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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2000 - 4 StR 3/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2945
BGH, 14.03.2000 - 4 StR 3/00 (https://dejure.org/2000,2945)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2000 - 4 StR 3/00 (https://dejure.org/2000,2945)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2000 - 4 StR 3/00 (https://dejure.org/2000,2945)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 250 Satz 2 StPO; § 251 Abs. 4 Satz 1 und 2 StPO; § 30 a Abs. 1 BtMG.
    Verlesung der Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung eines Zeugen; Verfahrensrüge; Bandenmäßiges Handeltreiben mit unerlaubten Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bande

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StPO § 250 Satz 2; ; StPO § 251 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 251 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 265; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 30 a Abs. 1; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3 a Buchst. a)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge - Verlesung - Niederschrift - Polizeiliche Vernehmung - Bandendiebstahl - Bande - Personenanzahl - Zusammenwirken - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Waffengesetz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 a Abs. 1
    Bandenhandel mit BtM

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 432
  • StV 2000, 621
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des …

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - 4 StR 3/00
    Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Verbindung zu einer Bande voraus, daß sich mindestens zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der in den §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 30 a Abs. 1 BtMG genannten Art zu begehen (BGHSt 42, 255, 257 f.; BGH StV 1998, 599 jew.m.w.N.).

    Erforderlich ist - über die mittäterschaftliche Arbeitsteilung im jeweiligen Individualinteresse hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen (BGHSt 42, 255, 2,99), wobei für den auf gewisse Dauer angelegten und verbindlichen Gesamtwillen kennzeichnend ist, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-) Interesse verfolgen (BGH StV 1998, 599 m.N.).

    Diesem gemeinsamen Interesse kommt daher ebenso wie dem Umstand, daß Ahmed Z. "gute Kontakte zu Drogenkonsumenten und Drogenzwischenhändlern" hatte, kein entscheidendes Gewicht zu, da weder mittäterschaftliche Begehung noch ein eingespieltes Bezugs- und Absatzsystem die Annahme einer Bande rechtfertigen (vgl. BGH StV 1998, 599).

    Zwar kann das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse grundsätzlich ein gewichtiges Indiz für die Verfolgung eines übergeordneten (Banden-)Interesses sein (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 3751 BGH StV 1998, 599 jew.m.w.N.), wobei aber bei einer Verbindung von nur zwei Personen an das Gewicht solcher Indizien für die Annahme einer über bloße Mittäterschaft hinausgehenden kriminellen Zusammenarbeit erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH StV 1999, 434).

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA, …

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - 4 StR 3/00
    Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Verbindung zu einer Bande voraus, daß sich mindestens zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der in den §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 30 a Abs. 1 BtMG genannten Art zu begehen (BGHSt 42, 255, 257 f.; BGH StV 1998, 599 jew.m.w.N.).

    Erforderlich ist - über die mittäterschaftliche Arbeitsteilung im jeweiligen Individualinteresse hinaus - ein Handeln mit gefestigtem Bandenwillen (BGHSt 42, 255, 2,99), wobei für den auf gewisse Dauer angelegten und verbindlichen Gesamtwillen kennzeichnend ist, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-) Interesse verfolgen (BGH StV 1998, 599 m.N.).

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 711/98

    Bande; Mittäterschaft; Durchschnittsmenge; Doppelverwertungsverbot; Eigenkonsum

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - 4 StR 3/00
    Zwar kann das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse grundsätzlich ein gewichtiges Indiz für die Verfolgung eines übergeordneten (Banden-)Interesses sein (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 3751 BGH StV 1998, 599 jew.m.w.N.), wobei aber bei einer Verbindung von nur zwei Personen an das Gewicht solcher Indizien für die Annahme einer über bloße Mittäterschaft hinausgehenden kriminellen Zusammenarbeit erhöhte Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH StV 1999, 434).
  • BGH, 10.07.1997 - 4 StR 258/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - 4 StR 3/00
    § 265 StPO steht, da mit der bandenmäßigen Begehung im Sinne des § 30 a Abs. 1 BtMG lediglich ein erschwerender Umstand wegfällt, nicht entgegen (BGH NStZ-RR 1997, 375).
  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 436/93

    Einordnung eines Tatgeschehens nach seinem äußeren Erscheinungsbild - Änderung …

    Auszug aus BGH, 14.03.2000 - 4 StR 3/00
    Da das Gesetz hier keine Bezeichnungen bereitstellt, ist nach allgemeinen Regeln eine anschauliche und verständliche Wortbezeichnung zu wählen (vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 3 Munition 1;… Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 260 Rdn. 23).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines …

    Einen Verstoß gegen § 250 StPO wegen einer kompetenzwidrigen Anordnung des Vorsitzenden auf der Grundlage des § 251 Abs. 1 StPO konnte der Angeklagte daher mit der Revision auch dann geltend machen, wenn er diese Verfahrensweise in der Hauptverhandlung nicht gemäß § 238 Abs. 2 StPO beanstandet hatte (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, NJW 1999, 1724, 1725, insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 44, 361 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79; Beschluss vom 26. Februar 1988 - 4 StR 51/88, NStZ 1988, 283; Beschluss vom 14. März 2000 - 4 StR 3/00, BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 4).
  • BGH, 20.04.2006 - 4 StR 604/05

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen: vollständige Mitteilung eines …

    Rn. 25 Das Urteil kann auf dem nicht ergangenen Gerichtsbeschluss beruhen, wenn sich den Verfahrensbeteiligten der Grund der Verlesung nicht erschlossen hat und damit die der Anordnung der Verlesung zu Grunde liegenden Erwägungen rechtlich nicht überprüfbar sind (vgl. BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 1, 3, 4; § 251 Abs. 4 S. 1 Anordnung 1) bzw. das Gericht die Verlesungsvoraussetzungen (im Gegensatz zum Vorsitzenden) möglicherweise verneint hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 1979 - 5 StR 531/79).

    dazu als Zeugen zu hören, war eine Frage der gerichtlichen Aufklärungspflicht (vgl. dazu BGH NStZ 1988, 283; BGHR StPO § 251 Abs. 4 Gerichtsbeschluss 4).

  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit …

    Die Formel "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" reicht zur rechtlichen Bezeichnung der Tat (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) nicht aus (…vgl. BGHR WaffG § 53 Abs. 1 Nr. 3 a Führen 1; BGH, Beschluss vom 14. März 2000 - 4 StR 3/00).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2009 - 1 Ss 348/09

    Strafurteil wegen Betäubungsmitteldelikts: Fehlende Feststellungen zum Vorsatz; …

    Wenn er hingegen die Drogen ausschließlich selbst konsumieren wollte, hätte er damit allenfalls sich selbst schaden können (vgl. Senatsbeschluss vom 20.10.2005 - Az. 1 Ss 277/05; BGH StV 2000, 621; StV 1998, 599).

    Wenn er hingegen die Drogen ausschließlich selbst konsumieren will, kann er damit allenfalls sich selbst schaden (vgl. BGH StV 2000, 621; StV 1998, 599; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.10.2005, Az. 1 Ss 277/05).

  • BGH, 14.03.2024 - 5 StR 581/23

    Bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    bb) Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend geändert und neu gefasst (…vgl. zur Tenorierung etwa BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2023 - 1 StR 276/23 Rn. 22; vom 14. März 2000 - 4 StR 3/00).
  • BGH, 29.08.2024 - 2 StR 271/24

    Handeltreiben mit Cannabis; Besitz von Cannabis in nicht geringer Menge; …

    Die Urteilsformel "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" reicht indes zur rechtlichen Bezeichnung der Tat (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO) nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. März 2000 - 4 StR 3/00, Rn. 11 und vom 10. Dezember 2015 - 5 StR 578/19, NStZ 2020, 359).
  • OLG Braunschweig, 25.10.2022 - 1 Ss 25/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und unerlaubter Besitz von Springmessern

    Die Nennung des Gesetzes, in dem die verletzte Strafnorm angeführt wird, genügt hierfür regelmäßig nicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. März 2019 - 3 StR 475/18, Rn. 2, juris;… Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 9/15, Rn. 10, juris;… Beschluss vom 16. Januar 2007 - 4 StR 574/06, Rn. 3, juris; Beschluss vom 14. März 2000 - 4 StR 3/00, Rn. 11, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.08.2000 - 4 StR 287/00   

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https://dejure.org/2000,5716
BGH, 03.08.2000 - 4 StR 287/00 (https://dejure.org/2000,5716)
BGH, Entscheidung vom 03.08.2000 - 4 StR 287/00 (https://dejure.org/2000,5716)
BGH, Entscheidung vom 03. August 2000 - 4 StR 287/00 (https://dejure.org/2000,5716)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 2 BtMG; § 21 StGB
    Fehlerhafte Verneinung minder schwerer Fälle der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Wirkstoffgehalt und Eigenverbrauch)

  • lexetius.com

Papierfundstellen

  • StV 2000, 621
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 520/86

    Rechtliche Würdigung einer unerlaubten Einfuhr von Heroin zum überwiegenden …

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 287/00
    Dieser Umstand ist schon für sich gesehen geeignet, die Bewertung als minder schweren Fall der Einfuhr zu rechtfertigen (st. Rspr., vgl. BGHSt 31, 163, 168/169; BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Eigenverbrauch 1 und Strafrahmenwahl 3 jeweils m.w.N.).

    Schließlich erscheint die vorgenommene Bewertung der eingeführten Betäubungsmittelmengen nicht unbedenklich: Die Mengen in den Fällen 1 bis 3 (2,5 g bzw. 3 g Heroinhydrochlorid) stehen für sich genommen einer Einordnung als minder schwere Fälle nicht entgegen (vgl. hierzu BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Eigenverbrauch 1).

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 287/00
    Dieser Umstand ist schon für sich gesehen geeignet, die Bewertung als minder schweren Fall der Einfuhr zu rechtfertigen (st. Rspr., vgl. BGHSt 31, 163, 168/169;… BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Eigenverbrauch 1 und Strafrahmenwahl 3 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen …

    Auszug aus BGH, 03.08.2000 - 4 StR 287/00
    Die neu erkennende Strafkammer wird bei der zu bildenden Gesamtstrafe die "im August 1999" durch das Amtsgericht Würzburg verhängte Geldstrafe - vorbehaltlich § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB - gemäß § 55 StGB einzubeziehen haben, falls diese - was der Senat mangels entsprechender Angaben in den Urteilsgründen nicht nachprüfen kann - nicht bereits zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Urteils erledigt war; eine zwischenzeitlich eingetretene Erledigung würde ihrer Einbeziehung nicht entgegenstehen (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11

    Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit; …

    Dies gelte insbesondere für die Einfuhr von zum Eigenverbrauch bestimmten Betäubungsmitteln in nicht besonders großer Menge (vgl. BGHSt 31, 163 ; BGH, Beschluss vom 3. August 2000 - 4 StR 287/00 -, StV 2000, S. 621).
  • BGH, 15.03.2023 - 2 StR 348/22

    Zwangsprostitution (Veranlassen: Einflussnahme des Täters, Herbeiführung einer …

    Die Gefährlichkeit einer Droge ist für sich genommen geringer zu gewichten, wenn der Angeklagte das Betäubungsmittel nur zum Eigenverbrauch erworben und besessen hat, weil bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch nur eine Selbstschädigung in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 2000 - 4 StR 287/00).
  • BGH, 02.10.2024 - 3 StR 386/24

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Freiheitsstrafe für den Besitz …

    Die Strafzumessung verhält sich weder dazu, dass die Kleinstmenge der Droge dem Eigenkonsum diente (zur dadurch bedingten geringeren Gefährlichkeit einer harten Droge vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. August 2000 - 4 StR 287/00, StV 2000, 621;… vom 15. März 2023 - 2 StR 348/22, juris Rn. 16), noch dazu, dass die Polizei sie nach dem nur kurzzeitigen Besitz sicherstellte.
  • BayObLG, 17.07.2024 - 204 StRR 215/24

    Anpassung des aufgrund Rechtsmittelbeschränkung rechtskräftigen Schuldspruchs an …

    Zumindest aber darf die Gefährlichkeit der Droge in solchen Fällen nur geringer gewichtet werden (…BGH, Beschlüsse vom 15. März 2023 - 2 StR 348/22 -, juris Rn. 16; vom 3. August 2000 - 4 StR 287/00 -, juris Rn. 5).
  • BayObLG, 20.02.2024 - 206 StRR 49/24

    Nur eingeschränkte strafschärfende Berücksichtigung der Eigenschaft als harte …

    Überwiegend wird vertreten, dass dann, wenn ein Betäubungsmittel dem bloßen Eigenkonsum dient, es nicht zum Nachteil des lediglich sich selbst gefährdenden Angeklagten gewertet darf, dass es sich um eine harte Droge handelt (…Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, BtMG 10. Aufl. 2022, vor § 29 Rn. 202 m.w.N.); zumindest aber darf die Gefährlichkeit der Droge in solchen Fällen nur geringer gewichtet werden (BGH…, Beschluss vom 15. März 2023, 2 StR 348/22, juris Rn. 16; Beschluss vom 3. August 2000, 4 StR 287/00, juris Rn. 5).
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