Rechtsprechung
| BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 1; ; StPO § 81; ; StPO § 119
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt - Psychiatrisches Gutachten - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Angeklagtenrechte
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Verhältnismäßigkeit einer strafprozessualen Unterbringung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 81 § 136a
Zulässigkeit der Unterbringung zur Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens bei verweigerter Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen; Zulässigkeit einer Totalbeobachtung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2002, 283
- NStZ 2002, 98
- StV 2001, 657
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01
Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter eines Menschen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ).
Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ).
- BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01
Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter eines Menschen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ).
Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ).
- OLG Frankfurt, 18.07.1985 - 3 Ws 597/85
Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01
Unabhängig davon, ob diese Vorschrift hier anwendbar ist, müsste auch eine auf § 119 StPO gestützte Maßnahme das Verhältnismäßigkeitsprinzip strikt beachten (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ), insbesondere unerlässlich sein, das heißt, ohne sie müsste die Schuldfähigkeit nicht beurteilt werden können (…vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1995 - 2 BvR 1509/94 -, StV 1995, S. 617 ; der Forderung nach der Unerlässlichkeit der Maßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind fachgerichtliche Rechtsprechung und Schrifttum gefolgt, vgl. OLG Frankfurt a. M., StV 1986, S. 51;… OLG Hamm, StV 2001, S. 156;… LG Zweibrücken, StV 1997, S. 347;… NJW 1997, S. 70;… Dahs in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Auflage, § 81, Rn. 13;… Kleinkecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 81, Rn. 7 f.;… Senge in: Karlsruher Kommentar, 4. Auflage, § 81, Rn. 6).Das konkrete Untersuchungskonzept muss zudem zur Erlangung von Erkenntnissen über eine Persönlichkeitsstörung geeignet sein, und die Geeignetheit muss wiederum in Gutachten und Beschluss dargelegt werden (vgl. OLG Frankfurt a. M., StV 1986, S. 51).
- BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58
Liquorentnahme
Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01
Unabhängig davon, ob diese Vorschrift hier anwendbar ist, müsste auch eine auf § 119 StPO gestützte Maßnahme das Verhältnismäßigkeitsprinzip strikt beachten (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ), insbesondere unerlässlich sein, das heißt, ohne sie müsste die Schuldfähigkeit nicht beurteilt werden können (…vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1995 - 2 BvR 1509/94 -, StV 1995, S. 617 ;… der Forderung nach der Unerlässlichkeit der Maßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind fachgerichtliche Rechtsprechung und Schrifttum gefolgt, vgl. OLG Frankfurt a. M., StV 1986, S. 51;… OLG Hamm, StV 2001, S. 156;… LG Zweibrücken, StV 1997, S. 347;… NJW 1997, S. 70;… Dahs in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Auflage, § 81, Rn. 13;… Kleinkecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 81, Rn. 7 f.;… Senge in: Karlsruher Kommentar, 4. Auflage, § 81, Rn. 6). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01
Ein verfassungsgerichtliches Eingreifen ist jedoch dann geboten, wenn Auslegungsfehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des betroffenen Grundrechts beruhen, oder wenn sich - gemessen am Willkürmaßstab des Art. 3 Abs. 1 GG - der Schluss aufdrängt, die Entscheidung beruhe auf sachfremden Erwägungen (vgl. BVerfGE 18, 85 ). - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01
Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter eines Menschen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ). - BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86
Publikation der Entmündigung
Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01
Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter eines Menschen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ). - BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90
Offenbarung der Entmündigung
Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01
Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter eines Menschen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ). - BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62
Hirnkammerluftfüllung
Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01
Unabhängig davon, ob diese Vorschrift hier anwendbar ist, müsste auch eine auf § 119 StPO gestützte Maßnahme das Verhältnismäßigkeitsprinzip strikt beachten (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ), insbesondere unerlässlich sein, das heißt, ohne sie müsste die Schuldfähigkeit nicht beurteilt werden können (…vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1995 - 2 BvR 1509/94 -, StV 1995, S. 617 ;… der Forderung nach der Unerlässlichkeit der Maßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind fachgerichtliche Rechtsprechung und Schrifttum gefolgt, vgl. OLG Frankfurt a. M., StV 1986, S. 51;… OLG Hamm, StV 2001, S. 156;… LG Zweibrücken, StV 1997, S. 347;… NJW 1997, S. 70;… Dahs in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Auflage, § 81, Rn. 13;… Kleinkecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 81, Rn. 7 f.;… Senge in: Karlsruher Kommentar, 4. Auflage, § 81, Rn. 6). - BVerfG, 07.03.1995 - 2 BvR 1509/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Unterbringung zur Vorbereitung eines …
Auszug aus BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01
Unabhängig davon, ob diese Vorschrift hier anwendbar ist, müsste auch eine auf § 119 StPO gestützte Maßnahme das Verhältnismäßigkeitsprinzip strikt beachten (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ), insbesondere unerlässlich sein, das heißt, ohne sie müsste die Schuldfähigkeit nicht beurteilt werden können (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 1995 - 2 BvR 1509/94 -, StV 1995, S. 617 ;… der Forderung nach der Unerlässlichkeit der Maßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sind fachgerichtliche Rechtsprechung und Schrifttum gefolgt, vgl. OLG Frankfurt a. M., StV 1986, S. 51;… OLG Hamm, StV 2001, S. 156;… LG Zweibrücken, StV 1997, S. 347;… NJW 1997, S. 70;… Dahs in: Löwe/Rosenberg, StPO, 24. Auflage, § 81, Rn. 13;… Kleinkecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 81, Rn. 7 f.;… Senge in: Karlsruher Kommentar, 4. Auflage, § 81, Rn. 6). - BGH, 29.09.1993 - 2 StR 355/93
Untersuchung des Angeklagten - Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft - Notwendigkeit …
- OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 313/00
Anordnung der Unterbringung zur Erstattung eines Gutachtens, Anforderungen an …
- OLG Celle, 21.03.1985 - 1 Ws 69/85
- OLG Celle, 29.06.1990 - 1 Ws 168/90
- LG Zweibrücken, 22.01.1996 - 1 AR 33/95
- OLG Karlsruhe, 24.10.1972 - 2 Ws 194/72
Anordnung der Staatsanwaltschaft zur Unterbringung in einem psychiatrischen …
- LG Zweibrücken, 15.08.1996 - 1 Qs 104/96
- LG Regensburg, 14.08.2014 - 6 KLs 151 Js 4111/13
Neuer Prozess gegen Gustl Mollath - Freispruch trotz Teilschuld
Vorliegend genügen die Beschlüsse des Amtsgerichts Nürnberg vom 22.4.2004 und 16.09.2004 betreffend die Unterbringung zur Untersuchung nach § 81 StPO hinsichtlich der Begründung der Maßnahme nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Entsch. v. 9.10.2001- 2 BvR 1523/01). - LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13
Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 9. Oktober 2001 (StV 2001, 657) mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen verfassungsrechtlichen Vorgaben es zu einer Anordnung einer Unterbringung zur Beobachtung nach § 81 StPO kommen darf.Zudem befasst sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2001 (StV 2001, 657) gerade nicht mit der Frage der verfassungswidrigen Auslegung der Vorschrift des § 81 StPO, sondern mit der Frage, der Verfassungswidrigkeit des fachgerichtlichen Auslegungsaktes bzw. Auslegungsergebnisses aus einem allein dem Rechtsanwendungsvorgang anhaftenden Fehler.
Das Bundesverfassungsgericht sah dieses Untersuchungskonzept als Totalüberwachung an, der der unantastbare Kernbereich des Persönlichkeitsrechts des Beschuldigten entgegenstehe (BVerfG StV 2001, 657, in juris, dort Rz. 23 ff).
Das Bundesverfassungsgericht ging davon aus, dass das erkennende Gericht zu einer anderen Beurteilung gelangt wäre, wenn es die Tragweite des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht erkannt und berücksichtigt hätte (BVerfG StV 2001, 657, in juris, dort Rz. 29).
- BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren …
Mit Beschluß vom 9. Oktober 2001 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, der Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. August 2001 verletze den Angeklagten in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (Beschluß der Dritten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Oktober 2001 - 2 BvR 1523/01 - in NStZ 2002, 98).Dieser würde dadurch zum bloßen Objekt staatlicher Wahrheitsfindung gemacht, daß sein Verhalten nicht mehr als Ausdruck seiner Individualität, sondern nur noch als wissenschaftliche Erkenntnisquelle verwertet würde (vgl. BVerfG (Kammer), NStZ 2002, 98).
- BVerwG, 26.08.2026 - 1 C 27.25
Kein Anspruch auf Aufhebung der Nebenbestimmung "Duldung für Personen mit …
Rn. 39 Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Oktober 2001 - 2 BvR 1523/01 - NJW 2002, 283 ). - BVerfG, 19.05.2023 - 2 BvR 637/23
Einstweilige Anordnung gegen eine Unterbringung zur Begutachtung (allgemeines …
Insbesondere dann, wenn eine Exploration erforderlich wäre, die Mitwirkung hieran aber verweigert wird und ein Erkenntnisgewinn daher nur bei Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden oder einer anderen Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Betroffenen zu erwarten ist, ist die Anordnung der Unterbringung nicht verhältnismäßig (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2001 - 2 BvR 1523/01 -, Rn. 20).In einem solchen Fall wäre der Betroffene nur noch Objekt staatlicher Erkenntnisgewinnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2001 - 2 BvR 1523/01 -, Rn. 22).
- OLG München, 04.06.2014 - 3 Ws 656/13
Fall Gustl Mollath: Fünf Wochen ohne Urteil weggesperrt
Zwar behauptet der Antragsteller, der Angezeigte E... habe die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Beschluss vom 09.10.2001 und des Bundesgerichtshofs aus dem Beschluss vom 10.09.2002 bei Erlass der Beschlüsse vom 22.04.2004 und 16.09.2004 gekannt und bewusst missachtet (vgl. Seiten 12, 45 der Antragsschrift), er schließt auf die angebliche Kenntnis jedoch lediglich aus der vielfachen Veröffentlichung und Kommentierung dieser beiden Entscheidungen (vgl. Seite 12 der Antragsschrift).Aus der Veröffentlichung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 09.10.2001 und des Bundesgerichtshofs vom 10.09.2002 in Fachzeitschriften folgert der Antragsteller, der Angezeigte habe diese gekannt und gewusst, dass eine Unterbringung eines nicht kooperativen Beschuldigten zum Zwecke schlichter Totalbeobachtung rechtswidrig gewesen sei, er habe es aber dennoch unterlassen, den zuständigen Richter über die Weigerung des Antragstellers, sich untersuchen zu lassen, zu unterrichten (vgl. Seite 47 der Antragsschrift).
- BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Unterbringung zur Begutachtung nach …
So ist nach der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Unterbringung unzulässig, wenn sich der Betroffene weigert, die erforderlichen Untersuchungen zuzulassen beziehungsweise an ihnen mitzuwirken, und ein Erkenntnisgewinn nur bei Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden oder eine andere Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Betroffenen zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2001 - 2 BvR 1523/01 -, Rn. 20).In einem solchen Fall wäre der Betroffene nur noch Objekt staatlicher Erkenntnisgewinnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2001 - 2 BvR 1523/01 -, Rn. 22).
- KG, 22.01.2016 - 3 Ws 654/15
Strafverfahren: Vorführung des Beschuldigten vor den Sachverständigen zur …
Allein die Erwartung, der psychologisch geschulte Sachverständige werde in einem vorbereitenden Gespräch erfolgreicher als in der Hauptverhandlung auf den nicht kooperationswilligen Angeklagten einwirken und ihn dazu bewegen können, von seiner Aussagefreiheit keinen Gebrauch mehr zu machen, kann die Maßnahme nicht rechtfertigen (vgl. - zu § 81 StPO - BVerfG, NStZ 2002, 98; KG…, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 4 Ws 117/12 -, juris Rn. 12 f.; OLG Rostock…, Beschluss vom 2. Januar 2014 - Ws 388/13 -, juris Rn. 25 f.;… Bosch in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, § 81 Rn. 9;… Krause in: Löwe/Rosenberg, § 81 Rn. 15). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2017 - 3 B 9.16
Zumutbarkeit der Abgabe einer Freiwilligkeitserklärung bei Ausreisepflicht
Vielmehr muss jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 9. Oktober 2001 - 2 BvR 1523/01 - juris Rn. 19 f.). - BGH, 21.02.2017 - 1 StR 506/16
Sexuelle Nötigung (Darstellung der Tatbestandsvoraussetzungen im Urteil bei …
- KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zwecks Beobachtung: …
- OLG Rostock, 02.01.2014 - Ws 388/13
Strafverfahren: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zwecks …
- StA Augsburg, 26.02.2013 - 101 Js 100614/13
Fall Gustl Mollath: Keine Ermittlungen gegen Amtsrichter und Gutachter
- SG Osnabrück, 04.09.2019 - S 44 AY 40/19
Freiwilligkeitserklärung; Pflicht zur Lüge
- OLG Oldenburg, 03.01.2006 - 1 Ws 1/06
Unterbringung zur Beobachtung in psychiatrischem Krankenhaus bei nicht …
- AG Augsburg, 27.03.2023 - 4 Cs 210 Js 141387/20
Sachverständigengutachten, Dringender Tatverdacht, Unterbringung zur Beobachtung, …
- LG Flensburg, 07.09.2020 - II Qs 33/20
Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …
- OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 5 Ws 26/03
Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung des …
- OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29/09
Verfahrensvoraussetzungen für eine Unterbringung zur Beobachtung
- BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
Umfang der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung - Gewaltanwendung und …
- OLG Nürnberg, 02.06.2009 - 1 Ws 292/09
Unterbringung zur Beobachtung zur Vorbereitung eines psychiatrischen Gutachtens: …
- OLG Schleswig, 09.03.2020 - 1 Ws 40/20
Zu den Voraussetzungen der Anordnung einer Unterbringung des Beschuldigten zur …
- OLG Oldenburg, 13.02.2026 - 1 Ws 73/26
Rechtswidrige Anordnung der Unterbringung der Angeschuldigtem in öffentlichem …
- LG Flensbueg, 07.09.2020 - II Qs 33/20
Unterbringung zur Beobachtung, Verhältnismäßigkeit
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