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Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.08.2005

Rechtsprechung
   BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3983
BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05 (https://dejure.org/2005,3983)
BGH, Entscheidung vom 21.09.2005 - 5 StR 263/05 (https://dejure.org/2005,3983)
BGH, Entscheidung vom 21. September 2005 - 5 StR 263/05 (https://dejure.org/2005,3983)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 266a StGB; § 53 StGB; § 46 StGB; § 28i SGB IV
    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Strafzumessung (Darstellung; gebotene Hervorhebung von Umständen, die für die Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts und damit der Schwere der Tat von besonderer ...

  • openjur.de

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    § 266a StGB
    LSt-Hinterziehung und § 266a Abs. 1 StGB

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 227
  • StV 2006, 14
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt; …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Die Tatsache, dass der Arbeitgeber gemäß § 28e Abs. 1 SGB IV erst im Rückgriff seine Leistungen vom Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers abziehen darf (vgl. Senat, NJW 2002, 2480), ändert an diesem Ergebnis nichts.
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Rn. 9 § 266a StGB schützt in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung (vgl. BT-Drs. 10/5058 S. 31; BVerfG, NJW 2003, 961; BGH, NJW 2000, 2993, 2994; Martens, wistra 1986, 154, 155).
  • BGH, 12.02.2003 - 5 StR 165/02

    Anforderungen an die Feststellung einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung in …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Soweit in der Literatur teilweise die Ansicht vertreten wird (vgl. Rolletschke wistra 2005, 211; Vogelberg PStR 2004, 90, 95), der Senat hätte in seiner Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 5 StR 165/02 (wistra 2003, 262, 266) diese Rechtsprechung aufgeben wollen, beruht dies auf einem unzutreffenden Verständnis des Beschlusses.
  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Da dieses Aufkommen nicht gefährdet ist, soweit Dritte - z. B. Subunternehmer - aufgrund einer mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung die betroffenen Arbeitnehmer bei den zuständigen Kassen angemeldet und fristgerecht Beiträge an die zuständige Einzugsstelle abgeführt haben, können diese Zahlungen dem Arbeitgeber zugute kommen, obwohl er selbst keine Beiträge abgeführt hat (vgl. BGH, wistra 2001, 464, 465; insoweit nicht abgedruckt in BGHR StGB § 266a Arbeitgeber 2 und Sozialabgaben 5).
  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Rn. 4 Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass innerhalb derselben Tatzeiträume zwischen der Lohnsteuerhinterziehung (§ 370 AO) einerseits und dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) andererseits Tatmehrheit gemäß § 53 StGB vorliegt (vgl. BGHSt 35, 14; BGH wistra 1990, 235).
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Rn. 4 Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass innerhalb derselben Tatzeiträume zwischen der Lohnsteuerhinterziehung (§ 370 AO) einerseits und dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) andererseits Tatmehrheit gemäß § 53 StGB vorliegt (vgl. BGHSt 35, 14; BGH wistra 1990, 235).
  • BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02

    Begriff des Arbeitgebers

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Rn. 9 § 266a StGB schützt in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung (vgl. BT-Drs. 10/5058 S. 31; BVerfG, NJW 2003, 961; BGH, NJW 2000, 2993, 2994; Martens, wistra 1986, 154, 155).
  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 86/05

    Revisibilität der Strafzumessung (minder schwerer Fall; unmögliche Erwähnung …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr.;… vgl. Senat in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17 und Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05).
  • BGH, 05.11.1997 - 5 StR 504/97

    Maskierung als Strafzumessungsmerkmal bei einem Raub - Strafzumessung im …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Daraus, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Umstand nicht ausdrücklich angeführt worden ist, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (st. Rspr.; vgl. Senat in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 17 und Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 86/05).
  • BGH, 24.06.1982 - 4 StR 218/82

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen - …

    Auszug aus BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05
    Rn. 8 Es liegt jedoch ein sachlichrechtlicher Fehler vor, wenn in den Urteilsgründen Umstände außer Acht gelassen werden, die für die Beurteilung des Unrechtsund Schuldgehalts und damit der Schwere der Tat von besonderer Bedeutung sind, deren Einbeziehung in die Strafzumessungserwägungen deshalb nahe lag (vgl. BGH, Urteile vom 24. Juni 1982 - 4 StR 218/82 - und vom 7. Juli 1983 - 4 StR 222/83;… Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl. § 46 Rdn. 106).
  • BGH, 07.07.1983 - 4 StR 222/83

    Außerachtlassung besonderer Umständen bei der Strafzumessung - Verkennung des …

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Zwar können Beitragszahlungen, die ein Dritter aufgrund einer mit dem Arbeitgeber getroffenen Vereinbarung leistet, den Tatbestand entfallen lassen (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Juni 2001 - 3 StR 126/01 Rn. 9; Beschluss vom 21. September 2005 - 5 StR 263/05 Rn. 9;… vgl. auch MüKo-StGB/Radtke, 4. Aufl., § 266a Rn. 49 mwN;… a.A. Lackner/Kühl/Heger, 30. Aufl., § 266a Rn. 7).
  • BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06

    Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für …

    b) Hieran hält der Senat nach erneuter Überprüfung im Hinblick auf die inzwischen gefestigte Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes (Beschl. v. 21. September 2005 - 5 StR 263/05, ZIP 2005, 1678 ff.), nach der der vom Senat erwogene Vorrang der im Interesse aller Gläubiger angeordneten Massesicherungspflicht angesichts der Strafandrohung einer Nichtabführung von Sozialabgaben nicht anerkannt werden kann, nicht fest.
  • OLG Hamm, 20.08.2024 - 4 ORs 57/24

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verursachung einer Kollision mit dem …

    Ein sachlich-rechtlicher Fehler liegt aber auch vor, wenn in den Urteilsgründen Umstände außer Acht gelassen werden, die für die Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts und damit der Schwere der Tat von besonderer Bedeutung sind, deren Einbeziehung in die Strafzumessungserwägungen deshalb nahelag (vgl. BGH NStZ 2006, 227).
  • LG Duisburg, 16.11.2018 - 34 KLs 7/17

    Steuerhinterziehung und Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen in der …

    Rn. 1525 Die 24 Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und die 18 Beihilfetaten zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gegenüber Sozialversicherungsträgern stehen jeweils untereinander und zu der für die gleichen Monat jeweils begangene Tat der Lohnsteuerhinterziehung bzw. der Beihilfe zur Lohnsteuerhinterziehung gegenüber dem Finanzamt in Tatmehrheit gemäß § 53 StGB (vgl. BGH NStZ 2006, 227).

    Rn. 1573 Die 24 Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegenüber Sozialversicherungsträgern stehen jeweils untereinander und zu den für die gleichen Monate jeweils begangene Tat der Lohnsteuerhinterziehung gegenüber dem Finanzamt in Tatmehrheit gemäß § 53 StGB (vgl. BGH NStZ 2006, 227).

    Rn. 1582 Die 18 Taten des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegenüber den Sozialversicherungsträgern stehen zu den für die gleichen Monate jeweils begangenen Lohnsteuerhinterziehung gegenüber dem Finanzamt in Tatmehrheit gemäß § 53 StGB (vgl. BGH NStZ 2006, 227).

  • KG, 03.11.2015 - 161 Ss 233/15

    Berechnung des Ablaufs der Bewährungszeit

    Ein auf die Sachrüge hin zu korrigierender Fehler liegt z.B. vor, wenn in den Urteilsgründen Umstände außer Acht gelassen werden, die für die Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts und damit der Schwere der Tat von besonderer Bedeutung sind, deren Einbeziehung in die Strafzumessungserwägungen deshalb nahe lag (vgl. z.B. BGH NStZ 2006, 227, 228 mit weit. Nachweisen).
  • BGH, 29.10.2009 - 1 StR 501/09

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Lohnsteuerhinterziehung durch Beschäftigung …

    Rn. 21 Geschütztes Rechtsgut der Absätze 1 und 2 des § 266a StGB ist in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherungen (vgl. BGH, Beschl. vom 21. September 2005 - 5 StR 263/05;… Saliger in Satzger/Schmitt/Widmaier StGB § 266a Rdn. 2 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09

    Verstoß gegen das Verbot der unerlaubten Beschäftigung ausländischer …

    Während der Straftatbestand des § 266 a StGB das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherung schützt (vgl. beispielhaft BGH in NStZ 2006, 227 f.), dient § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III dem Schutz des Arbeitsmarktes und des ausländischen Arbeitnehmers.
  • OLG Oldenburg, 18.01.2019 - 1 Ss 217/18

    Schuhe als gefährliches Werkzeug bei Körperverletzung

    Eine erschöpfende Darstellung ist nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 21.9.2005, 5 StR 263/05, juris).
  • LG München I, 14.09.2007 - 14 HKO 1877/07

    Leo Kirch

    Es entspricht jedoch bereits gefestigter Rechtsprechung des 5. Strafsenats des BGH (vgl. auch 5 StR 263/05 v. 21.9.2005), dass am Vorrang der (im Interesse aller Gläubiger angeordneten) Massesicherungspflicht, die früher die Zivilrechtsprechung als notwendig angesehen hat, angesichts der Strafandrohung einer Nichtabführung beispielsweise von Sozialabgaben nicht festgehalten werden kann.
  • OLG Brandenburg, 27.08.2025 - 1 ORs 22/25
    Dabei ist zu beachten, dass der Tatrichter gemäß § 267 Abs. 3 S. 1 StPO im Urteil nur diejenigen Umstände anzuführen braucht, die für die Strafzumessung bestimmend sind, eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (…std. Rspr. des BGH, vgl. nur Beschluss vom 27. September 2011 - 3 StR 296/11 - Rz. 3 f., juris = NStZ-RR 2011, 370; BGH…, Urteil vom 07. November 2007 - 1 StR 164/07 - Rz. 11, juris = StraF0 2008, 81 m. w. N.; BGH…, Beschluss vom 19. Juli 2002 - 2 StR 255/02 - Rz. 4, juris = NStZ-RR 2002, 329; BGH…, Urteil vom 16. Januar 2001 - 1 StR 503/00 - Rz. 10, juris = NStZ 2001, 333; BGH, Beschluss vom 21. September 2005 - 5 StR 263/05 - Rz. 6 und 12, juris = NStZ 2006, 227, 228).
  • KG, 27.08.2013 - 161 Ss 101/13

    StPO § 318 Satz 1 - Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung (Spielsucht des …

  • KG, 16.05.2013 - 161 Ss 52/13

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit eines …

  • OLG Brandenburg, 28.01.2026 - 1 ORs 36/25

    Voraussetzungen für eine Schuldspruchkorrektur bzgl. Widerstandes gegen …

  • KG, 08.03.2013 - 161 Ss 21/13

    Berufung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei wirksamer …

  • OLG Hamm, 13.02.2006 - 4 Ws 51/06

    Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; Urteil; Beschleunigungsgrundsatz; …

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Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2005 - 3 StR 464/04   

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https://dejure.org/2005,4583
BGH, 09.08.2005 - 3 StR 464/04 (https://dejure.org/2005,4583)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2005 - 3 StR 464/04 (https://dejure.org/2005,4583)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2005 - 3 StR 464/04 (https://dejure.org/2005,4583)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

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  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 StGB; § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB
    Vergewaltigung (schutzlose Lage); sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 174 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 177 Abs. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Ausnutzen einer schutzlosen Lage zur Beugung des Opferwillens; Abgrenzung zwischen sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung; Erkennbarkeit kein Kriterium des Vorsatzes

  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 1
    Voraussetzungen einer "schutzlosen Lage"

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
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    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    LG Lüneburg, 08.09.2010 - 20 KLs 5/09

    Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren aufgrund fehlender Glaubwürdigkeit des

    BGH, 09.08.2005 - 3 StR 464/04

    Vergewaltigung (schutzlose Lage); sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Justizirrtum um Ralf Witte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 139
  • StV 2006, 14
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 09.08.2005 - 3 StR 464/04
    Rn. 6 Bei den genannten Besonderheiten der Beweissituation schließt der Senat auch aus, dass die Sachverständige U. zu unzutreffenden Ergebnissen gelangt ist, selbst wenn ihre methodische Vorgehensweise nicht immer den vom 1. Strafsenat in BGHSt 45, 164 genannten Maßstäben entsprochen haben sollte.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Überprüfung der auf Realkennzeichen und einen Erlebnishintergrund untersuchten Aussage an Hand von Alternativhypothesen nicht alle denkbaren, sondern nur die im konkreten Fall nach dem Stand der Ermittlungen realistischen Erklärungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen (BGHSt 45, 164, 168).

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers …

    Auszug aus BGH, 09.08.2005 - 3 StR 464/04
    Rn. 10 1. Eine schutzlose Lage in diesem Sinne ergibt sich regelmäßig aus den äußeren Umständen, insbesondere der Einsamkeit des Tatortes und dem Fehlen von Fluchtmöglichkeiten, kann aber ausnahmsweise auch aus Umständen in der Person des Tatopfers, etwa der stark herabgesetzten Widerstandsfähigkeit von geistig oder körperlich behinderten Menschen, hergeleitet werden (BGH NStZ 2003, 533).

    Auf Grund des festgestellten aggressiven und keinen Widerspruch duldenden Verhaltens gegenüber dem "verängstigten und widerstandsunfähigen Mädchen" (UA S. 8) kommt durchaus in Betracht, dass eine schutzlose Lage durch Umstände begründet worden ist, die in der Person des Opfers begründet sind (vgl. BGH NStZ 2003, 533).

  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 582/99

    Beweisantrag; Aufklärungspflicht; Glaubwürdigkeit (Vergewaltigung); …

    Auszug aus BGH, 09.08.2005 - 3 StR 464/04
    Den Einwänden gegen den von der Sachverständigen gewählten Aufbau des Gutachtens kommt ohnehin allenfalls geringes Gewicht zu (vgl. BGH NStZ 2001, 45).
  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über …

    Rn. 39 e) Soweit der Senat in den vorstehend aufgeführten Fällen anders als das Landgericht die Tatbestände des § 177 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB als erfüllt ansieht, steht § 265 Abs. 1 StPO der Änderung der rechtlichen Bewertung nicht entgegen, da ausgeschlossen werden kann, dass sich die Angeklagten gegen den so begründeten Vorwurf anders als geschehen hätten verteidigen können (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2005 - 3 StR 464/04 S. 8).
  • BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz); …

    Diese Rechtsprechung, der andere Strafsenate des Bundesgerichtshofs entgegen getreten sind (vgl. BGH NStZ 2005, 267; 2006, 165; BGH StV 2005, 269; 2006, 14) hat der Senat nach Erlass des angefochtenen Urteils aufgegeben (Senatsurt. vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, NJW 2006, 1146, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen;… Urt. vom 8. März 2006 - 2 StR 600/05).
  • BGH, 26.08.2005 - 3 StR 260/05

    Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (schutzlose Lage; Wohnung; Tenorierung beim …

    Rn. 10 Diese Begehensweise gehört zum regelmäßigen Erscheinungsbild des sexuellen Kindesmissbrauchs in familiären Nähesituationen und ersetzt nicht die Feststellung, dass der Angeklagte die Beugung des Opferwillens durch die schutzlose Lage erkannt und in seinen Vorsatz aufgenommen hat (vgl. BGH, Beschl. vom 9. August 2005 - 3 StR 464/04).
  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 166/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; …

    Rn. 3 1. Die Verfahrensrüge, mit der die Ablehnung eines Beweisantrags auf Beiziehung der Handakten des Generalbundesanwalts und des Senatsheftes des Bundesgerichtshofs (3 StR 464/04) gerügt worden ist, hat keinen Erfolg.
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2010 - 1 RVs 67/10

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe; Prüfung …

    Das gilt auch für die innere Tatseite (BGH, 3 StR 464/04 vom 9. August 2005, Rdnr. 12, 15;… 2 StR 557/04 vom 30. November 2005, Rdnr. 26 f ).
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