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Weitere Entscheidung unten: OLG Jena, 26.01.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4586
OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06 (https://dejure.org/2006,4586)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.2006 - 3 Ss 363/06 (https://dejure.org/2006,4586)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 3 Ss 363/06 (https://dejure.org/2006,4586)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweisverwertung nach grundsätzlich zulässiger, im Einzelfall aber rechtswidrig durchgeführter Ermittlungshandlung; Voraussetzungen der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten; Verwertbarkeit von auf Grund einer ...

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 39 Ds 309/06
  • OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 355
  • StV 2007, 69
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln; …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Ein allgemeiner Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften, wie hier gegen § 105 Abs. 1 StPO, ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, existiert im deutschen Strafverfahrensrecht nicht (BVerfG NStZ 2006, 46, 47; BGH StV 1999, 185, 186, jeweils m. w. N).

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch von Bedeutung, ob ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen worden wäre und das Beweismittel somit auch auf rechtmäßige Weise hätte erlangt werden können ("hypothetischer Ersatzeingriff"; BGH NStZ 1989, 375, 376; BGH StV 1999, 185, 187).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Grundsätzlich steht lediglich fest, dass es in einem Rechtsstaat auch keine Wahrheitserforschung um jeden Preis geben darf (vgl. BGH StV 1992, 212, 213 m. w. N.).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Gemessen an diesen vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen (vgl. BVerfG StV 2001, 207 ff. m. w. N.) erweist sich die Durchsuchung vom ####### nicht nur als fehlerhaft, sondern zudem als zumindest objektiv willkürlich und damit als besonders schwerwiegender Eingriff in die von der Verfassung geschützten Rechte des Angeklagten.
  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch von Bedeutung, ob ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen worden wäre und das Beweismittel somit auch auf rechtmäßige Weise hätte erlangt werden können ("hypothetischer Ersatzeingriff"; BGH NStZ 1989, 375, 376; BGH StV 1999, 185, 187).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Begriff des richterlichen Protokolls; Genehmigung und Unterzeichnung durch den …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Ein allgemeiner Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften, wie hier gegen § 105 Abs. 1 StPO, ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, existiert im deutschen Strafverfahrensrecht nicht (BVerfG NStZ 2006, 46, 47; BGH StV 1999, 185, 186, jeweils m. w. N).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94

    Gezielte Ermittlungsmaßnahme der Polizei durch Hinzuziehung einer Privatperson …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Nach der in der Rechtsprechung überwiegend und auch vom Senat vertretenen Abwägungslehre sind im Einzelfall die Interessen des Staates an der Tataufklärung gegen das Individualinteresse des Bürgers an der Bewahrung seiner Rechtsgüter abzuwägen (BVerfG StV 2002, 113, 114; BGH NStZ 1996, 200).
  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Nach der in der Rechtsprechung überwiegend und auch vom Senat vertretenen Abwägungslehre sind im Einzelfall die Interessen des Staates an der Tataufklärung gegen das Individualinteresse des Bürgers an der Bewahrung seiner Rechtsgüter abzuwägen (BVerfG StV 2002, 113, 114; BGH NStZ 1996, 200).
  • FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage; besonderes Feststellungsinteresse; qualifiziert …

    Der Schweregrad des Verstoßes ist ebenso zu beachten wie der Umstand, dass die Strafverfolgungsbehörden einschließlich der Gerichte verpflichtet sind, Straftaten so weit wie möglich aufzuklären (vergl. dazu etwa OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2006 3 Ss 363/06, NStZ 2007, 355 m.w.N.).

    Rn. 79 Ist damit der Schutzbereich des Artikels 13 GG zwar tangiert, aber nicht schwerwiegend beeinträchtigt, ist zusätzlich festzustellen, dass die Steuerfahndung nicht etwa eigenmächtig ohne Durchsuchungsbeschlüsse agiert hat (so aber in dem der Entscheidung des OLG Hamm vom 19. Oktober 2006, 3 Ss 363/06, NStZ 2007, 355 zugrundeliegenden Fall), sondern richterliche Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts ... vorlagen, in deren Rechtmäßigkeit die Steuerfahndung am 12. November 2002 noch ohne weiteres vertrauen durfte.

  • OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18

    Revision im Strafverfahren: Rechtsfehler des Ersturteils bei Außerachtlassung der …

    Nur dann, wenn ausnahmsweise schon die mit einem solchen Versuch verbundene zeitliche Verzögerung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde, dürfen sie selbst die Anordnung - wegen Gefahr im Verzug - treffen, ohne sich vorher um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2006 - 3 Ss 363/06, NStZ 2007, 355, beck-online).
  • AG Arnstadt, 29.10.2009 - 922 Js 201153/09

    Verwertbarkeit einer Videoaufzeichnung in Thüringen im Zusammenhang mit einer …

    Dabei muss der Schweregrad des Verfahrensverstoßes wie auch die (jedenfalls im Strafprozess geltende) Verpflichtung der Ermittlungsbehörden und Gerichte, Straftaten so weit wie möglich aufzuklären, Beachtung finden (vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 19.10.2006 3 Ss 363/06 ).

    Dies gilt umso mehr, als in zu vergleichenden strafprozessualen Fällen sogar mehrere vollendete Diebstahlshandlungen, die sich auf nicht unerheblich wertvolle Gegenstände bezogen, als ebenfalls im Schweregrad als geringfügiger eingeschätzt wurden (vgl. Beschluss OLG Hamm vom 19.10.2006 3 Ss 363/06 ).

  • LG Münster, 27.01.2021 - 9 Qs 5/21
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BGH auch von Bedeutung, ob - im Fall einer Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss - ein solcher erlassen worden wäre und das Beweismittel auch auf rechtmäßige Weise hätte erlangt werden können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2006, NStZ 2007, 355 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ws 29/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18150
OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ws 29/06 (https://dejure.org/2006,18150)
OLG Jena, Entscheidung vom 26.01.2006 - 1 Ws 29/06 (https://dejure.org/2006,18150)
OLG Jena, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 1 Ws 29/06 (https://dejure.org/2006,18150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 277 (Ls.)
  • StV 2007, 69 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des …

    Auszug aus OLG Jena, 26.01.2006 - 1 Ws 29/06
    In einem solchen Fall mehrmonatiger Strafverbüßung verlieren die bisher vom Inhaftierten bewohnten Räume für die Dauer der Freiheitsentziehung ihren Charakter als Wohnung im Sinne der §§ 178, 180 ZPO 637 Abs. 1 StPO , sodass hier eine wirksame Zustellung nicht erfolgen kann (BGH NJW 1978, 1858, 1859, bzgl. §§ 181, 182 ZPO a. F.).
  • VG Düsseldorf, 28.01.2019 - 6 L 2892/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Punkte)

    Rn. 49 Vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 1/76 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2011 - 14 B 515/11 -, juris Rn. 3 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2010 - 17 U 20/09 -, juris Rn. 41 f.; BayVGH, Beschluss vom 9. November 1999 - 12 ZE 99.2801 -, juris Rn. 4, OLG Thüringen, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 Ws 29/06 -, juris Rn. 12.
  • VG Hamburg, 21.05.2014 - 15 K 3237/10

    Bekanntgabe der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen …

    Die lange Abwesenheit infolge der Strafhaft führt dazu, dass die Eigenschaft der Heimatadresse als Wohnung im Sinne der §§ 178 ff. ZPO aufgehoben wird (…vgl. insbesondere Hess. LAG, Urteil v. 15.2.2007, 11 Sa 429/06, juris Rdnr. 20 mit zahlreichen Nachweisen; ferner z.B. Thüringer OLG, Beschl. v. 26.1.2006, 1 WS 29/06, juris Rdnr. 12;… Schleswig-Holst. OLG, Beschl. v. 10.11.1999, 2 Ws 455/99, juris Rdnr. 4).
  • KG, 03.03.2009 - 2 Ws 66/09

    Strafverfahren: Zustellung einer Gerichtsentscheidung an bisherige Wohnanschrift …

    Bei mehrmonatiger Strafverbüßung verlieren die bisher vom Inhaftierten bewohnten Räume jedoch für die Dauer der Freiheitsentziehung ihren Charakter als Wohnung im Sinne der §§ 178, 180 ZPO, § 37 Abs. 1 StPO, so dass dort eine wirksame Zustellung nicht erfolgen kann (vgl. ThürOLG StV 2007, 69; KG, Beschlüsse vom 8. März 2002 - (3) 1 Ss 58/02 (30/02) - und 12. März 1999 - 5 Ws 37/99 -).
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