Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00 - 37/00 III |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verschlechterung durch nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verschlechterungsverbot; Nachträgliche Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe; Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch; Berufung; Einbeziehung früherer Urteile; Abänderung des Rechtsfolgenausspruchs
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 02.10.1998 - 112 Ds 902 Js 738/98
- AG Düsseldorf, 25.02.1999 - 116 Cs 18 Js 560/98
- AG Düsseldorf, 28.07.1999 - 116 Cs 18 Js 560/98
- OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00 - 37/00 III
Papierfundstellen
- StV 2001, 341 (Ls.)
- JR 2001, 477
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87
Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00
Da Freiheitsstrafe im Verhältnis zu Geldstrafe das schwerere Übel ist, würde der Angeklagte durch die mit einer Erhöhung der Freiheitsstrafe verbundenen Einbeziehung einer Geldstrafe gegenüber dem Rechtszustand im Zeitpunkt des ersten Urteils eine Verschlechterung erfahren (BGH bei Holtz MDR 1997, 109; BGHSt 35, 208, 212; OLG Düsseldorf JMBl NW 1998, 23, 24;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, 44. Aufl., StPO, § 331 Rdnr. 20 m.w.N.).Das Berufungsgericht ist nur dann durch das Verschlechterungsverbot nicht an einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gehindert, wenn dem erstinstanzlichen Tatrichter die gesamtstrafenfähige anderweitige Verurteilung unbekannt geblieben und aus diesem Grunde eine Gesamtstrafenbildung unterblieben ist (BGH NStZ 1988, 284).
Sieht das Amtsgericht trotz dieser Kenntnis von einer Einbeziehung dieser Geldstrafen in eine Gesamtfreiheitsstrafe ab, so hat es schlüssig von der Möglichkeit des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB Gebrauch gemacht und sich gegen die Bildung einer Gesamtstrafe entschieden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1993, 31 und 34; BGHSt 35, 208 = NStZ 1988, 284, 285; BGH MDR 1977, 109;… Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 460 Rn. 33;… Ruß in KK, StPO, 4. Aufl., § 331 Rn. 3).
- OLG Düsseldorf, 11.11.1983 - 5 Ss 418/83
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00
Mißachtet das Berufungsgericht - wie hier - diese schlüssige Entscheidung des Amtsgerichts nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, verstößt es gegen das Verschlechterungsverbot des § 331 Abs. 1 StPO, was bei zulässiger Revision bereits von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 14, 5, 7; 29, 269, 270; OLG Düsseldorf StV 1986, 146;… KK-Ruß, a.a.O. Rdnr. 10;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. Rdnr. 24 m.w.N.).Vielmehr ist der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO in der Lage, die neue Strafe selbst festzusetzen (vgl. BGH wistra 1991, 180; OLG Düsseldorf StV 1986, 146;… KK-Kuckein, a.a.O., § 354 Rdnr. 8;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 354 Rdnr. 26;… KMR-Paulus, StPO, 7. Aufl., § 354 Rdnr. 27; jew. m.w.N.).
- BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00
Mißachtet das Berufungsgericht - wie hier - diese schlüssige Entscheidung des Amtsgerichts nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, verstößt es gegen das Verschlechterungsverbot des § 331 Abs. 1 StPO, was bei zulässiger Revision bereits von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 14, 5, 7; 29, 269, 270; OLG Düsseldorf StV 1986, 146;… KK-Ruß, a.a.O. Rdnr. 10;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. Rdnr. 24 m.w.N.).
- BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90
Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00
Vielmehr ist der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO in der Lage, die neue Strafe selbst festzusetzen (vgl. BGH wistra 1991, 180; OLG Düsseldorf StV 1986, 146;… KK-Kuckein, a.a.O., § 354 Rdnr. 8;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 354 Rdnr. 26;… KMR-Paulus, StPO, 7. Aufl., § 354 Rdnr. 27; jew. m.w.N.). - BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00
Mißachtet das Berufungsgericht - wie hier - diese schlüssige Entscheidung des Amtsgerichts nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB, verstößt es gegen das Verschlechterungsverbot des § 331 Abs. 1 StPO, was bei zulässiger Revision bereits von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 14, 5, 7; 29, 269, 270; OLG Düsseldorf StV 1986, 146;… KK-Ruß, a.a.O. Rdnr. 10;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O. Rdnr. 24 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 08.05.2000 - 2a Ss 114/00
Betrug; Üble Nachrede; Urkundenfälschung ; Nachholung der Gesamtstrafenbildung ; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00
Einer solchen durch das Strafgesetz bereits als absolut bezeichneten Strafe ist die Strafe gleichzusetzen, auf die das Tatgericht bei Vermeidung des ihm unterlaufenen Rechtsfehlers mit Sicherheit erkannt hätte und auf die auch im Falle einer Zurückverweisung das nunmehr mit der Sache befaßte Gericht erkennen würde (…vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; Senatsbeschluß vom 8. Mai 2000 - 2a Ss 114/00 - 21/00 III -. Besteht diese Gewißheit, hat das Revisionsgericht die Strafe in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst festzusetzen (vgl. KK-Kuckein, a.a.O. m.w.N.;… OLG Düsseldorf a.a.O.). - BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90
Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00
Im Urteil brauchen nur die bestimmenden (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) Strafzumessungserwägungen dargelegt zu werden (BGH NStZ 1990, 334). - BGH, 07.01.1955 - 5 StR 638/54
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00
Die Vorschrift will sicherstellen, daß der Angeklagte bei seiner Entscheidung darüber, ob er von dem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch machen will, nicht durch die Besorgnis beeinträchtigt wird, es könne ihm durch die Einlegung des Rechtsmittels ein Nachteil in Gestalt höherer Bestrafung entstehen (BGHSt 7, 86, 87;… KK-Ruß, StPO, 4. Aufl., § 331 Rdnr. 1). - BGH, 04.08.1976 - 2 StR 420/76
Zusammenfassung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe mit bereits rechtskräftig …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00
Sieht das Amtsgericht trotz dieser Kenntnis von einer Einbeziehung dieser Geldstrafen in eine Gesamtfreiheitsstrafe ab, so hat es schlüssig von der Möglichkeit des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB Gebrauch gemacht und sich gegen die Bildung einer Gesamtstrafe entschieden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1993, 31 und 34; BGHSt 35, 208 = NStZ 1988, 284, 285; BGH MDR 1977, 109;… Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 460 Rn. 33;… Ruß in KK, StPO, 4. Aufl., § 331 Rn. 3). - OLG Düsseldorf, 29.05.1991 - 5 Ss 160/91
Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2000 - 2b Ss 253/00
Sieht das Amtsgericht trotz dieser Kenntnis von einer Einbeziehung dieser Geldstrafen in eine Gesamtfreiheitsstrafe ab, so hat es schlüssig von der Möglichkeit des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB Gebrauch gemacht und sich gegen die Bildung einer Gesamtstrafe entschieden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1993, 31 und 34; BGHSt 35, 208 = NStZ 1988, 284, 285; BGH MDR 1977, 109;… Wendisch in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 460 Rn. 33;… Ruß in KK, StPO, 4. Aufl., § 331 Rn. 3).
- BayObLG, 27.10.2023 - 204 StRR 394/23
Auswirkungen des Entfalls der Einziehungsanordnung auf die Kostenentscheidung
Denn der Angeklagte erleidet durch die mit der Erhöhung der Freiheitsstrafe verbundene Einbeziehung einer Geldstrafe regelmäßig gegenüber dem Rechtszustand im Zeitpunkt des ersten Urteils eine Verschlechterung (BGH…, Beschluss vom 07.12.2016 - 1 StR 358/16 -, StraFo 2017, 72, juris Rn. 10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.09.2000 - 2b Ss 253/00 - 37/00 III -, wistra 2001, 37, juris Rn. 10).Besteht diese Gewissheit, hat das Revisionsgericht die Strafe in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst festzusetzen [KG, Beschluss vom 17.04.2020 - (3) 161 Ss 34/20 (17/20) -, StraFo 2020, 422, juris Rn. 16 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 08.05.2000 - 2a Ss 114/00 - 21/00 III -, NStZ-RR 2001, 21, juris Rn. 14; vom 07.09.2000 - 2b Ss 253/00 - 37/00 III -, wistra 2001, 37, juris Rn. 15].
- OLG Hamm, 06.03.2008 - 3 Ss 68/08
Gesamtstrafenbildung; Verschlechterungsverbot; Berufungsgericht
- KG, 17.04.2020 - 161 Ss 34/20
Verstoß gegen Verschlechterungsverbot durch nachträgliche Gesamtstrafenbildung …
Vielmehr ist der Senat in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO in der Lage, die neue Strafe selbst festzusetzen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. September 2000 - 2b Ss 253/00 - 37/00 III - und 8. Mai 2000 - 2a Ss 114/00 - 21/00 III, beide bei juris). - OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09
Strafverfahren: Nachholung erstinstanzlich unterbliebener Gesamtstrafenbildung im …
Allein aus der ausdrücklichen Feststellung jener Verurteilung in den Urteilsgründen kann indes nicht davon ausgegangen werden, dass sich das Amtsgericht einer möglichen Gesamtstrafenbildung bewusst gewesen ist, "schlüssig" von der Möglichkeit des § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB Gebrauch gemacht und sich gegen die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe entschieden hat (so aber OLG Düsseldorf, wistra 2001, 37f.). - OLG Düsseldorf, 26.09.2003 - 2 Ss 116/03
Bildung einer Gesamtstrafe aus einer früher erkannten Geldstrafe und der nunmehr …
Das zur neuen Entscheidung berufene Gericht ist nur dann durch das Verschlechterungsverbot nicht an einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung gehindert, wenn dem vorher entscheidenden Tatrichter die gesamtstrafenfähige anderweitige Verurteilung unbekannt geblieben und aus diesem Grunde eine Gesamtstrafenbildung unterlassen worden ist (vgl. (vgl. BGHSt 35, 208, 212 = NStZ 1988, 284, 285; BGH MDR 1997, 109; OLG Düsseldorf, 3. Strafsenat, StV 2001, 374; JR 2001, 477 f) oder eine erstinstanzlich erkannte Gesamtfreiheitsstrafe durch die Einbeziehung einer Geldstrafe nicht erhöht wird.
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.10.2000 - 3 Ss 346/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 200 StPO, § 418 Abs 3 StPO, § 274 StPO, § 243 Abs 3 StPO, § 273 StPO
Dokumentation der Anklageerhebung im beschleunigten Verfahren in Strafsachen - Wolters Kluwer
Erfordernis einer ordnungsgemäßen Anklageerhebung zur Erhebung der öffentlichen Klage; Einstellung des Strafverfahrens von Amts wegen auf Grund eines Verfahrenshindernisses
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hanau, 29.06.2000 - 3 Js 73419/00
- OLG Frankfurt, 19.10.2000 - 3 Ss 346/00
Papierfundstellen
- StV 2001, 341
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60
Mangelhafte Revisionsbegründung I
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2000 - 3 Ss 346/00
Zudem hat das Rechtsmittelgericht wegen Vorliegens dieses Verfahrenshindernisses ungeachtet, dass das Urteil infolge der Beschränkung des Rechtsmittels auf den Strafausspruch nur teilweise angefochten ist, das Verfahren einzustellen (BGHSt 15, 203; NStZ 1997, 331;… Karlsruher Kommentar - Tolksdorf, a. a. O § 206 a Rdnr. 7). - BGH, 14.12.1994 - 5 StR 683/94
Gesamtstrafe - Fortgesetzte Handlung - Revision - Strafverhängung
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2000 - 3 Ss 346/00
bis 29.06.2000 ungeachtet deren Anrechnung nach § 51 StGB bei der bislang nicht inhaftierten und nicht vorbestraften Angeklagten, die durch Freiheitsentzug als Konsequenz der Straftat besonders beeindruckt worden sein könnte, strafmildernd zu berücksichtigen ist (BGH v. 21.12.1993 - 5 StR 683/94 -, Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 46 Rdnr. 35 g). - BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2000 - 3 Ss 346/00
Rn. 6 Dieser Prüfung steht nicht entgegen, dass die Angeklagte allein die Sachrüge, beschränkt auf den Strafausspruch, erhoben hat, da die Prüfung von Prozessvoraussetzungen bzw. Verfahrenshindernissen immer von Amts wegen zu erfolgen hat, also auch dann, wenn eine entsprechende Rüge nicht erhoben worden ist (BGHSt 13, 128). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1966 - IV A 952/65
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2000 - 3 Ss 346/00
Rn. 10 Aus dem Hauptverhandlungsprotokoll ist weder eine schriftliche Anklage, noch ein ihr unter Umständen gleich zu erachtender, weil inhaltlich gleichkommender Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren (vgl. dazu OLG Hamburg NJW 1966, 2079 und VRS 39, 352), noch eine zulässige und wirksame mündliche Anklageerhebung ersichtlich. - OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 64/00
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.10.2000 - 3 Ss 346/00
Der Beweis darüber, dass mündlich Anklage erhoben worden ist und welchen wesentlichen Inhalt sie hat, kann - weil es sich insoweit um eine wesentlichen Förmlichkeit der Hauptverhandlung im beschleunigten Verfahren handelt - nach § 274 StPO nur durch die Sitzungsniederschrift bewiesen werden (OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 03.09.1999 - 1 Ss 226/99 - Beschluß vom 09.06.2000 - 1 Ss 64/00 - Karlsruher Kommentar - Tolksdorf, StPO, 4. Aufl., § 418 Rdnr. 7;… Löwe-Rosenberg/Gössel a. a. O. Rdnr. 39).
- OLG Hamburg, 18.08.2011 - 3-16/11
Beschleunigtes Verfahren: Voraussetzungen einer wirksamen Anklageerhebung
Sowohl der Umstand der mündlichen Anklageerhebung überhaupt, als auch deren wesentlicher Inhalt kann gemäß §§ 273, 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden (HansOLG Hamburg, StV 2000, 127; OLG Frankfurt, StV 2001, 341). - LG Köln, 31.01.2002 - 152-20/01 Denn auch das Verwerfungsurteil gemäß § 329 Abs. 1 StPO setzt voraus, dass dem Verfahren kein Prozesshindernis entgegensteht (vgl. OLG Stuttgart Justiz 1964, 64, 65), wobei ohne Bedeutung ist, ob das Verfahrenshindernis bereits in erster Instanz vorlag oder später entstanden ist (vgl. OLG Frankfurt StV 2001, 341, 342).
Dem wäre Genüge getan, wenn die schriftlich übergebenen Anträge dem Protokoll beigefügt und im Protokoll selbst zudem eindeutig auf die Anlage verwiesen worden wäre (vgl. OLG Frankfurt StV 2001, 341, 342), wie es auch Nr. 146 Abs. 2 RiStBV vorschreibt.
- LG Bochum, 31.03.2021 - 17 Ns 45/20
Beschleunigtes Verfahren, Anklageerhebung, Nachweis
Die mündliche Anklageerhebung ist ebenso wie die Verlesung des Anklagesatzes nach § 273 Abs. 1 StPO als wesentliche Förmlichkeit in das Hauptverhandlungsprotokoll aufzunehmen, wobei nach § 418 Abs. 3 Satz 2 StPO der wesentliche Inhalt der Anklage in das Protokoll aufzunehmen ist, d.h. der den Anforderungen des § 200 Abs. 1 Satz 1 entsprechende (abstrakte und konkrete) Anklagesatz (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. Oktober 2000 - 3 Ss 346/00 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 18. August 2011 - 3 - 16/11 (REV) -, juris; LG Köln, Beschluss vom 31. Januar 2002 - 152 - 20/01 -, juris;… KK-StPO/Graf, 8. Aufl. 2019, StPO § 418 Rn. 8). - OLG Köln, 17.09.2002 - Ss 398/02 Wird eine Anklageschrift nicht eingereicht, so wird die Anklage bei Beginn der Hauptverhandlung mündlich erhoben, was im Hauptverhandlungsprotokoll zu vermerken ist (vgl. § 273 Abs. 1 StPO; OLG Frankfurt StV 2001, 341).
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