96, NJW 1996, 3222; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.04.2013 - 1 Ws 28/13, NStZ 2014, 357; OLG Hamm…, Beschluss vom 09.04.2020 - III-1 Ws 123/20, juris Rn. 21; OLG Hamm…, Beschluss vom 24.02.2021 - III-1 Ws 72/21, juris Rn. 13;… Gärtner in LR-StPO, 27. Aufl., § 122 Rn. 39;… Schultheis in KK-StPO, 8. Aufl., § 121 Rn. 31;… von Heintschel-Heinegg/Bockemühl in KMR, 112. Lfg., § 122 Rn. 19).

    Vielmehr ist auch nach Erlass eines Urteils im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu prüfen, ob die Untersuchungshaft außer Verhältnis zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe steht, wobei die Gründe, die zur Aufhebung des Haftbefehls geführt haben, als ein - nicht notwendig entscheidender - Aspekt unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgebots beim Vollzug der Freiheitsentziehung zu würdigen sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.09.1993 - 2 Ws 265/93, StV 1994, 147; OLG Hamm…, Beschluss vom 24.02.2021 - III-1 Ws 72/21, juris Rn. 13).

  • OLG Frankfurt, 02.04.2013 - 1 Ws 28/13

    Sperrwirkung nach § 121 StPO

    Die Sperrwirkung einer aufhebenden Entscheidung nach § 121 StPO entfällt erst mit dem Erlass des Urteils; dann kann ein neuer Haftbefehl insbesondere wegen Fluchtgefahr erlassen werden (vgl. u. a. OLG Düsseldorf StV 1994, 147;… Karlsruher Kommentar, a.a.O.).
  • OLG München, 06.09.1996 - 2 Ws 913/96

    Entfalten einer Sperrwirkung bzgl. eines erneuten Haftbefehls bis zur …

    Der Senat schließt sich insoweit der mittlerweile wohl herrschenden Auffassung an, die vor allem in der Kommentarliteratur (…LR-Wendisch, 24. Aufl., § 121 RdNr. 46, § 122 RdNr. 38, 39;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, 42. Aufl., § 122 RdNr. 19; Pfeiffer/Fischer, § 122 RdNr. 6; Paeffgen in SK StPO § 122 RdNr. 11; Krause in AK StPO § 121 RdNr. 14;… Schlothauer/Weider, Untersuchungshaft, 2. Aufl., RdNr. 484), aber auch von einigen Oberlandesgerichten (z.B. OLG Stuttgart NJW 1975, 1573; OLG Düsseldorf StV 1993, 376 ; 1994, 147) vertreten wird.
  • OLG Zweibrücken, 21.06.1996 - 1 Ws 281/96
    Deshalb kann auch eine erhöhte Flucht- oder Verdunkelungsgefahr nicht nachträglich die Aufhebung des Haftbefehls wegen Verstoßes gegen den Beschleunigungsgrundsatz in Frage stellen: Diese Entscheidung entfaltet vielmehr eine endgültige Sperrwirkung gegen den Erlaß eines neuen Haftbefehls in derselben Sache, so daß für eine nachfolgende Abwägung des Interesses an der Verfahrenssicherung einerseits und des Freiheitsanspruches des Beschuldigten andererseits kein Raum ist (vgl. OLG Stuttgart NJW 1975, 1572 f; OLG Düsseldorf StV 1993, 376 ; StV 1994, 147 ;… LR-Wendisch, StPO 24. Aufl. § 121 Rdn 46, § 122 Rdn 39;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 122 Rdn 19; Pfeiffer-Fischer, StPO § 122 Rdn 6; Wendisch StV 1985, 197 f; Paeffgen NStZ 1989, 514, 519; Schlothauer StV 1994, 144, 146).
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