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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 08.12.1998 | BayObLG, 19.06.1998

Rechtsprechung
   BGH, 15.09.1999 - 2 StR 392/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4419
BGH, 15.09.1999 - 2 StR 392/99 (https://dejure.org/1999,4419)
BGH, Entscheidung vom 15.09.1999 - 2 StR 392/99 (https://dejure.org/1999,4419)
BGH, Entscheidung vom 15. September 1999 - 2 StR 392/99 (https://dejure.org/1999,4419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 17 Abs. 2 JGG
    Voraussetzungen von Jugendstrafe; Zulässiges Verteidigungsverhalten; Schlüsse aus dem Verhalten im Prozeß auf Unrechtsgehalt der Tat und Einstellung des Täter zur Tat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; JGG § 17 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Vergewaltigung - Jugendstrafe - Revision - Schwere der Schuld - Charakterliche Fehlhaltung des Angeklagten - Fehlende Reue - Rechtsfeindliche Gesinnung - Strafmaß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 17 Abs. 2
    Jugendstrafe wegen Schuldschwere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1999, 657
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.06.1992 - 1 StR 338/92

    Grenzen zulässiger Verteidigung bei gespielter Trauer des Täters bei Entdeckung …

    Auszug aus BGH, 15.09.1999 - 2 StR 392/99
    Das im angefochtenen Urteil geschilderte Verhalten des Angeklagten in der Hauptverhandlung, das im wesentlichen im Nichtäußern einer Entschuldigung oder eines Bedauerns bestand, geht nicht über ein zulässiges Verteidigungsverhalten hinaus, selbst wenn er damit eine mitleidlose Gesinnung zum Ausdruck gebracht haben sollte (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Juni 1992 - 1 StR 338/92).
  • BGH, 30.07.2026 - 7 StR 11/26

    Bestehen eines funktionalen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen der Entführung …

    Das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 StPO steht einer Verschärfung des Schuldspruchs dabei nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2003 - 2 StR 209/03, NStZ-RR 2003, 325, 326; vom 4. September 1998 - 2 StR 392/99, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Nachteil 9;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 358 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 05.07.2016 - 4 StR 188/16

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (eignungsbezogene …

    Sowohl das Unterbleiben einer Entschuldigung als auch das Fehlen eines zum Ausdruck gebrachten Bedauerns lassen aber ohne weitere - hier nicht festgestellte - Umstände keinen Schluss auf eine rechtsfeindliche, durch besondere Rücksichtslosigkeit oder Gleichgültigkeit gegenüber Interessen und Rechtsgütern anderer geprägte Gesinnung oder Gefährlichkeit des Angeklagten zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. September 1999 - 2 StR 392/99, NStZ-RR 2000, 362; vom 18. Mai 1994 - 5 StR 270/94, StV 1995, 132;… vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4).
  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 283/01

    Strafzumessung; Unzulässige Strafschärfung auf Grund von zulässigem …

    Anhaltspunkte dafür, dass vorliegend das Prozessverhalten des Angeklagten - Anpassung der Einlassung an die jeweilige Beweislage - auf einer rechtsfeindlichen Gesinnung beruht (BGH StV 1999, 657) sind von der Kammer nicht festgestellt.
  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 18/02

    Strafzumessung (Abgrenzung rechtsfeindlicher Gesinnung von zulässigem …

    Eine rechtsfeindliche Gesinnung des Angeklagten, die Anlaß zu strafschärfender Berücksichtigung hätte sein dürfen (vgl. BGH StV 1999, 657; 1999, 206; 1994, 125;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4), ist dadurch nicht belegt.
  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss 400/05

    Strafzumessung; Strafschärfung; Verteidigungsverhalten des Angeklagten

    Anhaltspunkte dafür, dass das vom Landgericht beanstandete Prozessverhalten des Angeklagten auf einer rechtsfeindlichen Gesinnung beruht und damit die Grenze angemessener Verteidigung eindeutig überschritten wird, sind von der Strafkammer nicht festgestellt worden (vgl. dazu BGH StV 1999, S. 657).
  • OLG Jena, 26.06.2008 - 1 Ss 122/08

    Strafzumessung

    Das Fehlen von Reue kann nur strafschärfend berücksichtigt werden, wenn das Verhalten auf eine rechtsfeindliche Gesinnung hinweist (BGH StV 1999, 657, 658).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.12.1998 - 2 Ss 1426/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7545
OLG Hamm, 08.12.1998 - 2 Ss 1426/98 (https://dejure.org/1998,7545)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.12.1998 - 2 Ss 1426/98 (https://dejure.org/1998,7545)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Dezember 1998 - 2 Ss 1426/98 (https://dejure.org/1998,7545)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 51 Ns 34/98
  • OLG Hamm, 08.12.1998 - 2 Ss 1426/98

Papierfundstellen

  • StV 1999, 657
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 31.10.1990 - Ss 66/90

    Überprüfung des Verwerfungsurteil; Sachrüge; Ausbleiben im …

    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1998 - 2 Ss 1426/98
    Die Ladungsfrist war im übrigen vorliegend auch nicht derart lang, daß ggf. deshalb [xxxxx]ergessen des Termins entschuldigt wäre (vgl. dazu OLG Saarbrücken NStZ 1991, 147).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1994 - 2 Ss 118/94
    Auszug aus OLG Hamm, 08.12.1998 - 2 Ss 1426/98
    Dem würde aber eine Auslegung des § 55 Abs. 2 JGG dahin, daß dieser bei Verwerfung der Berufung des Jugendlichen nach § 329 Abs. 1 StPO nicht gilt, widersprechen (so auch OLG Düsseldorf MDR 1994, 1141).
  • OLG Hamm, 21.05.2019 - 5 RVs 65/19

    Unzulässigkeit der Revision nach verworfener Berufung

    Ein Heranwachsender, der nach Jugendstrafrecht abgeurteilt worden ist, kann ein Urteil, durch das seine zulässige Berufung gemäß § 329 Abs. 1 StPO verworfen worden ist, nicht mit der Revision anfechten (BGH, NJW 1981, 2422; OLG Düsseldorf, MDR 94, 1141; OLG Hamm Beschl. v. 08.12.1998 - 2 Ss 1426/98, BeckRS 1998, 31399916; OLG Dresden, Beschl. v. 26.11.2009 - 2 Ss 652/09, BeckRS 2010, 3682;… Eisenberg JGG, 20. Aufl. 2018, § 55 Rn. 62;… Meyer-Goßner, StPO, 62. Aufl. 2019, § 329 Rn. 46).

    In welcher Weise das Rechtsmittel dann verfahrensmäßig behandelt worden ist bzw. behandelt werden musste, spielt nach dem Gesetzeswortlaut für den Eintritt der Sperrwirkung keine Rolle (OLG Hamm, Beschl. v. 8.12.1998, a.a.O.).

  • OLG Hamm, 01.02.1999 - 2 Ws 19/99

    Kostenentscheidung, Unanfechtbarkeit, Heranwachsender, Berufung, Jugendkammer

    Rn. 16 2 Ss 1426/98 zur Frage der Zulässigkeit der Revision bei einem nach § 329 Abs. 1 StPO ergangenen Berufungsurteil).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.06.1998 - 2St RR 91/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9985
BayObLG, 19.06.1998 - 2St RR 91/98 (https://dejure.org/1998,9985)
BayObLG, Entscheidung vom 19.06.1998 - 2St RR 91/98 (https://dejure.org/1998,9985)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - 2St RR 91/98 (https://dejure.org/1998,9985)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 267; JGG § 8 Abs. 2, § 27
    Sachliche Änderung eines Urteils im Wege der Urteilsberichtigung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 377
  • StV 1999, 657
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • AG Meppen, 09.02.2004 - 13 Ds 227/03

    Zulässigkeit der Verknüpfung der Verhängung von Jugendarrest im Sinne eines …

    Das Gericht verkennt nicht, dass diese - von ihm als erzieherisch sinnvoll angesehene - Verknüpfung der Verhängung von Jugendarrest (§ 16 JGG) i.S. eines sog. Einstiegsarrests einerseits und der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (§ 27 JGG) andererseits von der in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum vorherrschenden Meinung mit Blick auf die Regelung der §§ 8 Abs. 1 S. 2, 13 Abs. 1 JGG als unzulässig angesehen wird (… BGHSt 18, S. 207 ff.;… BayObLGSt 1997, S. 19 ff.; BayObLG, StV 1999, S. 657;… OLG Celle, NStZ 1988, S. 315;… OLG Düsseldorf, …

    Dass mithilfe des Einstiegsarrests eine pädagogisch sinnvolle Einwirkung auf den Täter erzielt werden kann (vgl. hierzu etwa LG Augsburg, NStZ 1986, S. 507 [507];… AG Winsen/Luhe, NStZ 1982, S. 120; Tenckhoff, Jura 1994, S. 362 [369]), wird auch von manchen Gegnern der Verknüpfung von Jugendarrest mit der Entscheidung nach § 27 JGG nicht bestritten (in diesem Sinne etwa BayObLG, StV 1999, S. 657;… Bietz, NStZ 1982, S. 120 [120];… Brunner/Dölling, a.a.O., Rn. 13;… Loesch, NJW 1961, S. 1151 [1153];… Schaffstein, NStZ 1986, S. 509 [509];… ders., ZStW 82 [1970], S. 853 [885]).

    Rn. 60 Schließlich habe es der Gesetzgeber trotz anderer Regelungsvorschläge unterlassen, das Koppelungsverbot zwischen Jugendarrest und Entscheidungen nach § 27 JGG aufzuheben;… angesichts des daraus abzuleitenden gesetzgeberischen Willens, es bei dem Status quo zu belassen, sei es unzulässig, eine Verbindung im Wege richterlicher Rechtsfortbildung anzuordnen (Brunner/Dölling, JGG, § 27, Rn. 15 a.E.;… BayObLGSt 1997, S. 19 (20 f.); BayObLG, StV 1999, S. 657).

  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 3 Ss 89/04

    Jugendstrafe; Jugendarrest

    Dieser Ansicht, die der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. Mai 1988 (BGHSt 35, 288) aufgegriffen und bestätigt hat, haben sich die Obergerichte und nunmehr auch die herrschende Meinung im Schrifttum - mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - angeschlossen (OLG Celle, NStZ 1988, 315; BayObLG NStZ-RR 1997, 216 und NStZ-RR 1998, 377;… Ostendorf, JGG, 6. Aufl., § 27 JGG Rdnr. 10;… Eisenberg, JGG, 10. Aufl., § 8 Rdnr. 11;… Brunner/Dölling, JGG, 11. Aufl., § 27 Rdnr. 13 - 15;… Diemer, in: Diemer/Schoreit/Sonnen, JGG, 4. Aufl., § 8 Rdnr. 6, je m. w. N.).

    Durch die bewusst unterbliebene Änderung des § 8 Abs. 2 JGG hat der Gesetzgeber aber zu erkennen gegeben, dass er die Kombination von Jugendarrest und Aussetzung des Strafausspruchs nach § 27 JGG nicht zulassen will (so auch BayObLG, NStZ-RR 1997, 216; NStZ-RR 1998, 377, 378).

  • OLG Bamberg, 07.11.2011 - 3 Ss 116/11

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen Berichtigungsbeschluss

    Gegen den die Urteilsgründe berichtigenden Beschluss (Berichtigungsbeschluss) ist das an sich statthafte Rechtsmittel der Beschwerde nicht gegeben, wenn gegen das (berichtigte) Urteil vom Anfechtungsberechtigten bereits Revision eingelegt ist (Anschluss an BayObLG StraFo 1998, 382 ff.).

    Damit kommt der Beschwerde neben der durch die Revision ohnehin veranlassten Sachprüfung keine selbständige Bedeutung mehr zu, weshalb es einer förmlichen Entscheidung über das Rechtsmittel nicht mehr bedarf (BayObLG StraFo 1998, 382 ff.;… Meyer-Goßner StPO 54. Aufl. § 267 Rn. 39b;… KK/Engelhardt StPO 6. Aufl. § 267 Rn. 46 a.E.;… BeckOK-Peglau StPO [Stand: 15.10.2011] § 267 Rn. 64, jeweils m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 01.04.2014 - 4 Ws 79/14

    Strafurteil: Anspruch auf Berichtigung der schriftlichen Urteilsgründe bei …

    Rn. 5 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung sind Berichtigungen in den Urteilsgründen ab dem Zeitpunkt, in dem das schriftliche Urteil aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts hinausgegeben wird, unzulässig, wenn dadurch auch nur der Verdacht einer nachträglichen sachlichen Änderung und somit einer Verfälschung des Urteils entstehen kann (BGH, Beschluss vom 24. April 2007 - 4 StR 558/06 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Juni 1998 - 2St RR 91/98 -, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27. Februar 1990 - 1 Ws 35/90 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 31.07.2008 - 1 Ss 96/08

    Urteilsberichtigung: Verurteilung wegen fahrlässiger Gefährdung des …

    Diese Divergenz stellt vielmehr einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der im Revisionsverfahren die Sachrüge begründet (vgl. BayObLG NStZ-RR 1998, 377; BGH StraFo 2007, 380).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06
    b) Nach überwiegender, auch vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung vertretener Auffassung liegt unter dem Gesichtspunkt der Schwere der Tat ein Fall notwendiger Verteidigung i.S. des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO in der Regel jedenfalls bei einer Straferwartung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe vor (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; NStZ-RR 2001, 107, 108 [OLG Hamm 14.11.2000 - 2 Ss 1013/00] ; NStZ 2004, 293 [OLG Hamm 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02] ; OLG Köln StraFo 1998, 382; OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184, 185;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 140 Rn. 23; Senatsbeschluss vom 17. Oktober 2005 - 1 Ws 194/05 -, jeweils m.w.N.).
  • OLG Jena, 13.11.2007 - 1 Ws 282/07

    Berichtigung

    Denn das Revisionsgericht hat im Rahmen der Überprüfung des angefochtenen Urteils von Amts wegen auch die Wirksamkeit des Berichtigungsbeschlusses zu überprüfen (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 267 Rn. 39 m.w.N.; BayObLG NStZ-RR 1998, 377 f).
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