Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1995 - 3 StR 436/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Angeschuldigter - Öffentliche Klage - Anwendbarkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 78c
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 163
- StV 1996, 207 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89
Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 13.10.1995 - 3 StR 436/95
Die Einstellung des Verfahrens ist nicht angebracht, weil Feststellungen möglich erscheinen, die eine Verurteilung des Angeklagten auch wegen eines Verbrechens der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG rechtfertigen (vgl. BGH NStZ 1990, 130 [BGH 08.11.1989 - 3 StR 377/89]), bezüglich dessen Strafverfolgungsverjährung nicht eingetreten wäre.".
- BGH, 13.04.2021 - 5 StR 14/21
Verjährung beim Totschlag (Unterbrechung; Verfahrenshindernis; Freispruch); …
Weder die lediglich von der Staatsanwaltschaft vorgenommene Einstellung des Verfahrens entsprechend § 205 StPO noch verschiedene Anordnungen zur Verlängerung der Ausschreibung zur Festnahme konnten die Verjährung unterbrechen, weil § 78c Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 StGB die - hier nicht erfolgte - Erhebung der öffentlichen Klage voraussetzt und deshalb nur gerichtliche Einstellungen erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 1995 - 3 StR 436/95, NStZ-RR 1996, 163). - OLG Saarbrücken, 14.05.2008 - 1 Ws 84/08
Aufhebung eines Haftbefehls wegen Verfolgungsverjährung; …
In der Folge waren auch die mit Verfügung des Dezernenten der Staatsanwaltschaft vom 29. September 2004 bzw. 28. Januar 2005 angeordnete vorläufige Einstellung des Verfahrens, die veranlasste Fahndungsmaßnahme (Bl. 1280 d.A.) und die Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls (Bl. 1285, 1290 ff. d.A.) nicht geeignet, die Verjährung zu unterbrechen, weil es sich dabei nicht um richterliche Entscheidungen bzw. Maßnahmen handelte (§ 78 c Abs. 1 S. 1 Nr. 5, 10 StGB ; vgl. BGH NStZ-RR 1996, 163 ).
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Rechtsprechung
| BGH, 23.08.1995 - 3 StR 306/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Prognose - Untersuchungshaft - Berücksichtigung
- rechtsportal.de
StGB § 56
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1996, 207
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.06.1990 - 3 StR 169/90
Absehen der Einbeziehung einer Geldstrafe in eine zu bildende …
Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 306/95
Hierbei wird zu beachten sein, daß schon ein Zusammentreffen durchschnittlicher und einfacher Milderungsgründe die Bedeutung besonderer Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB haben kann (…BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung; BGH NStZ 1990, 488 [BGH 27.06.1990 - 3 StR 169/90]). - BGH, 01.09.1989 - 2 StR 387/89
Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe von bis zu sechs …
Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 306/95
Die zu § 56 Abs. 2 StPO von dem Landgericht verwendete Formel läßt besorgen, daß die Kammer im wesentlichen die vor dem 1. Mai 1986 geltende "Umständeklausel" herangezogen hat (zur neueren Rechtsprechung vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7; BGH NStZ 1991, 581). - BGH, 29.05.1990 - 5 StR 174/90
Strafbemessung: Verhängung einer Jugendstrafe - Strafaussetzung zur Bewährung: …
Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 306/95
Bei der erforderlichen Gesamtwürdigung ist schließlich der Umstand einzubeziehen, daß der zuvor keinem Freiheitsentzug ausgesetzte Angeklagte sich wegen des anhängigen Verfahrens mehr als drei Monate in Untersuchungshaft befunden hat (vgl. BGH, StV 1990, 453).
- BGH, 25.09.1986 - 4 StR 500/86
Merkmal des Vorliegens "besonderer Gründe" im Sinne von § 56 Abs. 2 …
Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 306/95
Es wägt auch nicht ab, ob und inwieweit eine Strafverbüßung die Eingliederung des Angeklagten in das Arbeitsleben erschweren, wenn nicht gar vereiteln würde (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 1). - BGH, 03.09.1991 - 1 StR 490/91
Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung
Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 306/95
Die zu § 56 Abs. 2 StPO von dem Landgericht verwendete Formel läßt besorgen, daß die Kammer im wesentlichen die vor dem 1. Mai 1986 geltende "Umständeklausel" herangezogen hat (…zur neueren Rechtsprechung vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7; BGH NStZ 1991, 581). - BGH, 25.08.1987 - 4 StR 407/87
Versagung einer Strafaussetzung zur Bewährung - Berücksichtigung strafmildernder …
Auszug aus BGH, 23.08.1995 - 3 StR 306/95
Er habe endlich sein Geld haben wollen und sei wohl etwas zu weit gegangen" (UA S. 7), bedurfte die Verneinung einer günstigen Sozialprognose im Ergebnis durch Tatsachen gestützter näherer Darlegungen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 5 m.w.Nachw.).
- AG Rudolstadt, 29.03.2016 - 770 Js 31365/15
Betäubungsmittelbesitz: Täterschaft bei Transport einer nicht geringen …
Bei der erforderlichen umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände, die Rückschlüsse auf das künftige Verhalten erlauben, kam hier insbesondere dem Umstand gewichtige Bedeutung zu, daß für den Angeklagten, der zuvor noch keinem Freiheitsentzug ausgesetzt war, die wegen des anhängigen Verfahrens erlittene Untersuchungshaft, die einen schwerwiegenden Eingriff in die persönliche Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) darstellte, mit einem der Strafhaft gleichkommenden nachhaltigen Warneffekt verbunden war, der bei der Prognose in Rechnung zu stellen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 29.05.1990 - 5 StR 174/90; BGH, StV 1995, 414, 415; BGH, StV 1996, 207), weil von einem "Erstverbüßer" allgemein erwartet werden kann, daß das der bloßen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe nicht vergleichbare Erlebnis von deren Vollstreckung seine Wirkung nicht verfehlt und den Täter befähigt, künftigen Tatanreizen zu widerstehen (vgl. KG, StV 1999, 605).
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