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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 03.08.1993 | OLG Celle, 16.09.1992

Rechtsprechung
   BGH, 23.04.1993 - 3 StR 138/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2071
BGH, 23.04.1993 - 3 StR 138/93 (https://dejure.org/1993,2071)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1993 - 3 StR 138/93 (https://dejure.org/1993,2071)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1993 - 3 StR 138/93 (https://dejure.org/1993,2071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einhaltung der Mindestanforderungen an Urteilsgründe, welche einen bestimmten unverwechselbaren Lebenssachverhalt betreffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 501
  • StV 1994, 7
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren …

    Auszug aus BGH, 23.04.1993 - 3 StR 138/93
    Sogenannte "Rechtstatsachen" (Notwehr) beinhalten keine "Behauptung" gemäß § 267 Abs. 2 StPO, sondern eine zusammenfassende Bewertung zugrundeliegender Tatsachen mit einem Rechtsbegriff (vgl. BGHR StPO § 359 neue Tatsache 2 a.E.; zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache; …

    Auszug aus BGH, 23.04.1993 - 3 StR 138/93
    In eine sich mit konkreten Tatsachen auseinandersetzende Beweiswürdigung sind sie nur schwer einzubeziehen (vgl. BGHSt 37, 162, 165 f.).
  • BVerwG, 12.02.2003 - 2 WD 8.02

    Betäubungsmittel; Besitz und Verkauf von Betäubungsmitteln; NS-Symbole; …

    Die Urteilsgründe müssen eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1974 3 StR 9/74 und Beschluss vom 23. April 1993 3 StR 138/93).
  • BVerwG, 07.11.2007 - 2 WD 1.07

    Zurückverweisung; schwerer Verfahrensmangel; Pflichtverteidiger; Bestellung eines …

    Die Urteilsgründe müssen eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1974 - 3 StR 9/74 - MDR 1974, 548 und Beschluss vom 23. April 1993 - 3 StR 138/93 - NStZ 1993, 501 ).
  • OLG Hamm, 22.04.2004 - 2 Ss 594/03

    Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt; …

    Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen (BGH NStZ 1993, 501) und insbesondere besondere Umstände zu erörtern (…Meyer-Goßner, a.a.O., § 261 StPO Rn. 11 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Koblenz, 18.04.2011 - 1 Ws 216/11

    Sprungrevision des Angeklagten: Gegenstandslosigkeit eines …

    Ähnlich einem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (NStZ 1993, 501 = StV 1994, 7 = BGHR StPO § 267 Abs. 2 Umstände 1) könnten auch die hier vorliegenden Ausführungen als "Textbaustein" in jedem Fall verwendet werden, in dem die Notwehreinlassung des Angeklagten durch Zeugenaussagen widerlegt wird.
  • OLG Hamm, 06.02.2002 - 2 Ss 79/01

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Schadenshöhe, erforderliche Feststellungen, …

    Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen (BGH NStZ 1993, 501) und insbesondere besondere Umstände zu erörtern (…Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., 2001, § 261 StPO Rn. 11 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 17.02.2000 - 2 Ss 108/00

    Beweiswert wiederholten Wiedererkennens

    Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen (BGH NStZ 1993, 501) und insbesondere besondere Umstände zu erörtern.
  • OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss 494/01

    Jugendgerichtsverfahren

    Die Urteilsgründe müssen eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen enthalten ( vgl. BGH MDR 1974, 548; NStZ 1993, 501 ), was aber nicht bedeutet, dass in den Urteilsgründen in allen Einzelheiten darzulegen ist, auf welche Weise der Richter zu bestimmten Feststellungen gelangt ist.
  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 256/97

    Prüfungsumfang des Revisionsgerichts bezüglich der Beweiswürdigung des …

    Entgegen dem Vorbringen der Revision ist die Aussage der Angeklagten mitgeteilt und gewürdigt worden (vgl. zu diesem Erfordernis: BGH NStZ 1992, 49; 1993, 501, 502; G. Schäfer StV 1995, 147, 151).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22

    Ungenügende Beweiswürdigung des Gerichts bei fahrlässigem Überholen; Nachweis der …

    Sie müssen eine Gesamtwürdigung aller in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen enthalten (BGH NStZ 1993, 501; NStZ-RR 2013, 51; 14, 152).
  • OLG Naumburg, 11.08.2009 - 2 Ss 116/09

    Erreichen eines Grenzwertes von 7,5g Tetrahydrocannabinol (THC) mit einem …

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Rechtsprechung
   BGH, 03.08.1993 - 1 StR 364/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3216
BGH, 03.08.1993 - 1 StR 364/93 (https://dejure.org/1993,3216)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1993 - 1 StR 364/93 (https://dejure.org/1993,3216)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1993 - 1 StR 364/93 (https://dejure.org/1993,3216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vornahme aktiver Rettungshandlungen als Voraussetzung für einen Rücktritt vom beendeten Versuch - Abhängigkeit der Vornahme von Strafmilderungen von der Bejahung der Voraussetzungen eines minder schweren Falles bei der Verhängung von Jugendstrafe - Voraussetzungen für ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 267 Abs. 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 551
  • StV 1994, 7 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Neuruppin, 25.09.2018 - 12 KLs 7/18

    Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht

    Bezüglich der Diebstähle mit Waffen hat die Kammer das Vorliegen der Voraussetzungen eines minder schweren Falles im Sinne des § 244 Abs. 3 StGB, der - anders als nach allgemeinem Strafrecht - im Jugendstrafrecht zwar keinen eigenen Strafrahmen eröffnet, jedoch bei der Bemessung der Jugendstrafe von Bedeutung sein kann (vgl. BGH, Beschluss vom 03.08.1993 - 1 StR 364/93, Rn. 4 nach juris), bedacht.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.09.1992 - 2 Ss 283/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5478
OLG Celle, 16.09.1992 - 2 Ss 283/92 (https://dejure.org/1992,5478)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.09.1992 - 2 Ss 283/92 (https://dejure.org/1992,5478)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. September 1992 - 2 Ss 283/92 (https://dejure.org/1992,5478)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 131
  • StV 1994, 7
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14

    Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im …

    Demgemäß begründet das Unterbleiben der Benachrichtigung des Verteidigers die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Fristversäumnis darauf beruht und nicht besondere Umstände vorliegen, die dem Betroffenen Anlass geben mussten, für die Einhaltung der Frist auch selbst Sorge zu tragen (…vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Schleswig SchlHA 1992, 12; NJW 1981, 1681; KG, Beschluss vom 21. Dezember 2009 - 4 Ws 134/09 - Senat VRS 117, 166; StV 2003, 343;… Beschlüsse vom 7. Mai 2009 - 2 Ws 140/09 -, 20. November 2008 - 2 Ws 577-578/08 -, 1. April 1999 - 5 Ws 191/99 - juris und 11. Juni 1998 - 5 Ws 333/98 - Meyer-Goßner, § 44a StPO Rdn. 17 und § 145a StPO Rdn. 14;… Laufhütte/Willnow a.a.O., § 145a StPO Rdn. 6; einschränkend [Vertrauensschutz grundsätzlich nur bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist] BayObLG NJW 1993, 150; MDR 1982, 774; VRS 50, 292; OLG München StV 2011, 86; NJW 2008, 3797; OLG Nürnberg NStZ-RR 1999, 114; OLG Düsseldorf VRS 89, 41; vgl. ferner BGH wistra 2006, 188 [zu § 145a Abs. 3 Satz 1 StPO]; OLG Celle StV 1994, 7 [sprachunkundiger Beschuldigter]).
  • KG, 03.05.2006 - 5 Ws 233/06

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsfolgen des Unterlassens der formlosen …

    Ein Verstoß gegen § 145 a Abs. 3 Satz 2 StPO, dem insoweit nur die Funktion einer Ordnungsvorschrift zuerkannt wird (vgl. BGH NJW 1977, 640; BVerfG NJW 2002, 1640), läßt zwar die Wirksamkeit der Zustellung unberührt (vgl. BayObLGSt 1992, 79; OLG Stuttgart VRS 67, 39; OLG Düsseldorf VRS 64, 269; OLG Frankfurt am Main NJW 1982, 1297; OLG Hamburg NJW 1965, 1614; Senat, Beschluß vom 14. April 2004 - 5 Ws 163/04 - vgl. auch BVerfG NJW 1978, 1575 zu § 51 Abs. 3 OWiG), begründet aber regelmäßig die Wiedereinsetzung des Beschuldigten in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist (vgl. OLG Düsseldorf JMBlNW 1996, 222, 223; OLG Celle StV 1994, 7; OLG Schleswig SchlHA 1992, 12; NJW 1981, 1681, 1682; BayObLGSt 1975, 150; OLG Köln VRS 42, 125, 128; OLG Hamm NJW 1965, 2216; KG StV 2003, 343; Senat, Beschlüsse vom 27. April 2006 - 5 Ws 239/06 - …und vom 9. Mai 2005 - 5 Ws 229/05 - Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl., § 145 a Rdn. 14, § 44 Rdn. 17).
  • KG, 23.08.2000 - 1 Ss 157/00
    Ist daher die bloße Bezugnahme auf die Strafzumessungserwägungen des mit der Berufung angefochtenen Urteils des Amtsgerichts durch das Berufungsgericht unzulässig (…vgl. BGH a.a.O.; OLG Jena NStZ-RR 1998, 119; OLG Köln MDR 1979, 865), so gilt dies erst recht, wenn - wie hier - ohne Bezugnahme lediglich floskelhaft von der "Schuldangemessenheit" die Rede ist, ohne daß auch nur in Ansätzen ersichtlich ist, von welchen Strafzumessungserwägungen sich das Gericht hat leiten lassen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1976, 13; OLG Celle StV 1994, 131).
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