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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.03.2008

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2008 - 3 StR 388/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2888
BGH, 18.01.2008 - 3 StR 388/07 (https://dejure.org/2008,2888)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2008 - 3 StR 388/07 (https://dejure.org/2008,2888)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07 (https://dejure.org/2008,2888)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 358 Abs. 2 StPO
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Aufhebung nach rechtsfehlerhafte Kompensation und Verschlechterungsverbot; Vollstreckungslösung)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • StV 2008, 399
  • JR 2008, 299
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …

    Auszug aus BGH, 18.01.2008 - 3 StR 388/07
    Rn. 3 Dies entspricht nicht dem Verfahren, in dem nach geänderter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK zu kompensieren ist (vgl. BGH - Großer Senat, Beschl. vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07).
  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung; …

    Auszug aus BGH, 18.01.2008 - 3 StR 388/07
    Sodann hat es unter Beachtung der bisherigen Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07 = NJW 2007, 3294 ff.) die festgestellte, mehr als vierjährige Verzögerung des Verfahrens dadurch kompensiert, dass es Einzelstrafen von zwei Jahren und zwei Monaten, drei Jahren, einem Jahr und acht Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten festgesetzt und hieraus eine Gesamtstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gebildet hat.
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei …

    Gegen die vom 3. Strafsenat erwogene Möglichkeit einer Erhöhung der bisher verhängten Strafe (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07) hätte der Senat indes dogmatische Bedenken.
  • BGH, 10.04.2008 - 4 StR 443/07

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Besorgnis der …

    Nach Auffassung des Senats ist zweifelhaft, ob es mit dem Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO vereinbar wäre, auf höhere als die in dem angefochtenen Urteil festgesetzten Einzelstrafen zu erkennen (vgl. aber BGH, Beschl. vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07 und Beschl. vom 13. Februar 2008 - 3 StR 563/07).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 358/23

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Vollstreckungslösung; abschließende …

    Denn bei dem zum Tatzeitpunkt Jugendlichen liegt es nahe, dass er in Anwendung des Vollstreckungsmodells früher in den Genuss einer Aussetzung der Vollstreckung einer Reststrafe zur Bewährung kommen kann, als dies bei der vom Landgericht angewendeten Strafabschlagslösung der Fall wäre (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 35 Rn. 4;… vom 19. Februar 2008 - 3 StR 536/07, juris Rn. 7; vom 11. März 2008 - 3 StR 54/08, StV 2008, 399; vom 9. April 2008 - 3 StR 71/08, wistra 2008, 341;… vom 8. Mai 2008 - 3 StR 123/08, juris Rn. 3;… vom 14. Mai 2008 - 3 StR 75/08, juris Rn. 4;… vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08, juris Rn. 4).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 62/08

    Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung (Abgabe mehrerer Steuerhinterziehungen); …

    Indes liegt ein besonders gelagerter Einzelfall (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07 - und vom 13. Februar 2008 - 3 StR 563/07), in dem der - bereits mehrfach, auch wegen einschlägiger Taten, vorbestrafte - Angeklagte durch die vorgenommene, vor der Rechtsprechungsänderung methodisch anerkannte und verfassungsrechtlich unbedenkliche Kompensation beschwert wäre, nicht vor.
  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 54/08

    Rechtsprechungsänderung (Kompensationslösung; Anrechnungslösung); …

    Die Auffassung des 3. Strafsenats (Beschluss vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07), dass bei einer darauf gestützten Aufhebung im Strafausspruch der neue Tatrichter durch das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) nicht gehindert sei, höhere Strafen als die bisher erkannten zu verhängen, ist jedoch nach Ansicht des Senats nicht bedenkenfrei.
  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 283/08

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (fehlerhafte Annahme); Härteausgleich

    Der Senat braucht sich deshalb nicht mit der ständigen Rechtsprechung des 3. Strafsenats (vgl. Beschluss vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07, StraFo 2008, 250) auseinanderzusetzen, wonach das Verschlechterungsverbot dem Ausspruch einer höheren Strafe nach Zurückverweisung allein auf Grund der Revision des Angeklagten nicht entgegenstehe, wenn der den bisherigen Strafausspruch überschießende Teil der neu erkannten Strafe für verbüßt erklärt werde (ablehnend u. a. Beschlüsse des 1. Strafsenats vom 20. März 2008 - 1 StR 488/07, des 2. Strafsenats vom 5. März 2008 - 2 StR 54/08, StraFo 2008, 251, des 4. Strafsenats vom 20. April 2008 - 4 StR 443/07 und des 5. Strafsenats vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, StraFo 2008, 251 und 5 StR 62/08, wistra 08, 266).
  • BGH, 17.11.2009 - 3 StR 437/09

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation); Verschlechterungsverbot …

    Dies begegnet zwar grundsätzlich auch vor dem Hintergrund des § 358 Abs. 2 StPO keinen Bedenken, wenn die neue Strafe die im früheren Urteil als an sich verwirkt und ohne Kompensationsabschlag als schuldangemessen ausgewiesene Strafe nicht übersteigt und die im Falle vollständiger Vollstreckung aufgrund der Kompensation im Vollstreckungsmodell zu verbüßende Strafe nicht höher ist als die in dem früheren Urteil letztlich ausgesprochene Strafe (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 35; BGH wistra 2008, 341, 342).
  • OLG Oldenburg, 08.12.2008 - Ss 419/08

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Anrechnung erfüllter Auflagen bei …

    BGH StraFo 2008, 250.
  • BGH, 04.09.2012 - 3 StR 334/12

    Rechtsfehlerhafte Anrechnung erbrachter gemeinnütziger Arbeit (Berücksichtigung …

    Dem steht das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) nicht entgegen, weil sich die zu verbüßende Strafdauer nicht erhöht, sonstige Nachteile durch die konkrete Erhöhung der Gesamtstrafe nicht ersichtlich sind und die Änderung der Rechtsfolge den Angeklagten bei einem vorzunehmenden Gesamtvergleich aus den dargelegten Gründen besser stellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07, StV 2008, 399, 400).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.03.2008 - 3 StR 54/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6885
BGH, 11.03.2008 - 3 StR 54/08 (https://dejure.org/2008,6885)
BGH, Entscheidung vom 11.03.2008 - 3 StR 54/08 (https://dejure.org/2008,6885)
BGH, Entscheidung vom 11. März 2008 - 3 StR 54/08 (https://dejure.org/2008,6885)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 46 StGB
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation; Vollstreckungslösung); Doppelverwertungsverbot

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 51 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung durch einen bezifferten Abschlag auf die an sich schuldangemessene Strafe; Anforderungen an die Durchführung einer Kompensation im Wege des Vollstreckungsmodells

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46 Abs. 2
    Anrechnungsmaßstab für die Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 399
  • JR 2008, 299
  • JR 2008, 301
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …

    Auszug aus BGH, 11.03.2008 - 3 StR 54/08
    Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 17. Januar 2008 (GSSt 1/07 = BGH NJW 2008, 860; zum Abdruck in BGHSt bestimmt) entschieden, dass in derartigen Fällen die Kompensation nicht mehr durch einen bezifferten Abschlag auf die an sich schuldangemessene Strafe vorzunehmen ist; vielmehr ist diese in der Urteilsformel auszusprechen und gleichzeitig zu bestimmen, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil dieser Strafe als vollstreckt gilt.

    Diese Änderung der Rechtsprechung führt hier zur Aufhebung der Strafaussprüche; denn bei den bisher unbestraften bzw. nur geringfügig vorbestraften Angeklagten liegt es nahe, dass sie in Anwendung des Vollstreckungsmodells früher in den Genuss einer Aussetzung der Vollstreckung einer Reststrafe zur Bewährung kommen können, als dies bei der vom Landgericht noch angewendeten Strafabschlagslösung der Fall wäre (vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860, 866).

  • BGH, 09.10.2008 - 1 StR 238/08

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Voraussetzungen einer Verletzung: …

    Die entsprechenden Erörterungen sind als bestimmende Strafzumessungsfaktoren in den Urteilsgründen kenntlich zu machen, § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO (st. Rspr.; vgl. nur BGH - GS - NJW 2008, 860, 866; BGH, Beschl. vom 9. April 2008 - 3 StR 71/08; Beschl. vom 11. März 2008 - 3 StR 54/08).

    Vielmehr wird sich die Anrechnung häufig auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken haben (BGH - GS - NJW 2008, 860, 866; BGH, Beschl. vom 6. März 2008 - 3 StR 50/07; Beschl. vom 11. März 2008 - 3 StR 54/08).

  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 514/09

    Berücksichtigung ausstehender anwaltsrechtlicher Sanktionen bei der …

    Die Anrechnung hat sich aber im Regelfall auf einen eher geringen Bruchteil der Strafe zu beschränken (vgl. BGHSt 52, 124, 146 f.; BGH…, Urt. vom 9. Oktober 2008 - 1 StR 238/08; Beschl. vom 11. März 2008 - 3 StR 54/08; Senatsbeschl. vom 24. November 2009 - 4 StR 245/09).
  • OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09

    Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen

    Dies wird im Falle der Verurteilung auch bei der Straffestsetzung von Bedeutung sein (vergleiche dazu: BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 - im Anschluss: BGH, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 4 StR 15/08 -, NJW-Spezial 2008, 312 f.; Beschluss vom 05. März 2008 - 2 StR 54/08 -, JR 2008, 300 = StV 2008, 40; Beschluss vom 11. März 2008 - 3 StR 54/08 -, JR 2008, 301 ff. = StV 2008, 399 ff.).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 358/23

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Vollstreckungslösung; abschließende …

    Denn bei dem zum Tatzeitpunkt Jugendlichen liegt es nahe, dass er in Anwendung des Vollstreckungsmodells früher in den Genuss einer Aussetzung der Vollstreckung einer Reststrafe zur Bewährung kommen kann, als dies bei der vom Landgericht angewendeten Strafabschlagslösung der Fall wäre (…vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 2008 - 3 StR 388/07, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 35 Rn. 4;… vom 19. Februar 2008 - 3 StR 536/07, juris Rn. 7; vom 11. März 2008 - 3 StR 54/08, StV 2008, 399; vom 9. April 2008 - 3 StR 71/08, wistra 2008, 341;… vom 8. Mai 2008 - 3 StR 123/08, juris Rn. 3;… vom 14. Mai 2008 - 3 StR 75/08, juris Rn. 4;… vom 27. Mai 2008 - 3 StR 157/08, juris Rn. 4).
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