Rechtsprechung
| BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 239 a Abs. 1 StGB
Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen - Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § ... 265; ; StPO § 354 a; ; StGB § 234 a Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 2 aF; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 aF; ; StGB § 250; ; StGB § 2 Abs. 3; ; StGB § 239 a Abs. 2; ; StGB § 52 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1999, 646
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.06.1998 - 2 StR 167/98
Waffe i.S.d. § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98
Nach der Neugestaltung des § 250 StGB durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts erfüllt die festgestellte Tathandlung, da eine als Drohmittel eingesetzte ungeladene Gaspistole nicht als Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 StGB n.F. anzusehen ist, lediglich den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB n.F. (BGHSt 44, 103; BGH StV 1998, 487; BGH NStZ 1998, 567). - BGH, 01.07.1998 - 1 StR 183/98
ungeladene Schußwaffen - § 2 Abs. 3 StGB; § 250 Abs. 1, Abs. 2 StGB nF; objektive …
Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98
Nach der Neugestaltung des § 250 StGB durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts erfüllt die festgestellte Tathandlung, da eine als Drohmittel eingesetzte ungeladene Gaspistole nicht als Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 StGB n.F. anzusehen ist, lediglich den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB n.F. (BGHSt 44, 103; BGH StV 1998, 487; BGH NStZ 1998, 567). - BGH, 26.11.1985 - 1 StR 393/85
Tateinheit zwischen rauberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub - …
Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98
Dies ist auch in der Weise möglich, daß das Opfer über eine größere Distanz mit einer scheinbar echten Schußwaffe bedroht und derart in Schach gehalten wird, daß es an einer freien Bestimmung über sich selbst gehindert ist (…BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 1 und 3; BGH NStZ 1986, 166).
- BGH, 17.06.1998 - 1 StR 270/98
Ausbeulung unter dem Hemd - Messer, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98
Nach der Neugestaltung des § 250 StGB durch das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts erfüllt die festgestellte Tathandlung, da eine als Drohmittel eingesetzte ungeladene Gaspistole nicht als Waffe oder anderes gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 StGB n.F. anzusehen ist, lediglich den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB n.F. (BGHSt 44, 103; BGH StV 1998, 487; BGH NStZ 1998, 567). - BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95
Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage - Erpressung - Funktionaler und …
Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98
Ein Sichbemächtigen im Sinne des § 239 a Abs. 1 StGB liegt vor, wenn der Täter die physische Herrschaft über einen anderen erlangt, wobei weder eine Ortsänderung erforderlich ist, noch der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt sein muß (BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5). - BGH, 22.12.1993 - 3 StR 544/93
Sichbemächtigen: Voraussetzungen für die Annahme des Tatbestandsmerkmals; …
Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98
Dies ist auch in der Weise möglich, daß das Opfer über eine größere Distanz mit einer scheinbar echten Schußwaffe bedroht und derart in Schach gehalten wird, daß es an einer freien Bestimmung über sich selbst gehindert ist (BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 1 und 3; BGH NStZ 1986, 166). - BGH, 11.08.1988 - 4 StR 305/88
Erpresserischer Menschenraub durch Bedrohen eines Bankkunden mit einer …
Auszug aus BGH, 10.03.1999 - 2 StR 614/98
Dies ist auch in der Weise möglich, daß das Opfer über eine größere Distanz mit einer scheinbar echten Schußwaffe bedroht und derart in Schach gehalten wird, daß es an einer freien Bestimmung über sich selbst gehindert ist (BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 1 und 3; BGH NStZ 1986, 166). - BGH, 21.05.1985 - 1 StR 175/85
Mitzuprotokollierende wesentliche Förmlichkeit - Sachverständige - …
- BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01
Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen; …
Dies ist auch in der Weise möglich, daß das Opfer - selbst über eine größere Distanz - mit einer scheinbar echten Schußwaffe bedroht und derart in Schach gehalten wird, daß' es an einer freien Bestimmung über sich selbst gehindert ist (vgl. BGH StV 1999, 646; NStZ 1999, 509; 1986, 166;… BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 1;… Urt. vom 5. Mai 1999 - 2 StR 579/98 - jew. m.w. N.). - BGH, 05.03.2003 - 2 StR 494/02
Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen; Bemächtigungslage; Stabilisierung; …
Zugleich hat sich der Angeklagte des Zeugen A. auch bemächtigt (…zum Verhältnis von Entführen und Sichbemächtigen vgl. Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 239 a Rdn. 4;… Traeger/Schluckebier in LK 11. Aufl. § 239 a Rdn. 9), weil er die physische Herrschaft über ihn erlangte und an einer freien Bestimmung über sich selbst hinderte (vgl. BGH NStZ 2002, 31, 32; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5, 6 und 8, jeweils m.w.N.), indem er ihn durch Bedrohung mit dem Messer zwang, mit ihm in das Bürogebäude zu kommen. - BGH, 09.06.1999 - 3 StR 78/99
"sich bemächtigen" beim erpresserischen Menschenraub
Rn. 5 Ein Sichbemächtigen im Sinne des § 239a StGB liegt vor, wenn der Täter die physische Herrschaft über einen anderen erlangt, wobei weder eine Ortsveränderung erforderlich ist, noch der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt sein muß (…vgl. BGHR StGB § 239a Sichbemächtigen 5; BGH, Beschlüsse vom 10. März 1999 - 2 StR 613198 und 2 StR 614/98;… Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 239a Rdn. 7).
- BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02
Erpresserischer Menschenraub; schwere räuberische Erpressung; Sichbemächtigen …
Rn. 5 Nach ständiger Rechtsprechung macht sich der Täter eines Banküberfalls - tateinheitlich zum Erpressungsdelikt - auch wegen erpresserischen Menschenraubs schuldig, wenn er die durch den Einsatz einer (Schein-)Waffe erlangte physische Herrschaft über einen Bankkunden dazu ausnutzt, den Kassierer zu veranlassen, ihm aus Angst um das Leben des Bankkunden die erstrebte Beute zu übergeben (vgl. nur BGHSt 25, 386; BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 1, 6, 7, 8).Die für § 239 a Abs. 1 StGB erforderliche und vom Landgericht verneinte stabile Bemächtigungslage ist bei einem "Dreipersonenverhältnis" - wie hier - regelmäßig gegeben (vgl. BGHSt 40, 350, 356; BGH NStZ 1986, 166; 2002, 31, 32; NStZ-RR 2000, 367; StV 1999, 646 mit krit. Anm. Renzikowski).
- LG Kassel, 30.10.2020 - 10 KLs 2580 Js 45000/15 Dadurch hat der Angeklagte die anhaltende physische Gewalt über die Zeugin erlangt (vgl. BGH 26, 70; StV 99, 646).
- BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98
Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Straftaten in verschiedenen Altersstufen
Bei dieser Sachlage hat der Angeklagte in allen Fällen (außer Fall 6) nicht nur - wie vom Landgericht angenommen - eine schwere räuberische Erpressung begangen, sondern darüber hinaus tateinheitlich auch den Tatbestand des erpresserischen Menschenraubes gemäß § 239 a StGB verwirklicht (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 10. März 1999 - 2 StR 614/98 m.w.N.).
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