Rechtsprechung
| BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Art. 10 GG; § 129 StGB; § 373 AO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 100a StPO; § 261 StGB; § 100b Abs. 5 StPO
Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung der Ergebnisse der Telefonüberwachung; Darlegung der ermittlungsrichterlichen Beschlüsse); Telefonüberwachungen (ausreichender Tatverdacht bezüglich der Tatbestandsmäßigkeit; ... - lexetius.com
StPO § 100a
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 100a
- IWW
- Wolters Kluwer
Verwertung der Ergebnisse aus Telefonüberwachung; Mitteilung der ermittlungsrichterlichen Beschlüsse in Revision; Untrennbarer Zusammenhang zwischen Telefonüberwachungsmaßnahmen; Mitteilung der staatsanwaltlichen Antragsschrift; Beurteilungsgrundlage für die Überprüfung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 100 a
Telefonüberwachung bei Verdacht der Geldwäsche - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Ermittlungsverfahren - Geldwäsche und Telefonüberwachung
- zbb-online.com (Leitsatz)
StGB § 261 Abs. 9 Satz 2; StPO § 100a
Telefonüberwachung bei Geldwäscheverdacht - Vorrang einer Nicht-Katalogtat
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strafprozessrecht, Heilung unzulässiger Telefonüberwachung durch Auswechselung der Anlasstat
Papierfundstellen
- BGHSt 48, 240
- NJW 2003, 1880
- NStZ 2003, 444 (Ls.)
- NStZ 2003, 499
- NStZ 2003, 609 (Ls.)
- StV 2003, 425
- StV 2004, 113
- JR 2003, 474
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (15)
- BGH, 18.03.1998 - 5 StR 693/97
Überwachungen wegen Verdachts des Menschenhandels und Zuhälterei; Zulässigkeit …
Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
Nach § 100b Abs. 5 StPO wäre ein solcher Zufallsfund zwar grundsätzlich verwertbar, weil sich die Erkenntnis auf eine Straftat bezog, die ihrerseits wiederum Katalogtat nach § 100a Satz 1 Nr. 2 StPO in Verbindung mit §§ 249, 250 StGB war (vgl. BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 10).Für die Verwertung solcher Zufallsfunde ist jedoch gleichfalls Voraussetzung, daß jedenfalls die ursprüngliche Telefonüberwachungsmaßnahme rechtmäßig angeordnet wurde (vgl. BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 5, 8, 10).
Rn. 32 Dabei ist auf der Grundlage der Verdachtssituation zum Zeitpunkt des Erlasses der Anordnungen über die Telefonüberwachungsmaßnahmen zu entscheiden, weil spätere Erkenntnisse eine ursprünglich rechtswidrige Anordnung nicht mehr im Nachhinein zu legitimieren vermögen (vgl. BGH, Beschl. vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2003, 368, 370; BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 10).
Rn. 33 Deshalb kommt eine entsprechende Auswechslung der rechtlichen Begründung für die Anordnung einer Telefonüberwachung nur in Betracht, soweit derselbe Lebenssachverhalt betroffen ist, auf den sich der Verdacht bezieht, und die Änderung der rechtlichen Grundlage für die Telefonüberwachung der damals bestehenden Ermittlungssituation nicht ein völlig anderes Gepräge geben würde (BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 10).
- BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02
Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung …
Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
Rn. 11 Der Senat kann in diesem Zusammenhang dahinstehen lassen, ob der Auffassung des 3. Strafsenats zu folgen ist, wonach diejenigen Verfahrenstatsachen nicht mitgeteilt werden müssen, die für die Beurteilung der Verwertbarkeit der Überwachungsergebnisse maßgebend sind (BGH, Beschl. vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2003, 368, 370).Dort waren jedenfalls in den Revisionsbegründungen die maßgebenden Beschlüsse vollständig mitgeteilt worden (BGH aaO, NJW 2003, 368, 369).
Entscheidend ist deshalb, daß die Anordnung - rückbezogen auf den Zeitpunkt ihres Erlasses - wenigstens noch als vertretbar erscheint (BGHSt 41, 30; BGH, Beschl. vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2003, 368, 369).
Rn. 32 Dabei ist auf der Grundlage der Verdachtssituation zum Zeitpunkt des Erlasses der Anordnungen über die Telefonüberwachungsmaßnahmen zu entscheiden, weil spätere Erkenntnisse eine ursprünglich rechtswidrige Anordnung nicht mehr im Nachhinein zu legitimieren vermögen (vgl. BGH, Beschl. vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2003, 368, 370;… BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 10).
- BGH, 20.09.2000 - 5 StR 252/00
Vortat bei der Geldwäsche; Gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Notwendige Teilnahme;: …
Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20. September 2000 - 5 StR 252/00 - bereits ausgeführt hat, dient die Regelung des § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB in ihrer Fassung durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 4. Mai 1998 (BGBl I 845) der Schließung von Strafbarkeitslücken für die Fälle, in denen eine Ahndung wegen der Vortat aus tatsächlichen Gründen nicht erfolgen konnte.Durch die damalige Neufassung sollte sichergestellt werden, daß bei unklarer Täterschaft - im Wege der Postpendenzfeststellung - jedenfalls wegen Geldwäsche verurteilt werden kann, wenn zumindest deren Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen (BGH aaO, BGHR StGB § 261 Abs. 9 Satz 2 Vortat 1).
Danach muß bei der Strafzumessung der Strafrahmen der zugrundeliegenden Katalogtat die Obergrenze bilden (BGH aaO, insoweit abgedruckt in BGHR StGB § 261 Strafzumessung 3).
- BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94
Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur …
Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
Dies gilt jedenfalls in den Fällen, in denen der Verdacht einer Katalogtat von vornherein nicht bestanden hat (BGHSt 41, 30, 31).Entscheidend ist deshalb, daß die Anordnung - rückbezogen auf den Zeitpunkt ihres Erlasses - wenigstens noch als vertretbar erscheint (BGHSt 41, 30; BGH, Beschl. vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, NJW 2003, 368, 369).
- BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94
Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten …
Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
Daß angesichts des in kurzen Intervallen jeweils bewirkten Steuerschadens auch eine erhebliche Gefahr von der polnischen Lieferantengruppe ausging (vgl. BGHSt 41, 47), war aufgrund der damals bekannten Telefonüberwachungsmaßnahmen gegen die vietnamesischen Abnehmer offensichtlich. - BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00
Bildung einer kriminellen Vereinigung; Bodenverunreinigung; Unerlaubter Umgang …
Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
Rn. 37 Für den damals begründeten zureichenden Verdacht, daß eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB gehandelt hat, ist jedenfalls belegt, daß mindestens vier Personen in die Liefervorgänge eingebunden waren; auch der Verdacht auf einen von der Rechtsprechung geforderten auf Dauer angelegten organisatorischen Zusammenschluß (vgl. BGHR StGB § 129 Gruppenwille 3) liegt jedenfalls bei der hier schon im Zeitpunkt der Anordnungen sich abzeichnenden Größe und Arbeitsteiligkeit der polnischen Lieferantengruppe vor. - BGH, 01.10.1991 - 5 StR 390/91
Bildung krimineller Vereinigungen - Gruppenwillen - Organisiertes Glücksspiel - …
Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
Jedenfalls angesichts der Größenordnung der anders nicht zu bewerkstelligenden Schmuggeltätigkeit rechtfertigte sich hier der Verdacht, es habe ein in sich einheitlicher Verband gehandelt, dessen Gruppenwille (vgl. dazu BGHR StGB § 129 Gruppenwille 1) darauf gerichtet war, Zigaretten in erheblichem Ausmaß nach Deutschland zu schmuggeln. - BGH, 11.12.1990 - 1 StR 571/90
Definition der Abgabe - Abgabe von Betäubungsmitteln - Verfügungsgewalt - …
- BGH, Ermittlungsrichter, 08.02.1994 - 1 BGs 88/94
Zufallserkenntnisse - Katalogtat - Ermittlungsverfahren - Telefonüberwachung - …
Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02
Für die Verwertung solcher Zufallsfunde ist jedoch gleichfalls Voraussetzung, daß jedenfalls die ursprüngliche Telefonüberwachungsmaßnahme rechtmäßig angeordnet wurde (vgl. BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 5, 8, 10). - BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82
Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei - …
- BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer …
- BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97
Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt; …
- BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82
Telefonüberwachung und Beweisverwertung
- BGH, 15.03.1976 - AnwSt (R) 4/75
Zufallsfunde bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs
- OLG Hamburg, 19.06.2002 - 3 Ws 70/02
Rechtmäßigkeit einer Telefonüberwachungsmaßnahme ; Verwertbarkeit von …
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Verwertungsverbote hat der Bundesgerichtshof insbesondere bei grober Verkennung oder bewusster Missachtung der Rechtslage angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 ; 34, 39 ; 35, 32 ; 36, 396 ; 41, 30 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 51, 1 ; 51, 285 ; BGH…, Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11 -, juris, Rn. 10 ff.).Im Revisionsverfahren bedarf es zur Geltendmachung eines Verwertungsverbots der Erhebung einer Verfahrensrüge (vgl. BGHSt 37, 245 ; 47, 362 ; 48, 240 ; 52, 38 ; 52, 110 ).
- BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08
Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig
§ 100d Abs. 5 Nr. 3 StPO setzt grundsätzlich voraus, dass die zu verwendenden Daten polizeirechtlich rechtmäßig erhoben wurden (…Nack aaO § 100d Rdn. 19;… Wolter aaO § 100c Rdn. 32;… Eisenberg, Beweisrecht der StPO 6. Aufl. Rdn. 358;… s. auch Singelnstein aaO S. 887 f.;… Griesbaum in KK § 161 Rdn. 40 - jeweils zur parallelen Problematik bei § 161 Abs. 2 StPO; BGHSt 48, 240, 249;… BGHR StPO § 100 a Verwertungsverbot 10;… Schäfer in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. § 100 a Rdn. 87 - jeweils zur Verwendungsregelung des § 100b Abs. 5 StPO aF).Diese Grundsätze gelten auch für die in neuerer Zeit vermehrt in die Strafprozessordnung eingeführten Verwendungsregelungen (der Sache nach auch BGHSt 48, 240, 249 zu § 100b Abs. 5 StPO aF), zu denen auch § 100d Abs. 5 Nr. 3 StPO zählt.
- BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06
Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren …
Solches hätte die Erhebung einer Verfahrensrüge mit weitergehendem Sachvortrag (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) vorausgesetzt, die indes nicht vorliegt (vgl. BGHSt 19, 273, 275, 279; 48, 240, 250;… Kuckein in KK 5. Aufl. § 337 Rdn. 30).So ist eine von dem Ermittlungsrichter oder dem Staatsanwalt angeordnete Telefonüberwachung rechtswidrig - mit der Folge eines Verwertungsverbots -, falls deren Entscheidung nach dem Maßstab (objektiver) Willkür oder grober Fehlbeurteilung nicht mehr vertretbar gewesen ist (BGHSt 41, 30, 34; vgl. auch BGHSt 32, 68, 70; 47, 362, 366; 48, 240, 248; einschränkend BGHSt 51, 1).
- BGH, 08.05.2017 - GSSt 1/17
Ungleichartige Wahlfehlstellung (verfassungsrechtliche Zulässigkeit; …
Um eine Doppelbestrafung zu vermeiden, wurde in § 261 Abs. 9 Satz 2 StGB ein persönlicher Strafausschließungsgrund bzw. eine Konkurrenzregel (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2000 - 5 StR 252/00, NJW 2000, 3725; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02, BGHSt 48, 240, 245) eingeführt, wonach bei einer Strafbarkeit wegen der Beteiligung an der Katalogvortat die zugleich verwirklichte Geldwäsche - vorbehaltlich des später eingefügten § 261 Abs. 9 Satz 3 StGB - straflos gestellt wird.Nach diesem Regelungsgefüge bleibt im Blick auf die dann mögliche Postpendenzfeststellung (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 157/95, BGHR StGB § 1 Postpendenz 5; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02, aaO;… Urteil vom 20. September 2000 - 5 StR 252/00, aaO) bei nicht nachweisbarer Vortatbeteiligung, aber sicherer Verwirklichung des Geldwäschetatbestandes kein Raum für eine ungleichartige Wahlfeststellung zwischen Vortat und Geldwäsche.
- BGH, 09.01.2025 - 1 StR 54/24
AnomChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 100a StPO dürfen aufgrund der Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens die aus einer rechtswidrig angeordneten Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse zwar regelmäßig nicht als Beweismittel verwertet werden (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 1983 ? 4 StR 640/82, BGHSt 31, 304, 308 f.; vom 24. August 1983 ? 3 StR 136/83, BGHSt 32, 68, 70 und vom 16. Februar 1995 ? 4 StR 729/94, BGHSt 41, 30, 31;… Beschlüsse vom 10. Januar 2024 - 2 StR 171/23 Rn. 28; vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362, 365 f. und vom 26. Februar 2003 ? 5 StR 423/02, BGHSt 48, 240, 248). - BGH, 10.01.2024 - 2 StR 171/23
Eine Funkzellenabfrage setzt bei Erhebung geschäftlich gespeicherter …
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 100a StPO dürfen mit Blick auf die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens die aus einer rechtswidrig angeordneten Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse regelmäßig nicht als Beweismittel verwertet werden (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 1983 - 4 StR 640/82 , BGHSt 31, 304, 308 f. ; vom 24. August 1983 - 3 StR 136/83 , BGHSt 32, 68, 70 ; vom 16. Februar 1995 - 4 StR 729/94 , BGHSt 41, 30, 31 ; Beschlüsse vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02 , BGHSt 47, 362, 365 f. ; vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02 , BGHSt 48, 240, 248 ).aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 100a StPO dürfen mit Blick auf die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens die aus einer rechtswidrig angeordneten Telefonüberwachung gewonnenen Erkenntnisse regelmäßig nicht als Beweismittel verwertet werden (vgl. BGH, Urteile vom 17. März 1983 - 4 StR 640/82 , BGHSt 31, 304, 308 f. ; vom 24. August 1983 - 3 StR 136/83 , BGHSt 32, 68, 70 ; vom 16. Februar 1995 - 4 StR 729/94 , BGHSt 41, 30, 31 ; Beschlüsse vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02 , BGHSt 47, 362, 365 f. ; vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02 , BGHSt 48, 240, 248 ).
- BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20
Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos; …
aa) Aus einer Telekommunikationsüberwachung gewonnene Erkenntnisse dürfen nicht als Beweismittel verwendet werden, falls wesentliche sachliche Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahme fehlen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2006 - 1 StR 316/05, BGHSt 51, 1, 2; vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02, BGHSt 48, 240, 248 mwN).Dem Gericht steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1995 - 4 StR 729/94, BGHSt 41, 30, 33 f.; Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - 5 StR 229/19, NStZ 2021, 355, 357 mwN; vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17, NJW 2018, 2809, 2811;… vom 26. Januar 2017 - StB 26 und 28/14 Rn. 32, insoweit in BGHSt 62, 22 nicht abgedruckt; vom 11. März 2010 - StB 16/09, NStZ 2010, 711; vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02, BGHSt 48, 240, 248; vom 1. August 2002 - 3 StR 122/02, BGHSt 47, 362, 365 f.).
- BGH, 11.03.2015 - 2 StR 495/12
Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen; echte Wahlfeststellung …
Nach der Rechtsprechung ist ein Angeklagter aufgrund einer Postpendenzfeststellung wegen Geldwäsche (hier bei gewerbsmäßigem Handeln der Vortäter gemäß § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. a , Abs. 2 Nr. 1 StGB ) zu verurteilen, wenn ungewiss bleibt, ob er an einer Katalogtat des Geldwäschetatbestands beteiligt war, jedoch feststeht, dass er in Kenntnis der Vortat die Verfügungsgewalt über einen daraus herrührenden Gegenstand erlangt hat ( BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 157/95 , NStZ 1995, 500; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02 , BGHSt 47, 240, 245; Urteil vom 20. September 2000 - 5 StR 52/00, NJW 2000, 3725 [BGH 20.09.2000 - 5 StR 252/00] ).Nach der Rechtsprechung ist ein Angeklagter aufgrund einer Postpendenzfeststellung wegen Geldwäsche (hier bei gewerbsmäßigem Handeln der Vortäter gemäß § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchst. a , Abs. 2 Nr. 1 StGB ) zu verurteilen, wenn ungewiss bleibt, ob er an einer Katalogtat des Geldwäschetatbestands beteiligt war, jedoch feststeht, dass er in Kenntnis der Vortat die Verfügungsgewalt über einen daraus herrührenden Gegenstand erlangt hat ( BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 157/95 , NStZ 1995, 500; Beschluss vom 26. Februar 2003 - 5 StR 423/02 , BGHSt 47, 240, 245; Urteil vom 20. September 2000 - 5 StR 52/00, NJW 2000, 3725 [BGH 20.09.2000 - 5 StR 252/00] ).
- BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05
Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer …
Rn. 6 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen mit Blick auf die Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens die aus einer Telekommunikations-Überwachungsmaßnahme gewonnenen Erkenntnisse nicht als Beweismittel verwendet werden, falls wesentliche sachliche Voraussetzungen für die Anordnung der Überwachungsmaßnahme fehlten (vgl. BGHSt 31, 304, 308 f.; 32, 68, 70; 41, 30, 31; 48, 240, 248).Dies gilt auch für die Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen i.S.v. § 100b Abs. 5 StGB (vgl. BGHSt 48, 240, 249;… BGHR StPO § 100a Verwertungsverbot 10).
Es hat den Ermittlungsstand zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung rekonstruiert und auf dieser Grundlage die Anordnungen nach Maßgabe der Rechtsprechung (vgl. BGHSt 41, 30, 33 f.; 47, 362, 365 f.; 48, 240, 248) geprüft.
- LG Wiesbaden, 01.09.2021 - 6 KLs 1111 Js 18753/21
Zur Konkurrenz zwischen § 370 Abs.3 AO und § 263 Abs.5 StGB
Bei § 100a StPO genügt es nicht, dass ein konkurrenzrechtlich verdrängter Tatbestand Katalogtat ist (BGH, Beschluss vom 26.02.2003, 5 StR 423/02). - OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15
Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund
- BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei …
- BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05
Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines …
- BGH, 16.08.2016 - 5 StR 182/16
Verhältnis von Geldwäsche und Verurteilung wegen der Vortatbegehung auf …
- BGH, 11.03.2010 - StB 16/09
Militante gruppe (mg); Überwachung der Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis; …
- BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21
Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des …
- BGH, 04.12.2007 - 3 StR 404/07
Ablehnung wiederholter Anträge auf Zwischenentscheidungen (Begründung); Zuordnung …
- OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoß gegen Richtervorbehalt bei Blutentnahme …
- BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05
Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für …
- BGH, 16.03.2004 - 5 StR 364/03
Umsatzsteuerhinterziehung (Strafzumessung); Zulässigkeit der Aufklärungsrüge …
- OLG Celle, 12.05.2009 - 2 Ws 103/09
Unzulässige Telekommunikationsüberwachung zwecks Vollstreckung eines …
- BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04
Verfassungsmäßige Rechtsgrundlage für die Anforderungen der Normenklarheit und …
- OLG Karlsruhe, 29.05.2008 - 1 Ss 151/07
Annahme eines Beweisverwertungsverbots hinsichtlich des Ergebnisses einer ohne …
- OLG Hamm, 10.11.2015 - 3 RVs 69/15
Anforderungen an die Verfahrensrüge bei Behauptung einer unzulässigen Verwertung …
- OLG München, 19.04.2005 - 5 St 1/05
Aussetzung der Hauptverhandlung wegen Nachreichung von Akten durch die …
- FG Düsseldorf, 25.07.2007 - 4 K 1174/06
Vorschriftswidriges Verbringen von Zigaretten ohne deutsche Steuerzeichen und …
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