Rechtsprechung
| BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 177 StGB; § 178 StGB a.F.; § 267 StPO; § 261 StPO
Vergewaltigung (Nötigungsmittel im Sinne der §§ 177, 178 StGB a.F.; fortwirkende Gewaltandrohung; Beleg); Beweiswürdigung (notwendige Feststellungen); Konkurrenzen (keine Klammerwirkung des minder schweren Delikts); Recht auf eine Verhandlung in angemessener Frist ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung; Angabe der Urteilsgründe; Einsatz von Nötigungsmitteln; Vergewaltigung in Tateinheit mit versuchter Erpressung und mit sexueller Nötigung; Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsverbots bei Strafbemessung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2
Frühere Gewalt als fortwirkende Gewaltdrohung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 371 (Ls.)
- StV 2004, 4
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98
Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)
Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
Rn. 10 b) Sollte die neu erkennende Strafkammer erneut zu einer Verurteilung der Angeklagten kommen, wird sie bei der Bemessung der Strafen zu berücksichtigen haben, daß die Staatsanwaltschaft im Revisionsverfahren das Beschleunigungsverbot nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzt hat (vgl. BGH NStZ 1999, 181; wistra 2001, 57).Rn. 11 Diese Verzögerung hat der Tatrichter in der Weise zu berücksichtigen, daß er Art und Ausmaß der Verzögerung feststellt und in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret bestimmt (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGH NStZ 1999, 181 f.).
- BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des …
Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
Rn. 11 Diese Verzögerung hat der Tatrichter in der Weise zu berücksichtigen, daß er Art und Ausmaß der Verzögerung feststellt und in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret bestimmt (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGH NStZ 1999, 181 f.). - BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84
Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen …
Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
Eine ungewöhnlich ausladende Darstellung sämtlicher Aussagen von Angeklagten und Zeugen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten wird dem nicht gerecht; sie ist überflüssig und kann zudem die Besorgnis begründen, der Tatrichter sei rechtsirrtümlich davon ausgegangen, eine breite Darstellung erhobener Beweise könne eine eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (vgl. BGH NStZ 1985, 184; BGH JZ 1990, 297 m.w.N.).
- BGH, 24.07.1989 - 4 StR 356/89
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
Eine ungewöhnlich ausladende Darstellung sämtlicher Aussagen von Angeklagten und Zeugen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten wird dem nicht gerecht; sie ist überflüssig und kann zudem die Besorgnis begründen, der Tatrichter sei rechtsirrtümlich davon ausgegangen, eine breite Darstellung erhobener Beweise könne eine eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (vgl. BGH NStZ 1985, 184; BGH JZ 1990, 297 m.w.N.). - BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93
Verbindung von zwei in Tatmehrheit zueinander stehenden Diebstählen durch das …
Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
Rn. 9 a) Bei der Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse ist zu beachten, daß ein minder schweres Delikt zwei schwerere Straftaten nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden vermag (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 8). - BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88
Versuch beim Tötungsdelikt - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch
Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
Rn. 9 a) Bei der Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse ist zu beachten, daß ein minder schweres Delikt zwei schwerere Straftaten nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden vermag (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 8).
- BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: schweigender Angeklagte, Einbeziehung …
Die Abfassung des angefochtenen Urteils gibt Anlass zu dem Hinweis, dass eine bloße schematische Aneinanderreihung des Inhalts der Aussagen sämtlicher vernommener Zeugen bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten - auch und gerade in Fällen mit einer schwierigen Beweislage (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14 Rn. 10 f.) - den Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung nicht gerecht wird (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Juli 2003 - 4 StR 55/03 Rn. 13 f.; Beschluss vom 15. November 1984 - 4 StR 675/84 mwN). - BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …
Dies gilt sowohl für die Einzelstrafen als auch für die Gesamtfreiheitsstrafe (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; NJW 2003, 2897 ff.; BGHSt 46, 160, 172 ff.; BGH StraFo 2002, 266; NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2003, 601).
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Rechtsprechung
| BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 61/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Vor § 1 StPO; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO
Absprache (Deal); Rechtsmittelverzicht (Unwirksamkeit; Willensbeeinflussung; Verwirkung einzelner Verfahrensrügen); faires Verfahren - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 57 Abs. 1; ; StGB § 57 Abs. 2; ; StPO § 154; ; StPO § 261
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts im Rahmen der Verständigung; Vorherige Absprache eines Rechtsmittelverzichts; Rechtsmittelverzicht unmittelbar nach Verkündung eines auf einer Absprache beruhenden Urteils
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 302 Abs. 1
Unzulässigkeit einer Absprache über einen Rechtsmittelverzicht - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1335
- StV 2004, 4
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 05.02.2002 - 5 StR 617/01
Notwendige Verteidigung; Scheinverteidiger; absoluter Revisionsgrund; …
Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 61/03
Rn. 2 1. Danach ist - ungeachtet der Erkenntnis, daß eine Verständigung vielfach gerade aus der Sicht des Angeklagten auf eine endgültige einverständliche Verfahrensbeendigung abzielt (…vgl. Senatsbeschluß vom 20. März 2002 - 5 StR 1/02, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 24) - die Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts im Rahmen der Verständigung grundsätzlich als unzulässig anzusehen (so auch der Senatsbeschluß vom 5. Februar 2002 - 5 StR 617/01, BGHSt 47, 238, 242).Rn. 3 2. Der Senat billigt nach erneuter Überprüfung anläßlich des Anfragebeschlusses auch die darin vertretene rechtliche Folgerung regelmäßiger Unwirksamkeit des derart unzulässig vorab abgesprochenen Rechtsmittelverzichts (so schon - obiter dictu - im Senatsbeschluß vom 5. Februar 2002 - 5 StR 617/01, BGHSt 47, 238, 242).
- BGH, 20.03.2002 - 5 StR 1/02
Wirksamer Rechtsmittelverzicht; Absprache (unzulässiges Versprechen eines …
Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 61/03
Rn. 2 1. Danach ist - ungeachtet der Erkenntnis, daß eine Verständigung vielfach gerade aus der Sicht des Angeklagten auf eine endgültige einverständliche Verfahrensbeendigung abzielt (vgl. Senatsbeschluß vom 20. März 2002 - 5 StR 1/02, BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 24) - die Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts im Rahmen der Verständigung grundsätzlich als unzulässig anzusehen (so auch der Senatsbeschluß vom 5. Februar 2002 - 5 StR 617/01, BGHSt 47, 238, 242).In diesem Zusammenhang weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß er nach wie vor - unabhängig von der Annahme grundsätzlicher Unzulässigkeit eines vorab abgesprochenen Rechtsmittelverzichts - bei seiner im Senatsbeschluß vom 20. März 2002 - 5 StR 1/02 (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 24) vertretenen Einschätzung bleibt, daß Verständigungen häufig mit dem Bedürfnis der Verfahrensbeteiligten, namentlich des Angeklagten, nach abschließender Erledigung des Strafverfahrens verbunden sind.
- BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Verständigung im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 61/03
Daher erachtet der Senat die praeter legem entwickelte Praxis der "Verständigung in Strafsachen" in den Grenzen der maßgeblich im Urteil des 4. Strafsenats vom 28. August 1997 (BGHSt 43, 195) entwickelten Grundsätze (vgl. ferner BVerfG (Kammer) NStZ 1987, 419) für zulässig.
- BVerfG, 27.01.1987 - 2 BvR 1133/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensabsprache im Strafverfahren
Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 61/03
Daher erachtet der Senat die praeter legem entwickelte Praxis der "Verständigung in Strafsachen" in den Grenzen der maßgeblich im Urteil des 4. Strafsenats vom 28. August 1997 (BGHSt 43, 195) entwickelten Grundsätze (vgl. ferner BVerfG (Kammer) NStZ 1987, 419) für zulässig. - BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99
Verständigung über Rechtsmittelverzicht
Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 61/03
Rn. 4 Insoweit gibt der Senat entgegenstehende Rechtsprechung auf, insbesondere die dem Senatsbeschluß vom 5. September 2001 - 5 StR 386/01 - zugrundeliegende Auffassung. Ohne daß es, soweit ersichtlich, für die Anfrage darauf ankäme, würde der Senat freilich für den Ausnahmefall einer "qualifizierten Belehrung" des Angeklagten über seine Freiheit zum Rechtsmittelverzicht ungeachtet der insoweit unzulässigen Absprache zu einer abweichenden Beurteilung neigen (vgl. BGHSt 45, 227, 233). - BGH, 13.08.2003 - 5 StR 286/03
Kostentragung durch die Nebenklage (gesondert erstattungsbedürftige Auslagen)
Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 61/03
Rn. 9 4. Der Senat merkt im übrigen zur Folgeproblematik des Anfragebeschlusses an, daß er es für dringend bedenkenswert hält, ob und inwieweit bei einer nach einer Absprache stets zulässigen Revision die Statthaftigkeit bestimmter verfahrensrechtlicher, aber auch sachlichrechtlicher Einwände infolge der Mitwirkung des Revisionsführers an der Absprache zu verneinen wäre (offengeblieben im Verfahren 5 StR 286/03, vgl. Senatsurteil vom 13. August 2003). - BGH, 05.09.2001 - 5 StR 386/01
Wirksamer Rechtsmittelverzicht trotz unzulässiger Absprache (Vereinbarung eines …
Auszug aus BGH, 29.10.2003 - 5 ARs 61/03
Rn. 4 Insoweit gibt der Senat entgegenstehende Rechtsprechung auf, insbesondere die dem Senatsbeschluß vom 5. September 2001 - 5 StR 386/01 - zugrundeliegende Auffassung. Ohne daß es, soweit ersichtlich, für die Anfrage darauf ankäme, würde der Senat freilich für den Ausnahmefall einer "qualifizierten Belehrung" des Angeklagten über seine Freiheit zum Rechtsmittelverzicht ungeachtet der insoweit unzulässigen Absprache zu einer abweichenden Beurteilung neigen (vgl. BGHSt 45, 227, 233).
- BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Rn. 14 Der 5. Strafsenat (Beschl. vom 29. Oktober 2003 - 5 ARs 61/03 = NJW 2004, 1335) und der 4. Strafsenat (Beschl. vom 25. November 2003 - 4 ARs 32/03) haben mitgeteilt, daß sie den im Anfragebeschluß bezeichneten Rechtssätzen zustimmen und eigene Rechtsprechung nicht entgegensteht (4. Strafsenat) bzw. aufgegeben wird (5. Strafsenat). - BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen …
Rn. 8 4. Der 5. Strafsenat (Beschl. vom 29. Oktober 2003 - 5 ARs 61/03 = StV 2004, 4) und der 4. Strafsenat (Beschl. vom 25. November 2003 - 4 ARs 32/03 = StV 2004, 4) haben mitgeteilt, daß sie den im Anfragebeschluß bezeichneten Rechtssätzen zustimmen und eigene Rechtsprechung nicht entgegensteht (4. Strafsenat) bzw. aufgegeben wird (5. Strafsenat).
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