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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.07.1992

Rechtsprechung
   BGH, 25.08.1993 - 5 StR 500/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,8886
BGH, 25.08.1993 - 5 StR 500/93 (https://dejure.org/1993,8886)
BGH, Entscheidung vom 25.08.1993 - 5 StR 500/93 (https://dejure.org/1993,8886)
BGH, Entscheidung vom 25. August 1993 - 5 StR 500/93 (https://dejure.org/1993,8886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung eines Brandstiftungsvorsatzes - Beachtlichkeit krankheitsbedingter Irrtümer und Willensmängel - Schuldfähigkeit bei leichten hirnorganischen Funktionsstörungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 260
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe …

    Auszug aus BGH, 25.08.1993 - 5 StR 500/93
    Der Aussetzung würde die Vorschrift des § 67 b Abs. 1 Satz 2 StGB nicht entgegenstehen: Zwar wäre die Freiheitsstrafe, die mit Rücksicht auf § 358 Abs. 2 StPO zehn Monate nicht überschreiten dürfte, einer Aussetzung nach § 56 StGB nicht mehr zugänglich, weil sie durch Anrechnung des erlittenen Freiheitsentzuges (Untersuchungshaft, einstweilige Unterbringung) nach § 51 Abs. 1 StGB erledigt wäre (vgl. BGHSt 31, 25, 27) [BGH 24.03.1982 - 3 StR 29/82].
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 510/52

    Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Vorliegen der inneren …

    Auszug aus BGH, 25.08.1993 - 5 StR 500/93
    Der im Zusammenhang mit der Anwendung des § 63 StGB entwickelte Gesichtspunkt, daß krankheitsbedingte Irrtümer und Willensmängel unter Umständen unbeachtlich sind (BGHSt 3, 287 [BGH 11.11.1952 - 1 StR 510/52]; 10, 355; BGH bei Holtz 1983, 90), gilt hier jedenfalls deswegen nicht, weil das Landgericht den Angeklagten wegen eines versuchten Verbrechens nach § 306 Nr. 2 StGB bestraft, also nicht allein eine Maßregel angeordnet hat.
  • BGH, 09.07.1957 - 5 StR 199/57

    Köperverletzung durch einen Zurechnungsunfähigen - Tatsächliche Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 25.08.1993 - 5 StR 500/93
    Der im Zusammenhang mit der Anwendung des § 63 StGB entwickelte Gesichtspunkt, daß krankheitsbedingte Irrtümer und Willensmängel unter Umständen unbeachtlich sind (BGHSt 3, 287 [BGH 11.11.1952 - 1 StR 510/52]; 10, 355; BGH bei Holtz 1983, 90), gilt hier jedenfalls deswegen nicht, weil das Landgericht den Angeklagten wegen eines versuchten Verbrechens nach § 306 Nr. 2 StGB bestraft, also nicht allein eine Maßregel angeordnet hat.
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 399/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Im Fall der Anordnung einer Maßregel nach § 63 StGB hätte der Angeklagte i.S.d. § 67b Abs. 1 Satz 2 StGB auch keine "Freiheitsstrafe zu verbüßen', weil diese durch Anrechnung des erlittenen Freiheitsentzugs nach § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB erledigt wäre (BGH, Beschluss vom 25. August 1993 - 5 StR 500/93, StV 1994, 260).
  • BGH, 09.04.2026 - 4 StR 158/25

    Fehlerhafter Maßregelausspruch bgzl. der Unterbringung des u.a. wegen sexuellen …

    Der Angeklagte hätte aber nicht mehr im Sinne des § 67b Abs. 1 Satz 2 StGB "Freiheitsstrafe zu verbüßen" (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2018 - 4 StR 638/17 Rn. 5 f.; vom 25. August 1993 - 5 StR 500/93, juris Rn. 7).
  • BGH, 16.05.2024 - 6 StR 216/24

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Auch hätte der Angeklagte keine Freiheitsstrafe im Sinne des § 67b Abs. 1 Satz 2 StGB zu verbüßen, weil diese durch Anrechnung des erlittenen Freiheitsentzugs erledigt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 399/16; Beschluss vom 25. August 1993 - 5 StR 500/93, StV 1994, 260).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 638/17

    Anrechnung (keine Aussetzung zur Bewährung nach vollständiger Erledigung durch …

    Da die Regelung des § 67b Abs. 1 Satz 2 StGB an die noch bevorstehende Verbüßung einer Freiheitsstrafe anknüpft, wird die bewährungsweise Aussetzung der Maßregelvollstreckung durch den Wegfall der Strafaussetzung zur Bewährung infolge vollständiger Erledigung der Gesamtfreiheitsstrafe durch Anrechnung erlittenen Freiheitsentzugs nicht berührt (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 1993 - 5 StR 500/93, StV 1994, 260).
  • BGH, 09.11.1993 - 5 StR 617/93

    Behandlung widersprüchlicher Ausführungen zu Ausmaß und Entwicklung einer …

    Für den Fall einer erneuten Anordnung nach § 63 StGB werden die - im angefochtenen Urteil (UA S. 39) noch fälschlich geprüften (§ 67 b Abs. 1 Satz 2 StGB) - Voraussetzungen des § 67 b StGB, sofern nunmehr Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht kommt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 25. August 1993 - 5 StR 500/93 - Horstkotte in LK 10. Aufl. § 67 b Rdn. 83), insbesondere nach inzwischen erfolgter längerer einstweiliger Unterbringung schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit besonders naheliegend in Betracht zu ziehen sein.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.07.1992 - 2 Ws 303/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2802
OLG Düsseldorf, 28.07.1992 - 2 Ws 303/92 (https://dejure.org/1992,2802)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.1992 - 2 Ws 303/92 (https://dejure.org/1992,2802)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 1992 - 2 Ws 303/92 (https://dejure.org/1992,2802)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1087
  • MDR 1993, 253
  • StV 1994, 260
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 360/07

    Sicherungsverwahrung: Vollzug der Sicherungsverwahrung nach Strafende bei …

    Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087).

    Ferner hat eine gerichtlich verschuldete Verzögerung von zehn Monaten schon einmal zu einer Unterbrechung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung geführt, weil die Abwägung der Grundrechte des Verurteilten gegenüber dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit den Vorrang der Grundrechte ergab (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087).

    Das OLG Düsseldorf hat in dem Beschluß vom 28. Juli 1992 - 2 Ws 303/92 - (NJW 1993, 1087) die Auffassung Horstkottes (…vgl. LK-StGB 10. Aufl., § 67c Rdn. 28) nicht übernommen, dies sei immer nach drei Monaten der Fall.

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 376/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der …

    Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087).

    Ferner hat eine gerichtlich verschuldete Verzögerung von zehn Monaten schon einmal zu einer Unterbrechung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung geführt, weil die Abwägung der Grundrechte des Verurteilten gegenüber dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit den Vorrang der Grundrechte ergab (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087).

    Das OLG Düsseldorf hat in dem Beschluß vom 28. Juli 1992 - 2 Ws 303/92 - (NJW 1993, 1087) die Auffassung Horstkottes (…vgl. LK-StGB 10. Aufl., § 67c Rdn. 28) nicht übernommen, dies sei immer nach drei Monaten der Fall.

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 381/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der …

    Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087).

    Ferner hat eine gerichtlich verschuldete Verzögerung von zehn Monaten schon einmal zu einer Unterbrechung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung geführt, weil die Abwägung der Grundrechte des Verurteilten gegenüber dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit den Vorrang der Grundrechte ergab (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087).

    Das OLG Düsseldorf hat in dem Beschluß vom 28. Juli 1992 - 2 Ws 303/92 - (NJW 1993, 1087) die Auffassung Horstkottes (…vgl. LK-StGB 10. Aufl., § 67c Rdn. 28) nicht übernommen, dies sei immer nach drei Monaten der Fall.

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 377/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der …

    Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087).

    Ferner hat eine gerichtlich verschuldete Verzögerung von zehn Monaten schon einmal zu einer Unterbrechung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung geführt, weil die Abwägung der Grundrechte des Verurteilten gegenüber dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit den Vorrang der Grundrechte ergab (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087).

    Das OLG Düsseldorf hat in dem Beschluß vom 28. Juli 1992 - 2 Ws 303/92 - (NJW 1993, 1087) die Auffassung Horstkottes (…vgl. LK-StGB 10. Aufl., § 67c Rdn. 28) nicht übernommen, dies sei immer nach drei Monaten der Fall.

  • KG, 15.06.2007 - 2 Ws 375/07

    Zulässigkeit des Vollzugs einer angeordneten Sicherungsverwahrung; Anordnung der …

    Der Vollzug der im Strafurteil angeordneten Sicherungsverwahrung ist nur dann zulässig, wenn mit der gemäß § 67c Abs. 1 StGB gebotenen Prüfung der Erforderlichkeit rechtzeitig vor Strafende begonnen und das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung binnen angemessener Frist zum Abschluß gebracht worden ist (Bestätigung von OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087).

    Ferner hat eine gerichtlich verschuldete Verzögerung von zehn Monaten schon einmal zu einer Unterbrechung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung geführt, weil die Abwägung der Grundrechte des Verurteilten gegenüber dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit den Vorrang der Grundrechte ergab (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087).

    Das OLG Düsseldorf hat in dem Beschluß vom 28. Juli 1992 - 2 Ws 303/92 - (NJW 1993, 1087) die Auffassung Horstkottes (…vgl. LK-StGB 10. Aufl., § 67c Rdn. 28) nicht übernommen, dies sei immer nach drei Monaten der Fall.

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17

    Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils

    Rn. 14 1. Soweit das Landgericht Freiburg trotz des Antrags des Verurteilten auf "sofortige Aussetzung der Vollstreckbarkeit bzw. Beachtbarkeit" des Urteils vom 27.06.2012 davon abgesehen hat, einen Aufschub oder eine Unterbrechung der Vollstreckung nach § 458 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO anzuordnen, kann offen bleiben, ob die (hier konkludente) Ablehnung einer vorläufigen Maßnahme überhaupt isoliert anfechtbar ist, was die herrschende Meinung verneint (…Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 458 Rn. 16;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 458 Rn. 22;… Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 458 Rn. 31; OLG Nürnberg NStZ 2003, 390 f.; KG Berlin, Beschluss vom 12.05.2005 - 5 Ws 218/05 - juris; aA wohl OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1087).
  • EGMR, 24.11.2011 - 48038/06

    Nochmals: Die Sicherungsverwahrung vor dem EGMR

    Der Vollzug der Sicherungsverwahrung, die im Strafurteil des erkennenden Gerichts nach § 66 StGB angeordnet wurde, ist rechtmäßig und verletzt nicht die Freiheitsrechte der betroffenen Person, wenn die Strafvollstreckungsgerichte mit der Prüfung der Erforderlichkeit der Sicherungsverwahrung begonnen haben, bevor die betroffene Person ihre Freiheitsstrafe vollständig verbüßt hat, und wenn sie das Verfahren ohne vermeidbare Verzögerungen und innerhalb angemessener Frist abgeschlossen haben (…siehe Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 618/75, Entscheidung vom 9. März 1976, Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 42, S. 1 ff.; Oberlandesgericht Düsseldorf, 2 Ws 303/92, Beschluss vom 28. Juli 1992, NJW 1993, S. 1087 ff.; Kammergericht Berlin, 5 Ws 731/96, Beschluss vom 18. Dezember 1996; und Kammergericht Berlin, 2 Ws 373-377/07, Beschluss vom 15. Juni 2007).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2014 - 1 Ws 170/14

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Anhörung durch …

    Es kommt bei der gebotenen Prognoseentscheidung maßgeblich darauf an, ob neue Umstände vorliegen, die eine Korrektur der ursprünglichen Unterbringungsanordnung bedingen (BVerfG NJW 1976, 1736, 1737;… OLG Braunschweig, 1 Ws 279/13, juris, Rn. 25; OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1087;… Münchner Kommentar/Veh, StGB, § 67d Rn. 20).
  • OLG Jena, 24.02.2009 - 1 Ws 559/08

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei Überprüfung von …

    Die Gefährlichkeitsprognose des erkennenden Gerichts bleibt solange maßgebend, bis die Strafvollstreckungskammer unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verurteilten während des Strafvollzuges darüber entschieden hat, ob der Zweck der Maßregel die Unterbringung noch erfordert (OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087 ).
  • OLG Nürnberg, 23.10.2013 - 1 Ws 421/13

    Sicherungsverwahrung in Bayern: Sachverhaltsaufklärungspflicht und strikte …

    Dabei ist insbesondere darauf in besonderem Maße abzustellen, ob neue Umstände dazu geführt haben, dass die der ursprünglichen Unterbringungsanordnung zu Grunde liegende Gefahrenprognose zu Gunsten des Untergebrachten korrigiert werden muss (BVerfG NJW 1976, 1736, 1737; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1087;… Veh in MK-StGB § 67 d Rn. 20 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 10.10.2013 - 1 Ws 361/13

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Fortdauerentscheidung nach der neuen …

  • OLG Rostock, 18.07.2012 - I Ws 224/12

    Sicherungsverwahrung: Vollstreckung nach Strafende ohne vorherige …

  • OLG Nürnberg, 19.12.2001 - WS 1418/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer vorläufigen …

  • OLG Braunschweig, 17.12.2013 - 1 Ws 279/13

    Erfordernis aktueller Stellungnahmen der mit dem Verurteilten in engem Kontakt …

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - 4 Ws 94/10
  • KG, 12.05.2005 - 5 Ws 218/05

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsmittel gegen Ablehnung einer einstweiligen …

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